BAYERISCHER GEMEINDETAG - Kommunal ... - Kommunalwerkstatt
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<strong>BAYERISCHER</strong> <strong>GEMEINDETAG</strong> - <strong>Kommunal</strong>-GmbH<br />
die <strong>Kommunal</strong>werkstatt - Wissensvermittlung für bayerische Gemeinden<br />
Werbeanlagen, Plakatierungen, Gestaltung baulicher<br />
Anlagen, Vermüllung<br />
- Praxisfragen zwischen Bau- und Sicherheitsrecht<br />
Seminarbeschreibung:<br />
„Schön ist eigentlich alles, was man mit Liebe betrachtet.“<br />
Christian Morgenstern<br />
Bayern ist schön! Wer an Bayern denkt, der erblickt vor<br />
seinem geistigen Auge in aller Regel zunächst das idyllische<br />
Bauerndorf vor herrlicher Bergkulisse oder die intakte<br />
mittelalterliche Altstadt. Leider sieht die Realität nicht<br />
immer so aus. Fast in jeder Gemeinde findet man auch<br />
optischen und architektonischen Wildwuchs oder widerliche<br />
Schmutzecken. Wer kümmert sich um die wild angebrachten<br />
Plakatanschläge? Welche Rechtsgrundlagen<br />
gibt es, um gestalterische Ausreißer zu verhindern?<br />
Was tun bei einem verwahrlosten und vermüllten Grundstück?<br />
Kann man die Hinterlassenschaft von Hunden<br />
reglementieren? Wie geht man mit einer Bauruine mitten<br />
im Ort um?<br />
Diesen Fragen und auch weiteren Problemen an der<br />
Schnittstelle zwischen Bau- und Sicherheitsrecht will sich<br />
die Veranstaltung widmen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt<br />
wird darauf liegen, welche Regeln vor allem das Baurecht<br />
kennt, um die Gestaltung baulicher Anlagen zu<br />
regeln bzw. welche Möglichkeiten die Gemeinde hat,<br />
durch Ortsrecht darauf Einfluss zu nehmen. Ein zweites<br />
Hauptthema soll sich mit allem beschäftigen, was unter<br />
den Begriffen Vermüllung und Verschmutzung zusammengefasst<br />
werden kann. Auch hier soll dargestellt werden,<br />
welche Instrumente das Recht bereit hält und wie<br />
die Kommunen damit umgehen können.<br />
Bei der Veranstaltung soll größter Wert darauf gelegt<br />
werden, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre<br />
konkreten Fragestellungen zur Diskussion stellen können.<br />
Deshalb wird nach den jeweiligen fachlichen Inputvorträgen<br />
jeweils ausreichend Gelegenheit gegeben, Einzelfragen<br />
und besondere Problemstellungen im Erfahrungsaustausch<br />
miteinander zu diskutieren.<br />
Seminarinhalt:<br />
- Verunstaltungsverbot nach Art. 8 BayBO und Ortsbildbeeinträchtigung<br />
nach § 34 Abs. 1<br />
Satz 2 BauGB<br />
- Was kann der Denkmalschutz leisten?<br />
- Verfahrensfreiheit und Zulässigkeit von Werbeanlagen<br />
- Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde und der Sicherheitsbehörde<br />
im Einzelfall<br />
Seminarnummer:<br />
MA 2021<br />
Termin:<br />
05.07.2011<br />
9.30 bis 16.30 Uhr<br />
Seminargebühr:<br />
195 Euro (inkl. MwSt.)<br />
für Mitglieder des<br />
Bayer. Gemeindetags;<br />
230 Euro (inkl. MwSt.)<br />
für Nicht-Mitglieder<br />
Seminarort:<br />
Hotel Schindlerhof<br />
Steinacher Straße 6-10<br />
90427 Nürnberg<br />
Referenten:<br />
Herr<br />
Dr. Franz Dirnberger,<br />
Direktor<br />
Frau<br />
Claudia Drescher,<br />
Referatsdirektorin
<strong>BAYERISCHER</strong> <strong>GEMEINDETAG</strong> - <strong>Kommunal</strong>-GmbH<br />
die <strong>Kommunal</strong>werkstatt - Wissensvermittlung für bayerische Gemeinden<br />
- Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungssatzung<br />
- Abgrenzung Werbeanlagensatzung und Plakatierungsverordnung<br />
- Was kann ein Bebauungsplan?<br />
- Wichtige Verordnungsermächtigungen im LStVG<br />
(Tauben, Hunde usw.)