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recht 10 2008 - Bauwirtschaft Südbaden

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Verband<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Badischer<br />

Zimmerer- und<br />

Holzbauverband e.V.<br />

Fachverband<br />

Ausbau<br />

und Fassade<br />

Baden e.V.<br />

Berufsförderungswerk<br />

der<br />

Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

BAU<br />

FACHBLATT<br />

<strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Organ<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

E 5327<br />

Wohnungs -<br />

bauförderung:<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

fordert<br />

konsequente<br />

Fortführung<br />

des Riester -<br />

ansatzes<br />

Entwicklung<br />

des Bau -<br />

volumens<br />

in Europa<br />

Verbandstag<br />

des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

in Konstanz<br />

ISSN 0343-1444<br />

BAUWIRTSCHAFT<br />

SUDBADEN


2 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Tel. (07 61) 7 03 02-60, www.bausuedbaden.de<br />

Beachten Sie die aktuellen<br />

Verbandsinformationen im<br />

Internet:<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e. V.:<br />

www.bausuedbaden.de<br />

Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e. V.:<br />

www.holzbau-baden.de<br />

Fachverband Ausbau und Fassade<br />

Baden e. V.:<br />

www.stuckateur-baden.de<br />

Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

www.bauen-hat-zukunft.de


Inhalt Fachbeilagen<br />

Aktuelle<br />

Themen<br />

<strong>10</strong><br />

Brennpunkt<br />

Wohnungsbauförderung: <strong>Bauwirtschaft</strong> fordert<br />

konsequente Fortführung des Rieseransatzes 4<br />

Konjunkturbarometer<br />

<strong>2008</strong><br />

Nachfrage- und Produktionsentwicklung im Bau -<br />

gewerbe: Stabile Geschäftslage im August <strong>2008</strong> 4<br />

Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Entwicklung des Bauvolumens in Europa 5<br />

Bundesrat beschließt Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

6<br />

Aus den Verbänden<br />

Meisterhaft-Großflächenplakataktion <strong>2008</strong><br />

erfolgreich umgesetzt 6<br />

Angebot für unsere Mitgliedsbetriebe: 15 % Rabatt<br />

auf Werbung und Multimedia 6<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V.:<br />

Verbandstag am 5. September <strong>2008</strong> in Konstanz 7<br />

Ausbildung 8<br />

Personen 9<br />

Termine 9<br />

Impressum<br />

<strong>10</strong>/<strong>2008</strong>, 39. Jahrgang<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />

79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />

Redaktion: Gregor Gierden, Telefon (07 61) 7 03 02 - 60<br />

Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />

E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11 vom 1. 1. <strong>2008</strong><br />

Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />

Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />

Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />

Erscheinungsweise: <strong>10</strong> x im Jahr<br />

Betriebswirtschaft,<br />

Recht,<br />

EDV und<br />

Steuern<br />

Betriebswirtschaft<br />

Baumaschinenpreise 1<br />

Auswertung der Kostenanalyse 2007/<strong>2008</strong> –<br />

Was kostet eine Bauhandwerkerstunde? 1<br />

Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

„Handkommentar zur VOB“ von Heiermann/Riedl/Rusam 2<br />

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaß -<br />

nahmen des Bundes (VHB) – Einführung des VHB <strong>2008</strong> 2<br />

Steuern 7<br />

Tarif-,<br />

ArbeitsundSozial<strong>recht</strong><br />

Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong><br />

Was muss sich ein Chef gefallen lassen? 1<br />

Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeits -<br />

verweigerung bei Überschreiten der zulässigen<br />

Arbeitszeit 2<br />

Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Technik<br />

Normveröffentlichung DIN 18203-3 1<br />

Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung 2009 1<br />

Kommentar ATV DIN 18350 und DIN 18299 erschienen 2<br />

Info-Paket zum Thema „Ladungssicherung“ 2<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 3


Brennpunkt Konjunkturbarometer<br />

Wohnungsbau -<br />

förderung:<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

fordert<br />

konsequente<br />

Fortführung des<br />

Riesteransatzes<br />

Prof. van Suntum stellt<br />

Gutachten vor<br />

Die Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

hat zu einem<br />

heftigen Einbruch im Wohnungsneubau<br />

geführt,<br />

wodurch viele Arbeitsplätze<br />

auf dem Spiel stehen.<br />

„Die energetische Gebäudesanierung<br />

macht zwar<br />

Fortschritte, aber wenn das<br />

bisherige Sanierungstempo beibehalten wird, dann brauchen<br />

wir 185 Jahre, bis unser Wohnungsbestand komplett<br />

saniert ist.“ Mit diesen Worten begründete Karl-Heinz<br />

Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong>,<br />

am 15. September <strong>2008</strong> im Rahmen einer Pressekonferenz<br />

den Vorstoß des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks<br />

für eine Neuordnung der Wohnungsbau -<br />

förderung.<br />

Gefragt war eine Lösung, die sowohl dem Wohnungsneubau<br />

als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringt.<br />

Nach dem vorgeschlagenen Optionsmodell sollen die privaten<br />

Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als<br />

auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können.<br />

Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte<br />

Wohneigentum nachgelagert besteuert werden.<br />

Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für<br />

Siedlungs- und Wohnwesen im Centrum für angewandte<br />

Wirtschaftsforschung, der mit der Erstellung eines Gutachtens<br />

beauftragt worden war, erläuterte vor der Presse in<br />

Berlin das von ihm favorisierte Optionsmodell: „Eine<br />

grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung von Investitionen<br />

in das selbstgenutzte Wohneigentum könnte damit wesentliche<br />

Vorzüge der Konsumgutlösung mit solchen der Investitionsgutlösung<br />

verbinden.“<br />

Konkret sieht die vorgeschlagene Lösung so aus:<br />

1. Es gibt ein Wahl<strong>recht</strong> zwischen der derzeit bestehenden<br />

Konsumgutlösung und der nachgelagerten Besteuerung<br />

von Investitionen in selbstgenutztes Wohneigentum.<br />

2. Wählt man das Optionsmodell, dann können Eigenkapitalbeträge<br />

ebenso wie Tilgungsleistungen für Fremdkapital<br />

und größere Zwischeninvestitionen noch in der gleichen<br />

Periode steuerlich abgesetzt werden. Die<br />

Steuerminderung im Falle der Absetzung beträgt unabhängig<br />

vom persönlichen Einkommen und der Höhe des<br />

Betrages stets 40 % des entsprechenden Betrages.<br />

3. Diese abgesetzten Beträge werden dem Wohnkapitalkonto<br />

gutgeschrieben und mit einem Zinssatz von 3 %<br />

fiktiv verzinst. Der sich so ergebende Gesamtbetrag ist<br />

spätestens nach 25 Jahren mit einem für alle einheitlichen<br />

Steuerbetrag nachgelagert zu versteuern. Prof. van<br />

Suntum schlägt vor, entsprechend der Grundidee der<br />

nachgelagerten Besteuerung diesen Steuerbetrag niedriger<br />

als 40 % anzusetzen, beispielsweise mit 30 %.<br />

Van Suntum zu den Vorteilen dieser Lösung: „Das Optionsmodell<br />

ist einfacher und umfassender als der Wohnriester<br />

und verbindet gleichzeitig die Vorteile der Konsumgutlösung<br />

und der Investitionsgutlösung. Die steuerlichen<br />

Vorteile in der Anfangsphase fließen zudem zum großen Teil<br />

direkt in reale Wohnungsinvestitionen. Dies kommt der<br />

4 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel<br />

der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute.“ ■<br />

Die Geschäftslage für den<br />

Monat August wird von den<br />

Baubetrieben ähnlich wie<br />

im Vormonat bewertet,<br />

wobei sich ein leichtes<br />

Übergewicht der Urteile<br />

„befriedigend“ ergibt.<br />

Leichte Verschiebungen in<br />

den Einschätzungen der<br />

westdeutschen Betriebe<br />

zugunsten einer besseren<br />

Geschäftslage im sonsti-<br />

Nachfrage- und<br />

Produktionsentwicklung<br />

im<br />

Baugewerbe:<br />

Stabile<br />

Geschäftslage im<br />

August <strong>2008</strong><br />

Ko_Ba<br />

gen Tiefbau werden von einer ungünstigeren Bewertung im<br />

Straßenbau begleitet. Im gewerblichen Bau ist im Westen<br />

das Urteil „befriedigend“ oder „gut“ deutlicher ausgeprägt<br />

als im Wohnungsbau bzw. für den öffentlichen Bau. In den<br />

neuen Ländern ergibt sich ein weitgehend positiv gestimmtes<br />

Bild für den Wohnungsbau, den Straßenbau und den<br />

sonstigen Tiefbau.<br />

Die Baunachfrage weist, anders als im Vormonat, in allen<br />

Sparten und Ost wie West vereinzelt eine Zunahme auf.<br />

Meldungen über eine rückläufige Ordertätigkeit haben sich<br />

verringert, merklich vor allem die für den Wohnungsbau im<br />

Westen. Die Auftragssituation in den neuen Ländern hat<br />

sich weitgehend stabilisiert.<br />

Die Bautätigkeit zeigt gegenüber dem Vormonat keine<br />

maßgeblichen Niveauveränderungen. Der noch im Vormonat<br />

vereinzelt im Westen zu beobachtende Produktionsrückgang<br />

in den Tiefbaubereichen hat sich aufgelöst. Die<br />

Bautätigkeit blieb überwiegend von Störungen verschont.<br />

Der Beschäftigtenstand in den Baubetrieben konnte so stabil<br />

gehalten werden.<br />

Die Baubetriebe bezeichnen ihren Auftragsbestand, häufiger<br />

als im Juli, als ausreichend. Dennoch gilt die Produktionsreserve<br />

bei einer größeren Anzahl der Betriebe als zu<br />

klein. Die durchschnittliche Reichweite der Auftragsbestände<br />

hat sich zumindest stabilisiert, meist sogar etwas erhöht.<br />

Bei den westdeutschen Betrieben liegt die mögliche Produktionsdauer<br />

im Hochbau bei 2 Monaten, im sonstigen<br />

Tiefbau bei 2,2 Monaten und im Straßenbau bei 2,1 Monaten.<br />

Für die ostdeutschen Betriebe decken die Auftragsbestände<br />

eine Reichweite von 2,1 Monaten im Hochbau, von<br />

1,6 Monaten im sonstigen Tiefbau und von 1,8 Monaten im<br />

Straßenbau ab.<br />

Anhebungen der Baupreise wurden nicht gemeldet.<br />

Nachgebende Baupreise sind im Westen wie im Osten vereinzelt<br />

zu beobachten. Insgesamt ergibt sich ein nahezu<br />

unverändertes Preisniveau.<br />

Die Erwartungen an die Entwicklungen in den nächsten 3<br />

Monaten setzen auf Stabilität. Befürchtungen hinsichtlich<br />

einer abnehmenden Geschäfts-, Auftrags- und Preisentwicklung<br />

gibt es kaum. Allerdings werden auch positive<br />

Verläufe nur von wenigen Betrieben im Westen erwartet. ■


Entwicklung des<br />

Bauvolumens in<br />

Europa<br />

BauWi<br />

Das ifo (München) veröffentlicht<br />

in seiner Schriftenreihe<br />

ifo-Schnelldienst<br />

13/<strong>2008</strong> einen Bericht über<br />

ausgewählte Ergebnisse<br />

der Euroconstruct-Sommerkonferenz<br />

<strong>2008</strong>. Demnach<br />

dürfte das europäische<br />

Bauvolumen in<br />

diesem Jahr zum ersten<br />

Mal seit 2002 wieder leicht<br />

schrumpfen. Einziger<br />

Lichtblick in den nächsten Jahren werde aller Voraussicht<br />

nach der Tiefbau sein. Der weitere Ausbau der europäischen<br />

Infrastruktur bilde das Gegengewicht zu den<br />

Hiobsbotschaften im Wohnungsbau, die vor allem aus Spanien<br />

und Irland kommen.<br />

Das Bauvolumen in Europa übertraf 2007 die 1,5 Billionen<br />

Euro-Marke. Der Wohnungsbau sei mit einem Anteil von<br />

53 % die volumenstärkste Sparte. Auf den Nichtwohnhochbau<br />

entfielen 32 % und auf den Tiefbau 21 % des<br />

Gesamtvolumens.<br />

Die Struktur der Bautätigkeit nach Ländern ergibt weiterhin<br />

die Dominanz der fünf Großen, von denen Deutschland<br />

mit einem Anteil von knapp 17 % den vordersten Rang einnehme.<br />

Obwohl sich die Bauproduktion der vier osteuropäischen<br />

Staaten sehr dynamisch entwickle, bleibe ihr<br />

Anteil mit 4,6 % am europäischen Bauvolumen nach wie<br />

vor gering.<br />

Das ausgeprägte Wachstum der Bauaktivitäten in den<br />

Jahren 2006 und 2007 setze sich derzeit nicht weiter fort.<br />

Für <strong>2008</strong> werde in der Summe der 19 Länder ein leichter<br />

Rückgang des Bauvolumens erwartet. Im Zeitraum <strong>2008</strong><br />

bis 20<strong>10</strong> werde durchschnittlich mit einem Zuwachs von<br />

einem halben Prozent gerechnet. Die Entwicklung werde<br />

dabei nur von der Bautätigkeit in den westeuropäischen<br />

Ländern gebremst. In den osteuropäischen Staaten gelte<br />

dagegen eine Beschleunigung des zuletzt erreichten<br />

Wachstumstempos als wahrscheinlich.<br />

Maßgebliche Gründe für diesen Gesamtverlauf seien die<br />

internationale Finanzkrise im Gefolge der Immobilienkrise in<br />

den USA, die Belastung der Unternehmen und privaten<br />

Haushalte durch gestiegene Energie-, Rohstoff- und<br />

Lebensmittelpreise sowie der hohe Wechselkurs des Euro.<br />

Hinzu kämen in den einzelnen Ländern wirtschaftspolitische<br />

Rahmenbedingungen, die die Bautätigkeit in unterschiedlichem<br />

Maße träfen.<br />

So wirke sich die hohe Abhängigkeit Irlands von der amerikanischen<br />

bzw. britischen Konsum- und Investitionsnachfrage<br />

bei steigendem Euro-Kurs zum US-Dollar bzw. Britischen<br />

Pfund nun negativ aus. Zudem verschärften die<br />

Banken die Kreditbedingungen für Bauentwickler und<br />

Immobilienkäufer.<br />

In Italien plane die Regierung neuerdings den Bau einer<br />

Reihe von Atomkraftwerken der neuen Generation, um die<br />

Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern. Nach<br />

der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl war von der<br />

Regierung dagegen ein Ausstieg aus der Kernenergie verfolgt<br />

worden.<br />

In Großbritannien und Spanien werde die Bautätigkeit<br />

durch die internationale Finanzkrise stark getroffen. So vergäben<br />

in Großbritannien einige Finanzinstitute vorerst keine<br />

Hypothekenkredite mehr und die großen Wohnungsbauge-<br />

Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

sellschaften hätten Gewinnwarnungen herausgegeben.<br />

Andererseits profitiere die Bautätigkeit in Großbritannien<br />

von den Vorbereitungen für die Olympischen Spiele 2012<br />

sowie Infrastrukturmaßnahmen (Eisenbahnmaßnahmen,<br />

Häfen, Kraftwerke, Abwassersysteme). In Spanien wirke<br />

sich die stark nachlassende Wirtschaftsdynamik negativ<br />

auf die Bautätigkeit aus. Das Wirtschaftswachstum<br />

während der letzten 14 Jahre sei wesentlich vom Bausektor,<br />

der 2007 zu mehr als 20 % zum BIP beitrug, getragen<br />

worden. Die Politik habe es in den guten Jahren versäumt,<br />

auch andere wirtschaftliche Zugpferde zu etablieren.<br />

In Frankreich nähmen die finanziellen Spielräume zur<br />

Umsetzung wichtiger Reformen am Arbeitsmarkt bzw. des<br />

Rentensystems ab. Dazu trügen z.B. die Steuergutschriften<br />

bei der Inanspruchnahme von Wohnungsbaukrediten, die<br />

inzwischen ein Volumen von 13 Mrd. € erreichen, bei. Es sei<br />

daher nicht auszuschließen, dass baldige Steuererhöhungen,<br />

wie z.B. die Anhebung der Mehrwertsteuer, ins Haus stünden.<br />

In Deutschland erwüchsen aus dem Umdenken in der Bildungs-<br />

und Familienpolitik (Ganztagsschulen, Kinderbetreuung)<br />

Impulse für die Bautätigkeit. Dagegen führte die<br />

Streichung der Eigenheimzulage bzw. der degressiven<br />

Abschreibung zu einem Einbruch des Wohnungsneubaus.<br />

Der Wohnungsneubau werde in Spanien vom Überangebot<br />

an Wohnungen, das in erheblichem Maße auf private<br />

Anleger zurückzuführen sei, belastet. Für <strong>2008</strong> sei mit<br />

einem Rückgang um 18 % und 2009 um 16 % zu rechnen.<br />

In Italien könnte der Wohnungsneubau im Prognosezeitraum<br />

um 7 % schrumpfen. In Frankreich sei 2007 mit<br />

420.000 Einheiten der Höhepunkt des Wohnungsneubaus<br />

erreicht worden. Nunmehr ruhten die Hoffnungen auf<br />

Bestandsmaßnahmen zur Energieeinsparung und Verringerung<br />

der CO2-Emissionen. In Deutschland werde im Wohnungsneubau<br />

nach dem Rückgang im Jahr 2007 auch <strong>2008</strong><br />

mit einem negativen Verlauf gerechnet und bestenfalls<br />

könne 2009 das dann erreichte Niveau gehalten werden. Ab<br />

20<strong>10</strong> könnte sich die Wohnungsnachfrage wieder verstärken.<br />

Kritisch werde sich der Wohnungsneubau in den nächsten<br />

Jahren zudem in Irland, Dänemark, Finnland und Norwegen<br />

entwickeln.<br />

Der Wohnungsbau sei das größte Sorgenkind der<br />

europäischen <strong>Bauwirtschaft</strong>. Der schrumpfende Neubau<br />

werde durch steigende Bestandsmaßnahmen wohl nicht<br />

ausgeglichen werden können, so dass bis 20<strong>10</strong> mit einem<br />

jährlichen Rückgang der gesamten Wohnungsbautätigkeit<br />

um eineinhalb Prozentpunkte zu rechnen sei.<br />

Lichtblicke für die Bautätigkeit ergäben sich vor allem im<br />

Tiefbau. Neben den großen Fünf seien die Aussichten auch<br />

in Dänemark, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, der<br />

Slowakei und Tschechien äußerst ermutigend. Pro Jahr<br />

werde mit einem Wachstum von etwa 3,5 % gerechnet.<br />

Positiv stelle sich auch noch die Entwicklung im Nichtwohnhochbau<br />

mit durchschnittlich + 1,5 % pro Jahr dar.<br />

Besonders günstige Aussichten bildeten sich für Polen,<br />

Portugal, Schweden, Tschechien und Ungarn ab.<br />

Hinsichtlich der gesamten Bautätigkeit im Zeitraum <strong>2008</strong><br />

bis 20<strong>10</strong> gestalte sich die Entwicklung für die großen Fünf<br />

nur in Frankreich und Deutschland mit jeweils gut 1 % positiv.<br />

Für das positive Erwartungsbild in Deutschland<br />

sprächen die Verfassung der Wirtschaft und die sich angesichts<br />

der gestiegenen Steuereinnahmen ergebenden<br />

finanziellen Spielräume der Gebietskörperschaften. Für<br />

Großbritannien wird eine Stagnation der Bauleistungen<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 5


Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong> Aus den Verbänden<br />

erwartet. In Italien (-2 %) und in Spanien (-6 % <strong>2008</strong> und<br />

- 4 % 2009) werden die Aussichten sogar negativ bewertet.<br />

Für 20<strong>10</strong> werde in allen Euroconstruct-Ländern mit dem<br />

Ende der Turbulenzen an den Baumärkten gerechnet. ■<br />

Bundesrat<br />

beschließt<br />

Unfall -<br />

versicherungs -<br />

modernisierungsgesetz<br />

Jetzt insgesamt über<br />

300 Mio. € Entlastung für<br />

die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Am 22. September <strong>2008</strong><br />

hat der Bundesrat im zweiten<br />

Durchgang dem Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz<br />

(UVMG) zugestimmt.<br />

Bereits im Koalitionsvertrag<br />

von November<br />

2005 war eine umfassende<br />

Reform der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland<br />

vorgesehen. Nach fast drei Jahren intensiver Arbeit ist<br />

es damit gelungen, eine richtungsweisende Organisationsreform<br />

auf den Weg zu bringen.<br />

Kernpunkt der Reform ist aus Sicht der <strong>Bauwirtschaft</strong> der<br />

neue Überaltlastausgleich zwischen den gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften. Zusätzlich zu den zurzeit ca. 160<br />

Mio. €, die die BG BAU jährlich als Lastenausgleich von<br />

weniger belasteten Berufsgenossenschaften erhält, kommen<br />

sukzessive in den nächsten sechs Jahren noch einmal<br />

ca. 150 Mio. € jährlich dazu.<br />

Dann wird sich die Entlastungssumme – nach heutigen<br />

Zahlen – auf über 300 Mio. € belaufen. Dieser außerordentlich<br />

große Erfolg der Bauverbände wird dafür sorgen, dass<br />

die Beiträge auf einem vernünftigen Niveau bei der BG BAU<br />

nachhaltig stabilisiert werden können.<br />

Insbesondere der Verteilungsmaßstab der sogenannten<br />

Überaltlast war sehr lange umstritten. Aufgrund der Lobbyaktivitäten<br />

der Verbände gelang es, den jetzt gewählten<br />

Verteilungsmaßstab der sog. Überaltlast von 70 % nach<br />

Entgelten und von 30 % nach Neurenten zu erreichen und<br />

gegen alle Angriffe zu verteidigen. ■<br />

Meisterhaft-<br />

Großflächen -<br />

plakataktion <strong>2008</strong><br />

erfolgreich<br />

umgesetzt<br />

Die gemeinsam von sieben<br />

baden-württembergischen<br />

Bauverbänden durchgeführte<br />

groß angelegte<br />

Großflächenplakatwerbung<br />

für die Kampagne<br />

„Meisterhaft“ konnte erfolgreich<br />

durchgeführt werden.<br />

Unter dem Slogan „Mit uns<br />

bauen Sie besser“ wurde in<br />

ganz Baden-Württemberg<br />

im Zeitraum vom 9. September<br />

bis zum 2. Oktober<br />

<strong>2008</strong> mit insgesamt rund 420 Großflächenplakaten für die<br />

qualitativ hochwertigen Leistungen der Meisterhaft-Firmen<br />

geworben. Die Plakatstandorte lagen zum einen im Umfeld<br />

der Meisterhaft-Betriebe, zum anderen in größeren Städten.<br />

Verstärkt wurde der Werbeeffekt durch firmenindividuelle<br />

Einzel-Plakatschaltungen, die von verschiedenen Meisterhaft-Betrieben<br />

im gleichen Zeitraum umgesetzt wurden.<br />

6 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Meisterhaft-Großflächenplakat in Freiburg<br />

Das Ziel der Maßnahme, das Meisterhaft-Logo in der<br />

Öffentlichkeit bekannter zu machen und damit die Meisterhaft-Firmen<br />

bei ihrem betrieblichen Marketing zu unterstützen,<br />

konnte durch die breite Streuung der Werbebotschaft<br />

an viel beachteten Standorten erreicht werden. ■<br />

Eine Vereinbarung der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> mit<br />

der Werbeagentur zbvdesign<br />

eröffnet Verbandsmitgliedern<br />

erhebliche Vorteile:<br />

Jedes Mitglied erhält<br />

gezielt fachmännische<br />

Beratung in allen Fragen<br />

rund um seine Werbung<br />

und Multi-Media. Auf alle<br />

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Mitgliedsbetriebe:<br />

15 % Rabatt auf<br />

Werbung und<br />

Multimedia<br />

Verb


Leistungen, die direkt von zbv-design erbracht werden,<br />

erhalten Mitgliedsbetriebe einen Sonderrabatt von 15 %.<br />

Für Printmedien, Internet, CD, Radio und TV haben unsere<br />

Mitglieder damit einen kreativen und kompetenten<br />

Ansprechpartner. Nähere Informationen zu diesem Angebot<br />

erteilen wir unter Telefon 0761/70302-60.<br />

Preisbeispiele:<br />

Internetauftritt: ab 399,– €<br />

für Verbandsmitglieder ab 339,– €<br />

Businesspaket: ab 575,– €<br />

für Verbandsmitglieder ab 499,– €<br />

(Briefpapier, Visitenkarte, Stempel, Anzeige) ■<br />

Verband der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Verbandstag am<br />

5. September <strong>2008</strong><br />

in Konstanz<br />

Konjunkturelle Lage im<br />

Wirtschaftsbau noch<br />

günstig – leichte Erholung<br />

im öffentlichen Bau<br />

– bisher kein Aufwärtstrend<br />

im Wohnungsbau<br />

Verband fordert mehr<br />

öffentliche Bauinvestitionen und Kurskorrektur in der<br />

Wirtschafts- und Sozialpolitik<br />

„Nachdem sich im Jahr 2006 die Baukonjunktur spürbar<br />

erholt hatte, ist seit dem vergangenen Jahr allmählich wieder<br />

eine Ernüchterung eingetreten.“ Mit diesen Worten fasste<br />

Präsident Bernd Stephan beim Verbandstag des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> in Konstanz die<br />

baukonjunkturelle Entwicklung zusammen. Während der<br />

Wirtschaftsbau nach wie vor eine positive Dynamik entfaltet<br />

und auch im öffentlichen Bau eine Aufhellung zu verzeichnen<br />

ist, bewegt sich der Wohnungsbau weiter auf<br />

niedrigstem Niveau. Mit 33.400 fertig gestellten Wohnungen<br />

in Baden-Württemberg ist 2007 ein historischer Tiefstand<br />

erreicht worden.<br />

Etwas hoffnungsvoll stimmt<br />

der Anstieg der Baugenehmigungen<br />

in den ersten beiden<br />

Quartalen des laufenden<br />

Jahres.<br />

Scharfe Kritik übte Stephan<br />

an den öffentlichen Bauherren,<br />

welche die Infrastruktur<br />

vernachlässigten und notwendige<br />

Investitionen hinauszögerten<br />

oder gar nicht<br />

umsetzten. Im Zusammen-<br />

Verbandspräsident Bernd<br />

Stephan forderte in seiner<br />

Begrüßungsansprache mehr<br />

öffentliche Bauinvestitionen<br />

sowie eine Kurskorrektur in<br />

der Wirtschafts- und Sozialpolitik.<br />

hang mit der LKW-Maut<br />

begehe die Bundesregierung<br />

nun schon zum zweiten<br />

Mal Wortbruch. Nach<br />

der Einführung der LKW-<br />

Maut sei das Versprechen,<br />

die erzielten Einnahmen<br />

ständen künftig als zusätzli-<br />

Aus den Verbänden<br />

che Mittel für den Verkehrswegebau zur Verfügung, nicht<br />

eingehalten worden. Vielmehr habe der Staat die regulären<br />

Haushaltsmittel um die Höhe der Mauteinnahmen gekürzt,<br />

so dass heute nicht mehr Geld für den Straßenbau zur Verfügung<br />

stehe als vor der Mauteinführung. Im Zusammenhang<br />

mit der geplanten Mauterhöhung drohe nun in gleicher<br />

Weise ein zweiter Vertrauensbruch durch die Politik.<br />

Mit Nachdruck sprach sich Stephan für eine bedarfsge<strong>recht</strong>e<br />

Ausweitung der öffentlichen Bauinvestitionen sowie<br />

die Einführung einer zweckgebundenen PKW-Maut aus.<br />

Des Weiteren forderte er eine deutliche Rückführung der<br />

Steuer- und Abgabenbelastung für Unternehmen und Privatpersonen<br />

sowie eine umfassende Reform des Sozialstaats,<br />

um die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu<br />

verbessern und den erreichten Wohlstand langfristig zu<br />

sichern.<br />

Verbandsdirektor Michael Hafner<br />

stellte im Rahmen des<br />

Geschäftsberichts die baukonjunkturelle<br />

Lage, die politische<br />

Verbandsarbeit sowie<br />

aktuelle bauwirtschaftliche<br />

Entwicklungen dar.<br />

Im Rahmen des Geschäftsberichts<br />

ging Verbandsdirektor<br />

Michael Hafner auf die baukonjunkturelle<br />

Lage, die politische<br />

Verbandsarbeit, aktuelle bauwirtschaftliche Entwicklungen<br />

sowie die Verbandsarbeit im Bereich Unter -<br />

nehmensführung ein. Ergänzend stellten die Verbandsmitarbeiter<br />

Gregor Gierden, Cornelia Rupp, Torsten Spierung,<br />

Eric Zimmermann, Steffen Reuter sowie Norbert Kuri die<br />

Aktivitäten und Neuerungen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong>, Wirtschafts<strong>recht</strong>, Ausbildung,<br />

Technik sowie technische Fort- und Weiterbildung<br />

dar.<br />

Regularien<br />

Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das Jahr<br />

2007 sowie der Voranschlag für <strong>2008</strong> wurden von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig angenommen. Nach Vorlage der<br />

Prüfergebnisse der Rechnungsprüfer, die keinerlei Beanstandungen<br />

ergeben hatten, wurden Präsidium, Beirat und<br />

Geschäftsführung entlastet. Als Rechnungsprüfer wurden<br />

Dipl.-Ing. (FH) Horst Gerber aus Denzlingen und Dipl.-<br />

Betriebswirt Wolfgang Ihle aus Waldkirch wiedergewählt.<br />

Präsident Bernd Stephan erläuterte den anwesenden Verbandsmitgliedern<br />

den aktuellen Sachstand, was die beabsichtigte<br />

Fusion des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />

des Fachverbandes Bau Württemberg sowie des<br />

Verbandes <strong>Bauwirtschaft</strong> Nordbaden angeht. Da über eine<br />

entscheidende Frage keine Einigung erzielt werden konnte,<br />

ist die ursprünglich für Anfang <strong>2008</strong> geplante Fusion der drei<br />

Verbände in der vorgesehenen Form zunächst nicht realisierbar.<br />

Vortragsveranstaltung<br />

Prof. Dr. Wolfgang Wiegard vom Institut für Volkswirtschaftslehre<br />

einschließlich Ökonometrie der Universität<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 7


Aus den Verbänden<br />

Prof. Wolfgang Wiegard stellte ausführlich die aktuelle<br />

gesamt- und bauwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland<br />

dar.<br />

Regensburg analysierte in seinem Festvortrag zum Thema<br />

„Deutschland vor dem Abschwung? Perspektiven für<br />

Wachstum und Beschäftigung in Deutschland vor dem Hintergrund<br />

der weltwirtschaftlichen Entwicklung, unter<br />

besonderer Berücksichtigung der <strong>Bauwirtschaft</strong>“ umfassend<br />

die aktuelle Situation der deutschen Volkswirtschaft.<br />

Nach dem spürbaren konjunkturellen Aufwärtstrend der<br />

beiden vorangegangenen Jahre befinde sich die Bundesrepublik<br />

seit dem zweiten Quartal <strong>2008</strong> in einer Abschwungphase,<br />

deren Dauer vorerst noch nicht absehbar sei. Wahrend<br />

im laufenden Jahr noch eine Steigerung des<br />

Bruttoinlandsprodukts von ca. 1,9 % erreichbar sei, werde<br />

sich 2009 das Wachstum um rund einen Prozentpunkt verlangsamen.<br />

Ursachen hierfür seien unter anderem die<br />

hohen Ölpreise, der starke Euro, der schwache inländische<br />

Konsum sowie die Finanzmarktkrise. Bezogen auf die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

prognostizierte Wiegard ein verlangsamtes<br />

Wachstum des Bauvolumens im kommenden Jahr – mit<br />

einer Rezession am Bau sei vorerst nicht mehr zu rechnen.<br />

Auch der Wohnungsbau würde sich auf niedrigem Niveau<br />

erholen. Scharfe Kritik übte Wiegard an der Bundesregierung,<br />

von der trotz ihrer soliden Mehrheit in Bundestag und<br />

Bundesrat keine wirksamen wirtschaftspolitischen Impulse<br />

ausgegangen seien.<br />

Pressekonferenz<br />

Die anlässlich des Verbandstages durchgeführte Pressekonferenz<br />

nutzten Präsident Bernd Stephan, Präsidialmitglied<br />

Bernhard Sänger und Verbandsdirektor Michael Hafner,<br />

um wichtige politische Forderungen der südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> in die öffentliche Diskussion einzubringen.<br />

Nähere Einzelheiten sind dem nächsten Pressespiegel zu<br />

entnehmen.<br />

Ehrungen<br />

Für ihre hervorragenden Leistungen bei den praktischen<br />

Leistungswettbewerben der Handwerksjugend 2007 ehrten<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und das Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> erfolgreiche<br />

Junghandwerker. Unter anderem erhielten die Geehrten<br />

hohe Geldpreise für Fort- und Weiterbildungszwecke.<br />

Ausgezeichnet wurden:<br />

Rocco Schmidt aus Breisach, 3. Landessieger und<br />

Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im Maurerhandwerk.<br />

Ausbildungsbetrieb: Karl Burger GmbH, Waldkirch<br />

8 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Präsident Bernd Stephan (l.) und Verbandsdirektor Michael<br />

Hafner (r.) ehrten Mathias Hauptvogel (2.v.l.) und Rocco<br />

Schmidt (2.v.r.) für Ihre hervorragenden Ergebnisse bei den<br />

Leistungswettbewerben 2007.<br />

Mathias Hauptvogel aus Blumberg, Kammersieger der<br />

Handwerkskammer Konstanz im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />

Langenbacher GmbH, Donaueschingen<br />

Rahmenprogramm<br />

Der Verbandstag wurde durch den traditionellen Gesellschaftsabend<br />

abgeschlossen, der den Teilnehmern ausgiebig<br />

Gelegenheit zu Tanz und Unterhaltung bot. ■<br />

34 Junggesellen des<br />

Straßenbauerhandwerks<br />

freigesprochen<br />

Ausbildung<br />

Die 34 diesjährigen Junggesellen im<br />

Straßenbauerhandwerk wurden am Freitag,<br />

den 12. September <strong>2008</strong> im Ausbildungszentrum Bühl<br />

freigesprochen.<br />

Zu der Feierstunde begrüßten Verbandsdirektor Michael<br />

Hafner und Frank Hassler, Leiter des Ausbildungszentrums<br />

Bühl, die frischgebackenen Junggesellen, deren Eltern und<br />

Firmenvertreter. Sie machten deutlich, dass mit dem<br />

erreichten Gesellenabschluss eine erste Hürde im Berufsleben<br />

genommen sei, denn die <strong>Bauwirtschaft</strong> suche dringend<br />

gut ausgebildete Fachkräfte.<br />

Der Prüfungsvorsitzende, Straßenbaumeister Uwe Bosler,<br />

ermunterte die jungen Baufachleute, stolz zu sein auf<br />

das Erreichte, aber auch nicht stehen zu bleiben, sondern<br />

Gruppenbild nach der Preisübergabe: Im Bild zu sehen sind<br />

Prüfungsvorsitzender Uwe Bosler, Verbandsdirektor Michael<br />

Hafner, Christian Sukenik, 3. Preis, Martin Kronimus von<br />

der Kronimus AG, Torsten Pfaff, 1. Preis, und Nicolas<br />

Knäble, 2. Preis (v.l.n.r.).


die vielfältigen Fort- und Weiterbildungsangebote der Branche<br />

zu nutzen, bis hin zu den Polier- und Meisterkursen.<br />

Im Anschluss an die Gesellenbriefübergabe überreichte<br />

Martin Kronimus, Vorstandsvorsitzender der Kronimus AG,<br />

Iffezheim, die schon zur Tradition gewordenen Geldpreise<br />

für die drei besten Gesellenprüfungen. Dies waren: Torsten<br />

Pfaff (Fa. Hermann, Furtwangen), 1. Preis; Nicolas Knäble<br />

(Fa. Walter, Offenburg), 2. Preis und Christian Sukenik<br />

(Fa. Schleith, Waldshut-Tiengen), 3. Preis.<br />

Die Kronimus AG unterstützt schon seit vielen Jahren die<br />

Straßenbau-Ausbildung in Bühl mit kostenfreier Materialgestellung<br />

und Auslobung von Preisen für besonders leistungsstarke<br />

Auszubildende. ■<br />

Personen<br />

Zimmermeister Georg König<br />

mit „Goldenem Ehrenring“<br />

aus Österreich ausgezeichnet<br />

Georg König, Präsident der Europäischen<br />

Vereinigung des Holzbaus (E.V.H.) und<br />

Präsident des Landesinnungsverbandes des Bayerischen<br />

Zimmererhandwerks, ist im Rahmen der Siegerehrung der<br />

8. Europameisterschaft der Zimmerer im österreichischen<br />

Klagenfurt am 31. August <strong>2008</strong> mit dem „Goldenen Ehrenring“<br />

der österreichischen Bundesinnung Holzbau ausgezeichnet<br />

worden. Damit würdigte der österreichische Zimmermeisterverband<br />

das europäische Engagement Königs,<br />

der seit 1998 an der Spitze der E.V.H. steht. ■<br />

Klaus Titze mit EVH-Ehrenmedaille<br />

ausgezeichnet<br />

Der ehemalige Geschäftsführer des Bundes Deutscher<br />

Zimmermeister, Dipl.-Ing. (FH) Klaus Titze, ist von der<br />

Europäischen Vereinigung des Holzbaus (E.V.H.) mit der<br />

Goldenen Ehrenmedaille ausgezeichnet worden. Die Auszeichnung<br />

wurde ihm im Rahmen der Siegerehrung der 8.<br />

Europameisterschaften der Zimmerer auf der Internationalen<br />

Holzmesse am 31. August <strong>2008</strong> im österreichischen<br />

Klagenfurt überreicht.<br />

Die E.V.H. würdigte damit Titzes Verdienste, die mit zur<br />

Gründung der EVH vor rund 20 Jahren geführt haben. Titze<br />

war von 1964 bis 2003 BDZ-Geschäftsführer und pflegte<br />

frühzeitig die Kontakte zu anderen europäischen Verbänden<br />

des Zimmerer- und Holzbaugewerbes. Nach Gründung<br />

der EVH im Jahr 1989 initiierte er zahlreiche Projekte, darunter<br />

der Europäische Berufswettbewerb, der seit 1994 alle<br />

zwei Jahre stattfindet. ■<br />

ZDB-Hauptgeschäftsführer<br />

Prof. Dr. Karl Robl feiert 65. Geburtstag<br />

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen<br />

Baugewerbes (ZDB), Prof. Dr. Karl Robl, hat am <strong>10</strong>.<br />

September sein 65. Lebensjahr vollendet. Prof. Robl ist seit<br />

1988 ZDB-Hauptgeschäftsführer. Darüber hinaus übt er seit<br />

dem Jahr 2001 die Funktion als erster Geschäftsführer der<br />

Aus den Verbänden<br />

Bundesvereinigung <strong>Bauwirtschaft</strong>,<br />

des Zusammenschlusses<br />

des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks,<br />

aus. Vorher war<br />

der promovierte und habilitierte<br />

Wirtschaftswissenschaftler<br />

zunächst als Privatdozent an der<br />

Universität zu Köln tätig, bevor er<br />

von 1981 bis 1987 das Betriebswirtschaftliche<br />

Institut der Westdeutschen<br />

Bauindustrie in Düsseldorf<br />

leitete. 1985 erfolgte die Ernennung zum apl.<br />

Professor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu<br />

Köln.<br />

Für seinen besonderen Einsatz wurde Robl vielfach ausgezeichnet.<br />

2002 erhielt er den Preis des Deutschen Dachdeckerhandwerks,<br />

2003 das Handwerkszeichen in Gold<br />

des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, 2006 die<br />

Goldene Ehrennadel des Bundes Deutscher Zimmermeister<br />

und 2007 die Goldene Ehrenmedaille der Europäischen<br />

Vereinigung des Holzbaus.<br />

Trotz Erreichung des „Rentenalters“ tritt Robl noch nicht<br />

von der (verbands-)politischen Bühne ab. Er bleibt bis Ende<br />

20<strong>10</strong> Hauptgeschäftsführer des deutschen Baugewerbes.<br />

■<br />

Bauunternehmer Alois Huber<br />

feiert 70. Geburtstag<br />

Bauunternehmer Alois Huber<br />

aus Ottenhöfen, Beiratsmitglied<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong>, vollendete am<br />

30. September <strong>2008</strong> sein 70.<br />

Lebensjahr.<br />

Alois Huber ist seit 1989 Beiratsmitglied<br />

des Verbandes der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und<br />

seit 1985 Vorstandsmitglied der<br />

Bauhandwerks-Innung Achern.<br />

Von 1995 bis 1998 war er Innungsobermeister. ■<br />

Neuer Seminarkalender<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

erschienen<br />

Im September haben alle Mitglieder den<br />

neuen Seminarkalender für Herbst <strong>2008</strong><br />

und Frühjahr 2009 per Post erhalten. Auf<br />

Wunsch wurden viele neue<br />

Themen in den Kalender aufgenommen.<br />

Auch wurden<br />

Seminare Nachtmittags und<br />

am Samstag terminiert. Unter<br />

www.bausuedbaden.de<br />

besteht die Möglichkeit, den<br />

gesamten Seminarkalender<br />

einzusehen und sich zu den<br />

Einzelseminaren anzumelden.<br />

■<br />

Termine<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 9


Aus den Verbänden<br />

Bauferien 2009<br />

Die unserem Verband angehörenden Bauinnungen haben<br />

die Bauferien für das Jahr 2009 wie folgt festgelegt:<br />

Innungen Achern, Bühl, Emmendingen, Freiburg-Müllheim-Lörrach,<br />

Kehl, Konstanz, Lahr, Neu stadt, Offenburg,<br />

Rastatt / Baden-Baden, Schwarzwald-Baar, Waldshut und<br />

Wolfach:<br />

3. August – 22. August 2009 ■<br />

Studium Asphalttechnik<br />

Die nächste Staffel 2009 des weiterbildenden Studiums<br />

Asphalttechnik wird der Ruhr-Universität Bochum stattfinden.<br />

Das weiterbildende Studium Asphalttechnik mit Zertifikat<br />

richtet sich an Ingenieure in Bauunternehmungen, Bauverwaltungen,<br />

Prüflaboratorien, Ingenieurbüros und alle, die<br />

ein vertieftes Wissen in der Asphalttechnologie erwerben<br />

wollen.<br />

Das weiterbildende Studium Asphalttechnik wird ideell<br />

unterstützt von:<br />

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes<br />

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />

Deutscher Asphaltverband e.V.<br />

Den Teilnehmern wird von vielen namhaften Hochschullehrern<br />

und Fachleuten aus der Wirtschaft umfangreiches<br />

Wissen zur Bemessung, Ausschreibung und Herstellung<br />

von Asphaltbefestigungen vermittelt, damit sie auf der Baustelle,<br />

bei der Prüfung, bei Beratungs- und Schlichtungsfragen<br />

den Baustoffasphalt richtig beurteilen, einsetzen und<br />

behandeln können. Die praxisorientierte Ausbildung wird<br />

durch Übungen und Praktika unterstützt.<br />

Die Ausbildung umfasst folgende Studieninhalte:<br />

Straßenbauregelwerk und bauvertragliche Umsetzung,<br />

Grundlagen des Asphaltstraßenbaus,<br />

Gesteinskörnung, Bindemittel und Zusätze,<br />

Asphaltarten und -sorten,<br />

Asphaltherstellung, -einbau und -verdichtung,<br />

Sonderbauweisen,<br />

Erhaltung und Erneuerung,<br />

Messung und Bewertung der Tragfähigkeit,<br />

Stoffverhalten, Dimensionierung und strukturelles Verhalten,<br />

Asphalt im kommunalen Straßenbau,<br />

Umweltfragen,<br />

Ursachen von Schäden,<br />

<strong>10</strong> Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Neue Entwicklungen,<br />

Gütesicherung und Qualitätsorganisation.<br />

Das Studium beginnt am 23. Februar 2009 mit der <strong>10</strong>tägigen<br />

Vorlesungsphase. Zur Ergänzung des theoretischen<br />

Unterrichts wird im März ein Laborpraktikum angeboten.<br />

Im Anschluss daran werden bis Ende 2009 von den<br />

Teilnehmern 12 Lehrbriefe als Hausarbeiten mit einem<br />

Umfang von ca. 120 Stunden eigenständig bearbeitet. In<br />

der dritten Präsenzphase folgt im Januar 20<strong>10</strong> ein dreitägiges<br />

obligatorisches Vortragsseminar. Im Februar 20<strong>10</strong> wird<br />

das Studium mit den zweitägigen schriftlichen Prüfungen<br />

und der eintägigen mündlichen Prüfung abgeschlossen.<br />

Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss ein<br />

Zertifikat.<br />

Weitere Einzelheiten bitten wir der Internetseite der Ruhr-<br />

Universität Bochum zu entnehmen: www.ruhr-uni-bochum.de/<br />

lvw/weiterbildendes_studium/index.html ■<br />

Swissbau 12.–16. Januar 20<strong>10</strong>:<br />

attraktiv für die deutsche <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Mit 120.000 Besuchern und über 1.300 Ausstellern auf<br />

140.000 m 2 Ausstellungsfläche ist die Swissbau alle zwei<br />

Jahre die unbestrittene Leitmesse der <strong>Bauwirtschaft</strong> in der<br />

Schweiz und eine der größten Baumessen Europas. Bereits<br />

heute beträgt der Anteil an ausländischen Ausstellern 17%,<br />

allein aus Deutschland sind es rund 130. Um ihre Stellung<br />

im internationalen Umfeld weiter auszubauen, findet die<br />

Swissbau ab 20<strong>10</strong> neu im geraden Jahr statt. Im Wechsel<br />

zur Bau München und zur ISH Frankfurt bietet sie damit<br />

zusätzliches Potenzial für Aussteller und Fachbesucher aus<br />

Deutschland.<br />

Info: www.swissbau.ch ■<br />

Wichtig!<br />

An unsere Mitgliedsbetriebe<br />

Bitte teilen Sie uns jede Änderung Ihres Firmen -<br />

namens, Ihrer Adresse, Ihrer Telefon- bzw. Fax -<br />

nummer sowie Ihrer E-Mail-Adresse mit.<br />

Nur so können Sie sicher sein, dass unsere Informa -<br />

tionen Sie pünktlich und <strong>recht</strong>zeitig erreichen.<br />

Wir bitten um Ihre Unterstützung.<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

BAU Inkasso ist die Inkassodienstleistung der Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und bietet für<br />

alle Verbandsmitglieder einen bauspezifischen Inkassoservice an.<br />

Testen Sie BAU Inkasso und beauftragen Sie BAU Inkasso für ein Mahnverfahren:<br />

Gegenstandswert bis 5.000,00 € Preis: 50,00 € zzgl. MwSt.<br />

Gegenstandswert von 5.000,01 € bis <strong>10</strong>.000,00 € Preis: 60,00 € zzgl. MwSt.<br />

Gegenstandswert ab <strong>10</strong>.000,01 € Preis: 75,00 € zzgl. MwSt.<br />

Auswählen, ankreuzen und mit den Mahnungsunterlagen einfach auf das Telefax legen (0761 70 30 2-30).<br />

Noch Fragen? Telefonisch erreichen Sie uns unter 0761 70 30 2-16.


Betriebswirtschaft,<br />

Recht, EDV<br />

und<br />

Steuern<br />

<strong>10</strong><br />

„Handkommentar zur VOB“ von Heiermann/Riedl/Rusam 2<br />

Betriebswirtschaft<br />

Baumaschinenpreise 1<br />

Auswertung der Kostenanalyse 2007/<strong>2008</strong> –<br />

Was kostet eine Bauhandwerkerstunde? 1<br />

Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaß -<br />

<strong>2008</strong><br />

nahmen des Bundes (VHB) – Einführung des VHB <strong>2008</strong> 2<br />

BGH: Die Pflicht zur Benennung der Nachunternehmer<br />

bereits im Angebot ist in der Regel unzumutbar 2<br />

Wann liegt eine Änderung der Verdingungsunterlagen<br />

vor? 3<br />

OLG Düsseldorf: Fachlosvergabe ist Regelfall,<br />

Gesamtvergabe ist die Ausnahme 4<br />

Hemmung der Verjährung von Mängelhaftungsansprüchen<br />

(§ 639 a. F. BGB; § 203 n. F. BGB) 5<br />

BGH: Gewährleistung auch bei Schwarzarbeit 6<br />

Rechtzeitigkeit von Zahlungen bei Banküberweisungen:<br />

Wann werden Verzugszinsen fällig? 6<br />

Steuern<br />

Rückstellungen für die Kosten zur Aufbewahrung von<br />

Geschäftsunterlagen 7<br />

Verbesserung des Steuerbonus für Handwerker -<br />

leistungen 8<br />

BMF-Stellungnahme zu Fragen zur Gebührenberechnung<br />

bei Anträgen auf Erteilung einer<br />

verbindlichen Auskunft 8<br />

Optimieren<br />

Sie Ihre<br />

Rufen Sie<br />

uns an!<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

Tel.<br />

0761/70302 - 40<br />

Unternehmensführung<br />

Der Verbandsservice Unternehmensführung<br />

bietet allen<br />

Mitgliedern Beratung und Information,<br />

z. B. zu den Themen<br />

– Steuern<br />

– Bürgschaftsservice<br />

– Kostenanalyse im Betrieb<br />

Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />

Verbandes!<br />

Baufachblatt<br />

Fachbeilage Betriebswirtschaft, Recht, EDV<br />

und Steuern<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79<strong>10</strong>0 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Der Erzeugerpreisindex für<br />

Maschinen für die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

betrug im August<br />

<strong>2008</strong> auf der Basis<br />

2000=<strong>10</strong>0 (Baugeräteliste<br />

2001) 1<strong>10</strong>,9. Im Vergleich<br />

zum Vormonat ist der Index<br />

unverändert geblieben.<br />

Zum Vorjahr betrug die<br />

Steigerung 2,7 %.<br />

ZEITRAUM<br />

Betriebswirtschaft<br />

MASCHINEN FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT<br />

INDEX (ohne MwSt.)<br />

2000 = <strong>10</strong>0 1) 1990=<strong>10</strong>0 2)<br />

JD 2000 <strong>10</strong>0,0 115,4<br />

JD 2001 <strong>10</strong>0,9 116,4<br />

JD 2002 <strong>10</strong>1,8 117,5<br />

JD 2003 <strong>10</strong>1,6 117,2<br />

JD 2004 <strong>10</strong>2,7 118,5<br />

JD 2005 <strong>10</strong>4,8 120,9<br />

JD 2006 <strong>10</strong>5,9 122,2<br />

JD 2007 <strong>10</strong>7,8 124,4<br />

<strong>2008</strong>:<br />

Januar <strong>10</strong>9,2 126,0<br />

Februar <strong>10</strong>9,4 126,2<br />

März <strong>10</strong>9,9 126,8<br />

April 1<strong>10</strong>,1 127,1<br />

Mai 1<strong>10</strong>,4 127,4<br />

Juni 1<strong>10</strong>,6 127,6<br />

Juli 1<strong>10</strong>,9 128,0<br />

August 1<strong>10</strong>,9 128,0<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste 2001.<br />

2) Umrechnung von Basis 2000 = <strong>10</strong>0 auf Basis 1990 = <strong>10</strong>0: Index 2000 = <strong>10</strong>0 multipliziert<br />

mit 1,154, Basisjahr der Baugeräteliste 1991.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ■<br />

Die gemeinsam mit süddeutschenKollegenverbänden<br />

durchgeführte Kostenanalyse<br />

ist nunmehr abgeschlossen.<br />

Insgesamt haben über 70<br />

Unternehmen die Gelegenheit<br />

genutzt, ihre individuelle<br />

Kosten- und Erlösstruktur<br />

mit anderen Betrieben<br />

der gleichen Größenordnung<br />

zu vergleichen<br />

Baumaschinenpreise<br />

Auswertung der<br />

Kostenanalyse<br />

2007/<strong>2008</strong> –<br />

Was kostet eine<br />

Bauhandwerkerstunde?<br />

und umfangreiche Kalkulationsgrundlagen wie den betriebsindividuellen<br />

Mittellohn, den Zuschlagssatz für lohngebundene<br />

Kosten, Lohnnebenkosten und weitere Gemeinkosten<br />

zu ermitteln.<br />

Die für die südbadischen Betriebe ermittelten Durchschnittszahlen<br />

wurden auf einem Übersichtsblatt zusammengestellt.<br />

Mitgliedbetriebe erhalten sie per Rundschreiben<br />

oder finden sie unter www.bausuedbaden.de<br />

Mitgliederbereich/Download/Unternehmensführung.<br />

Die durchschnittliche Gesamtkostenbelastung pro Stunde<br />

für den Betrieb wurde in Höhe von 45,01 € (ohne Wagnis<br />

und Gewinn) berechnet. Bei zusätzlichen 5% Wagnis<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 1


Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

„Handkommentar<br />

zur VOB“ von<br />

Heiermann/Riedl/<br />

Rusam<br />

WiRe<br />

2 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

und Gewinn und der<br />

Berechnung der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer von<br />

19% liegt der durchschnittlich<br />

ermittelte Stundenverrechnungssatz<br />

bei 56,24 €.<br />

Nutzen Sie diese Übersicht,<br />

um Ihren Auftraggebern zu<br />

erläutern, welche Kosten in<br />

einem Baubetrieb entstehen!<br />

■<br />

In 11. Auflage ist nun der<br />

„Handkommentar zur<br />

VOB“, herausgegeben von<br />

Wolfgang Heiermann,<br />

Richard Riedl und Martin<br />

Rusam, erschienen (Vieweg+Teubner<br />

Verlag,<br />

136,90 EUR). Das Werk,<br />

das sich kokett als „Handkommentar“<br />

bezeichnet,<br />

kommentiert auf über<br />

1.700 Seiten die VOB/A,<br />

VOB/B und Teile des GWB. Der „Heiermann“, wie der Kommentar<br />

kurz und knapp in der Praxis genannt wird, ist ein<br />

wahres Meisterwerk für Praktiker. Wer konkrete Lösungen<br />

zu vergabe<strong>recht</strong>lichen Fragen sucht, findet sie hier. ■<br />

Vergabe- und<br />

Vertragshandbuch<br />

für die Baumaßnahmen<br />

des<br />

Bundes (VHB) –<br />

Einführung des<br />

VHB <strong>2008</strong><br />

Das Bundesministerium für<br />

Verkehr, Bau und Stadtentwicklung<br />

(BMVBS) hat mit<br />

Erlass – Az.: 816 4.2/1 –<br />

vom 2. Juni <strong>2008</strong> die Ausgabe<br />

<strong>2008</strong> des Vergabeund<br />

Vertragshandbuches<br />

für die Baumaßnahmen<br />

des Bundes (VHB) zum<br />

1. Juli <strong>2008</strong> eingeführt.<br />

Mit der Ausgabe <strong>2008</strong> wird<br />

das VHB als komplette<br />

Neufassung herausgegeben. Die Lesefassung des VHB<br />

<strong>2008</strong> nebst den elektronisch bearbeitbaren Formularen ist<br />

im Internet auf der Homepage des BMVBS unter<br />

http://www.bmvbs.de/bauwesen/bauauftragsvergabe1535<br />

/Vergabehandbuch.htm abrufbar.<br />

Es erfolgten u. a. folgende wesentliche Änderungen:<br />

Das VHB <strong>2008</strong> hat eine neue Struktur erhalten. Der Aufbau<br />

entspricht nun dem Ablauf einer Baumaßnahme. Die<br />

Richtlinien wurden – soweit möglich – den Formblättern<br />

und nicht mehr den Paragrafen der VOB zugeordnet.<br />

Das Angebotsschreiben (Formblätter 213 und 213 EG),<br />

die Bewerbungsbedingungen und die Verpflichtungserklärung<br />

wurden überarbeitet. U. a. wurden die Bewerbungsbedingungen<br />

im Bereich der EG-weiten Vergaben<br />

bezüglich der vorzulegenden Eignungsnachweise anderer<br />

Unternehmen geändert.<br />

Bisher mussten die Bieter mit dem Angebot Art und<br />

Umfang der Leistungen sowie den Namen der Unternehmen<br />

angeben, auf deren Fähigkeiten sie sich berufen wollen<br />

und die Nachweise dazu vorlegen, dass ihnen die Mittel<br />

dieser Unternehmen zur Verfügung stehen. Künftig ist<br />

mit dem Angebot nur Art und Umfang der Leistungen<br />

anzugeben. Die Namen der Unternehmen und die Nachweise<br />

(Verpflichtungserklärung des Unternehmens, auf<br />

dessen Fähigkeit sich der Bieter berufen will), werden von<br />

den Vergabestellen gesondert angefordert. In diesem<br />

Zusammenhang wurde auch das Formblatt 236 EG geändert.<br />

Dort wird durch eine Fußnote (bei der Unterschrift)<br />

klargestellt, dass eine Kopie (z. B. Telefax) zunächst ausreicht,<br />

die Vergabestelle sich aber vorbehält, das Original<br />

zu verlangen.<br />

Zudem erhalten die Vergabestellen neue Formblätter für<br />

Mahnung, Verzug und Kündigung zur freiwilligen Verwendung.<br />

Das VHB <strong>2008</strong> wurde zum 1. Juli <strong>2008</strong> eingeführt und ist<br />

für dann neu zu beginnende Maßnahmen anzuwenden. ■<br />

Mit Urteil vom <strong>10</strong>. Juni<br />

<strong>2008</strong> (Az: X ZR 78/07) hat<br />

der Bundesgerichtshof<br />

entschieden, dass die Forderung,<br />

die vorgesehenen<br />

Nachunternehmer bereits<br />

im Angebot konkret zu benennen<br />

und eine entsprechendeVerpflichtungserklärung<br />

vorzulegen, die<br />

Bieter in der Regel unverhältnismäßig<br />

belastet.<br />

BGH: Die Pflicht<br />

zur Benennung der<br />

Nachunternehmer<br />

bereits im Angebot<br />

ist in der Regel<br />

unzumutbar<br />

Bei Nutzung des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB,<br />

gültige Fassung bis 30. Juni <strong>2008</strong>) verlangen Auftraggeber<br />

mit Verwendung des EFB 317 EG vom Bieter bereits im<br />

Angebot sowohl die Benennung des vorgesehenen<br />

Nachunternehmers als auch dessen Verpflichtungserklärung.<br />

Dies führt in der Praxis häufig zum Ausschluss von<br />

Angeboten, da Bieter dieser Forderung oftmals nicht entsprechen<br />

können.<br />

Sachverhalt<br />

Ein Unternehmen beteiligte sich an einer im Rahmen der<br />

Bundesauftragsverwaltung durchgeführten Ausschreibung,<br />

die Schutz- und Leiteinrichtungen an einem Autobahnabschnitt<br />

zum Gegenstand hatte. Die den Nachunternehmereinsatz<br />

betreffende Bewerbungsbedingung lautet:<br />

„Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern<br />

ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot<br />

Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden<br />

Leistungen angeben und auf Verlangen die<br />

vorgesehenen Nachunternehmer benennen.“<br />

Zu den Vergabeunterlagen gehörte auch der Vordruck<br />

EFB 317 EG, in dessen <strong>recht</strong>er Spalte das Unternehmen<br />

handschriftlich mehrere Nachunternehmer eingetragen und<br />

neben der es den Hinweis „noch in Verhandlungen“ vermerkt<br />

hatte.<br />

Die Vergabestelle schloss das Angebot mit der Begründung<br />

aus, es enthalte geforderte Erklärungen nicht und sei


nicht vollständig. Die fachkundige Ausführung der im Verzeichnis<br />

der Nachunternehmerleistungen aufgeführten Teilleistungen<br />

sei aufgrund der nicht endgültigen bzw. nicht<br />

eindeutigen Nennung der Nachunternehmer nicht gesichert.<br />

Der Auftrag wurde an einen Mitbewerber vergeben.<br />

Hiergegen wendet sich die auf Schadensersatz gerichtete<br />

Klage des Unternehmens.<br />

Aus den Gründen<br />

Die Bewerbungsbedingungen - so der BGH - unterschieden<br />

bei den den Nachunternehmereinsatz betreffenden<br />

Erklärungsobliegenheiten der Bieter zwischen zwei Regelungsgegenständen:<br />

Der Einschaltung von Subunternehmern<br />

als solcher und der Benennung der für die Ausführung<br />

vorgesehenen Unternehmen. Die erstere müsse nach Art<br />

und Umfang der von Subunternehmern auszuführenden<br />

Leistungen stets im Angebot angegeben werden. Über<br />

Letzteres müssten die Bieter sich dagegen nur „auf Verlangen“<br />

erklären. Der Bieter habe den Vergabeunterlagen entnehmen<br />

dürfen, auch vertraglich noch nicht gebundene<br />

Nachunternehmer angeben zu können. Es sei - so der BGH<br />

- Sache des öffentlichen Auftraggebers, auf eine eindeutige<br />

und transparente Vorformulierung der von den Bietern verlangten,<br />

für die Vergabeentscheidung relevanten Erklärungen<br />

zu achten.<br />

Allein darin, dass der Vordruck auch eine Spalte für vorgesehene<br />

Nachunternehmer enthalte, müssten die Bieter<br />

nicht das Verlangen einer verbindlichen Benennung der<br />

Nachunternehmer im Angebot erkennen. Dies gelte umso<br />

mehr, als der für die Auslegung in erster Linie bedeutsame<br />

Wortlaut der Bewerbungsbedingungen das Verständnis<br />

nahelege, der Auftraggeber wolle sich vorbehalten, die ausführenden<br />

Nachunternehmer zu gegebener Zeit nach<br />

Angebotseröffnung ggf. benannt zu bekommen.<br />

Die VOB/A selbst sehe lediglich - fakultativ - vor, dass der<br />

Auftraggeber die Bieter auffordern könne, in ihrem Angebot<br />

die Leistungen anzugeben, die sie an Nachunternehmer zu<br />

vergeben beabsichtigten (§ <strong>10</strong> Nr. 5 Abs. 3 VOB/A). Diese<br />

Angaben reichten zunächst aus, um den Auftraggeber darüber<br />

ins Bild zu setzen, wie der einzelne Bieter den Auftrag<br />

zu erfüllen gedenke. Den Bietern sei es zuzumuten, schon<br />

in diesem Stadium des Vergabeverfahrens Auskunft darüber<br />

zu geben, ob für bestimmte Leistungsteile eine Subunternehmereinschaltung<br />

vorgesehen sei.<br />

Anders könne es sich verhalten, wenn sie schon bei der<br />

Angebotsabgabe verbindlich mitteilen müssten, welche<br />

Subunternehmer sie bei der Ausführung einschalten wollten.<br />

Um dazu wahrheitsgemäße Erklärungen abzugeben,<br />

müssten sich alle Ausschreibungsteilnehmer die Ausführung<br />

der fraglichen Leistungen von den jeweils ins Auge<br />

gefassten Nachunternehmern bindend zusagen lassen.<br />

Eine solche Handhabung könne die Bieter - so der BGH -<br />

in einem Maße belasten, das in der Regel nicht in einem<br />

angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen dieser Vorgehensweise<br />

für die Vergabestellen stehe.<br />

Diese ersparten sich damit lediglich den zusätzlichen<br />

organisatorischen und zeitlichen Aufwand, zu gegebener<br />

Zeit nach Angebotseröffnung von einem engeren Kreis der<br />

Bieter - etwa von denjenigen, deren Angebote in die engere<br />

Wahl gelangt seien (§ 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 1 VOB/A) - die<br />

ggf. vorgesehenen Nachunternehmer zu erfragen.<br />

Zusätzlich sei zu bedenken, dass sich das Risiko der Auftraggeber,<br />

lukrative Angebote wegen unvollständiger Abga-<br />

Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

be von geforderten Erklärungen ausschließen zu müssen,<br />

nach den Beobachtungen des Senats mit der steigenden<br />

Zahl dieser vorgesehenen Erklärungen und außerdem dann<br />

erhöhe, wenn die Abgabe verbindlich zum frühest möglichen<br />

Zeitpunkt, also mit dem Angebot vor dem Eröffnungstermin<br />

verlangt werde.<br />

Weiter weist der Bundesgerichtshof darauf hin, dass das<br />

Unternehmen die Anforderungen der Verdingungsunterlagen<br />

zu Recht dahin verstehen konnte, dass im Angebot<br />

lediglich die an Nachunternehmer zu vergebenden Gewerke<br />

verbindlich anzugeben seien. Daher wäre es - so der BGH -<br />

kein Vergabe<strong>recht</strong>sverstoß, sondern vergabe<strong>recht</strong>skonform<br />

gewesen, dem Unternehmen anstelle des sofortigen Angebotsausschlusses<br />

Gelegenheit zur Benennung der endgültig<br />

vorgesehenen Nachunternehmer zu geben. Die übrigen<br />

Bieter wären deshalb durch dieses Vorgehen nicht in ihrem<br />

Anspruch auf Gleichbehandlung verletzt worden.<br />

Anmerkung<br />

Zu beachten ist, dass das VHB <strong>2008</strong>, das seit 1. Juli <strong>2008</strong><br />

gilt, die Anforderungen an die Nachunternehmerklärung im<br />

Sinne des vorstehenden Urteils des BGH entschärft hat.<br />

Das neue Formblatt EFB 235 EG verpflichtet die Unternehmen<br />

zur konkreten Benennung der Nachunternehmer,<br />

einschließlich Verpflichtungserklärungen nach Formblatt<br />

EFB 236 EG erst auf Verlangen der Vergabestelle. Soweit<br />

die Vorgaben nicht beachtet werden ist zu empfehlen,<br />

unverzüglich Rüge bei der Vergabestelle einzureichen.<br />

Weitere Auskünfte können Mitgliedsbetriebe bei der<br />

Rechtsabteilung des Verbandes erfragen. ■<br />

Entscheidung des<br />

Thüringer Oberlandesgerichts<br />

vom <strong>10</strong>.<strong>10</strong>.2007 –<br />

Az.: 9 Verg 5/07<br />

Wann liegt<br />

eine Änderung<br />

der Verdingungsunterlagen<br />

vor?<br />

Änderungen an den Verdingungsunterlagen<br />

sind<br />

unzulässig. Fraglich ist<br />

hierbei, ob eine Änderung<br />

eine mechanisch manuelle<br />

Einwirkung voraussetzt<br />

oder ob sich unzulässige<br />

Änderungen auch auf andere Art, etwa durch Eintragungen<br />

oder auch zusätzliche Informationen ergeben können.<br />

Beispiel:<br />

Der Auftraggeber schreibt eine Bauleistung europaweit<br />

aus. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Im Leistungsverzeichnis<br />

haben die Bieter an einer Stelle das konkret<br />

angebotene Fabrikat anzubieten. Ein Bieter trägt hier ein<br />

Fabrikat ein, das eine der in der Position benannten technischen<br />

Anforderungen unstreitig nicht erfüllt. Der Auftraggeber<br />

schließt das Angebot aus. Der Bieter rügt den Ausschluss<br />

und trägt nach dem Ausschluss vor, dass sich das<br />

angebotene Fabrikat nach den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses<br />

umbauen lasse.<br />

Ist der Ausschluss des Angebotes zu Recht erfolgt?<br />

Das Thüringer Oberlandesgericht hat in seinem<br />

Beschluss vom <strong>10</strong>.<strong>10</strong>.2007, Az.: 9 Verg 5/07, hierzu entschieden:<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 3


Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

1. Auch eine inhaltliche Abweichung technischer Art von<br />

den Anforderungen der Leistungsbeschreibung stellt<br />

eine unzulässige Änderung der Verdingungsunterlagen<br />

im Sinne von § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A der. Ein unmittelbarer<br />

mechanisch manueller Eingriff an den vom Auftraggeber<br />

erstellten Formularen und Formblättern ist hierfür<br />

nicht erforderlich.<br />

2. Der Auftraggeber kann be<strong>recht</strong>igterweise verlangen,<br />

dass die allein nach seinen individuellen Vorstellungen<br />

bestimmte und nur in dieser Gestalt dem öffentlichen<br />

Wettbewerb unterstellte Beschaffenheitsleistung beachtet<br />

wird. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein<br />

Bieter eigenhändig Änderungen durch Durchstreichen<br />

oder Schwärzungen vornimmt oder aber Produkte anbietet,<br />

deren Eigenschaften nicht mit den in den Verdingungsunterlagen<br />

beschriebenen übereinstimmen. In beiden<br />

Fällen wird dem Auftraggeber eine vertragliche<br />

Leistung in Gestalt eines Produktes aufgedrängt, die er<br />

so weder wünscht noch festgelegt hat.<br />

3. Steht eine technische Abweichung in diesem Sinne fest,<br />

so ist der Ausschluss zwingend. Es ist unerheblich, ob<br />

der Auftraggeber selbst die Abweichung bemerkt, ob die<br />

Änderung wesentlich ist oder ob die Abweichung das<br />

Wettbewerbsergebnis beeinflusst.<br />

Praxishinweis:<br />

Die nachträglichen Erklärungsversuche des Antragstellers<br />

hat der Vergabesenat unter Verweis auf das Nachverhandlungsverbot<br />

gem. § 24 Nr. 3 VOB/B zurückgewiesen.<br />

Die Vergabekammer Münster hat aktuell entschieden,<br />

dass eine Änderung von Verdingungsunterlagen auch<br />

durch das Beifügen von Unterlagen und Begleitschreiben<br />

entstehen kann, wenn damit von den in den Verdingungsunterlagen<br />

enthaltenen Vorgaben abgewichen wird. ■<br />

OLG Düsseldorf:<br />

Fachlosvergabe<br />

ist Regelfall,<br />

Gesamtvergabe<br />

ist die Ausnahme<br />

Beschluss des Oberlandesgerichtes<br />

Düsseldorf,<br />

Az.: Verg <strong>10</strong>/07 vom<br />

11. Juli 2007<br />

Die Fachlos- und Gesamtvergabe<br />

stehen in einem<br />

Regel-/Ausnahmeverhältnis<br />

zueinander, wobei<br />

„überwiegende Gründe“<br />

eine Gesamtvergabe <strong>recht</strong>fertigen<br />

müssen. Die<br />

Grundsätze über die Losvergabe gem. § 4 Nr. 2, 3 VOB/A,<br />

§ 97 Abs. 3 GWB kommen nicht ausschließlich zur Förderung<br />

mittelständischer Interessen zur Anwendung, sondern<br />

sind auch Ausprägungen des Wettbewerbs- und Wirtschaftlichkeitsgebotes<br />

des § 97 Abs. 1, 5 GWB, so dass<br />

sich auch größere Unternehmen auf die Pflicht des Auftraggebers<br />

zur losweisen Vergabe berufen können.<br />

Sachverhalt:<br />

Der Auftraggeber schrieb Bauleistungen für den sechsstreifigen<br />

Ausbau der Bundesautobahn 1 aus, wobei auch<br />

4 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

die Fundamente für die separat zu vergebende Lärmschutzwand<br />

mit ausgeschrieben waren. Der Auftraggeber dokumentierte<br />

die die Gesamtvergabe bestimmenden Gründe<br />

ausführlich im Vergabevermerk. Eine Aufteilung der Ausschreibung<br />

in Lose war nicht vorgesehen, jedoch sollte der<br />

Bau der Lärmschutzwand nachfolgend vergeben werden.<br />

Hiergegen wandte sich ein Unternehmen, dass sich auf die<br />

Errichtung von Lärmschutzwänden spezialisiert hatte. Das<br />

Unternehmen war der Ansicht, dass die Zerstückelung des<br />

Fachloses „Lärmschutz“ gegen den Grundsatz der Fachund<br />

Teillosvergabe verstoße und die Gründung und die<br />

Errichtung der Lärmschutzwand einheitlich vergeben werden<br />

müssten. Der Auftraggeber hielt demgegenüber die<br />

Trennung für zulässig, da der auszuführende Bauabschnitt<br />

einer hohen Verkehrsbelastung und damit einer hohen<br />

Stauanfälligkeit unterliege. Auch war der Auftraggeber der<br />

Auffassung, dass ein Unternehmen keinen Anspruch auf<br />

eine Aufteilung der Bauarbeiten in Fach- und Teillose habe.<br />

Aus den Gründen:<br />

Das OLG Düsseldorf stellt in seinem Beschluss fest, dass<br />

sich das antragstellende Unternehmen auf das Gebot der<br />

Fachlosvergabe im Sinne des § 4 Nr. 2, 3 VOB/A berufen<br />

könne, jedoch im vorliegenden Fall kein Verstoß gegen das<br />

Gebot der losweisen Vergabe vorliege.<br />

Die Grundsätze über die Losvergabe im Sinne der § 4<br />

Nr. 2, 3 VOB/A und § 97 Abs. 3 GWB hätten bieterschützende<br />

Wirkung und seien nicht auf kleine und mittlere<br />

Unternehmen beschränkt. Diese Grundsätze dienten nicht<br />

allein der Mittelstandsförderung, vielmehr solle durch sie<br />

ganz allgemein der Wettbewerb gefördert und die Möglichkeit<br />

wirtschaftlicher Beschaffungsmöglichkeiten langfristig<br />

gesichert werden. Hintergrund des § 4 Nr. 2, 3 VOB/A sei<br />

zudem, dass Bauvorhaben, die in Losen vergeben würden,<br />

insgesamt nach Preis, Qualität und Lebensdauer von höherer<br />

Wirtschaftlichkeit seien. Die Grundsätze über die Losvergabe<br />

seien daher auch als Ausprägungen des Wettbewerbs-<br />

und Wirtschaftlichkeitsgebotes des § 97 Abs. 1<br />

GWB anzusehen.<br />

Das OLG Düsseldorf geht in seinem Beschluss davon<br />

aus, dass ein Verstoß gegen das Gebot der losweisen Vergabe<br />

nicht vorliegt. Um den strikten Ausnahmecharakter<br />

der Gesamtvergabe zu gewährleisten, reiche das Vorliegen<br />

„vertretbarer Gründe“ nicht aus. Vielmehr müssten überwiegende<br />

Gründe für eine Gesamtvergabe sprechen. Das<br />

Vorliegen von überwiegenden Gründen könne dann angenommen<br />

werden, wenn eine losweise Vergabe unverhältnismäßige<br />

Kostennachteile mit sich bringen oder zu einer<br />

starken Verzögerung des Vorhabens führen würde. Wirtschaftliche<br />

oder technische Schwierigkeiten, die nach Art<br />

und Ausmaß typischerweise mit der Vergabe von Fachlosen<br />

verbunden seien, könnten demgegenüber keine Gesamtvergabe<br />

<strong>recht</strong>fertigen. § 4 Nr. 2, 3 VOB/A würde leer laufen,<br />

wenn zur Begründung einer Gesamtvergabe die Auflistung<br />

solcher Schwierigkeiten ausreichen würde, die typischerweise<br />

mit jeder losweisen Ausschreibung verbunden seien.<br />

Das OLG betont, dass der Auftraggeber einen Ermessensspielraum<br />

hat, ob er vom Grundsatz der losweisen Vergabe<br />

abweichen will oder nicht. Dies habe jedoch zur Folge,<br />

dass die die Gesamtvergabe bestimmenden Gründe im<br />

Vergabevermerk festgehalten werden müssen. Komme der<br />

Auftraggeber dem nicht ordnungsgemäß nach, könne allein<br />

dies ein fehlerhaftes Vergabeverfahren zur Folge haben. ■


Hemmung der<br />

Verjährung von<br />

Mängelhaftungsansprüchen<br />

(§ 639 a. F. BGB;<br />

§ 203 n. F. BGB)<br />

Der BGH hat mit Urteil vom<br />

30.<strong>10</strong>.2007, Az.: X ZR<br />

<strong>10</strong>1/06 (IBR <strong>2008</strong>, 86) wie<br />

folgt entschieden:<br />

Bei einem Werkmangel<br />

genügt für die Geltendmachung<br />

der Rechte des<br />

Bestellers und für die Hemmung<br />

der Verjährung der<br />

Hinweis auf die bloßen<br />

Mangelerscheinungen. Die<br />

Mangelursachen braucht<br />

er überhaupt nicht mitzuteilen und darf sie auch irrtümlich<br />

falsch angeben. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller irrtümlich<br />

annimmt, dass einer objektiven Funktionsstörung<br />

gar kein Mangel, sondern lediglich ein Bedienungsfehler<br />

zugrunde liegt.<br />

Die Klägerin (Auftraggeber) bestellte bei der Beklagten<br />

(Auftragnehmer) eine Abwasserbehandlungsanlage. Als<br />

Gewährleistungsfrist waren sechs Monate ab Abnahme auf<br />

bewegliche und zwölf Monate auf die übrigen Anlagenteile<br />

vereinbart. Die Klägerin nahm die Anlage am 3.8.2001 ab.<br />

Am <strong>10</strong>.12.2001 teilte der zuständige Mitarbeiter der Klägerin<br />

telefonisch einem Geschäftsführer der Beklagten erstmals<br />

mit, dass sich im Eindampfbehälter eine feste Masse<br />

bilde, die man mit dem Spaten lösen müsse. Diese Mitteilung<br />

wiederholte er in der Folgezeit jedes Mal, wenn er den<br />

Behälter erneut in der beschriebenen Weise leeren musste.<br />

Bei dem ersten Telefongespräch gab der Geschäftsführer<br />

der Beklagten ihm den Rat, nur Zink-Nickel-Abwässer einzuspeisen.<br />

In späteren Gesprächen erteilte die Beklagte<br />

unterschiedliche andere Empfehlungen, welche die Klägerin<br />

jeweils befolgte. Danach kam es zu einer Vielzahl von<br />

weiteren Telefongesprächen und wechselseitigen Schreiben<br />

sowie zu Besuchen der Beklagten bei der Klägerin.<br />

Diese Kontakte zogen sich bis in das Jahr 2004 hin. Am<br />

13.7.2004 reichte die Klägerin die Klage bei Gericht ein. Die<br />

Beklagte beruft sich ohne Erfolg darauf, dass die Gewährleistungsansprüche<br />

verjährt sind.<br />

Die Verjährung sei sowohl nach § 639 Abs. 2 a.F. BGB<br />

durch Mangelprüfung und Mangelbeseitigungsversuche als<br />

auch nach § 203 BGB durch Verhandlungen gehemmt worden.<br />

Zwischen Mangelursache einerseits und Mangelerscheinung<br />

bzw. -symptom andererseits sei zu unterscheiden.<br />

Zur Hemmung der Verjährung sei die Befassung des<br />

Werkunternehmers mit der Mangelerscheinung ausreichend.<br />

Das die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen<br />

betreffende Recht sei mit Wirkung ab 1.1.2002 geändert<br />

worden. § 639 Abs. 2 a.F. BGB sei weggefallen; stattdessen<br />

werde nach § 203 BGB die Verjährung durch schwebende<br />

Verhandlungen über den Anspruch und die den Anspruch<br />

begründenden Umstände gehemmt.<br />

Nach der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 1<br />

EGBGB finde grundsätzlich auch auf Altansprüche das<br />

neue Verjährungs<strong>recht</strong> Anwendung, die Hemmung bestimme<br />

sich aber für den Zeitraum vor dem 1.1.2002 nach altem<br />

Recht.<br />

Die verjährungshemmende Wirkung des ersten die Fehlfunktion<br />

der Anlage betreffenden Telefongesprächs zwischen<br />

der Klägerin und der Beklagten, das <strong>10</strong>.12.2001<br />

geführt worden sei, sei daher nach § 639 Abs. 2 a.F. BGB zu<br />

beurteilen.<br />

Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

Nach § 639 Abs. 2 a.F. BGB sei die Verjährung gehemmt,<br />

wenn sich der Unternehmer im Einverständnis mit dem<br />

Besteller der Prüfung des Vorhandenseins eines Mangels<br />

oder seiner Beseitigung unterziehe. Die Hemmung setze<br />

voraus, dass der Unternehmer bei dem Besteller den Eindruck<br />

erwecke, er werde den Mangel prüfen bzw. sich um<br />

ihn kümmern, und der Besteller hiermit einverstanden sei.<br />

Abgesehen von dem Fall, dass der Unternehmer von vornherein<br />

jede Verantwortung für den Mangel ablehne, träfen<br />

die Vertragsparteien durch ihren Meinungsaustausch regelmäßig<br />

eine „Überprüfungsvereinbarung“. Sie verhandelten<br />

i.S. von § 203 Abs. 1 BGB (BGH, Urt. v. 26.<strong>10</strong>.2006 - VII ZR<br />

194/05, NJW 2007, 587).<br />

Aus dem Grundsatz, dass der Besteller mangels Fachwissens<br />

nur die Mangelsymptome zu rügen und die Mangelursache<br />

nicht zu erforschen brauche, folge die<br />

Unschädlichkeit eines Irrtums über die Ursachen der Mangelerscheinungen.<br />

Dies habe der BGH schon für den Fall<br />

ausgesprochen, dass der Besteller aufgrund der Mangelerscheinungen<br />

zwar einen Werkmangel annehme, dessen<br />

Ursache aber an der falschen Stelle ansiedle.<br />

Eine Beschränkung auf die vom Besteller bezeichneten<br />

oder vermuteten Ursachen trete hierdurch nicht ein. Ob der<br />

Werkunternehmer den Irrtum des Bestellers teile, sei unerheblich,<br />

weil er, wenn der Besteller ihn von einer Funktionsstörung<br />

des Werkes benachrichtige, sich nicht mit dessen<br />

Ursachenvermutung zufrieden geben dürfe, sondern eigenverantwortlich<br />

die wahre Ursache ermitteln müsse (vgl.<br />

BGH, Urt. v. 20.4.1989, aaO).<br />

Für den Irrtum, dass die Mangelerscheinungen nicht auf<br />

einem Mangel, sondern nur auf Bedienungsfehlern beruhten,<br />

könne nichts anderes gelten. Denn auch ein solcher Irrtum<br />

gehe auf die mangelnde Fachkenntnis des Bestellers<br />

zurück, die ihm nach der Rechtsprechung des BGH gerade<br />

nicht schaden solle, und auch bei einem solchen Irrtum<br />

komme der von dieser Rechtsprechung entwickelte<br />

Anspruch an den Werkunternehmer zum Tragen, dass seine<br />

vertragliche Prüfungs- und Beseitigungspflicht sich nicht<br />

auf die bekannten Erscheinungen beschränkten, sondern<br />

auf den Fehler selbst zu beziehen seien. Ob und gegebenenfalls<br />

welcher Fehler vorliege, müsse der Werkunternehmer,<br />

nicht der Besteller, ermitteln. Der Besteller brauche<br />

ihm nur die Symptome, die objektiv eine Fehlfunktion des<br />

Werks darstellten, zu berichten und die Erwartung auszudrücken,<br />

dass der Werkunternehmer sich damit befassen<br />

werde. Deshalb genüge im Falle eines Werkmangels für die<br />

Geltendmachung der Rechte des Bestellers und für die<br />

Hemmung der Verjährung der bloße Hinweis auf die Mangelerscheinungen<br />

- im Unterschied zu den Mangelursachen<br />

- auch dann, wenn der Besteller irrtümlich annehme, dass<br />

es sich gar nicht um einen Mangel, sondern lediglich um<br />

einen Bedienungsfehler handele. Es reiche aus, dass er auf<br />

eine objektive Funktionsstörung hinweise.<br />

Die Darlegungs- und Beweislast für das Ende der Hemmung<br />

liege beim Auftragnehmer. Die Verjährung werde so<br />

lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebnis der Prüfung<br />

dem Besteller mitteile oder ihm gegenüber die Mängel<br />

für beseitigt erkläre oder die Fortsetzung der Beseitigung<br />

verweigere. Diese Voraussetzungen habe der Unternehmer<br />

nachzuweisen (BGH, Urt. v. 30.9.1993 - VII ZR 47/92, WM<br />

1994, 306). Nach der Rechtsprechung des BGH sei nicht<br />

einmal der tatsächlichen Beendigung von Mangelbeseitigungsarbeiten<br />

ohne Weiteres die Erklärung zu entnehmen,<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 5


Wirtschafts<strong>recht</strong><br />

der Mangel sei beseitigt oder die Fortsetzung der Mangelbeseitigung<br />

werde verweigert.<br />

Denn beispielsweise bei Feuchtigkeitsmängeln müsse<br />

typischerweise damit gerechnet werden, dass sich Nachbesserungsversuche<br />

im Ergebnis als erfolglos erweisen<br />

würden (BGH, Urt. v. 20.4.1989, a.a.O). Das gelte in noch<br />

stärkerem Maße für bloße Bedienungsempfehlungen, die<br />

häufig von beiden Parteien als Versuch betrachtet würden,<br />

die Mangelerscheinungen zu beseitigen, wobei das Ergebnis<br />

abgewartet werden müsse.<br />

Die Erhebung der Verjährungseinrede und nur aus Kulanz<br />

erklärte Bereitschaft zur Klärung der Mangelrüge stelle keinen<br />

Abbruch der Verhandlungen dar. Es sei ohne Bedeutung,<br />

wenn der Werkunternehmer bei seinen Nachbesserungsversuchen<br />

ausdrücklich erkläre, eine Rechtspflicht<br />

dazu nicht anzuerkennen und nur aus Gefälligkeit zu handeln.<br />

Nach Sinn und Zweck des § 639 Abs. 2 a.F. BGB<br />

komme es nur auf das tatsächliche Bemühen um Mängelbeseitigung,<br />

nicht dagegen auf die diesem Bemühen<br />

zugrunde liegenden Beweggründe des Auftragnehmers an<br />

(BGH, Urt. v. 21.4.1977, a.a,O.). Bei einer Hemmung der<br />

Verjährung durch Verhandlungen trete die Verjährung frühestens<br />

drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein (§ 203<br />

Satz 2 BGB). ■<br />

BGH:<br />

Gewährleistung<br />

auch bei<br />

Schwarzarbeit<br />

Der Auftraggeber kann bei<br />

Mängeln der Werkleistung<br />

auch dann Gewährleistungsansprüche<br />

geltend<br />

machen, wenn die Arbeiten<br />

vom Auftragnehmer ohne<br />

Rechnung durchgeführt<br />

wurden.<br />

Der für das Bau<strong>recht</strong><br />

zuständige VII. Zivilsenat<br />

des Bundesgerichtshofs<br />

hat mit Urteil vom 24. April<br />

<strong>2008</strong> (VII ZR 42/07, vgl. Anlage) entschieden, dass ein Auftraggeber<br />

bei Mängeln der Werkleistung Gewährleistungsansprüche<br />

auch dann geltend machen kann, wenn die<br />

Arbeiten vom Auftragnehmer ohne Rechnung ausgeführt<br />

wurden.<br />

Sachverhalt<br />

Der Auftraggeber hatte den Auftragnehmer beauftragt,<br />

die Terrasse seines Hauses abzudichten und mit Holz auszulegen.<br />

Wegen eines kurze Zeit nach Beendigung der<br />

Arbeiten eingetretenen Wasserschadens in der unter der<br />

Terrasse gelegenen Einliegerwohnung machte der Auftraggeber<br />

Gewährleistungs<strong>recht</strong>e geltend.<br />

Die Vertragsparteien hatten vereinbart, dass für die zu<br />

erbringenden Leistungen keine Rechnung gestellt werden<br />

sollte.<br />

Aus den Gründen<br />

Der BGH vertritt die Auffassung, dass die wegen Verstoßes<br />

gegen ein gesetzliches Verbot nichtige „Ohne-<br />

Rechnung-Abrede“ nur dann nicht zu einer Gesamtnichtigkeit<br />

des Bauvertrags führt, wenn der Vertrag bei<br />

vereinbarter ordnungsgemäßer Rechnungslegung zu denselben<br />

Konditionen abgeschlossen worden wäre.<br />

6 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Ob die „Ohne-Rechnung-Abrede“ die Gesamtnichtigkeit<br />

des Bauvertrags zur Folge hat, konnte der BGH offen lassen.<br />

Denn nach den Grundsätzen von Treu und Glauben sei<br />

dem Auftragnehmer die Berufung darauf versagt. Dies<br />

ergebe sich aus der besonderen Interessenlage, die typischerweise<br />

bei derartigen mit „Ohne-Rechnung-Abrede“<br />

geschlossenen Bauverträgen dann bestehe, wenn der Auftragnehmer<br />

seine Werkleistung am Anwesen des Auftraggebers<br />

in mangelhafter Weise erbringe. Die sich hieraus<br />

ergebenden Folgen für den Auftraggeber ließen sich durch<br />

Regeln über die Rückabwicklung eines nichtigen Vertrags<br />

nicht wirtschaftlich sinnvoll bewältigen.<br />

Dieser Umstand und das daraus resultierende besondere<br />

Interesse des Auftraggebers an vertraglichen, auf die Mängelbeseitigung<br />

gerichteten Gewährleistungs<strong>recht</strong>en liege<br />

für den Auftragnehmer offen zu Tage. Er verhalte sich deshalb<br />

treuwidrig, wenn er sich in Widerspruch zu seinem bisher<br />

auf Erfüllung des Vertrags gerichteten Verhalten darauf<br />

berufe, dass er wegen der auch seinem eigenen gesetzeswidrigen<br />

Vorteil dienenden „Ohne-Rechnung-Abrede“ und<br />

wegen einer daraus resultierenden Gesamtnichtigkeit des<br />

Bauvertrags für seine mangelhaften Leistungen nicht<br />

gewährleistungspflichtig sei.<br />

Dies führe im Ergebnis dazu, dass dem Auftragnehmer<br />

die Berufung auf eine Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags<br />

wegen der Gesetzwidrigkeit der „Ohne-Rechnung-Abrede“<br />

versagt sei. ■<br />

Neues Urteil des<br />

Europäischen Gerichtshofs<br />

Entscheidung steht im<br />

Gegensatz zur bisherigen<br />

deutschen Rechtsprechung<br />

Rechtzeitigkeit<br />

von Zahlungen<br />

bei Banküberweisungen:<br />

Wann werden<br />

Verzugszinsen<br />

fällig?<br />

Der Schuldner muss nach<br />

§ 286 BGB Verzugszinsen<br />

zahlen, wenn er mit einer<br />

fälligen Zahlung in Verzug kommt. Reicht die <strong>recht</strong>zeitige<br />

Einreichung der Überweisung bei der Bank aus oder muss<br />

das Geld innerhalb der Zahlungsfrist auf dem Konto des<br />

Gläubigers gutgeschrieben sein, wenn Verzugszinsen vermieden<br />

werden sollen? Die Richter des EuGH haben mit<br />

ihrem Urteil vom 3. April <strong>2008</strong> unter Bezug auf die Zahlungsverzugsrichtlinie<br />

geurteilt: Bei einer Zahlung durch<br />

Banküberweisung muss der geschuldete Betrag für die<br />

Rechtzeitigkeit dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben<br />

sein, ansonsten hat er Anspruch auf Verzugszinsen.<br />

Es reicht also für eine <strong>recht</strong>zeitige Zahlung nicht mehr<br />

aus, dass der Schuldner seine Bank vor Fristablauf mit der<br />

Überweisung des geschuldeten Betrags beauftragt.<br />

Die Entscheidung des EuGH ist für die deutschen Gerichte<br />

verbindlich, allerdings nur zwischen Unternehmen bzw.<br />

zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand, denn<br />

der Anwendungsbereich der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie<br />

beschränkt sich hierauf.<br />

Zwischen dem Eingang des Überweisungsauftrags bei<br />

der eigenen Bank und der Gutschrift des Geldbetrags auf<br />

dem Gläubigerkonto vergehen schnell einige Tage. Bei


größeren Zahlungsbeträgen können in dieser kurzen Zeit<br />

erhebliche Summen zusammenkommen. Um einen Verzug<br />

zu vermeiden, ist nunmehr im Geschäftsverkehr für die<br />

Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zeitpunkt der Gutschrift<br />

des geschuldeten Betrags auf dem Konto des Gläubigers<br />

zu beachten. ■<br />

Rückstellungen<br />

für die Kosten zur<br />

Aufbewahrung<br />

von Geschäfts -<br />

unterlagen<br />

St<br />

Mit den Aufbewahrungskosten<br />

lassen sich<br />

Steuern sparen<br />

Ein Kaufmann ist nach<br />

Handels- und Steuer<strong>recht</strong><br />

verpflichtet, bestimmte<br />

Geschäftsunterlagen aufzubewahren<br />

(§ 257 HGB, §<br />

147 Abgabenordnung). Mit<br />

der Aufbewahrung gehen<br />

Kosten einher, z. B. für den<br />

Archivraum, Regale, Lagerbehältnisse, Schränke etc. Für<br />

die zu erwartenden Aufwendungen ist eine Rückstellung für<br />

ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Die Passivierungspflicht<br />

besteht sowohl in der Handelsbilanz als auch über<br />

den Maßgeblichkeitsgrundsatz in der Steuerbilanz. Da der<br />

Aufwand Jahr für Jahr anfällt, summiert er sich, und es fallen<br />

beträchtliche Kosten an. Mit den Rückstellungen für<br />

diese Aufbewahrungskosten lassen sich daher Steuern<br />

sparen, allerdings ist die Berechnung der Rückstellungen<br />

sehr zeitaufwändig.<br />

Aufbewahrungsfristen berücksichtigen<br />

Die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen der Unterlagen<br />

sind zu beachten. Für empfangene Geschäftsbriefe<br />

und Kopien der versandten Handelsbriefe gilt eine Frist von<br />

sechs Jahren, für Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,<br />

sämtliche Buchungsbelege (Ausgangs-, Eingangsrechnungen,<br />

Bankauszüge u. a.) eine Frist von <strong>10</strong> Jahren. Werden<br />

empfangene Handels- und Geschäftsbriefe und Kopien<br />

davon in Form einer Offenen-Posten-Buchhaltung geführt,<br />

so ersetzen sie die Handelsbücher, Bücher und Aufzeichnungen<br />

mit der Konsequenz der <strong>10</strong>-jährigen Aufbewahrungspflicht.<br />

Da Unternehmen die elektronischen Buchführungsdaten<br />

für die Finanzverwaltung unverzüglich digital lesbar vorzuhalten<br />

haben, können z. B. auch die in diesem Zusammenhang<br />

veranlassten Kosten für Wartung und Pflege der EDV<br />

und Digitalisierungs- und Brennvorgänge ebenfalls in die<br />

Rückstellung mit einbezogen werden. Bei einer freiwilligen<br />

Aufbewahrung über den 6- bzw. <strong>10</strong>-Jahres-Zeitraum hinaus<br />

ist der Aufwand dagegen nicht berücksichtigungsfähig.<br />

Höhe der Rückstellung<br />

Die Rückstellung ist in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags<br />

zu bilden. Eine Rückstellung kann nur noch<br />

für bestehende Aufbewahrungspflichten gebildet werden.<br />

Daher sind die für die Aufbewahrung anfallenden Kosten<br />

danach zu berücksichtigen, welche Unterlagen tatsächlich<br />

aufbewahrungspflichtig sind und wie lange die Aufbewahrungspflicht<br />

noch besteht. Es sind also die künftigen Aufwendungen<br />

zu ermitteln, die für die am Bilanzstichtag vorhandenen<br />

Geschäftsunterlagen während der gesamten<br />

Steuern<br />

Aufbewahrungszeit anfallen werden. Der Rückstellungsansatz<br />

bemisst sich nach den geschätzten Kosten. Diese können<br />

entweder für die Unterlagen eines jeden Jahres gesondert<br />

ermittelt werden oder mit der Anzahl der bis zum Ablauf<br />

der Aufbewahrungspflicht verbleibenden Jahre multipliziert<br />

werden oder z. B. bei laufenden Gemeinkosten (wie bei<br />

einem Archivraum) durch Multiplikation mit 5,5 (arithmetisches<br />

Mittel der Jahre 1 - <strong>10</strong>). Einmalige Kosten (wie bei<br />

Einlagerung, Microverfilmung) sind hingegen nicht zu vervielfältigen.<br />

Sind Feststellungen zur Zusammensetzung der aufbewahrten<br />

Unterlagen im Einzelfall nicht oder nur unter erheblichem<br />

Aufwand möglich, bestehen nach Ansicht der Oberfinanzdirektion<br />

Hannover (Schreiben vom 27. Juni 2007)<br />

keine Bedenken, für Unterlagen, zu deren Archivierung der<br />

Unternehmer nicht verpflichtet ist, einen Abschlag von<br />

20 % von den Gesamtkosten vorzunehmen.<br />

Kosten für die Aufbewahrung<br />

Werden für die Aufbewahrung der Unterlagen Räume<br />

gemietet, sind die anteiligen Mietaufwendungen zugrunde<br />

zu legen, bei Nutzung eigener Räume anteilig die Gebäudeabschreibung,<br />

Grundsteuer, Gebäudeversicherung,<br />

Instandhaltungskosten, Reparaturkosten, Heizung, Strom.<br />

Der Aufwand kann i. d. R. aus Vereinfachungsgründen entsprechend<br />

dem Verhältnis der Nutzfläche des Archivs zur<br />

Gesamtfläche ermittelt werden. Bei den Energiekosten ist<br />

darauf ein Abschlag von 60 -80 % vorzunehmen, wegen der<br />

i. d. R. geringeren Temperaturen im Vergleich zu den übrigen<br />

Räumen. Diese Kostenaufwendungen sind jährlich zu<br />

ermitteln. Ferner können Einrichtungsgegenstände (z. B.<br />

Regale und Schränke) abgeschrieben werden, es sei denn,<br />

diese sind bereits abgeschrieben. Nach Ansicht der OFD<br />

Münster wird davon ausgegangen, dass die Archivierung<br />

dann weiterhin mit den vorhandenen Regalsystemen erfolgt.<br />

Auch anteilige Personalkosten für Hausmeister, Reinigung<br />

und Lesbarmachung der Datenbestände sind berücksichtigungsfähig.<br />

Die Aufwendungen für die Einlagerung, Microverfilmung,<br />

Digitalisierung und Datensicherung fallen nur<br />

einmal an, sie sind deshalb nicht zu vervielfältigen.<br />

Nicht rückstellungsfähig sind gem. der Verfügung der<br />

OFD Münster die anteiligen Finanzierungskosten für die<br />

Archivräume, die Kosten für die zukünftige Anschaffung<br />

Beispiel<br />

Einzelunternehmen X bewahrt seine Geschäftsunterlagen in einem Nebenraum<br />

seines Betriebsgebäudes auf. Nach dem Bilanzstichtag ist mit folgenden<br />

Aufwendungen für die Aufbewahrung von (vorhandenen) Geschäftsunterlagen<br />

zu rechnen:<br />

Anteilige AfA und Unterhaltskosten für den Nebenraum 800,00 EUR<br />

(jährlich)<br />

AfA für Einrichtungsgegenstände (jährlich) 300,00 EUR<br />

Kosten für die Soft- und Hardware für die 200,00 EUR<br />

Lesbarmachung der Daten<br />

Kosten für die Datensicherung (einmalig) <strong>10</strong>0,00 EUR<br />

Die Rückstellung kann wie folgt berechnet werden:<br />

Anteilige AfA und Unterhaltskosten für den Nebenraum 800,00 EUR<br />

AfA für Einrichtungsgegenstände 300,00 EUR<br />

Kosten für die Hard- und Software zur Lesbarmachung 200,00 EUR<br />

der Daten<br />

Jährlich anfallende rückstellungsfähige Kosten 1.300,00 EUR<br />

x 5,5= 7.150,00 EUR<br />

Kosten der Datensicherung <strong>10</strong>0,00 EUR<br />

Rückstellungsbetrag 7.250,00 EUR<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 7


Steuern<br />

von zusätzlichen Regalen und Ordnern, die Kosten für die<br />

Entsorgung der Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist<br />

und die Kosten für die Einlagerung künftig entstehender<br />

Unterlagen.<br />

Das aufgeführte Berechnungsbeispiel findet sich in der<br />

Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 27. Juni<br />

2007. ■<br />

Verbesserung<br />

des Steuerbonus<br />

für Handwerker -<br />

leistungen<br />

Der Wirtschaftsausschuss<br />

des Bundesrats sprach<br />

sich im Rahmen seiner<br />

Empfehlung zur Stellungnahme<br />

des Bundesrats<br />

zum Jahressteuergesetz<br />

2009 für die Zusammenfassung<br />

der Fördertatbestände<br />

der haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen gem.<br />

§ 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz<br />

mit erhöhtem<br />

Fördervolumen und Fördersatz aus.<br />

Seit einiger Zeit sind wir um die Verbesserung der Steuerermäßigung<br />

für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 2<br />

Einkommensteuergesetz (EStG) bemüht. Der Bundesrat<br />

wird am 19. September <strong>2008</strong> über seine Stellungnahme<br />

zum Jahressteuergesetz 2009 beraten. Der Wirtschaftsausschuss<br />

hat sich in seiner Empfehlung für diese Stellungnahme<br />

dafür ausgesprochen: „... im weiteren Gesetzgebungsverfahren<br />

die Zusammenfassung der Fördertatbestände<br />

des § 35a EStG mit einem deutlich erhöhten<br />

Fördervolumen und eine Anhebung des Fördersatzes von<br />

20 auf 25 % zu prüfen.“ Der Wirtschaftsausschuss hat<br />

damit unsere Forderung einer Verbesserung der Steuerermäßigung<br />

für Handwerkerleistungen vollumfänglich übernommen.<br />

■<br />

BMF-Stellung -<br />

nahme zu Fragen<br />

zur Gebühren -<br />

berechnung bei<br />

Anträgen auf<br />

Erteilung einer<br />

verbindlichen<br />

Auskunft<br />

Seit dem 19. Dezember<br />

2007 zieht ein Antrag auf<br />

Erteilung einer verbindlichen<br />

Auskunft im Sinne<br />

des § 89 Abs. 2 Abgabenordnung<br />

(AO) durch das<br />

Finanzamt eine Gebührenpflicht<br />

nach sich (§ 89<br />

Abs. 3 bis 5 AO).<br />

Das Bundesministerium<br />

der Finanzen (BMF) hat mit<br />

Schreiben vom 27. Juni<br />

<strong>2008</strong> zu einem Katalog von diesbezüglichen Zweifelsfragen<br />

Stellung genommen, der durch die Bundessteuerberaterkammer<br />

vorgelegt worden war. Im Einzelnen werden folgende<br />

Fragen durch das BMF beantwortet:<br />

Keine Gebührenpflicht bei Beantwortung einfacher an<br />

das Finanzamt gerichteter Anfragen?<br />

Antwort BMF: Keine Gebührenpflicht bei unverbindlichen<br />

Auskünften. ■<br />

8 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Gebührenpflicht bei verbindlichen Auskünften nach<br />

Treu und Glauben entsprechend der ständigen BFH-<br />

Rechtsprechung?<br />

Antwort BMF: Auskünfte des Finanzamts, die nicht im<br />

Rahmen einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO<br />

erfolgen, sind grundsätzlich unverbindlich. Ungeachtet<br />

dessen kann im Einzelfall eine derartige Auskunft eine Bindung<br />

nach Treu und Glauben bewirken, es sei denn, sie ist<br />

ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet.<br />

Keine Gebührenpflicht bei Auskünften zu Umsatzsteuern?<br />

Antwort BMF: Für verbindliche Auskünfte zu umsatzsteuerlichen<br />

Fragen sind Gebühren zu erheben.<br />

Keine Gebührenpflicht bei Auskünften zu Quellensteuern?<br />

Antwort BMF: Auch verbindliche Auskünfte zu Fragen der<br />

Quellensteuern unterliegen der Gebührenpflicht. Eine Ausnahme<br />

bildet die Lohnsteuer-Anrufungsauskunft (§ 42e<br />

EStG).<br />

Keine Gebührenpflicht bei der Verletzung von Hinweispflichten<br />

der Finanzverwaltung in Fällen einer möglichen<br />

Antragsrücknahme?<br />

Antwort BMF: Da bereits mit der Bearbeitung des Antrags<br />

begonnen wurde, ist auch hier die Erhebung einer - zumindest<br />

anteiligen - Gebühr ge<strong>recht</strong>fertigt.<br />

Abzugsfähigkeit der Gebühren für die Bearbeitung von<br />

Anträgen nach § 89 Abs. 3 bis 5 AO?<br />

Antwort BMF: Da es sich bei der Gebühr um eine steuerliche<br />

Nebenleistung gem. § 3 Abs. 4 AO handelt, kann sie<br />

vom Steuerpflichtigen nicht abgezogen werden (Abzugsbeschränkung<br />

gem. § 12 Nr. 3 EStG).<br />

Verwaltungsanweisungen zur Bestimmung des Gegenstandswertes<br />

unzutreffend und in zahlreichen Fällen für<br />

den Steuerpflichtigen deutlich nachteilig?<br />

Antwort BMF: Lässt sich ein Gegenstandswert nicht<br />

bestimmen, greift die Zeitgebühr.<br />

Gleichmäßige Gebührenfestsetzung und zeitnahe Bearbeitung<br />

der Anträge im gesamten Bundesgebiet<br />

Die gesetzlichen und außergesetzlichen Regelungen<br />

sowie der Austausch der Finanzverwaltung auf Bund-Länder-Ebene<br />

gewährleisten eine gleichmäßige Gebührenerhebung<br />

im gesamten Bundesgebiet. Die Finanzverwaltung<br />

hat ebenfalls ein Interesse an einer zeitnahen Bearbeitung<br />

der Anträge. ■<br />

Die lohnsteuerliche Behandlung von Auslösungen,<br />

Wegegeldern und sonstigen Aufwandsentschädigungen<br />

im Baugewerbe<br />

Broschüre DIN-A5<br />

50. Auflage, Stand: 01.01.<strong>2008</strong><br />

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Tarif-,<br />

ArbeitsundSozial<strong>recht</strong><br />

<strong>10</strong><br />

<strong>2008</strong><br />

Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong><br />

Was muss sich ein Chef gefallen lassen? 1<br />

Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Arbeits verweigerung<br />

bei Überschreien der zulässigen Arbeitszeit 2<br />

Fragen Sie<br />

nach Ihrem<br />

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Fachbeilage Tarif-, Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong><br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

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bausuedbaden.de<br />

Beleidigungen im<br />

Arbeitsverhältnis<br />

Der Umgangston auf den<br />

Baustellen ist oft rau –<br />

keine Frage! Doch selbstverständlich<br />

gibt es Grenzen.<br />

Arbeits<strong>recht</strong>lich gesehen<br />

können Beleidigungen<br />

und ehrverletzende Äußerungen<br />

zur fristlosen<br />

(außerordentlichen) Kündi-<br />

Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong><br />

Was muss sich<br />

ein Chef<br />

gefallen lassen?<br />

ArSo<br />

gung des Arbeitnehmers führen. Im Nachfolgenden soll<br />

kurz dargestellt werden, welche Beleidigungen nach der<br />

Rechtsprechung der Gerichte geeignet sind eine fristlose<br />

oder fristge<strong>recht</strong>e Kündigung zu <strong>recht</strong>fertigen.<br />

1. Beleidigung vom Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten<br />

Nach der Rechtsprechung der Obergerichte können folgende<br />

Schimpfwörter eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers<br />

<strong>recht</strong>fertigen:<br />

Bezeichnung des Chefs als „Arschloch“<br />

Betitelung des Arbeitgebers als „Lügner“<br />

Bezeichnung des Arbeitgebers gegenüber Dritten als<br />

„Diktator“<br />

Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber „Sie haben doch<br />

nur bumsen im Kopf“<br />

Bezeichnung als „Hurensohn“ in spanischer Sprache<br />

Ebenfalls können ausländerfeindliche und rassistische<br />

Äußerungen zu einer fristlosen Kündigung führen. Beispielsweise<br />

<strong>recht</strong>fertige die Bezeichnung des Geschäftsführers<br />

als „Judensau“ nach der Rechtsprechung des<br />

Arbeitsgerichts Bremen unstreitig eine fristlose Kündigung.<br />

Grobe Beleidigungen sind auch Vergleiche mit dem Nazi-<br />

Regime. Allerdings muss in diesen Fällen auch immer die<br />

vom Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit Beachtung<br />

finden. So hatte ein Personalsachbearbeiter eine Computersimulation<br />

in das Internet gestellt, auf der eine Guillotine,<br />

ein Leichenberg und das Tor eines Konzentrationslagers zu<br />

sehen war. Unter diesem Bild war das Wort „Trennungsgespräch“<br />

zu lesen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes<br />

wollte der Personalbearbeiter durch dieses<br />

Bild seine Unzufriedenheit mit einer Vielzahl von<br />

betriebsbedingten Kündigungen zum Ausdruck bringen.<br />

Seine Meinungsäußerung war daher von Artikel 5 des<br />

Grundgesetzes geschützt und stellte somit auch keine<br />

Beleidigung oder Ehrverletzung dar.<br />

2. Beleidigungen von Kollegen<br />

Die Beleidigungen von Arbeitskollegen sind weit weniger<br />

geeignet eine fristlose Kündigung zu <strong>recht</strong>fertigen als die<br />

Beleidigung des Chefs.<br />

So hat das Landesarbeitsgericht Köln geurteilt, dass die<br />

Bezeichnung „Verbrecher“ unter Kollegen nur die Kundgabe<br />

einer Abneigung sei und nicht geeignet ist eine Kündigung<br />

zu <strong>recht</strong>fertigen.<br />

Auch die Beleidigung „du altes Arschloch“ kann eine fristlose<br />

Kündigung nicht <strong>recht</strong>fertigen. Erst nach vorausgegangener<br />

Abmahnung wegen des gleichen Verstoßes kann<br />

der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristge<strong>recht</strong> aufgrund einer<br />

solchen Beleidigung kündigen. Eine Kündigung ohne vorherige<br />

Abmahnung ist nur ge<strong>recht</strong>fertigt, wenn es sich um<br />

eine besonders schwere Beleidigung handelt. Eine solch<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 1


Arbeits- und Sozial<strong>recht</strong><br />

schwere Beleidigung ist beispielsweise das Anspucken<br />

eines Arbeitskollegen oder die Behauptung, eine verheiratete<br />

Arbeitskollegin habe ein Verhältnis mit dem Vorgesetzten.<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Frage,<br />

ob eine Beleidigung die Kündigung des Arbeitnehmers<br />

<strong>recht</strong>fertigt, in besonderem Maße vom Einzelfall abhängt.<br />

So ist eine Beleidigung nach vorheriger Provokation anders<br />

zu bewerten, als wenn diese plötzlich und ohne besondere<br />

Vorkommnisse vom Arbeitnehmer ausgesprochen wird. Wir<br />

empfehlen Ihnen daher, in solchen Fällen Rücksprache mit<br />

der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes zu halten.■<br />

Unwirksamkeit<br />

einer Kündigung<br />

wegen Arbeits -<br />

verweigerung bei<br />

Überschreiten<br />

der zulässigen<br />

Arbeitszeit<br />

2 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Das LAG Rheinland-Pfalz<br />

hat mit Urteil vom<br />

25.05.2007 (Az. 5 Sa 53/07)<br />

entschieden, dass ein Mitarbeiter<br />

nicht wegen<br />

Arbeitsverweigerung fristlos<br />

entlassen werden darf,<br />

wenn er anderenfalls die<br />

gesetzlich zulässige<br />

Arbeitszeit überschritten<br />

hätte. Es könne einem Mitarbeiter<br />

nicht zugemutet<br />

werden, den Weisungen des Arbeitsgebers nachzukommen,<br />

wenn er damit gegen Gesetze (hier Arbeitszeitgesetz)<br />

verstößt.<br />

Zwischen den Parteien war die Wirksamkeit einer außerordentlichen<br />

Kündigung streitig. Der als Kran- und Lkw-<br />

Umfangreiche Service-Leistungen für<br />

Verbandsmitglieder im Internet<br />

Unter den Internet-Adressen<br />

Fahrer beschäftigte Kläger verließ mittags im Einvernehmen<br />

mit seinem Arbeitgeber die Baustelle, sollte aber nachmittags<br />

telefonisch erreichbar sein. Allerdings setzte er sich –<br />

nachdem er bemerkte, dass er angerufen worden war – erst<br />

am späten Nachmittag telefonisch mit dem Beklagten in<br />

Verbindung. Ein Auftrag sollte durchgeführt werden. Der<br />

Kläger lehnte ab, mit dem Autokran eine weitere Baustelle<br />

abzuwickeln. Daraufhin sprach die Beklagte die fristlose<br />

Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus.<br />

Das Landesarbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung für<br />

unzulässig. Denn der Kläger wäre – hätte er der Weisung<br />

seines Arbeitgebers Folge geleistet – über die <strong>recht</strong>liche<br />

zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden gekommen. Liegt<br />

ein Überschreiten der maximal zulässigen Arbeitszeit nach<br />

§ 3 ArbZG oder gar die arbeitszeitwidrige Anordnung zur<br />

Pausennahme vor, scheidet eine Kündigung wegen<br />

Arbeitsverweigerung von vorneherein aus. Dies gilt nach<br />

Auffassung des LAG Rheinland-Pfalz umso mehr, als der<br />

Kläger mit dem Führen schwerer Kranfahrzeuge befasst<br />

war und Pausen gemäß dem ArbZG der Unfallvermeidung<br />

dienen.<br />

Der Arbeitnehmer kann also <strong>recht</strong>swirksam – trotz ausdrücklicher<br />

Arbeitsanweisung – die Arbeit verweigern, falls<br />

er ansonsten die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschreiten<br />

würde. Der Arbeitgeber sollte daher stets vor Ausspruch<br />

einer außerordentlichen (und auch ordentlichen)<br />

Kündigung prüfen, ob der Arbeitnehmer einen be<strong>recht</strong>igten<br />

Grund für die Verweigerung der Arbeit hat. Denn hat der<br />

Mitarbeiter einen solchen, kann auf die Arbeitsverweigerung<br />

selbst nicht die fristlose Entlassung oder andere<br />

arbeits<strong>recht</strong>lichen Sanktionen gestützt werden. ■<br />

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Die neue DIN 18203-3<br />

„Toleranzen im Hochbau -<br />

Teil 3: Bauteile aus Holz<br />

und Holzwerkstoffen“<br />

wurde vom DIN im August<br />

veröffentlicht. Die in dieser<br />

Norm festgelegten Toleranzen<br />

gelten für Bauteile aus<br />

Holz und Holzwerkstoffen<br />

wie Stützen, Träger, Binder<br />

sowie Holztafeln (siehe DIN<br />

<strong>10</strong>52), hier Wand-, Boden-,<br />

Decken- und Dachtafeln.<br />

Technik<br />

Gegenüber der DIN 18203-3:1984-08 wurden folgende<br />

Änderungen aufgenommen:<br />

Maßtoleranzen und Messbezugsfeuchte für Vollholz und<br />

einteilige Brettschichtholzbauteile aus DIN EN 336 und<br />

DIN EN 390 wurden übernommen,<br />

Maßtoleranzen für Holzwerkstoffe, zusammengesetzte<br />

Querschnitte und Balkenschichtholz neu aufgenommen,<br />

Ebenheitstoleranzen für Balkenschichtholz und einteilige<br />

Brettschichtholzbauteile ergänzt,<br />

die Terminologie an DIN 18202 angepasst,<br />

Beispiele wurden ergänzt.<br />

Die DIN kann über den Beuth Verlag GmbH<br />

(www.din.de/beuth) erworben werden. ■<br />

Die Bundesregierung hat<br />

am 18. Juni <strong>2008</strong> den Kabinettsentwurf<br />

zur Änderung<br />

der Energieeinsparverordnung<br />

beschlossen.<br />

Ermächtigungsgrundlage<br />

ist das gleichzeitig beschlossene<br />

Dritte Gesetz<br />

zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes.<br />

Damit setzt die Bundesregierung<br />

für den Gebäu-<br />

Norm -<br />

veröffentlichung<br />

DIN 18203-3<br />

Entwurf<br />

der neuen<br />

Energieeinspar -<br />

verordnung 2009<br />

debereich die bei der Kabinettsklausur in Meseberg<br />

beschlossenen Eckpunkte für ein integriertes Energie- und<br />

Klimaprogramm in die Tat um. Die beschlossene Verordnung<br />

bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.<br />

Im Mittelpunkt der Neuregelung stehen:<br />

Die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten<br />

um durchschnittlich 30 %;<br />

Die Anhebung der energetischen Anforderungen bei<br />

wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um<br />

durchschnittlich 30 %;<br />

Die Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten bei Anlagen<br />

und Gebäuden, die die Verpflichteten unabhängig von<br />

geplanten eigenen Maßnahmen oder Vorhaben erfüllen<br />

müssen;<br />

Die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von<br />

Nachtstromspeicherheizungen in bestimmten Gebäuden<br />

(abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes<br />

bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität<br />

des Gebäudes);<br />

Die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung<br />

durch ein Maßnahmenbündel von privaten Nachweispflichten,<br />

Kontrollen der Bezirksschonsteinfegermeister<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 1


Technik<br />

und bundeseinheitlichen Bußgeldvorschriften bei Verstößen<br />

gegen zentrale Energieeinsparbestimmungen.<br />

Dem Gebäudesektor kommt bei dem Bestreben, Energie<br />

einzusparen, eine ganz erhebliche Bedeutung zu. Gebäude<br />

haben mit mehr als 40% einen erheblichen Anteil am<br />

gesamten Energieverbrauch. Ziel der Bundesregierung ist<br />

es daher, neue Gebäude mit möglichst sparsamer Energiebilanz<br />

zu erstellen und im Gebäudebestand die Möglichkeiten<br />

zur Energieeinsparung zu mobilisieren.<br />

Nach Auffassung der Bundesregierung berücksichtigen<br />

alle Neuregelungen in der Energieeinsparverordnung<br />

2009 den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit.<br />

■<br />

Kommentar ATV<br />

DIN 18 350 und<br />

DIN 18 299<br />

erschienen<br />

2 Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Die Kommentierung der<br />

ATV DIN 18 350 Putz- und<br />

Stuckarbeiten enthält ausführliche<br />

Hinweise zur Aufstellung<br />

der Leistungsbeschreibung<br />

zu den Stoffen<br />

und Bauteilen, zur Ausführung<br />

sowie zur Abrechnung<br />

von Putz und Stuckarbeiten.<br />

Die Kommentierung der<br />

ATV DIN 18 350 und DIN 18<br />

299 „Putz- und Stuckarbeiten“ ist nunmehr in der 12. Auflage<br />

in den Verlagen Vieweg + Teubner (ISBN 978-3-8348-<br />

0409-9) und C. Maurer (ISBN 978-3-87517-038-2) zum<br />

Preis von 54,90 € erschienen. Zahlreiche Änderungen in<br />

der Neufassung der ATV DIN 18 350 der Ausgabe VOB<br />

2006 machten eine umfangreiche Neubearbeitung dieses<br />

Kommentares erforderlich. Die Autoren Rainer Franz,<br />

Eugen Schwarz und Markus Weißert haben baupraktische<br />

Erfahrungen und Erkenntnisse in die Erläuterungen einbezogen<br />

und diese verständlich und praxisnah dargestellt.<br />

Herr Schwarz und Herr Weißert haben als Obmänner im<br />

Normenausschuss ATV DIN 18 350 mitgewirkt, so dass der<br />

Kommentar die Auffassung des Hauptausschusses Hochbau<br />

im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss widerspiegelt.<br />

■<br />

Info-Paket zum<br />

Thema „Ladungssicherung“<br />

Der Baumaschinen- und<br />

Geräteausschuss im ZDB<br />

hat für die Mitgliedsunternehmen<br />

ein Info-Paket zum<br />

Thema Landungssicherung<br />

erstellt.<br />

Das Info-Paket „Ladungssicherung“<br />

besteht aus:<br />

Kurzartikel zur Einführung<br />

in das Thema:<br />

„Warum Ladungssicherung?“<br />

und „Was ist Was?“ (3 Seiten): Die Themenbereiche<br />

sind: Warum Ladungssicherung? Mit schönem Gruß<br />

von Newton! Das erste newton'sche Axiom der Mechanik<br />

und was bedeutet dies in der Praxis?, Unterschied zwischen<br />

Haft- und Gleitreibung, Wer ist für die Ladungssicherung<br />

verantwortlich?, Formen der Ladungssicherung (kraft-<br />

schlüssig und formschlüssig), Die wichtigsten Vorschriften.<br />

Handbuch für Verlader, Fuhrparks und Aufbauhersteller<br />

(Broschüre des TÜV Nord „Ladungssicherung“):<br />

Die Broschüre wird vom Baumaschinen- und Geräteausschuss<br />

im ZDB zur Anwendung empfohlen (68 Seiten).<br />

Trotz der 68 Seiten ist die Broschüre übersichtlich gestaltet,<br />

verständlich formuliert und gut handhabbar.<br />

Muster „Checkliste Ladungssicherung“ (1 Seite).<br />

Leitfaden für Fahrer (Broschüre der Berufsgenossenschaft<br />

für Fahrzeughaltung, 15 Seiten): Der Leitfaden<br />

wird vom Baumaschinen- und Geräteausschuss im ZDB<br />

zur Anwendung empfohlen.<br />

Verantwortung und Haftung bei der Ladungssicherung<br />

(„Gesamter Rechtszusammenhang“: Broschüre des<br />

Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft),<br />

111 Seiten<br />

Schulungsunterlage für Verpacker und Verlader<br />

(BAM-Handbuch Ladungssicherung von Stückgut),<br />

149 Seiten<br />

Empfehlungen zur Verpackungsauswahl unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Ladungssicherung<br />

Übersicht von VDI-Richtlinien, DIN-Normen, Literaturhinweisen<br />

sowie Links, 14 Seiten<br />

Darüber hinaus gibt auch die CD-ROM der BG-Bau mit<br />

der darin enthaltenen BGI 649 „Ladungssicherung“ wertvolle<br />

Hinweise zum Thema.<br />

Auf Wunsch kann das komplette Info-Paket per E-Mail<br />

über unsere Geschäftsstelle von Frau Hölig unter<br />

mhoelig@bausuedbaden.de oder Telefon 0761/70302-26<br />

angefordert werden. ■<br />

Achim Linhardt<br />

Handbuch Umbau und Modernisierung Buch-<br />

Planen, kalkulieren, ausführen<br />

tipp<br />

<strong>2008</strong>. 17 x 24 cm. Gebunden. 360 Seiten mit ca.<br />

560 farbigen Abbildungen und <strong>10</strong>0 Tabellen<br />

Preis: 59,– €<br />

ISBN 978-3-481-02351-5<br />

Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln,<br />

www.baufachmedien.de ■<br />

Adolf-W. Sommer<br />

Passivhäuser<br />

Planung – Konstruktion – Details – Beispiele<br />

<strong>2008</strong>. 17 x 24 cm. Gebunden. 303 Seiten mit 367 farbigen Abbildungen<br />

und 17 Tabellen.<br />

Subskriptionspreis bis 31.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong>: 49,– €; Preis ab 01.11.<strong>2008</strong>: 59,– €<br />

ISBN 978-3-481-02422-2<br />

Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Köln,<br />

www.baufachmedien.de ■<br />

Katrin Rohr-Suchalla<br />

VOB/B – Basiswissen für Baufachleute<br />

<strong>2008</strong>, 159 Seiten, 25 Abbildungen, 1 Tabelle, gebunden<br />

Preis: 32,– €<br />

ISBN 978-3-8167-7502<br />

Fraunhofer IRB Verlag, Stuttgart, www.irb.fraunhofer.de ■


Technische<br />

Lehrgänge / Seminare<br />

Termin: Ort: Thema:<br />

Aus- und Weiterbildung<br />

21.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Freiburg Glasverwendung (HKH)<br />

23.<strong>10</strong>.-24.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Donaueschingen Schimmelpilzsanierung Sachkundelehrgang<br />

24.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Bühl Staplerschein (jährliche Wiederholungsprüfung)<br />

04.11.<strong>2008</strong> Freiburg Gebäudeenergieberater, Fortbildungskurs<br />

05.11.<strong>2008</strong> Bühl Sachverständige Ausbau – Recht, Trockenbau<br />

Fortbildungsseminar<br />

05.11.<strong>2008</strong> Bühl Sachverständige Bau – Recht, Technik<br />

(Mauerwerk, Formänderungen), Fortbildungsseminar<br />

06.11.-07.11.<strong>2008</strong> Bühl CAD Dietrich Grundlagenseminar<br />

07.11.<strong>2008</strong> Bühl Ladungssicherung in der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

20.11.-21.11.<strong>2008</strong> Bühl CAD SEMA Grundlagenseminar<br />

20.11.-05.12.<strong>2008</strong> Bühl Bauwerksmodernisierer<br />

28.11.<strong>2008</strong> Freiburg Sicherheits-, Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo)<br />

Auffrischung<br />

05.12.<strong>2008</strong> Freiburg Holzbau – Moderne Verbindungen<br />

19.01.-30.01.2009 Bühl Vorarbeiter Hoch-/Tiefbau (mit Prüfung)<br />

23.01.2009 Freiburg Abdichtung von WU-Bauwerken (weiße/schwarze Wanne)<br />

30.01.2009 Bühl Luft- und winddichte Gebäudehülle<br />

05.02.-06.02.2009 Bühl CAD SEMA Aufbauseminar<br />

06.02.2009 Bühl Tief- und Kanalbau – Praxisnahe Grundlagen<br />

09.02.-19.02.2009 Bühl PUR Lehrgang und Prüfung<br />

12.02.-13.02.2009 Freiburg Bagger/Radlader Unterweisung<br />

26.02.-27.02.2009 Bühl CAD Dietrich Aufbauseminar<br />

26.02.-27.02.2009 Waldshut Gipsfaserplatten/ Holzrahmenbau – Verarbeitung<br />

27.02.2009 Freiburg Staplerführer gem. VBG 36, Flurförderfahrzeuge (Theorie)<br />

05.03.-13.03.2009 Bühl Sicherheits-, Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo I)<br />

gem. RAB 30 B<br />

<strong>10</strong>.03.-11.03.2009 Freiburg Kranführer Unterweisung<br />

12.03.-13.03.2009 Bühl Vermessung<br />

17.03.2009 Bühl Dimensionierung von Verbindungen mit Vollgewindeschrauben<br />

19.03.-17.04.2009 Bühl Sicherheits-, Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo II)<br />

gem RAB 30 C<br />

19.03.-21.03.2009 Bühl Zertifizierter Befestigungstechniker – moderne Dübeltechnik<br />

19.03.-20.03.2009 Bühl SIVV Vorkurs<br />

23.03.-03.04.2009 Bühl SIVV Lehrgang<br />

27.03.2009 Freiburg Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen<br />

31.03.2009 Freiburg Farbgestaltung (Raumgestaltung mit Holz und Farbe), HKH<br />

Info: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH, Siemensstraße 4, 77815 Bühl,<br />

Telefon 0 72 23 / 93 39 - 23, Fax 0 72 23 / 93 39 - 50,<br />

E-Mail: mhassmann@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de<br />

Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong> 3


BAUWIRTSCHAFT<br />

SÜDBADEN<br />

Veranstaltungen,<br />

Kurse, Seminare <strong>2008</strong><br />

Baufachblatt <strong>10</strong>/<strong>2008</strong><br />

Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />

Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />

Termin Ort Thema Referent/in<br />

Service-GmbH<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

14.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Freiburg Richtig kündigen, richtig befristen Wolfgang Gundel<br />

15.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Freiburg Bauen in der Schweiz Patrick Hauser<br />

Klaus Keller<br />

18.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Freiburg Erfolgreich sein in der Neukundenakquise Günter Hund<br />

21.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Bühl Forderungsmanagement und voraus- Ulrich Vahle<br />

schauende Liquiditäts- und Finanzplanung<br />

23.<strong>10</strong>.<strong>2008</strong> Freiburg Einkäufertraining für Einkäufer und Christian Reinlein<br />

Bauleiter – Der Weg zum Profi<br />

12.11.<strong>2008</strong> Freiburg Gut durch den Winter, Saison-Kug RA Dr. Derk Strybny<br />

und flexible Beschäftigung RA Jens Dirk Wohlfeil<br />

18.11.<strong>2008</strong> Freiburg Den Handwerksbetrieb sicher im Griff – Günter Hund<br />

Controlling<br />

18./19.11.<strong>2008</strong> Donaueschingen Asbest Sachkundelehrgang BG-BAU Berufsgenossenschaft<br />

der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

19.11.<strong>2008</strong> Bühl Bauen in Frankreich Norbert Bieber<br />

RA David Hartmann<br />

20.11.<strong>2008</strong> Freiburg Behinderungen und Unterbrechungen Harald Schellhammer<br />

im Bauablauf: Aufgaben im Vorfeld,<br />

Behinderungstatbestände und<br />

Berechnungsmethoden<br />

Info: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Postfach 143, 79001 Freiburg, Telefon 07 61 / 7 03 02-43,<br />

Fax 07 61 / 7 03 02-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de

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