12/2006 Sach- verständigenrat erwartet für 2007 um 1 7 % höhere ...
12/2006 Sach- verständigenrat erwartet für 2007 um 1 7 % höhere ...
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Verband<br />
der Bauwirtschaft<br />
Südbaden e.V.<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.<br />
Fachverband<br />
Ausbau und<br />
Fassade<br />
Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der<br />
Südbadischen<br />
Bauwirtschaft GmbH<br />
BAU<br />
FACHBLATT<br />
<strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Organ<br />
der Bauwirtschaft<br />
Südbaden<br />
E 5327<br />
<strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong><br />
<strong>erwartet</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>2007</strong> <strong>um</strong> 1,7 %<br />
<strong>höhere</strong> Bauinvestitionen<br />
Anstieg der<br />
Baugenehmigungen<br />
von<br />
Januar bis<br />
September<br />
<strong>2006</strong> <strong>um</strong> <strong>12</strong>,6%<br />
Gewinnfaktor<br />
Organisation:<br />
Auftreten beim<br />
Kunden<br />
ISSN 0343-1444<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
SUDBADEN
Technische<br />
Lehrgänge / Seminare<br />
Termin: Ort: Thema:<br />
11.01.<strong>2007</strong> Freiburg Staplerführer gemäß VBG U 36 - Fahrerausweis<br />
16.01.<strong>2007</strong> Freiburg Sicherer Umgang mit künstlichen Mineralfasern<br />
15.-26.01.<strong>2007</strong> Bühl Vorarbeiter Hochbau / Tiefbau<br />
17.01.<strong>2007</strong> Donaueschingen Fachgerechte Ausführung von Tief- und<br />
Kanalbauarbeiten<br />
25.+ 26.01.<strong>2007</strong> Donaueschingen Mängelfreier Erd- / Asphaltbau<br />
30.01.<strong>2007</strong> Freiburg Grundstücksentwässerung / Hausanschlussleitungen<br />
01.02.<strong>2007</strong> Bühl Gipsfaserplatten / Holzrahmenbau –<br />
Verarbeitungsseminar<br />
02.02.<strong>2007</strong> Bühl Gipsfaserplatten / Holzrahmenbau –<br />
Verarbeitungsseminar<br />
05.02.-09.02.<strong>2007</strong> Bühl PUR-Lehrgang<br />
08.02.<strong>2007</strong> Bühl Betonpraxis<br />
<strong>12</strong>.02.-16.02.<strong>2007</strong> Bühl PUR Prüfung / Verlängerungsprüfung<br />
23.02.<strong>2007</strong> Freiburg Sanierung von Hausanschlussleitungen<br />
und Zuleitungskanälen<br />
27.+28.02.<strong>2007</strong> Freiburg Aufschulung Kranführer<br />
28.02.<strong>2007</strong> Freiburg Barrierefreie Gebäudemodernisierungen<br />
06.03.<strong>2007</strong> Bühl Sanierung von Hausanschlussleitungen<br />
und Zuleitungskanälen<br />
20.03.<strong>2007</strong> Bühl Sicherung von Baustellen im öffentlichen Verkehrsra<strong>um</strong><br />
20.+21.03.<strong>2007</strong> Bühl SIVV Nachschulung<br />
22.-30.03.<strong>2007</strong> Bühl SiGeKo gemäß RAB 30 B (Teil I)<br />
26.-28.03.<strong>2007</strong> Bühl Pflasterkurs<br />
10.-13.04.<strong>2007</strong> Bühl Bauspezifische Schulung <strong>für</strong><br />
kaufmännische Auszubildende<br />
19.-27.04.<strong>2007</strong> Bühl SiGeKo gemäß RAB 30 C (Teil II)<br />
23.-25.04.<strong>2007</strong> Bühl Vermessungskurs<br />
Info: Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH, Siemensstraße 4, 77815 Bühl,<br />
Telefon 0 72 23 / 93 39 - 23, Fax 0 72 23 / 93 39 - 50,<br />
E-Mail: mhassmann@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de<br />
2 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen<br />
Bauwirtschaft GmbH
Inhalt Fachbeilagen<br />
Aktuelle<br />
Themen<br />
<strong>12</strong><br />
Aktuelles aus der Bauwirtschaft<br />
Brennpunkt<br />
<strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong> <strong>erwartet</strong> <strong>für</strong> <strong>2007</strong> <strong>um</strong> 1,7 %<br />
<strong>höhere</strong> Bauinvestitionen 4<br />
Anstieg der Baugenehmigungen von Januar bis<br />
<strong>2006</strong><br />
September <strong>2006</strong> <strong>um</strong> <strong>12</strong>,6 %<br />
Aufträge im deutschen Bauhauptgewerbe im<br />
5<br />
September <strong>2006</strong>: Real -3,6 % z<strong>um</strong> September 2005 5<br />
Weiterhin Auftragsplus im baden-württembergischen Bauhauptgewerbe<br />
6<br />
EU-Dienstleistungsrichtlinie erlassen 6<br />
Kostenschub bei Ba<strong>um</strong>aterialien 7<br />
Aus den Verbänden<br />
Starke Leistungen bei den Praktischen Leistungswettbewerben<br />
in den Bauberufen 7<br />
Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V.:<br />
Tagung der Fachgruppe Straßen- und Tiefbau<br />
am 5. Dezember <strong>2006</strong> in Freiburg 8<br />
Bertram Abert z<strong>um</strong> Vorsitzenden der Bundesfachgruppe<br />
Estrich und Belag gewählt 9<br />
Maurermeister Kurt Mundinger feiert 70. Geburtstag 9<br />
Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V.:<br />
50 Jahre Zimmerei Hog 9<br />
Nachwuchsmarketing 10<br />
Termine 10<br />
Impress<strong>um</strong><br />
<strong>12</strong>/<strong>2006</strong>, 37. Jahrgang<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der Bauwirtschaft Südbaden und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der Bauwirtschaft Südbaden e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der Bauwirtschaft Südbaden, Holbeinstr. 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />
Redaktion: Gregor Gierden<br />
Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />
E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. 1. <strong>2006</strong><br />
Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />
Bundesrepublik Deutschland, <strong>für</strong> Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />
Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />
Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />
Betriebswirtschaft,<br />
Recht,<br />
EDV und<br />
Steuern<br />
Betriebswirtschaft<br />
Ba<strong>um</strong>aschinenpreise 1<br />
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze<br />
im Jahr <strong>2007</strong> 1<br />
Gewinnfaktor Organisation 2<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Verjährung von Vergütungsansprüchen 3<br />
Anstieg der Kupferpreise – Erlass des BMVBS 3<br />
Steuern 7<br />
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Bundesrahmentarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe –<br />
Fahrtkostenabgeltung 1<br />
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Technik<br />
Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachst<strong>um</strong> der KfW –<br />
Zukünftige inhaltliche Ausgestaltung 1<br />
Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton“ 2<br />
Erddruckbelastete Kelleraußenwände 2<br />
ATV DIN 18330 Ausgabe <strong>2006</strong> 3<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 3
Allen Mitgliedern,<br />
deren Familienangehörigen<br />
und besonders den<br />
<strong>für</strong> uns tätigen Ehrenamtsträgern<br />
danken wir<br />
<strong>für</strong> die vertrauensvolle Unterstützung<br />
im vergangenen Jahr.<br />
Wir verbinden hiermit<br />
die besten Wünsche <strong>für</strong> ein<br />
Gesegnetes<br />
Weihnachtsfest<br />
und ein gutes,<br />
gesundes, erfolgreiches<br />
Jahr <strong>2007</strong><br />
Verband der Bauwirtschaft<br />
Südbaden e.V.<br />
Badischer Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.<br />
Fachverband Ausbau<br />
und Fassade Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk der<br />
Südbadischen Bauwirtschaft<br />
GmbH<br />
Service-GmbH<br />
der Bauwirtschaft Südbaden<br />
Verlag · Redaktion<br />
Anzeigenverwaltung<br />
4 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong><br />
zur Begutachtung der<br />
gesamtwirtschaftlichen<br />
Entwicklung geht in seinem<br />
Jahresgutachten davon<br />
aus, dass die realen Bauinvestitionen<br />
im laufenden<br />
Jahr <strong>um</strong> 2,5 % und <strong>2007</strong><br />
<strong>um</strong> 1,7 % zulegen sollen,<br />
nominal sind dies 4,1 bzw.<br />
3,5 %. Für das gesamte<br />
Wirtschaftswachst<strong>um</strong><br />
Brennpunkt<br />
<strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong><br />
<strong>erwartet</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>2007</strong> <strong>um</strong> 1,7 %<br />
<strong>höhere</strong> Bauinvestitionen<br />
rechnet der Rat mit einer realen Zunahme von 2,4 % im laufenden<br />
Jahr und 1,8 % im nächsten Jahr.<br />
Hinsichtlich der Bautätigkeit heißt es in dem Gutachten:<br />
„Erstmals seit dem Jahr 1999 leisteten die Bauinvestitionen<br />
wieder einen positiven Beitrag zur konjunkturellen Entwicklung.<br />
Der Wohnungsbau stand unter dem Einfluss außerordentlicher<br />
Faktoren. Im Anschluss an die <strong>für</strong> Neufälle ab<br />
dem 01. Januar <strong>2006</strong> abgeschaffte Eigenheimzulage kam<br />
es im vierten Quartal 2005 zu einem spürbaren Anstieg der<br />
Baugenehmigungen, der im Jahresverlauf <strong>2006</strong> zu einer<br />
vermehrten Bauaktivität führte. Weitere Impulse <strong>für</strong> das laufende<br />
Jahr gingen dabei von der im Jahr <strong>2007</strong> in Kraft tretenden<br />
Anhebung der Umsatzsteuer aus.<br />
Im Licht der anhaltenden Verteuerung von Energie wurde<br />
vermehrt in Wärmedämmung und Modernisierung von Heizungsanlagen<br />
investiert. Dämpfend hingegen wirkten die<br />
Abschaffung der degressiven Abschreibung <strong>für</strong> Mietwohngebäude<br />
sowie das mancherorts noch bestehende Überangebot<br />
an Wohnungen.<br />
Die schwungvolle Gangart der Konjunktur und die damit<br />
einhergehende Auslastung bestehender Produktionskapazitäten<br />
verliehen dem Wirtschaftsbau spürbare Impulse.<br />
So profitierte insbesondere der Hochbau von der positiven<br />
Entwicklung der Ausrüstungen. Weiteren Auftrieb erhielt<br />
der gewerbliche Bau durch die hohen Eigenmittel der<br />
Unternehmen und die günstigen Finanzierungsbedingungen.<br />
Die in der Vergangenheit belastenden Angebotsüberhänge<br />
dürften etwas abgebaut worden sein.<br />
Die öffentlichen Bauinvestitionen verringerten sich<br />
erneut, wenn auch aufgrund einer verbesserten Haushaltslage<br />
der Kommunen mit einer geringeren Rate als in den<br />
drei vorangegangenen Jahren. Dabei stabilisierte in nominaler<br />
Betrachtung insbesondere der Bund dank der Einnahmen<br />
aus der LKW-Maut seine Ausgaben <strong>für</strong> Investitionen<br />
in die Verkehrsinfrastruktur.“<br />
Für das Jahr <strong>2007</strong> rechnet der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong> nicht<br />
mit einem Einbruch der Konjunktur. Hinsichtlich der Bauinvestitionen<br />
<strong>erwartet</strong> er, dass der Wirtschaftsbau von<br />
rückläufigen Angebotsüberhängen bei Gewerbeimmobilien<br />
unter erforderlichen Erweiterungsinvestitionen der Unternehmen<br />
profitiere. Für den Wohnungsbau fehle das Investitionsvol<strong>um</strong>en,<br />
das aufgrund des Wegfalls der Eigenheimzulage<br />
bzw. der angekündigten Mehrwertsteuererhöhung<br />
bereits <strong>2006</strong> realisiert worden sein. Für den Eigenheimbau<br />
werde bestenfalls eine Stabilisierung <strong>erwartet</strong>. Zudem wirke<br />
sich die Abschaffung der degressiven Abschreibung <strong>für</strong><br />
Mietwohngebäude dämpfend auf die Nachfrage aus. So<br />
würden die Investitionen im Wohnungsbau <strong>2007</strong> nicht das<br />
Niveau des Vorjahres erreichen. Für die öffentlichen Bau-
investitionen rechnet der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong> dagegen mit<br />
einer Ausweitung, da viele kommunale Haushalte bei der<br />
bemerkenswert positiven Einnahmeverbesserung aus der<br />
Gewerbesteuer neue Entscheidungsspielrä<strong>um</strong>e gewännen.<br />
Deutliche Kritik an der Bundesregierung – Forderung<br />
nach <strong>um</strong>fassenden Reformen<br />
In weiten Teilen zeigt sich der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong> von der<br />
Politik enttäuscht. Insbesondere kritisiert er den „widerstreitenden,<br />
parteipolitischen Interessen geschuldeten<br />
Zick-Zack-Kurs“ der Bundesregierung. Das politische Handeln<br />
werde in erster Linie durch eine Suche nach Lösungen<br />
auf einem kleinen gemeinsamen Nenner bestimmt.<br />
Hinsichtlich der sozialen Sicherung bezeichnet der Rat<br />
die Reform der Finanzierungsseite der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
als misslungen und im Ergebnis sogar<br />
kontraproduktiv: Eine Abkoppelung der Beiträge von den<br />
Arbeitskosten sei nicht erreicht worden, die Beitragssätze<br />
würden erhöht und der Gesundheitsfonds sei wettbewerbsverzerrend<br />
ausgestaltet. Für die Pflegeversicherung<br />
sieht der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong> dringenden Reformbedarf,<br />
auch in der gesetzlichen Rentenversicherung seien weitere<br />
Anpassungen erforderlich.<br />
Eine zentrale politische Aufgabe stelle die Sanierung der<br />
öffentlichen Finanzen dar. Die beschlossenen Eckpunkte<br />
der Unternehmenssteuerreform entsprächen nur unzureichend<br />
den ursprünglichen Reformzielen. Ohne Nachbesserungen<br />
sei ein Erfolg der Reform fraglich.<br />
Um auf dem Arbeitsmarkt die hohe und verfestigte<br />
Sockelarbeitslosigkeit zu bekämpfen, schlägt der <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong><br />
einen Umbau im Niedriglohnbereich vor. Entscheidend<br />
sei, die Attraktivität der Arbeitsaufnahme zu<br />
erhöhen und gleichzeitig durch eine Senkung der Arbeitskosten<br />
Anreize zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu setzen.<br />
Die Aussagen des <strong>Sach</strong><strong>verständigenrat</strong>es zeigen den<br />
hohen Handlungsbedarf im Bereich der Wirtschafts- und<br />
Sozialpolitik auf. Die Bauwirtschaft Südbaden appelliert<br />
eindringlich an die Bundesregierung, die entstandene<br />
Selbstblockade aufzulösen und endlich die notwendigen<br />
Reformen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik <strong>um</strong>zusetzen.<br />
Die derzeitig günstige gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />
bietet gute Voraussetzungen <strong>für</strong> durchgreifende Maßnahmen.<br />
Nur durch mutige, zukunftsweisende Schritte kann in<br />
Deutschland der Aufschwung stabilisiert und langfristig<br />
wieder mehr Wachst<strong>um</strong> und Beschäftigung gesichert werden.<br />
■<br />
Anstieg der Baugenehmigungen<br />
von Januar bis<br />
September <strong>2006</strong><br />
<strong>um</strong> <strong>12</strong>,6 %<br />
BaWi<br />
Wie das Statistische Bundesamt<br />
mitteilt, wurde von<br />
Januar bis September <strong>2006</strong><br />
in Deutschland der Bau von<br />
198.100 Wohnungen genehmigt.<br />
Das waren <strong>12</strong>,6 %<br />
oder 22.200 Baugenehmigungen<br />
mehr als im entsprechendenVorjahreszeitra<strong>um</strong>.<br />
Eine wesentliche<br />
Ursache <strong>für</strong> diesen Anstieg<br />
war das Auslaufen der<br />
Eigenheimzulage.<br />
Aktuelles aus der Bauwirtschaft<br />
Von Januar bis September <strong>2006</strong> wurden 173.600 Neubauwohnungen<br />
in Wohngebäuden genehmigt (+ <strong>12</strong>,5 %<br />
gegenüber dem Vorjahreszeitra<strong>um</strong>). Bei den Einfamilienund<br />
Zweifamilienhäusern war eine deutliche Zunahme von<br />
insgesamt 13,6 % zu verzeichnen. Bei Mehrfamilienhäusern<br />
stiegen die Baugenehmigungen <strong>um</strong> 9,9 % gegenüber<br />
dem Vorjahreszeitra<strong>um</strong>.<br />
Die Zunahme bei den Eigenheimen ist insbesondere die<br />
Folge der Abschaffung der Eigenheimzulage. Für Bauanträge,<br />
die noch vor dem 1. Januar <strong>2006</strong> eingereicht wurden,<br />
konnte noch der Anspruch auf Eigenheimzulage nach den<br />
bisherigen Regelungen des Eigenheimzulagengesetzes über<br />
den Förderzeitra<strong>um</strong> von acht Jahren geltend gemacht werden.<br />
Für die Gebäudearten Ein- und Zweifamilienhäuser hat<br />
dies zu außergewöhnlich hohen Genehmigungszahlen in den<br />
ersten beiden Quartalen des Jahres <strong>2006</strong> geführt (1. Quartal:<br />
+ 34,4 %, 2. Quartal: + 9,6 % und 3. Quartal: - 6,4 %).<br />
Der <strong>um</strong>baute Ra<strong>um</strong> der genehmigten neuen Nichtwohngebäude<br />
stieg gegenüber dem Vorjahreszeitra<strong>um</strong> von<br />
<strong>12</strong>0,6 Millionen Kubikmeter auf 141,1 Millionen Kubikmeter<br />
(+ 17,0 %). Dieser Anstieg basiert auf dem Zuwachs bei den<br />
nichtöffentlichen Bauherren (+ 20,3 %). Bei den öffentlichen<br />
Bauherren dagegen wurde das Ergebnis des Vorjahreszeitra<strong>um</strong>s<br />
unterschritten (- 9,6 %). ■<br />
Wie das Statistische Bundesamt<br />
mitteilt, verzeichnete<br />
das Bauhauptgewerbe<br />
(Betriebe mit 20 und mehr<br />
Beschäftigten) im September<br />
<strong>2006</strong> in Deutschland<br />
preisbereinigt 3,6 % niedrigere<br />
Auftragseingänge als<br />
im Vorjahresmonat. Die<br />
Baunachfrage im Hochbau<br />
nahm <strong>um</strong> 5,0 % ab, im Tiefbau<br />
verringerte sie sich <strong>um</strong><br />
2,1%.<br />
Aufträge im<br />
deutschen Bauhauptgewerbe<br />
im<br />
September <strong>2006</strong>:<br />
Real - 3,6% z<strong>um</strong><br />
September 2005<br />
Anzeige<br />
In den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus waren Ende<br />
September <strong>2006</strong> 720.000 Personen tätig; das waren<br />
20.000 weniger als vor einem Jahr (- 2,7 %). Der Gesamt<strong>um</strong>satz<br />
belief sich im Berichtsmonat auf rund 8,0 Milliarden €<br />
(+ 4,9 % gegenüber September 2005).<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 5
Aktuelles aus der Bauwirtschaft<br />
Im Vergleich der Ergebnisse der Monate Januar bis September<br />
<strong>2006</strong> mit denjenigen des entsprechenden Vorjahreszeitra<strong>um</strong>s<br />
sind die Auftragseingänge preisbereinigt <strong>um</strong><br />
4,3 % gestiegen. Der Gesamt<strong>um</strong>satz belief sich auf<br />
54,2 Milliarden € und lag damit <strong>um</strong> 3,3 % über dem Niveau<br />
der ersten neun Monate 2005. ■<br />
Weiterhin<br />
Auftragsplus<br />
im badenwürttembergischen<br />
Bauhauptgewerbe<br />
In den ersten neun<br />
Monaten <strong>2006</strong> fast<br />
sieben Prozent mehr<br />
Auftragseingänge<br />
Nach Feststellung des Statistischen<br />
Landesamtes<br />
übertrafen die Auftragseingänge<br />
bei den Betrieben<br />
des Bauhauptgewerbes<br />
(Vorbereitende Baustellenarbeiten,<br />
Hoch– und Tief-<br />
bau) im Zeitra<strong>um</strong> Januar bis September <strong>2006</strong> das Vorjahresniveau.<br />
So war der Wert der fest akzeptierten Aufträge<br />
insgesamt <strong>um</strong> fast 7 % höher als im entsprechenden Zeitra<strong>um</strong><br />
des Vorjahres. Das Auftragsplus ist dabei allein auf<br />
den Hochbaubereich zurückzuführen, in dem die Betriebe<br />
in den ersten neun Monaten des Jahres <strong>2006</strong> <strong>um</strong> knapp<br />
15 % <strong>höhere</strong> Auftragseingänge meldeten. Im Tiefbau<br />
waren die Auftragseingänge hingegen <strong>um</strong> nahezu 2 %<br />
niedriger.<br />
Im Hochbaubereich wies nach Berechnungen des Statistischen<br />
Landesamtes der Wirtschaftshochbau das größte<br />
Auftragsplus auf (rund 23 % gegenüber Januar bis September<br />
2005). Im hinsichtlich seines Auftragsvol<strong>um</strong>ens <strong>für</strong><br />
das gesamte Bauhauptgewerbe wichtigen Wohnungsbau<br />
lag der von den Betrieben im bisherigen Jahr gemeldete<br />
Wert der Auftragseingänge <strong>um</strong> über 6 % über dem Ergebnis<br />
des Vorjahreszeitra<strong>um</strong>s. Beim öffentlichen Hochbau –<br />
der allerdings von nachgeordneter Bedeutung ist – waren<br />
die Ordereingänge <strong>um</strong> rund 13 % höher.<br />
Im Tiefbau meldeten die Betriebe <strong>für</strong> den Straßenbau und<br />
den sonstigen öffentlichen Tiefbau zweistellige Auftragszuwächse<br />
von knapp 14 bzw. fast 18 %. Das Auftragsminus<br />
im Tiefbau wird also allein durch den Wirtschaftstiefbau verursacht.<br />
Der Wert der in den ersten neun Monaten <strong>2006</strong> hereingenommenen<br />
Auftragseingänge lag hier <strong>um</strong> rund 36 %<br />
unter dem Vorjahreswert. Dabei ist allerdings zu beachten,<br />
dass im Vorjahr das Auftragsniveau im Wirtschaftstiefbau<br />
aufgrund der Vergabe von einigen Großprojekten außergewöhnlich<br />
hoch war.<br />
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die seit eineinhalb<br />
Jahren positive Entwicklung bei den Auftragseingängen<br />
zwischenzeitlich auf einer breiteren Basis gründet.<br />
Während das Auftragsplus im Jahr 2005 vorwiegend durch<br />
wenige Großaufträge hervorgerufen wurde, meldeten die<br />
Betriebe im bisherigen Jahr über alle Sparten hinweg eine<br />
rege Auftragsvergabe. ■<br />
6 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Das Europäische Parlament<br />
hat am 15. November<br />
<strong>2006</strong> in zweiter Lesung der<br />
EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
den gemeinsamen Standpunkt<br />
des Rates gebilligt.<br />
Die Dienstleistungsrichtlinie<br />
ist damit verabschiedet.<br />
Zuvor hatte sich bereits der<br />
Binnenmarktausschuss des<br />
Europäischen Parlaments<br />
am 23. Oktober <strong>2006</strong> mit<br />
EU-<br />
Dienstleistungsrichtlinie<br />
erlassen<br />
deutlicher Mehrheit <strong>für</strong> den vom Rat verabschiedeten gemeinsamen<br />
Standpunkt ausgesprochen; die im Binnenmarktausschuss<br />
eingebrachten Änderungsanträge z<strong>um</strong> gemeinsamen<br />
Standpunkt hatten sich allesamt nicht durchsetzen können.<br />
Aus Sicht der Bauwirtschaft ergeben sich danach folgende<br />
wesentliche Ergebnisse:<br />
1. Streichung des Herkunftslandprinzips<br />
Das Herkunftslandprinzip in seiner ursprünglich vorgesehenen<br />
Form wurde gestrichen. Die Mitgliedstaaten können<br />
demnach grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung<br />
grundsätzlich einschränken. Nationale Regelungen dürfen<br />
die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit<br />
jedoch nicht von Anforderungen abhängig machen, die<br />
gegen das Diskriminierungsverbot oder den Grundsatz der<br />
Verhältnismäßigkeit verstoßen. Exemplarisch werden einzelne<br />
unzulässige nationale Maßnahmen aufgeführt. Hierzu<br />
zählt u. a. das Verbot, bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung<br />
eine Niederlassung im Zielland oder die<br />
Eintragung in ein nationales Register zu fordern.<br />
Nach der verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie wird<br />
sowohl beim Marktzugang als auch bei der Ausübung einer<br />
Dienstleistung nicht auf das Herkunftsland abgestellt. Dies<br />
sorgt <strong>für</strong> vergleichbare Wettbewerbsbedingungen <strong>für</strong> alle<br />
Marktteilnehmer. Für Dienstleister aus dem Ausland gelten<br />
künftig die Bestimmungen des Landes, in dem die Dienste<br />
angeboten werden. Das bedeutet u. a. die Geltung der Mindestlöhne,<br />
tarifvertraglichen Bestimmungen, Arbeitszeitbestimmungen<br />
sowie Bauvorschriften des Ziellandes. Im<br />
Ergebnis führt dies zu einem verlässlichen Rechtsrahmen,<br />
ein unüberschaubares Nebeneinander von verschiedenen<br />
Rechtsordnungen wird vermieden.<br />
2. Kontrollzuständigkeit des Ziellandes<br />
Die Kontrollzuständigkeit bei grenzüberschreitender<br />
Dienstleistungserbringung liegt bei dem Mitgliedstaat, in<br />
dem die Dienstleistung erbracht wird. Dieser ist <strong>für</strong> die<br />
Überwachung zuständig und kann die notwendigen Maßnahmen<br />
ergreifen. Durch diese Regelung werden effektive<br />
Kontrollen vor Ort überhaupt erst möglich.<br />
3. Entsendung von Arbeitnehmern/Berufsqualifikation<br />
Die Entsenderichtlinie sowie die Richtlinie zur Anerkennung<br />
von Berufsqualifikationen bleiben von der EU-Dienstleistungsrichtlinie<br />
unberührt; sie sollen als speziellere Richtlinien<br />
Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie haben.<br />
Mit der Dienstleistungsrichtlinie, wie sie das Europäische<br />
Parlament nunmehr verabschiedet hat, werden demnach<br />
die wesentlichen Forderungen der deutschen Bauverbände<br />
<strong>um</strong>gesetzt. ■
Aktuelles aus der Bauwirtschaft Aus den Verbänden<br />
Kostenschub<br />
bei<br />
Ba<strong>um</strong>aterialien<br />
Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
sollten<br />
Materialpreisgleitklauseln<br />
vereinbaren<br />
Keine generelle Knappheit<br />
bei Ba<strong>um</strong>aterial<br />
Der konjunkturelle Aufschwung<br />
und die anziehende<br />
Baunachfrage<br />
führen zu einem rasanten<br />
Preisanstieg bei den Ba<strong>um</strong>aterialien. Preisanhebungen <strong>um</strong><br />
mehr als 10 % weisen im September <strong>2006</strong> Betonstahl,<br />
Bit<strong>um</strong>en, Schnittholz, Elektrokabel und Formteil <strong>für</strong> Rohrleitungen<br />
aus Eisen oder Stahl auf, und zwar sowohl im<br />
Vorjahresvergleich als auch im Vergleich z<strong>um</strong> Januar <strong>2006</strong>.<br />
Spitzenreiter sind sog. andere Mineralölerzeugnisse<br />
(z.B. Bit<strong>um</strong>en <strong>für</strong> den Straßenbau) mit einer Preissteigerung<br />
z<strong>um</strong> Vorjahr von 32,8 %. Weitere Positionen sind von<br />
Preisanstiegen gegenüber dem Vorjahr <strong>um</strong> mindestens<br />
6 % betroffen.<br />
Insgesamt weist die Preisentwicklung <strong>für</strong> die Erzeugerpreise<br />
<strong>für</strong> Ba<strong>um</strong>aterialien im Vergleich z<strong>um</strong> Vorjahresmonat<br />
in 21 und z<strong>um</strong> Jahresbeginn <strong>2006</strong> in 16 von 25 maßgeblichen<br />
Positionen deutlich nach oben. Lediglich in drei Positionen<br />
liegen die Preise im September <strong>2006</strong> geringfügig<br />
unter denen im Januar <strong>2006</strong> bzw. in vier Positionen unter<br />
denen des Vorjahres.<br />
Im Baugewerbe liegt der Anteil der Materialkosten durchschnittlich<br />
bei 27 % des Bruttoproduktionswertes (dies entspricht<br />
praktisch dem Umsatz). Während <strong>für</strong> die Betriebe<br />
des Bauhauptgewerbes der Anteil rund 24 % beträgt,<br />
machen die Materialpreise <strong>für</strong> das Ausbauhandwerk bereits<br />
nahezu 34 % der Rechnung aus. „Bei Materialpreissteigerungen<br />
von 6 – 10 % ist die Gewinnmarge schnell aufgezehrt”,<br />
so der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft,<br />
Prof. Dr. Karl Robl. „Angesichts derartiger<br />
Kostenschübe empfehlen wir unseren Mitgliedsunternehmen<br />
die Vereinbarung einer sog. Materialpreisgleitklausel,<br />
insbesondere bei länger laufenden Bauvorhaben.” So Prof.<br />
Robl.<br />
Dies hilft auch, wenn aufgrund von Materialknappheit bei<br />
speziellen Materialen wegen der anziehenden Baunachfrage<br />
erst zu einem späteren Termin, zu dann <strong>höhere</strong>n Preisen<br />
geliefert werden kann.<br />
Robl: „Auch wenn es Meldungen aus einzelnen Regionen<br />
über auftretende Engpässe z. B. bei Dämmstoffen oder<br />
Bauholz gibt, generell hat die Baustoffindustrie noch keine<br />
Kapazitätsengpässe. Gerade in Bezug auf Dämmstoffe<br />
resultieren die Knappheiten aus dem Kapazitätsabbau in<br />
diesem Zweig während der letzten Jahre, daher kann es<br />
tatsächlich zu Lieferzeitverlängerungen kommen.“ Robl<br />
abschließend: „Lediglich 5 % der Betriebe des Bauhauptgewerbes<br />
melden laut IfO-Konjunkturtest im Oktober<br />
Knappheiten bei Material oder Personal. Panikmeldungen<br />
sind daher nicht angebracht. Wer jetzt bauen möchte findet<br />
ausreichend Firmen, Material und Personal.”<br />
Preissteigerungen bei ausgewählten Gütergruppen<br />
Gütergruppen Zunahme in % gegenüber<br />
Sept. 2005 Januar <strong>2006</strong><br />
Holz, gesägt <strong>12</strong>,3 11,8<br />
Sperrholz, Faserplatten 6,5 7,0<br />
andere Mineralölerzeugnisse<br />
(z.B. Bit<strong>um</strong>en)<br />
32,8 17,4<br />
Gipserzeugnisse <strong>für</strong> den Bau 6,4 4,1<br />
Betonstahl 23,1 35,3<br />
Formstahl 10,1 7,7<br />
Rohre aus Eisen oder Stahl 7,5 10,2<br />
Flansche, Formstücke 10,9 <strong>12</strong>,9<br />
Isolierte Elektrokabel,<br />
-leitungen<br />
13,1 <strong>12</strong>,8<br />
Auch in diesem Jahr haben<br />
sich wieder<strong>um</strong> viele Auszubildende<br />
von Mitgliedsbetrieben<br />
der Bauwirtschaft<br />
Südbaden an den PraktischenLeistungswettbewerben<br />
der Handwerksjugend<br />
beteiligt und hierbei<br />
z<strong>um</strong> Teil hervorragende<br />
Ergebnisse erreicht. Folgende<br />
Sieger wurden<br />
ermittelt:<br />
Starke Leistungen<br />
bei den<br />
Praktischen<br />
Leistungswettbewerben<br />
in den<br />
Bauberufen<br />
Verb<br />
Maurer<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg:<br />
Daniel Herth, Breisach (Ausbildungsbetrieb: Grafried Bauunternehmung<br />
GmbH, Freiburg)<br />
Beton- und Stahlbetonbauer<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg:<br />
Mathias Martin Gander, Ottersweier (Ausbildungsbetrieb:<br />
Bürkle Kellerbau GmbH & Co. KG, Sasbach)<br />
Zimmerer<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg:<br />
Dario Fischer, Kasel-Golzig (Ausbildungsbetrieb: Weber-<br />
Haus GmbH & Co. KG, Rheinau-Linx)<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Konstanz:<br />
Manuel Aulich, Zimmern (Ausbildungsbetrieb: Holzbau<br />
Daniel Engesser, Niedereschach)<br />
Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg, Landessieger<br />
und 2. Bundessieger:<br />
Waldemar Neb, Lahr (Ausbildungsbetrieb: Straubmüller<br />
Jun. Isoliertechnik GmbH, Lahr)<br />
Straßenbauer<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Konstanz:<br />
Nico Jeske, Eich (Ausbildungsbetrieb: Kirchhoff & Schleith<br />
Verkehrswegebau GmbH & Co. KG, Steißlingen) ■<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 7<br />
■
Aus den Verbänden<br />
Verband der<br />
Bauwirtschaft<br />
Südbaden e.V.<br />
Tagung der FachgruppeStraßenund<br />
Tiefbau am<br />
5. Dezember <strong>2006</strong><br />
in Freiburg<br />
Investitionen im Straßenbau<br />
nach wie vor unzureichend<br />
„Die Situation im Straßenbau<br />
hat sich im Jahr <strong>2006</strong> stabilisiert, aber auf niedrigem<br />
Niveau.“ Mit dieser Aussage fasste Georg Sariyannis, stellvertretender<br />
Fachgruppenleiter, anlässlich der Tagung der<br />
Fachgruppe Straßen- und Tiefbau des Verbandes der Bauwirtschaft<br />
Südbaden am 5. Dezember <strong>2006</strong> in Freiburg die<br />
Lage in der südbadischen Straßenbauwirtschaft zusammen.<br />
In der S<strong>um</strong>me, so Sariyannis, werde nach wie vor viel<br />
zu wenig in den Erhalt und den Ausbau des Straßennetzes<br />
investiert. „Für <strong>2007</strong> ist ein leichter Trend nach oben zu<br />
erwarten, aber wir können noch lange nicht zufrieden sein.“<br />
Verbandsdirektor Michael Hafner wies darauf hin, dass<br />
nach einer Verbandserhebung im September <strong>2006</strong> im<br />
Bereich Tiefbau 88 % der befragten Unternehmen ihre<br />
Geschäftslage als gut oder befriedigend bezeichnet hätten;<br />
im Straßenbau lag dieser Anteil bei 72 %. Hafner appellierte<br />
an die öffentlichen Auftraggeber, verstärkt auf eine Verstetigung<br />
der Auftragsvergabe hinzuwirken, <strong>um</strong> eine gleichmäßigere<br />
Auslastung der betrieblichen Kapazitäten zu<br />
gewährleisten.<br />
Eine scharfe Absage erteilt der Verband der Bauwirtschaft<br />
Südbaden Bestrebungen, das gesamte deutsche Autobahnnetz<br />
zu privatisieren. Denn eine solche Maßnahme<br />
kann zur Folge haben, dass mittelständische Bauunternehmen<br />
wegen der zu erwartenden großen Auftragsvol<strong>um</strong>ina<br />
quasi vom Wettbewerb ausgeschlossen würden. Dies<br />
würde die von der Politik immer wieder propagierte Förderung<br />
des Mittelstandes völlig konterkarieren.<br />
Angesichts des ganz und gar unbefriedigenden Zustandes<br />
des Straßennetzes in Baden-Württemberg fordert der<br />
Verband der Bauwirtschaft Südbaden Bund, Land und<br />
Kommunen dringend auf, mehr Geld <strong>für</strong> die Erhaltung und<br />
Instandsetzung der Verkehrswege zur Verfügung zu stellen.<br />
Über 39 % des Bundesstraßennetzes befindet sich in<br />
einem schlechten bis sehr schlechten Zustand; bei den<br />
Landesstraßen beträgt dieser Anteil sogar 51 %.<br />
Kritisiert werden von der Fachgruppe die durch die Verwaltungsreform<br />
und den Personalabbau bedingten Verluste<br />
an Fachkompetenz in den Regierungspräsidien; hierdurch<br />
werden z<strong>um</strong> Teil erhebliche Behinderungen und Verzögerungen<br />
bei der Umsetzung von Bauprojekten verursacht.<br />
Der Verband setzt sich vor diesem Hintergrund <strong>für</strong> die Einrichtung<br />
einer zentralen Behörde in Gestalt eines Kompetenzzentr<strong>um</strong>s<br />
ein, welches in den Bereichen Bauvergabe<br />
und Bautechnik ergänzend zur bestehenden Straßenbauverwaltung<br />
eine beratende und unterstützende Funktion<br />
übernimmt.<br />
Thema der Tagung war darüber hinaus der zunehmende<br />
Einsatz von Niedrigtemperaturasphalt im Straßenbau.<br />
Grund <strong>für</strong> die Verwendung dieses neuen Ba<strong>um</strong>aterials seien<br />
die zahlreichen hiermit verbundenen Vorteile wie z. B. die<br />
Verringerung der Emissionen, die schnellere Verkehrsübergabe<br />
sowie die besseren Gebrauchseigenschaften, stellte<br />
8 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Georg Sariyannis (l.) dankte Thomas Pontiggia <strong>für</strong> seinen<br />
langjährigen ehrenamtlichen Einsatz.<br />
Steffen Reuter, Geschäftsführer des Berufsförderungswerks<br />
der Südbadischen Bauwirtschaft, fest. Es gebe derzeit noch<br />
keine technischen Regelwerke, aber ein entsprechendes<br />
Merkblatt <strong>für</strong> die Temperaturabsenkung von Asphalt sei neu<br />
erschienen. Mittelfristig sei mit einer verstärkten Verwendung<br />
von Niedrigtemperaturasphalt zu rechnen.<br />
Korrekturen fordert die Fachgruppe bei der Vergabepraxis<br />
nach HVA-B StB. Mangelnde Transparenz infolge<br />
fehlender Wertungskriterien sowie überzogene Forderungen<br />
an die Vorlage von Unterlagen hinsichtlich der Verpflichtung<br />
von Nachunternehmern und bei der Angabe von<br />
Produktbezeichnungen führen zu einer zunehmenden Zahl<br />
von Vergabebeschwerden und Aufhebungen.<br />
Andreas Ruf z<strong>um</strong> Fachgruppenleiter gewählt<br />
Im Rahmen der Tagung wählte die Fachgruppe Andreas<br />
Ruf von der Firma Johann Joos Tief- und Straßenbau in<br />
Hartheim z<strong>um</strong> neuen Fachgruppenleiter.<br />
Georg Sariyannis dankte Thomas Pontiggia, welcher seit<br />
1995 die Fachgruppe geleitet hatte, <strong>für</strong> seinen langjährigen<br />
ehrenamtlichen Einsatz. Pontiggia habe in den vergangenen<br />
Jahren unermüdlich auf die völlig unbefriedigende<br />
Situation im Straßenbau hingewiesen und sich <strong>für</strong> mehr<br />
Investitionen und neue Finanzierungswege eingesetzt.<br />
Der neugewählte Fachgruppenleiter, Andreas Ruf (l.), und<br />
Peter Burkart vom Regierungspräsidi<strong>um</strong> Freiburg bei der<br />
Fachgruppensitzung in Freiburg. ■
Bertram Abert z<strong>um</strong> Vorsitzenden der<br />
Bundesfachgruppe Estrich und Belag<br />
gewählt<br />
Estrichlegermeister Bertram Abert aus Au am Rhein, bisher<br />
kommissarischer Vorsitzender der Bundesfachgruppe Estrich<br />
und Belag im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes,<br />
wurde anlässlich der Tagung der Landesfachgruppenleiter<br />
am 27. November <strong>2006</strong> in Berlin einstimmig z<strong>um</strong><br />
Vorsitzenden gewählt.<br />
Z<strong>um</strong> neuen stellvertretenden<br />
Vorsitzenden wurde Heinz<br />
Schmitt aus Hesselbach<br />
bestimmt. Die weiteren Vorstandsmitglieder<br />
sind Rüdiger<br />
Ade, Backnang, Reinhold<br />
Euler, Eppertshausen, Jürgen<br />
Knöller, Nürnberg, Adalbert<br />
Krusius, Budenheim, Adrian<br />
Böckers, Hus<strong>um</strong> und Peter<br />
Erbertz, Köln.<br />
Bertram Abert dankte den<br />
ausscheidenden Mitgliedern<br />
des Vorstandes Jürgen Wille und Hans Uwo Freese, die sich<br />
nicht mehr zur Wahl gestellt hatten.<br />
Zu den Schwerpunkten seiner Vorstandsarbeit, so Abert,<br />
werde die Interessenvertretung der Mitglieder innerhalb der<br />
Verbandsorganisationen und gegenüber der Politik sein.<br />
Weitere Aufgaben seien der Ausbau der Serviceleistungen<br />
<strong>für</strong> die Mitglieder sowie die technische Arbeit und die intensive<br />
Kooperation mit anderen Gewerken.<br />
Estrichlegermeister Abert engagiert sich seit vielen Jahren<br />
ehrenamtlich <strong>für</strong> seinen Handwerkszweig. Auf Bundesebene<br />
wurde er im Jahr 2002 z<strong>um</strong> stellvertretenden Vorsitzenden<br />
der Bundesfachgruppe Estrich und Belag gewählt.<br />
Bereits zwei Jahre vorher übernahm er das Amt als zweiter<br />
stellvertretender Vorsitzender der Bundesfachschule Estrich<br />
und Belag. Im Verband der Bauwirtschaft Südbaden<br />
engagiert er sich seit 1998 als Beiratsmitglied und seit 1986<br />
als Vorsitzender der Fachgruppe Estrich und Belag. ■<br />
Maurermeister Kurt Mundinger<br />
feiert 70. Geburtstag<br />
Maurermeister Kurt Mundinger<br />
aus Malterdingen, Obermeister<br />
der Baugewerks-<br />
Innung Emmendingen,<br />
vollendete am 7. Dezember<br />
<strong>2006</strong> sein 70. Lebensjahr.<br />
Mundinger war von 1989 bis<br />
z<strong>um</strong> Jahr 2003 Mitglied im<br />
Präsidi<strong>um</strong> des Verbandes der<br />
Bauwirtschaft Südbaden.<br />
Vorher hatte er sich von 1981<br />
bis 1989 als Beiratsmitglied<br />
des Verbandes engagiert. Seit<br />
Aus den Verbänden<br />
1985 ist er stellvertretender Leiter der Fachgruppe Betonfertigteile<br />
und Betonwerkstein im Verband der Bauwirtschaft.<br />
Seit 1977 bekleidet er darüber hinaus das Amt als<br />
Obermeister der Baugewerks-Innung Emmendingen, nachdem<br />
er von 1974 bis 1977 stellvertretender Innungsobermeister<br />
gewesen war. Zusätzlich setzte er sich als Kreishandwerksmeister<br />
<strong>für</strong> seinen Berufsstand ein.<br />
Für sein ehrenamtliches Engagement wurde Mundinger<br />
mehrfach geehrt. Unter anderem erhielt er die Goldene und<br />
die Silberne Ehrennadel der Handwerkskammer Freiburg.<br />
Im Jahr 2003 wurde ihm die Silberne Medaille des Zentralverbandes<br />
des Deutschen Baugewerbes verliehen. ■<br />
50 Jahre<br />
Zimmerei Hog<br />
Die Zimmerei Hog GmbH &<br />
Co. KG in Titisee-Neustadt<br />
kann auf eine 50-jährige<br />
Firmengeschichte zurückblicken.<br />
Das Unternehmen wurde<br />
am 24. April 1956 von Zimmermeister<br />
Wilhelm Hog in<br />
St. Märgen gegründet. Drei<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband<br />
e.V.<br />
Jahre später zog die Firma innerhalb St. Märgens in größere<br />
Rä<strong>um</strong>lichkeiten <strong>um</strong>. 1991 übergaben Wilhelm und Annemarie<br />
Hog die Zimmerei ihrem Sohn, Zimmermeister Markus<br />
Hog, der 1994 den Betrieb nach Titisee-Neustadt in<br />
eine neu errichtete Werkhalle verlegte. Das Unternehmen<br />
verfügt nun über eine dreistöckige Halle mit einer Fläche<br />
von insgesamt rund 500 Quadratmetern. In den vergangenen<br />
Jahren hat sich der Tätigkeitsschwerpunkt vom Neubau<br />
hin z<strong>um</strong> Bereich Sanierung verlagert. Das Leistungsangebot<br />
reicht vom Holz- und Treppenbau über die Erstellung<br />
von Wintergärten bis z<strong>um</strong> Bau von Häusern in Ständerbauweise.<br />
Großen Wert legt die Firma auf die Beratung und<br />
individuelle Betreuung der Kunden. Die Zimmerei Hog, welche<br />
heute fünf Mitarbeiter beschäftigt, ist darüber hinaus<br />
seit ihrem Bestehen Ausbildungsbetrieb <strong>für</strong> den Zimmererberuf.<br />
Das Firmengebäude der Zimmerei Hog im Gewerbegebiet<br />
Titisee. ■<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 9
Aus den Verbänden<br />
Nachwuchsmarketing<br />
Nachwuchsmarketing Bau:<br />
Junge Erwachsene lernen<br />
die Bauwirtschaft und ihre<br />
Berufe kennen<br />
Im Rahmen des Modellprojektes „IMA –<br />
Integration Jugendlicher mit Migrationshintergrund in den<br />
allgemeinen Ausbildungs-/Arbeitsmarkt“ des Jugendmigrationsdienstes<br />
des Caritasverbandes Rastatt lernten acht<br />
Jugendliche durch ein praktisches Projekt im Ausbildungszentr<strong>um</strong><br />
Bau Bühl die Bauwirtschaft und ihre Berufe kennen.<br />
Innerhalb von zwei Tagen bauten sich die jungen<br />
Erwachsenen die Schalung <strong>für</strong> Hanteln aus Beton. Dabei<br />
erfuhren sie, was im Vorfeld zu beachten und zu organisieren<br />
ist, damit ein gutes Ergebnis erzielt wird. Am Nachmittag<br />
des zweiten Tages präsentierte die Gruppe mit ihrer<br />
Betreuerin Frau Bethge stolz die fertigen Hanteln. Sowohl<br />
die praxisnahe Vorstellung der Berufe wie auch die freundlichen<br />
und aufgeschlossenen Ausbildungsmeister wurden<br />
bei der anonymen Beurteilung des Praxisprojektes mehrfach<br />
lobend erwähnt.<br />
Die beteiligten Jugendlichen präsentieren stolz die von<br />
ihnen gefertigten Betonhanteln. ■<br />
Termine<br />
Verbandstag und 100-jähriges<br />
Jubilä<strong>um</strong> des Verbandes<br />
der Bauwirtschaft Südbaden<br />
am 22. Juni <strong>2007</strong> in Freiburg<br />
Zimmerreservierung rechtzeitig vornehmen!<br />
Der Verband der Bauwirtschaft Südbaden begeht im Rahmen<br />
seines Verbandstages am 22. Juni <strong>2007</strong> gleichzeitig<br />
sein 100-jähriges Verbandsjubilä<strong>um</strong>.<br />
Für unsere Mitgliedsbetriebe haben wir hierzu in Freiburg<br />
ein Zimmerkontingent vorreserviert. Da wegen der parallel<br />
stattfindenden Messe Intersolar eine sehr hohe Nachfrage<br />
nach Übernachtungsmöglichkeiten besteht, bitten wir alle<br />
interessierten Mitglieder, das zur Verfügung gestellte Kontingent<br />
zu nutzen und ihre Zimmerreservierung mit dem per<br />
Rundschreiben versandten Formular rechtzeitig bis spätestens<br />
z<strong>um</strong> 16. Februar <strong>2007</strong> vorzunehmen. ■<br />
10 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Badische Bau- und Ausbautage <strong>2007</strong><br />
Die Badischen Bau- & Ausbautage mit<br />
den Mitgliederversammlungen des Badischen<br />
Zimmerer- und Holzbauverbandes e.V., des<br />
Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden<br />
e.V. sowie des Wirtschaftsverbandes Holz- und<br />
Kunststoffverarbeitendes Handwerk e.V. und<br />
<strong>um</strong>fassendem Rahmenprogramm finden am<br />
13./14. Juli <strong>2007</strong> in Rust statt. ■<br />
Messe Farbe – Ausbau und Fassade <strong>2007</strong><br />
in Köln<br />
Innovative Konzepte <strong>für</strong> die Praxis der Ausbaugewerke<br />
Mit einem beeindruckenden Fach- und Rahmenprogramm<br />
präsentiert sich die Farbe – Ausbau & Fassade <strong>2007</strong> – die<br />
international bedeutendste Ausba<strong>um</strong>esse – vom 18. bis<br />
z<strong>um</strong> 21. April <strong>2007</strong> in den Kölner Messehallen 6, 7 und 8.<br />
Im Vordergrund steht die Inspiration im Umgang mit Farbe,<br />
mit Stuck und Putz, mit Tapeten und Fliesen. Verschiedene<br />
Wettbewerbspräsentationen, Arbeiten von international<br />
renommierten Farbegestaltern und Gestaltungen von<br />
bedeutenden, beteiligten Institutionen aber auch die Diskussionsforen<br />
spiegeln die Innovationskraft und das handwerkliche<br />
Können aller beteiligen Gewerke wieder.<br />
Folgendes Programm ist in den Messehallen vorgesehen:<br />
• For<strong>um</strong> Faszination Farbe am Messestand des Malerhauptverbandes<br />
(Halle 6, B70/C79)<br />
• Phantasiewelten – die Suche nach dem Machbaren: Die<br />
Arbeiten des vom Deutschen Stuckgewerbebund ausgeschriebenen<br />
Gestaltungs- und Realisierungswettbewerbes<br />
werden von den teilnehmenden Studierenden präsentiert<br />
(Halle 7, D30/F39)<br />
• Latente Talente: Präsentation der Ergebnisse des vom<br />
Deutschen Stuckgewerbebund <strong>für</strong> Stuckateure an Meister-<br />
und Berufsschulen ausgeschriebenen Kunst- und<br />
Designwettbewerbs (Halle 7, C30/D39)<br />
• 4. Architekturpreis Putz: Wanderausstellung der besten<br />
Prämierungen (Halle 7, F30/F36)<br />
• Lebende Werkstatt des Fachverbandes Fliesen (Halle 7,<br />
B40/C49)<br />
• Tapeten erleben: Präsentation der marktführenden Unternehmen<br />
AS Création, Rasch und Marburger Tapetenfabrik<br />
• „Wir machen mobil“ – Fachvorträge und Kurzseminare<br />
des Fachverbandes Fliesen (Halle 7, B40/C49)<br />
• Auftragsbörse der DOCU-Group – Messebesucher haben<br />
Zugriff auf die Datenbank „Auftragsbörse“ mit den hier<br />
erfassten Bauprojekten<br />
• Sonderschau des Farbgestalters Friedrich Ernst von Garnier<br />
Im Congress-Centr<strong>um</strong> Nord finden folgende Veranstaltungen<br />
statt:<br />
• Architektenfor<strong>um</strong>: Fachtagung „Architektur und Farbe –<br />
Älter, bunter, besser?!“ am 20. April <strong>2007</strong><br />
• Tag der Wohnungswirtschaft am 18. April <strong>2007</strong><br />
• Bildungsfor<strong>um</strong> des Hauptverbandes Farbe, Gestaltung,<br />
Bautenschutz am 20. April <strong>2007</strong><br />
• Europäische Fliesentage am 19./20. April <strong>2007</strong> ■
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<strong>12</strong><br />
Betriebswirtschaft<br />
Ba<strong>um</strong>aschinenpreise 1<br />
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze<br />
im Jahre <strong>2007</strong> 1<br />
Gewinnfaktor Organisation 2<br />
<strong>2006</strong><br />
Vorbehalt zur Mehrwertsteuer kann z<strong>um</strong><br />
Wirtschaftsrecht<br />
Verjährung von Vergütungsansprüchen 3<br />
Anstieg der Kupferpreise – Erlass des BMVBS 3<br />
Organisationsverschulden (§ 13 Nr. 7 VOB/B;<br />
§§ 276, 278 BGB) 4<br />
Ausschluss führen 4<br />
Ist eine Leistung gemäß den Regeln der Technik<br />
immer mängelfrei? 5<br />
BGH z<strong>um</strong> Anspruch des Insolvenzverwalters auf<br />
Minderung anstelle Nachbesserung beim<br />
VOB-Bauvertrag 5<br />
Tariftreueerklärung – Vorlage an Europäischen<br />
Gerichtshof (EuGH) 6<br />
Streitverkündung an Gerichtssachverständigen<br />
unzulässig 7<br />
Steuern<br />
Erlasse des BMVBS zur Umsatzsteuererhöhung<br />
z<strong>um</strong> 01. Januar <strong>2007</strong> 7<br />
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Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der Bauwirtschaft Südbaden und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der Bauwirtschaft Südbaden e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
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Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der Bauwirtschaft Südbaden, Holbeinstraße 16,<br />
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1 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Der Erzeugerpreisindex <strong>für</strong><br />
Maschinen <strong>für</strong> die Bauwirtschaft<br />
betrug im Oktober<br />
<strong>2006</strong> auf der Basis<br />
2000=100 (Baugeräteliste<br />
2001) 106,7. Im Vergleich<br />
z<strong>um</strong> Vormonat ist der Index<br />
<strong>um</strong> 0,7 % gestiegen. Z<strong>um</strong><br />
Vorjahr betrug die Steigerung<br />
1,4 %.<br />
ZEITRAUM<br />
Betriebswirtschaft<br />
MASCHINEN FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT<br />
INDEX (ohne MwSt.)<br />
2000 = 100 1) 1990=100 2)<br />
JD 2000 100,0 115,4<br />
JD 2001 100,9 116,4<br />
JD 2002 101,8 117,5<br />
JD 2003 101,6 117,2<br />
JD 2004 102,7 118,5<br />
JD 2005 104,8 <strong>12</strong>0,9<br />
<strong>2006</strong>:<br />
Januar 105,2 <strong>12</strong>1,4<br />
Februar 105,3 <strong>12</strong>1,5<br />
März 105,4 <strong>12</strong>1,6<br />
April 105,4 <strong>12</strong>1,6<br />
Mai 106,0 <strong>12</strong>2,3<br />
Juni 105,9 <strong>12</strong>2,2<br />
Juli 106,0 <strong>12</strong>2,3<br />
August 105,8 <strong>12</strong>2,1<br />
September 106,0 <strong>12</strong>2,3<br />
Oktober 106,7 <strong>12</strong>3,1<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste 2001.<br />
2) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert<br />
mit 1,154, Basisjahr der Baugeräteliste 1991.<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ■<br />
Nach Informationen der<br />
Arbeitgeber-Bundesvereinigung<br />
werden sich ab dem<br />
1. Januar <strong>2007</strong> voraussichtlich<br />
folgende Veränderungen<br />
in der Sozialversicherung<br />
ergeben:<br />
1. Beitragsbemessungsgrenzen<br />
in der Sozialversicherung<br />
Die JahresarbeitsentgeltundBeitragsbemessungs-<br />
Ba<strong>um</strong>aschinenpreise<br />
Beitragsbemessungsgrenzen<br />
und<br />
Beitragssätze im<br />
Jahre <strong>2007</strong><br />
grenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird in<br />
den alten Bundesländern unverändert bei 63.000 € jährlich<br />
bzw. 5.250 € monatlich bleiben. In den neuen Bundesländern<br />
steigt sie von 52.800 € jährlich bzw. 4.400 € monatlich<br />
auf 56.600 € bzw. 4.550 €.<br />
Die Jahresarbeitsentgelt- und Beitragsbemessungsgrenze<br />
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleibt<br />
unverändert bei 42.750 € jährlich bzw. 3.562,50 € monatlich.<br />
2. Bezugsgrößen und Entgeltgrenzen <strong>für</strong> geringfügig<br />
Beschäftigte<br />
Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung entspricht<br />
dem aufgerundeten Durchschnittsentgelt der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Sie
Organisationstipp 9:<br />
Auftreten beim Kunden<br />
Betriebswirtschaft<br />
Ihr Geschäftserfolg hängt wesentlich von Ihren Leistungen und Ihren Preisen ab.<br />
Um aber zunächst überhaupt Aufträge zu bekommen, und nach dem Ende des Auftrags begeisterte Kunden zu haben,<br />
muss auch Ihr Auftreten bzw. das Auftreten Ihrer Mitarbeiter/innen beim Kunden begeisternd sein.<br />
Und selbstverständlich wird Ihr Unternehmen nur dann weiterempfohlen, wenn Sie und Ihre Mitarbeiter/innen freundlich,<br />
kompetent und ordentlich auftreten.<br />
Der Auftritt beim und der Umgang mit den Kunden sollte <strong>für</strong> alle Mitarbeiter/innen verbindlich geregelt sein.<br />
Was ist zu tun ?<br />
•„Umgangsregeln“ festlegen <strong>für</strong> die Bereiche:<br />
➜ Kleidung<br />
➜ Verhalten bei Verspätungen<br />
➜ Sauberkeit<br />
➜ Freundlichkeit<br />
➜ Kundenreklamationen / -beschwerden<br />
➜ zusätzliche Arbeiten<br />
• alle Mitarbeiter/innen mit den Umgangsregeln vertraut machen<br />
Was ist zu vermeiden ?<br />
Praxistipp:<br />
Gewinnfaktor Organisation BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
• Verspätung ohne telefonische Benachrichtigung des Kunden<br />
• Schlampige, dreckige Kleidung bei Kundenbesuchen<br />
• Kundenbeschwerden wegen Unfreundlichkeit<br />
• Verpackung, Müll werden beim Kunden zurückgelassen<br />
• Kundenrä<strong>um</strong>e werden verschmutzt zurückgelassen<br />
• Auftrags<strong>um</strong>fang ist dem Mitarbeiter nicht genau bekannt<br />
• Besprechen Sie vor der Auftragsausführung evtl. Besonderheiten:<br />
z. B. Parksituation, enges Treppenhaus, schmutzempfindliche Böden ...<br />
• Schaffen Sie eindeutige Auftragsunterlagen:<br />
die vereinbarten Leistungen müssen deutlich definiert sein<br />
• Stellen Sie eindeutige Umgangsregeln auf:<br />
➜ Kleidung: einheitlich und sauber (evtl. vom Betrieb gestellt),<br />
bestenfalls mit Namen gekennzeichnet; ordentliche Sicherheitsschuhe<br />
➜ Begrüßung des Kunden: mit ganzem Namen vorstellen<br />
➜ Verhalten bei Verspätung: wann muss der Anruf beim Kunden erfolgen?<br />
➜ Sauberkeit: Möbel, Böden etc. abdecken; Verpackung und Müll mitnehmen,<br />
staubsaugen<br />
➜ zusätzliche Arbeiten, Reklamationen: höfliche, direkte Klärung oder Rückruf<br />
im Betrieb, Klärung mit Hilfe der Auftragsunterlagen<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 2
Wirtschaftsrecht<br />
bleibt in den alten Bundesländern unverändert bei 29.400 €<br />
jährlich bzw. 2.450 € monatlich. In den neuen Bundesländern<br />
steigt sie von 24.780 € jährlich bzw. 2.065 € monatlich<br />
auf 25.200 € bzw. 2.100 €.<br />
Die Entgeltgrenze <strong>für</strong> die geringfügige Beschäftigung ist<br />
seit dem 1. April 2003 in West- und Ostdeutschland einheitlich<br />
auf 400 € monatlich festgeschrieben und bleibt im<br />
Jahr <strong>2007</strong> unverändert.<br />
3. <strong>Sach</strong>bezugswerte (vorläufige Werte)<br />
Die <strong>Sach</strong>bezugsverordnung bestimmt <strong>für</strong> die Zwecke der<br />
Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der<br />
<strong>Sach</strong>bezüge <strong>für</strong> Unterkunft und Verpflegung, die Arbeitnehmer<br />
als Teil ihres Arbeitsentgelts erhalten.<br />
Der monatliche Wert der <strong>Sach</strong>bezüge <strong>für</strong> Verpflegung und<br />
Unterkunft wird <strong>für</strong> <strong>2007</strong> <strong>um</strong> 2,40 € erhöht. Danach erhöht<br />
sich der <strong>Sach</strong>bezugswert <strong>für</strong> die kalendermonatliche Verpflegung<br />
in Gesamtdeutschland auf 205,00 €. Davon entfallen<br />
45,00 € auf das Frühstück und jeweils 80,00 € auf<br />
Mittag- und Abendessen. Der täglich Wert beträgt 1,50 €<br />
<strong>für</strong> das Frühstück und jeweils 2,67 € <strong>für</strong> Mittag- und Abendessen.<br />
Der Wert <strong>für</strong> Unterkunft steigt in den alten Ländern <strong>um</strong><br />
1,50 € auf 198,00 € monatlich und in den neuen Bundesländern<br />
<strong>um</strong> 10,06 € auf 192,06 € je Kalendermonat. ■<br />
Verjährung<br />
von Vergütungsansprüchen<br />
WiRe<br />
3 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Unternehmen des Baugewerbes<br />
sollten insbesondere<br />
z<strong>um</strong> Jahresende<br />
regelmäßig überprüfen, ob<br />
offene Vergütungsansprüche<br />
zu verjähren drohen.<br />
Für die Verjährung von<br />
Vergütungsansprüchen<br />
aus Bauleistungen gilt Folgendes:<br />
Die Verjährung von Vergütungsansprüchen<br />
aus Bauleistungen beginnt grundsätzlich<br />
mit dem Schluss des Jahres, in dem die geltend gemachten<br />
Ansprüche entstanden sind.<br />
Ein Anspruch gilt als entstanden, wenn er vom Gläubiger,<br />
ggf. gerichtlich, geltend gemacht werden kann. Dies ist bei<br />
Vergütungsansprüchen der Zeitpunkt, in dem die Fälligkeit<br />
eingetreten ist. Sofern Grundlage des Vertrages das BGB-<br />
Werkvertragsrecht ist, wird die Vergütung mit der Abnahme<br />
fällig (vgl. § 641 Abs. 1 BGB). Sollte vertraglich die Geltung<br />
der VOB/B vereinbart worden sein, so wird der Anspruch<br />
auf Vergütung erst (spätestens) zwei Monate nach Abnahme<br />
und Zugang der Schlussrechnung fällig (vgl. § 16 Nr. 3<br />
Abs. 1 VOB/B).<br />
Mit Ablauf des Jahres <strong>2006</strong> verjähren damit<br />
Ansprüche auf Vergütung, die im Jahr 2003 fällig geworden<br />
sind. Eine Unterscheidung zwischen Ansprüchen aus<br />
Verträgen mit Privatleuten und solchen mit gewerblichen<br />
Auftraggebern muss wegen der mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz<br />
eingeführten einheitlichen dreijährigen<br />
Verjährungsfrist nicht mehr getroffen werden.<br />
Sollte eine Verjährung von Vergütungsansprüchen drohen,<br />
kann die Verjährung durch verschiedene Maßnahmen<br />
gehemmt werden. Die Hemmung hat zur Folge, dass der<br />
Zeitra<strong>um</strong>, während dessen die Verjährung gehemmt ist, in<br />
die Verjährungsfrist nicht eingerechnet wird, sich die Verjährungsfrist<br />
also <strong>um</strong> den Hemmungszeitra<strong>um</strong> verlängert<br />
(vgl. § 209 BGB).<br />
Gehemmt werden kann die Verjährung z. B. durch<br />
Rechtsverfolgung (§ 204 BGB), das heißt u. a. durch:<br />
• Klageerhebung<br />
• Zustellung eines Mahnbescheides<br />
• Prozessaufrechnung<br />
• Streitverkündung<br />
• Anmeldung des Anspruchs im Insolvenzverfahren<br />
• Selbstständiges Beweisverfahren<br />
• Gutachterbeauftragung nach § 641 a BGB<br />
Zu einem Neubeginn der Verjährung, nicht zu einer bloßen<br />
Hemmung, kommt es durch Anerkenntnis des Schuldners<br />
(Auftraggebers), vgl. § 2<strong>12</strong> BGB. Ein Anerkenntnis besteht<br />
z. B. bereits in einer Abschlagszahlung oder Sicherheitsleistung<br />
(§ 2<strong>12</strong> Abs. 1 Nr. 1 BGB).<br />
Trotz weit verbreiteter Meinung wird die Verjährung<br />
jedoch nicht durch ein einfaches Mahnschreiben gehemmt.<br />
Auch der Neubeginn der Verjährung kann hierdurch nicht<br />
erreicht werden. Dies sollte unbedingt beachtet werden. ■<br />
Mit Erlass vom 1. September<br />
<strong>2006</strong> hat das Bundesministeri<strong>um</strong><br />
<strong>für</strong> Verkehr,<br />
Bau und Stadtentwicklung<br />
<strong>für</strong> den Bereich des Bundeshochbaus<br />
die<br />
Grundsätze zu Preisbemessungsklauseln<br />
<strong>für</strong> Kupfer<br />
in Bauverträgen präzisiert.<br />
Das BMVBS weist darauf<br />
hin, dass seit Mitte des<br />
Anstieg der<br />
Kupferpreise –<br />
Erlass des BMVBS<br />
Jahres 2005 im Bereich der Lieferung von Kupfer starke<br />
Preiserhöhungen zu verzeichnen sind. Hieraus ergäben<br />
sich Unsicherheiten bei der Beurteilung der künftigen Preisentwicklung<br />
<strong>für</strong> Kupfer sowie ein schwer kalkulierbares<br />
Preisrisiko <strong>für</strong> die Bauunternehmen.<br />
Das BMVBS weist in diesem Zusammenhang auf die<br />
Regelungen zur Anwendung der Preisbemessungsklausel<br />
<strong>für</strong> Kupfer entsprechend Abschnitt I der Richtlinien zu § 10<br />
VOB/A im Vergabehandbuch <strong>für</strong> die Durchführung von Bauaufgaben<br />
des Bundes im Zuständigkeitsbereich der<br />
Finanzbauverwaltungen (VHB) hin.<br />
Nach dem genannten Erlass ist es abweichend vom<br />
Grundsatz fester Preisvereinbarungen im Einzelfall nach<br />
Entscheidung der Vergabestellen möglich, Preisvorbehalte<br />
in Form einer Preisbemessungsklausel <strong>für</strong> Kupfer, Blei,<br />
Al<strong>um</strong>ini<strong>um</strong> oder andere Nicht-Eisen-Metalle beim<br />
Abschluss längerfristiger Verträge unter den Voraussetzungen<br />
gem. den Grundsätzen zur Anwendung von Preisvorbehalten<br />
bei öffentlichen Aufträgen vom 4. Mai 1972 zu vereinbaren.<br />
Gemäß diesen Grundsätzen sind die Auftragnehmer an<br />
den Mehrkosten bzw. an den Kosteneinsparungen zu betei-
ligen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 v. H. der zu ermittelnden<br />
Mehr- bzw. Minderaufwendungen, mindestens<br />
aber 0,5 v. H. der Abrechnungss<strong>um</strong>me. Die Umsatzsteuer<br />
bleibt bei einer entsprechenden Berechnung außer<br />
Betracht.<br />
Die relevanten Angebots- bzw. Abrechnungspreise werden<br />
auf der Grundlage der deutschen Metallnotierungen<br />
ermittelt. ■<br />
Organisationsverschulden<br />
(§ 13 Nr. 7 VOB/B;<br />
§§ 276, 278 BGB)<br />
Das OLG Karlsruhe hat am<br />
29.<strong>12</strong>.2005, Az.: 19 U<br />
<strong>12</strong>5/04 (IBR <strong>2006</strong>, S. 327)<br />
folgendes Urteil verkündet,<br />
das allerdings noch nicht<br />
rechtskräftig ist:<br />
1. Der Auftragnehmer muss<br />
sich ein Organisationsverschulden<br />
seines Subunternehmers,<br />
welches dem<br />
arglistigen Verschweigen<br />
gleichsteht, zurechnen lassen, wenn allein das Wissen und<br />
die Mitteilung des Subunternehmers ihn in die Lage versetzen,<br />
seiner Offenbarungspflicht nachzukommen. Dies ist<br />
der Fall, wenn der Auftragnehmer abgrenzbare Teile der Leistung<br />
an den Subunternehmer vergibt, ohne selbst an ihnen<br />
mitzuwirken oder sie verantwortlich zu beaufsichtigen.<br />
2. Auch bei einem gravierenden Ba<strong>um</strong>angel an einem<br />
besonders wichtigen Gewerk, welcher als Indiz <strong>für</strong> ein<br />
Organisationsverschulden des Auftragnehmers ausreicht,<br />
kann sich der Auftragnehmer entlasten, indem er seine ordnungsgemäße<br />
betriebliche Organisation darlegt: „Ausreißer“<br />
bei ordnungsgemäßer Organisation begründen<br />
keine verschärfte Haftung.<br />
In dem vom OLG Karlsruhe zu entscheidenden Fall hat<br />
ein Generalunternehmer eine Flugzeughalle errichtet. Das<br />
Hallendach bestand dabei aus Holzleimbindern, die individuell<br />
von einem Holzwerk produziert wurden. Nach Ablauf<br />
der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist stürzte<br />
die Halle ein und zerstörte Flugzeuge mit einem Folgeschaden<br />
in Millionenhöhe. Der im selbstständigen Beweisverfahren<br />
beauftragte Gutachter stellte gravierende Mängel<br />
des eingestürzten Binders fest. Ausweislich des Leimes<br />
wurde die offene Leimzeit bei Fertigung erheblich überschritten.<br />
Gegenüber dem Schadensersatzanspruch des<br />
Bauherrn berief sich der Generalunternehmer auf Verjährung.<br />
Das Gericht führte im Folgenden aus, dass es die fehlerhafte<br />
Leimbinderherstellung als <strong>für</strong> den Einsturz ursächlich<br />
ansehe. Daher hafte der Generalunternehmer grundsätzlich<br />
nach § 13 Nr. 7 VOB/B, §§ 276, 278 BGB <strong>für</strong> die entstandenen<br />
Schäden. Allerdings seien die Ansprüche verjährt.<br />
Das Gericht stellte klar, dass abweichend von der vereinbarten<br />
Gewährleistungsfrist eine 30-jährige Verjährungsfrist<br />
nur dann in Betracht kommen könne, wenn der Generalunternehmer<br />
oder sein Erfüllungsgehilfe das Vorliegen eines<br />
Mangels arglistig verschwiegen habe. Grundsätzlich habe<br />
dabei der Auftraggeber vorzutragen, dass die Überwachung<br />
des Herstellungsprozesses nicht oder nicht richtig<br />
Wirtschaftsrecht<br />
organisiert gewesen sei, so dass der Mangel nicht erkannt<br />
worden sei. Jedoch könne auch die Art des Mangels ein so<br />
überzeugendes Indiz <strong>für</strong> eine fehlende oder nicht richtige<br />
Organisation sein, dass es weiterer Darlegung hierzu nicht<br />
bedürfe. Ein gravierender Mangel an besonders wichtigen<br />
Gewerken lasse ebenso den Schluss auf eine mangelhafte<br />
Organisation von Überwachung und Überprüfung zu wie<br />
ein besonders augenfälliger Mangel an weniger wichtigen<br />
Bauteilen. In einem solchen Fall habe der Unternehmer vorzutragen,<br />
wie er seinen Betrieb im Einzelnen organisiert<br />
habe, <strong>um</strong> den Herstellungsprozess zu überwachen und das<br />
Gewerk vor Ablieferung zu überprüfen. Das vorbeschriebene<br />
Organisationsverschulden eines Subunternehmers sei<br />
dem Hauptunternehmer dann gemäß §§ 278 BGB als Arglist<br />
zuzurechnen, wenn sich der Hauptunternehmer auf die<br />
Kenntnis und Mitteilung des Subunternehmers über die<br />
Mangelfreiheit der Werkleistung verlassen müsse. Diese<br />
Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall zu übertragen,<br />
da der vom Generalunternehmer beauftrage Subunternehmer<br />
als Nachunternehmer <strong>für</strong> die Herstellung von Leimbindern<br />
allein über die notwendigen Kenntnisse und Überwachungsmöglichkeiten<br />
des Produktionsvorgangs verfüge.<br />
Hier liege ein gravierender Ba<strong>um</strong>angel an einem besonders<br />
wichtigen Gewerk vor, der zur Annahme eines Organisationsverschuldens<br />
berechtige. Als gravierend einzustufen<br />
sei die fehlerhafte Verleimung des Leimbinders<br />
aufgrund unzureichender Hobelung der betroffenen Lamellen<br />
sowie des unzureichenden Leimauftrages bei einer in<br />
Anbetracht der ra<strong>um</strong>klimatischen Verhältnisse zu langen<br />
Antrocknungszeit. Im Hinblick auf die Bedeutung <strong>für</strong> die<br />
Tragfähigkeit der Dachkonstruktion seien derartige Fehler<br />
als schwerwiegend einzustufen.<br />
Das Gericht führte weiter aus, dass dem Subunternehmer<br />
z<strong>um</strong> Zeitpunkt der Produktion des eingestürzten Leimbinders<br />
nach dem damaligen Stand der Technik ein Organisationsverschulden<br />
bezüglich der Fertigung und Qualitätskontrolle nicht<br />
vorzuwerfen sei. Es seien regelmäßig Mitarbeiterschulungen<br />
durchgeführt worden. Eine Leimgenehmigung habe vorgelegen<br />
und Mängel, die im Rahmen einer Besichtigung beanstandet<br />
worden seien, seien noch vor der Produktion des eingestürzten<br />
Binders beseitigt worden. Darüber hinaus seien die<br />
gravierenden Mängel, die z<strong>um</strong> Einsturz des Binders geführt<br />
hätten, vorher nicht aufgetreten und es habe auch in der Folgezeit<br />
keine Beanstandungen mehr gegeben. Damit habe die<br />
Betriebsleitung des Subunternehmers z<strong>um</strong> Zeitpunkt der Herstellung<br />
des Binders und seiner Auslieferung keine Veranlassung<br />
gehabe, auf Bedenken gegenüber ihrer Organisation der<br />
Produktion und Überwachung hinzuweisen. ■<br />
Im Hinblick auf die z<strong>um</strong><br />
01.01.<strong>2007</strong> wirksam werdende<br />
Erhöhung der Mehrwertsteuer<br />
wird teilweise in<br />
Angebote ein klarstellender<br />
Zusatz des Bieters aufgenommen,<br />
dass sich die<br />
Preise jeweils zuzüglich der<br />
am Tage der Abnahme gültigen<br />
Umsatzsteuer verste-<br />
Vorbehalt zur<br />
Mehrwertsteuer<br />
kann z<strong>um</strong><br />
Ausschluss<br />
führen<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 4
Wirtschaftsrecht<br />
hen. Auch vergleichbare Formulierungen sind derzeit nicht<br />
unüblich.<br />
Mit der Frage, ob eine solche Erklärung im Rahmen einer<br />
öffentlichen Ausschreibung als unzulässige Änderung der<br />
Verdingungsunterlagen zu qualifizieren ist, die als Folge<br />
hiervon einen Ausschluss aus dem Wertungsverfahren<br />
nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b VOB/A nach sich ziehen kann,<br />
haben sich inzwischen auch einige vergaberechtliche Entscheidungen<br />
befasst.<br />
1. Beschluss des OLG Schleswig vom 22.05.<strong>2006</strong><br />
(1Verg 5/06)<br />
Das OLG hat folgenden Leitsatz aufgestellt:<br />
Sofern ein Bieter gegen den Ausschreibungstext in<br />
seinem Angebot angibt, dass sich seine Preise jeweils<br />
zuzüglich der am Tage der Abnahme gültigen Umsatzsteuer<br />
(derzeit 16 %) verstehen, ändert er damit nicht in<br />
unzulässiger Weise die Verdingungsunterlagen.<br />
Zur Begründung hat das Gericht vor allem darauf abgestellt,<br />
dass der zutreffende Steuersatz sich jeweils aus dem<br />
Gesetz und nicht etwa aus einer Bietererklärung ergebe, so<br />
dass der in Ansatz zu bringende Steuersatz durch die Bietererklärung<br />
auch gar nicht geändert werden könne.<br />
2. Beschluss der Vergabekammer <strong>Sach</strong>sen vom<br />
<strong>12</strong>.02.2004 (1/SVK/164-03)<br />
Entgegen dieser Einschätzung soll nach dem oben<br />
genannten Beschluss der Vergabekammer <strong>Sach</strong>sen eine<br />
Klarstellung im Angebot zwingend z<strong>um</strong> Ausschluss aus der<br />
Wertung führen. Die Vergabekammer hat wie folgt entschieden:<br />
Der Zusatz im Angebot des Bieters, dass <strong>für</strong> die<br />
Berechnung der Mehrwertsteuer der am Tage der<br />
Abnahme gültige Mehrwertsteuersatz gilt, stellt eine<br />
Änderung an den Verdingungsunterlagen dar, die z<strong>um</strong><br />
zwingenden Ausschluss des Angebots führt.<br />
Nach Auffassung der Vergabekammer entsteht die<br />
Umsatzsteuer <strong>für</strong> die zu erbringenden Werkleistungen mit<br />
Ablauf des Voranmeldungszeitra<strong>um</strong>s, in dem die Leistungen<br />
ausgeführt werden. Mit dem Vorbehalt des Zeitpunkts<br />
der Abnahme werde damit der rechtlich relevante Bezugspunkt<br />
„Bewirken der Leistung“ und „Ausführung der Leistung“<br />
verändert, nämlich nach hinten verschoben. Deshalb<br />
sei eine Änderung der Verdingungsunterlagen<br />
gegeben, die den Ausschluss des Angebotes aus der Wertung<br />
nach sich ziehen müsse.<br />
Trotz der positiven Entscheidung des OLG Schleswig und<br />
der z<strong>um</strong>indest in der Begründung diskussionswürdigen<br />
Entscheidung der VK <strong>Sach</strong>sen halten wir die Abgabe von<br />
Erklärungen und Klarstellungen im Angebot <strong>für</strong> problematisch.<br />
Z<strong>um</strong>al bei öffentlichen Ausschreibungen in der Regel<br />
<strong>für</strong> den Hochbau die so genannten Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Ausführung von Bauleistungen (EVM<br />
(B) ZVB/E) bzw. <strong>für</strong> den Straßenbau die Zusätzlichen Vertragsbedingungen<br />
<strong>für</strong> die Ausführung von Bauleistungen im<br />
Straßen- und Brückenbau (ZVB/E-StB <strong>2006</strong>) vereinbart<br />
werden. Die Vergütung der Mehrwertsteuer wird dort unter<br />
Ziffer 17.3 ausdrücklich geregelt, so dass bei Geltung dieser<br />
Vertragsbedingungen keine Notwendigkeit <strong>für</strong> den Vorbehalt<br />
im Angebot bestehen wird.<br />
Bleiben gleichwohl Zweifel, sollte auf jeden Fall vor der<br />
Submission eine Anfrage nach § 17 Nr. 7 VOB/A an den<br />
Bauherrn gerichtet werden. ■<br />
5 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Urteil des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH) vom<br />
10.11.2005 – Az.: VII<br />
ZR 147/04<br />
Die Einhaltung der Regeln<br />
der Technik ist nicht immer<br />
die Gewähr <strong>für</strong> eine mangelfreie<br />
Bauleistung.<br />
Beispiel:<br />
Der Auftragnehmer liefert<br />
und montiert Kunststofffenster<br />
und –türen <strong>für</strong> eine Wohnanlage. Die VOB/B ist vereinbart.<br />
Der Auftraggeber behauptet Mängel an den Terrassentüren,<br />
weil die Gefahr der Wasserhinterläufigkeit besteht<br />
und verlangt die Anbringung von Z-Profilen. Der Auftragnehmer<br />
verlangt <strong>für</strong> diese „Zusatzleistung“ Werklohn, weil<br />
er mangelfrei gearbeitet habe. Die eingebauten Türen entsprächen<br />
den Regeln der Technik und den Angaben des<br />
Herstellerwerks.<br />
Sind die Türen mangelhaft?<br />
Die Entscheidung:<br />
Mit Urteil vom 10.11.2005 – Az.: VII ZR 147/04 – hat der<br />
BGH hierzu ausgeführt:<br />
• Eine Leistung ist nur dann vertragsgerecht, „wenn sie die<br />
Beschaffenheit aufweist, die <strong>für</strong> den vertraglich vorausgesetzten<br />
oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist. Im<br />
Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der<br />
Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes<br />
Werk“.<br />
• Eine von der vereinbarten und vorauszusetzenden<br />
Beschaffenheit abweichende Leistung ist somit auch<br />
dann mangelhaft, wenn die Ausführung den <strong>für</strong> diese Zeit<br />
anerkannten Regeln der Technik entspricht.<br />
• Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Auftragnehmer<br />
etwaige Mängel des von ihm eingebauten Systems erkennen<br />
konnte.<br />
• Ebenso wenig ist entscheidend, ob die dem Auftragnehmer<br />
zugänglichen Fachinformationen richtig waren. ■<br />
Der Bundesgerichtshof<br />
(BGH) hat mit Urteil vom<br />
10. August <strong>2006</strong> – IX ZR<br />
28/05 – (Volltext abrufbar<br />
unter www.bundesgerichtshof.de<br />
und www.ibronline.de)<br />
– entschieden:<br />
Der Insolvenzverwalter<br />
kann beim VOB-Bauvertrag<br />
in dem Insolvenzverfahren<br />
über das Vermögen<br />
des Hauptunter-<br />
Ist eine Leistung<br />
gemäß den Regeln<br />
der Technik immer<br />
mängelfrei?<br />
BGH z<strong>um</strong> Anspruch<br />
des Insolvenzverwalters<br />
auf<br />
Minderung<br />
anstelle Nachbesserung<br />
beim<br />
VOB-Bauvertrag<br />
nehmers von dem Nachunternehmer Minderung statt<br />
Nachbesserung verlangen, wenn dem Bauherrn wegen<br />
der Mängel an dem Bauwerk nur eine Insolvenzforderung<br />
zusteht.<br />
Dem Urteil lag folgender <strong>Sach</strong>verhalt zugrunde:<br />
Der Kläger ist Verwalter im Insolvenzverfahren über das<br />
Vermögen der Schuldnerin. Die Schuldnerin war als Gene-
alunternehmerin (GU) mit der Errichtung eines SB-Warenhauses<br />
beauftragt. Sie beauftragte die Beklagte im Januar<br />
1998 als Nachunternehmerin (NU) unter Vereinbarung der<br />
VOB/B. Während der Gewährleistungszeit traten Mängel<br />
am Gewerk der Beklagten auf. Diese rügte der Kläger und<br />
verlangte die Zahlung eines Minderungsbetrages. Die<br />
Beklagte war hinsichtlich der von ihr – teilweise – anerkannten<br />
Mängel nur zur Nachbesserung bereit. Zahlungsansprüche<br />
wies sie zurück.<br />
Der BGH bejaht den Minderungsanspruch:<br />
• Der Minderungsanspruch könne sich bei einem VOB-<br />
Bauvertrag nur aus § 13 Nr. 6 VOB/B ergeben. Ein Rückgriff<br />
auf das unter erleichterten Voraussetzungen gegebene<br />
Minderungsrecht nach § 634 BGB a. F. sei nicht<br />
möglich (Rz. 6).<br />
• Nach § 13 Nr. 6 Satz 2 VOB/B a. F. könne der Auftraggeber<br />
ausnahmsweise auch dann Minderung der Vergütung<br />
verlangen, wenn die Beseitigung des Mangels <strong>für</strong> ihn<br />
unz<strong>um</strong>utbar sei (Rz. 7).<br />
Die Pflicht des Insolvenzverwalters zur Gleichbehandlung<br />
der Insolvenzgläubiger sowie zur Massemehrung<br />
könne einen besonderen, anerkennenswerten Umstand<br />
darstellen, der es dem Insolvenzverwalter unz<strong>um</strong>utbar<br />
mache, die Nacherfüllung <strong>für</strong> den Auftraggeber anzunehmen.<br />
Entsprechende Voraussetzungen seien stets gegeben,<br />
wenn der Bauherr die ihm aus dem GU-Vertrag<br />
zustehenden Ansprüche auf Beseitigung der Mängel<br />
gegen den Insolvenzverwalter nicht mehr durchsetzen<br />
könne. Habe der Auftraggeber des Schuldners wegen der<br />
Mängel des Bauwerks nur eine Insolvenzforderung, sei<br />
dem Insolvenzverwalter die Beseitigung der Mängel<br />
durch den NU aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen<br />
nicht mehr zuz<strong>um</strong>uten (Rz. 9).<br />
• Anders sei es, wenn der Insolvenzverwalter im Verhältnis<br />
z<strong>um</strong> Bauherrn vollständige Erfüllung gewählt habe (§ 103<br />
Abs. 1 InsO). Dann trete der Insolvenzverwalter in den Vertrag<br />
ein. Der Vertrag werde zwischen dem Verwalter und<br />
dem Bauherrn fortgesetzt. In diesem Fall werde das Vertragserfüllungsinteresse<br />
des Auftragnehmers durch das<br />
sog. Recht zur zweiten Andienung geschützt. Er behalte<br />
die Möglichkeit, auf Zahlung gerichtete Ansprüche des<br />
Insolvenzverwalters dadurch abzuwenden, dass er das<br />
Werk nachbessere. Auf die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens<br />
könne der Insolvenzverwalter den Minderungsanspruch<br />
in einem solchen Fall nicht stützen (Rz. <strong>12</strong>). ■<br />
Tariftreueerklärung<br />
–<br />
Vorlage an<br />
Europäischen<br />
Gerichtshof<br />
(EuGH)<br />
Das OLG Celle hat mit<br />
Beschluss vom 3. August<br />
<strong>2006</strong> (Az.: 13 U 72/06) dem<br />
EuGH im Rahmen eines<br />
Vorabentscheidungsersuchens<br />
die Frage vorgelegt,<br />
ob die gesetzliche Verpflichtung<br />
des öffentlichen<br />
Auftraggebers Bauaufträge<br />
nur an solche Unternehmen<br />
zu vergeben, die eine<br />
Tariftreuerklärung abgeben, eine ungerechtfertigte<br />
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nach EG-Vertrag<br />
darstellt.<br />
Wirtschaftsrecht<br />
<strong>Sach</strong>verhalt:<br />
Das niedersächsische Landesvergabegesetz verpflichtet<br />
öffentliche Auftraggeber, Aufträge <strong>für</strong> Bauleistungen nur an<br />
solche Unternehmen zu vergeben, die sich schriftlich verpflichten,<br />
ihren Arbeitnehmern mindestens das am Ort der<br />
Ausführung tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen.<br />
Um die Einhaltung der Tariftreue zu gewährleisten sieht<br />
das niedersächsische Landesvergabegesetz vor, dass die<br />
öffentlichen Auftraggeber <strong>für</strong> jeden Verstoß eine Vertragsstrafe<br />
i. H. v. 1 %, bei mehreren Verstößen von bis zu 10 %<br />
des Auftragswertes vereinbaren müssen, die auch dann<br />
anfällt, wenn der Verstoß von einem Nachunternehmer<br />
begangen wird.<br />
Das auf die Zahlung der Vertragsstrafe klagende Land<br />
schloss mit einem zwischenzeitlich insolvent gewordenen<br />
Unternehmen eine vorformulierte Tariftreuevereinbarung,<br />
die eine Vertragsstrafe vorsieht. Der Auftragnehmer setzte<br />
ein polnisches Unternehmen als Nachunternehmer ein, das<br />
seinen auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmern nicht<br />
den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlte.<br />
Der Insolvenzverwalter des Auftragnehmers bringt gegen<br />
das Vertragsstrafeverlangen des Landes u. a. vor, dass das<br />
niedersächsische Landesvergabegesetz mit seiner Tariftreueregelung<br />
gegen Europarecht verstoße.<br />
Aus den Gründen:<br />
Das OLG Celle setzt das Verfahren aus und legt dem<br />
EuGH die o. g. Frage nach der Vereinbarkeit der Tariftreueverpflichtung<br />
mit der Dienstleistungsfreiheit zur Vorabentscheidung<br />
gem. Art. 234 EG-Vertrag vor. Die Vorlagefrage<br />
sei entscheidungserheblich, weil von ihrer Beantwortung<br />
abhänge, ob das niedersächsische Landesvergabegesetz<br />
außer Anwendung bleiben müsse.<br />
Für den Fall der Nichtanwendbarkeit des niedersächsischen<br />
Landesvergabegesetzes äußert das OLG Celle die<br />
Auffassung, dass die Tariftreueverpflichtung nebst Vertragsstrafenklausel<br />
gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sei.<br />
Stünden europarechtliche Vorschriften der Anwendbarkeit<br />
des Landesvergabegesetzes Niedersachsen nicht entgegen,<br />
müsse geprüft werden, ob sich die Ungültigkeit des<br />
Gesetzes aus nationalen Vorschriften ergebe (vgl. Vorlagebeschluss<br />
des Bundesgerichtshofs an das Bundesverfassungsgericht<br />
vom 18. Januar 2000, Az.: KVR 23/98, betreffend<br />
das Berliner Vergabegesetz).<br />
Das OLG Celle hält die Tariftreuepflicht <strong>für</strong> nicht mit der<br />
Dienstleistungsfreiheit gem. Art. 49 EG-Vertrag vereinbar. Die<br />
Tariftreueverpflichtung habe zur Folge, dass die Bauunternehmen<br />
anderer Mitgliedsstaaten die ihren Arbeitnehmern<br />
gezahlten Entgelte dem regelmäßig <strong>höhere</strong>n Niveau am Ort<br />
der Ausführung in Deutschland anpassen müssten. Dadurch<br />
verlören sie ihren aufgrund geringerer Lohnkosten bestehenden<br />
Wettbewerbsvorteil. Die Tariftreueverpflichtung stelle<br />
damit eine Behinderung des Marktzugangs <strong>für</strong> Personen<br />
oder Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten dar.<br />
Zwar könne eine Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit<br />
gerechtfertigt sein, wenn sie auf zwingenden Gründen<br />
des Allgemeininteresses beruhe. Das Tariftreuegesetz<br />
bezwecke aber z<strong>um</strong>indest auch eine Abschottung der<br />
deutschen Bauunternehmen vor der Konkurrenz aus anderen<br />
Mitgliedsstaaten. Ein solcher wirtschaftlicher Zweck<br />
könne nach der Rechtsprechung des EuGH nicht als zwingendes<br />
Erfordernis des Allgemeininteresses eine<br />
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen.<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 6
Wirtschaftsrecht Steuern<br />
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts<br />
Der BGH hat in seinem o. g. Vorlagebeschluss vom<br />
18. Januar 2000 (Az.: KVR 23/98) deutlich gemacht, dass er<br />
die Regelung des Berliner Vergabegesetzes, wonach Bauaufträge<br />
nur an solche Bieter vergeben werden dürfen, die<br />
ihre Beschäftigten nach den jeweils in Berlin geltenden Tarifen<br />
entlohnen, <strong>für</strong> verfassungswidrig hält. Außerdem griffen<br />
die Bestimmungen in die Koalitionsfreiheit ein und verstießen<br />
gegen das Tarif- und das Kartellgesetz.<br />
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf<br />
die Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Koppelung<br />
der Vergabe öffentlicher Aufträge an eine Tariftreueerklärung<br />
mit dem Grundgesetz und dem Bundesrecht vereinbar<br />
sei, steht bislang aus.<br />
Wegen § 31 BVerfGG wird sich die Entscheidung des<br />
Bundesverfassungsgerichts nicht nur auf das Berliner Vergabegesetz,<br />
sondern auch auf die Tariftreueregelungen<br />
aller anderen Bundesländer auswirken.<br />
Aussetzung anhängiger Verfahren:<br />
Nach der Rechtssprechung des BGH sind alle anhängigen<br />
Verfahren, in denen es entscheidungserheblich auf die<br />
Wirksamkeit von Vertragsstrafen aufgrund Verletzung der<br />
Tariftreuepflicht ankommt, bis zur Entscheidung des EuGH<br />
auszusetzen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1999, Az.: VII<br />
ZR 408/97). ■<br />
Streitverkündung<br />
an Gerichtssachverständigen<br />
unzulässig<br />
Der BGH hat mit Beschluss<br />
vom 27.07.<strong>2006</strong> – VII<br />
ZB 16/<strong>2006</strong> -, Volltext unter<br />
www.bundesgerichtshof.de,<br />
nachfolgende Leitsätze<br />
aufgestellt:<br />
Die Streitverkündung<br />
gegenüber einem gerichtlichen<br />
<strong>Sach</strong>verständigen zur<br />
Vorbereitung von Haftungsansprüchen<br />
gegen<br />
diesen aus angeblich feh-<br />
lerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen<br />
ist unzulässig.<br />
Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.<br />
Der klagende Auftragnehmer verlangt vom Auftraggeber,<br />
der sich auf die teilweise nicht vertragsgemäß erbrachten<br />
Werkleistungen beruft, restlichen Werklohn. Der Auftraggeber<br />
behauptet, die von zwei <strong>Sach</strong>verständigen erstellten<br />
Gutachten seien teilweise grob fahrlässig unrichtig, und hat<br />
den beiden <strong>Sach</strong>verständigen den Streit verkündet. Bei<br />
einer den Gutachten folgenden rechtskräftigen Entscheidung<br />
zu seinem Nachteil stünden ihm Schadensersatzansprüche<br />
gem. § 839 a BGB gegen die <strong>Sach</strong>verständigen zu.<br />
Die Streiverkündungsschriftsätze sind von dem Gericht<br />
nicht zugestellt worden.<br />
Der BGH stellt fest, dass die Streitverkündung an den<br />
gerichtlichen <strong>Sach</strong>verständigen unzulässig und die<br />
Zustellung der Streitverkündungsschriftsätze als missbräuchlich<br />
zu verweigern ist. Die Streitverkündung<br />
gegenüber einem gerichtlichen <strong>Sach</strong>verständigung zur<br />
Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus<br />
7 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter<br />
Gutachterleistung sei bereits deshalb allgemein unzulässig,<br />
weil der <strong>Sach</strong>verständige in diesem Verfahren nicht<br />
als Dritter im Sinne des § 72 Abs. 1 ZPO behandelt werden<br />
könne. Er stehe als neutraler, vom Gericht bestellter<br />
„Gehilfe des Richters“ ähnlich dem Richter nicht außerhalb<br />
des Prozesses. Wie dieser sei er, <strong>um</strong> in Erfüllung seiner<br />
prozessrechtlichen Aufgabe dem Richter die notwendige<br />
<strong>Sach</strong>kunde <strong>für</strong> die Entscheidung des Rechtsstreits<br />
zu vermitteln, zur Unparteilichkeit verpflichtet und unterliege<br />
gem. 406 ZPO einer vergleichbaren Regelung über<br />
die Ablehnung wegen Befangenheit. Mit dieser Verfahrensstellung<br />
des <strong>Sach</strong>verständigen sei es nicht vereinbar,<br />
ihn als Dritten im Sinne des § 72 Abs. 1 ZPO zu behandeln<br />
und ihn aus Gründen in die Rolle eines Streitverkündungsempfängers<br />
zu versetzen, die ihren Ursprung gerade<br />
in seiner Aufgabenerfüllung im Rahmen desselben<br />
Rechtsstreits haben. Ein Betritt nach § 74 ZPO, der ihm<br />
dann nicht verwehrt werden dürfte, müsste ihn zwangsläufig<br />
an die Seite einer Prozesspartei stellen und damit<br />
seine verfahrensrechtliche Position entgegen der im Prozessrecht<br />
vorgesehen Aufgabenverteilung völlig verändern.<br />
Er wäre nunmehr der Ablehnung wegen Besorgnis<br />
der Befangenheit nach § 406 ZPO ausgesetzt und könnte<br />
auf diese Weise von einer Prozesspartei nach Belieben<br />
aus dem Rechtsstreit entfernt werden. Damit wäre die<br />
Entscheidung, ob ein <strong>Sach</strong>verständiger weiter im Verfahren<br />
verbleiben solle, in die Hand der Partei gegeben und<br />
das Recht des Gerichts beeinträchtigt, den <strong>Sach</strong>verständigen<br />
pflichtgemäß auszuwählen.<br />
Die Zustellung einer Streitverkündungsschrift, die eine<br />
aus den dargelegten Gründen generell unzulässige Steitverkündung<br />
an den <strong>Sach</strong>verständigen bewirken solle, sei<br />
vom Gericht zu verweigern. Eine Zustellung der Streitverkündungsschrift<br />
in derartigen Fällen beschwöre bereits<br />
Gefahren <strong>für</strong> einen ordnungsgemäßen Fortgang des<br />
Rechtsstreits herauf, derentwegen die Streitverkündung<br />
selbst als unzulässig zu erachten sei. ■<br />
Inzwischen liegen die<br />
Erlasse des BMVBS <strong>für</strong> den<br />
Hochbau und den Straßenbau<br />
<strong>für</strong> die aktuell<br />
anstehende Umsatzsteuererhöhung<br />
vor. Hierin wird<br />
klargestellt, dass <strong>für</strong> Bauleistungen,<br />
die nach dem<br />
01.01.<strong>2007</strong> erbracht werden,<br />
die erhöhte Umsatzsteuer<br />
von 19 % zu vergüten<br />
ist, es sei denn, es liegt<br />
Erlasse des<br />
BMVBS zur<br />
Umsatzsteuererhöhung<br />
z<strong>um</strong><br />
01. Januar <strong>2007</strong><br />
St<br />
eine vom Auftragnehmer zu vertretende Überschreitung der<br />
Vertragsfristen vor, die zu einer <strong>höhere</strong>n Umsatzsteuer<br />
führt.<br />
Weiterhin werden die zuständigen Auftraggeber aufgefordert<br />
– <strong>für</strong> alle Leistungen, die nach den Verträgen bis z<strong>um</strong><br />
31.<strong>12</strong>.<strong>2006</strong> fertig gestellt werden können und bei denen die<br />
Voraussetzungen gemäß § <strong>12</strong> VOB/B vorliegen – Abnahmen<br />
und Teilabnahmen bis spätestens 31.<strong>12</strong>.<strong>2006</strong> vorzunehmen.
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
<strong>12</strong><br />
<strong>2006</strong><br />
Tarifrecht<br />
Bundesrahmentarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe –<br />
Fahrtkostenabgeltung 1<br />
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des Verbandes der Bauwirtschaft Südbaden e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der Bauwirtschaft Südbaden, Holbeinstraße 16,<br />
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bausuedbaden.de<br />
Urteil des LandesarbeitsgerichtesHamburg<br />
– 7 Sa 20/06 – vom<br />
24. August <strong>2006</strong> (rechtskräftig)<br />
Tarifrecht<br />
Bundesrahmentarifvertrag<br />
<strong>für</strong> das<br />
Baugewerbe –<br />
Fahrtkostenabgeltung<br />
Der Arbeitgeber hat ein<br />
Wahlrecht, ob er seinen<br />
Arbeitnehmern <strong>für</strong> die<br />
Fahr zur Arbeitsstelle eine<br />
Fahrkostenabgeltung<br />
zahlt oder ob er ihnen die<br />
Möglichkeit der kostenlosen Beförderung mit einem von<br />
ihm gestellten Fahrzeug gibt. Der Arbeitgeber hat die<br />
Möglichkeit, von der einen zur anderen Alternative zu<br />
wechseln.<br />
Der Bundesrahmentarifvertrag <strong>für</strong> das Baugewerbe sieht<br />
in § 7 Nr. 3.1 Abs. 1 die Gewährung einer Fahrtkostenabgeltung<br />
<strong>für</strong> die Fahrt zur Arbeitsstelle vor, wenn diese mindestens<br />
10 km von der Wohnung des Arbeitnehmers entfernt<br />
ist. Absatz 3 sieht vor, dass ein solcher Anspruch nicht<br />
besteht, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Beförderung<br />
mit einem vom Arbeitnehmer gestellten ordnungsgemäßen<br />
Fahrzeug besteht. Das Landesarbeitsgericht<br />
Hamburg hat in einem vom Norddeutschlanden Baugewerbeverband<br />
erstrittenen Urteil entschieden, dass diese<br />
Regelungen dem Arbeitgeber ein Wahlrecht einrä<strong>um</strong>en, ob<br />
er dem Arbeitnehmer Fahrtkostenabgeltung leistet oder<br />
aber ihm die kostenlose Beförderung mit einem Fahrzeug<br />
gewährt. Auch ein Wechsel von der einen zur anderen Möglichkeit<br />
sie zulässig. Ein Wahlrecht des Arbeitnehmers<br />
bestehe dagegen nicht.<br />
Dem Urteil lag folgender <strong>Sach</strong>verhalt zugrunde:<br />
Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Bauunternehmen<br />
betreibt, seit 1980 beschäftigt. Seit Beginn des<br />
Arbeitverhältnisses stellte die Beklagte dem Kläger und<br />
weiteren Kollegen ein Fahrzeug unentgeltlich zur Verfügung<br />
und kam auch <strong>für</strong> die Kraftstoffkosten auf. Mit der<br />
Zeit nutzten nur noch der Kläger und ein weiterer Kollege<br />
das Fahrzeug, <strong>um</strong> zur jeweiligen Arbeitsstelle zu gelangen.<br />
Die Beklagte hat keinem weiteren gewerblichen<br />
Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Mit<br />
Schreiben vom 10. August 2005 teilte sie dem Kläger mit,<br />
dass sie ab 1. September 2005 kein Fahrzeug mehr <strong>für</strong><br />
den Weg zur Arbeitsstelle zur Verfügung stellen könne. Die<br />
Neuanmietung eines Fahrzeugs rechne sich nicht mehr.<br />
Stattdessen wolle sie dem Beklagten Fahrtkostenabgeltung<br />
gewähren. Der Kläger war der Ansicht, die Beklagte<br />
sei z<strong>um</strong> Entzug des Fahrzeugs nicht berechtigt. Die unentgeltliche<br />
Nutzung des Fahrzeugs sei Bestandteil des<br />
Arbeitsverhältnisses und könne nur im Wege der Änderungskündigung<br />
beendet werden. Der Anspruch auf<br />
unentgeltliche Nutzung des Fahrzeugs ergebe sich im<br />
Übrigen aus betrieblicher Übung. Die Beklagte war dagegen<br />
der Ansicht, sie könne zwischen der Überlassung<br />
eines Fahrzeuges und der Fahrtkostenabgeltung frei<br />
wählen und wechseln.<br />
Die Klage blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos. Die<br />
Revision wurde nicht zugelassen.<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 1
Tarifrecht<br />
Das Urteil enthält folgende Leitsätze:<br />
1. Nach § 7 Nr. 3.1 BRTV besteht die Möglichkeit, dem<br />
Arbeitnehmer Fahrtkostenabgeltung zu leisten oder aber<br />
ihm die kostenlose Beförderung mit einem Fahrzeug zu<br />
gewähren. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Überlassung<br />
eines Fahrzeuges folgt daraus nicht.<br />
2. Die Tarifvertragsparteien haben dem Arbeitnehmer in<br />
§ 7 Nr. 3.1 BRTV kein Wahlrecht eingerä<strong>um</strong>t; vielmehr haben<br />
sie nur dem Arbeitgeber ein solches Wahlrecht eingerä<strong>um</strong>t.<br />
3. Dem Arbeitgeber steht es frei, dieses Wahlrecht dahingehend<br />
auszuüben, dem Arbeitnehmer auf die Fahrkostenabgeltung<br />
zu verweisen und die bisherige Fahrzeugüberlassung<br />
zu beenden.<br />
4. Es macht keinen Unterschied, ob der Arbeitgeber von<br />
der Fahrzeugüberlassung zur Kostenerstattung wechselt<br />
oder anders her<strong>um</strong>, weil der Bundesrahmentarifvertrag<br />
insoweit keine Einschränkung erkennen lässt.<br />
5. Das Wahlrecht des Arbeitgebers ist Inhalt des Arbeitsverhältnisses.<br />
Die Ausübung des Wahlrechts überschreitet<br />
die Grenzen des Arbeitsverhältnisses nicht und ändert mithin<br />
nicht dessen Inhalt. Der Ausspruch einer Änderungskündigung<br />
ist <strong>für</strong> die Ausübung des Wahlrechts daher nicht<br />
erforderlich.<br />
6. Es besteht kein Anspruch auf Fahrzeugüberlassung<br />
aus betrieblicher Übung. Eine betriebliche Übung kann nur<br />
dann entstehen, wenn es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage<br />
<strong>für</strong> die Gewährung fehlt. Eine solche Rechtsgrundlage<br />
<strong>für</strong> eine kostenlose Beförderung oder die<br />
Gewährung einer Fahrtkostenabgeltung enthält aber gerade<br />
§ 7 Nr. 3.1 BRTV.<br />
Das Urteil hat folgende praktische Auswirkungen:<br />
Wahlrecht des Arbeitgebers<br />
Das Landesarbeitsgericht Hamburg stellt in erfreulicher<br />
Deutlichkeit klar, dass der Tarifvertrag keinen Anspruch des<br />
Arbeitnehmers auf Überlassung eines Fahrzeugs zur unentgeltlichen<br />
Nutzung begründet. Der Tarifvertrag sieht vielmehr<br />
zwei Alternativen <strong>für</strong> den Fall vor, dass der Arbeitnehmer<br />
einen Weg von mindestens 10 km von seiner Wohnung<br />
zur Arbeitsstelle zurücklegen muss. Danach kann ihm z<strong>um</strong><br />
Einen die kostenlose Beförderung mit einem vom Arbeitgeber<br />
gestellten Fahrzeug gewährt werden. Z<strong>um</strong> Anderen<br />
kann der Arbeitgeber ihm aber auch Fahrtkostenabgeltung<br />
leisten. Welche Alternative z<strong>um</strong> Tragen kommt, ist allein<br />
<strong>Sach</strong>e des Arbeitgebers. Schon das Bundesarbeitsgericht<br />
hat mit Urteil vom 9. März 1983 – 4 AZR 3<strong>12</strong>/80 – entschieden,<br />
dass die Tarifvertragsparteien dem Arbeitnehmer kein<br />
Wahlrecht eingerä<strong>um</strong>t haben. Vielmehr hätten sie nur dem<br />
Arbeitgeber ein solches Wahlrecht eingerä<strong>um</strong>t.<br />
In dem vom Bundesarbeitsgericht am 9. März 1983 entschiedenen<br />
Fall hatte sich der Arbeitgeber zu entscheiden,<br />
<strong>für</strong> seine Mitarbeiter einen Bus zur Verfügung zu stellen, der<br />
diese zur weit entfernten Baustelle bringen sollte. Da der<br />
Anspruch auf die pauschale Fahrtkostenabgeltung bereits<br />
dann ausgeschlossen werde, wenn die Möglichkeit der<br />
kostenlosen Beförderung gegeben werde, habe es der<br />
Arbeitgeber in der Hand, diese Möglichkeit zu schaffen und<br />
2 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
dadurch einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die pauschale<br />
Fahrtkostenabgeltung auszuschließen.<br />
Wechsel zur Fahrtkostenabgeltung und kostenloser<br />
Beförderung zur Arbeitsstelle<br />
Der Arbeitgeber ist nicht ein <strong>für</strong> allemal an seine Wahl der<br />
beiden Alternativen gebunden. Es besteht vielmehr die<br />
Möglichkeit, dass er von der Fahrzeugüberlassung zur<br />
Fahrtkostenabgeltung oder <strong>um</strong>gekehrt wechselt.<br />
Der Arbeitgeber kann sich <strong>für</strong> eine Fahrtkostenabgeltung<br />
entscheiden und eine kostenlose Beförderung ablehnen<br />
oder beenden. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt,<br />
dass es sich bei der Fahrkostenabgeltung nach der Systematik<br />
von § 7 Nr. 3.1 BRTV <strong>um</strong> den Grundsatz handele,<br />
während die kostenlose Beförderung den Ausnahmefall<br />
darstelle. Insbesondere angesichts dieses Regel-Ausnahme-Verhältnisses<br />
stehe es der Beklagten im vorliegenden<br />
Fall frei, ihr Wahlrecht dahingehend auszuüben, den Kläger<br />
auf Fahrtkostenabgeltung zu verweisen und die Fahrzeugüberlassung<br />
zu beenden.<br />
Nur dann, wenn die Arbeitsvertragsparteien die kostenfreie<br />
Nutzung eines Firmenfahrzeugs ausdrücklich vereinbaren<br />
und die tarifliche Möglichkeit einer Fahrkostenabgeltung<br />
<strong>für</strong> die Zukunft ausdrücklich ausschließen, besteht ein<br />
Überlassungsanspruch des Arbeitnehmers auf ein Fahrzeug<br />
und dessen kostenfreie Nutzung. Nur in einem solchen<br />
Ausnahmefall könnte der Arbeitgeber die Überlassung<br />
eines Fahrzeugs nur im Wege der Änderungskündigung<br />
beenden. Wird eine solche Vereinbarung nicht<br />
ausdrücklich getroffen, gilt die tarifliche Regelung. Gewährt<br />
der Arbeitgeber ein Fahrzeug zur kostenlosen Nutzung,<br />
rä<strong>um</strong>t ihm § 7 Nr. 3.1 BRTV die Möglichkeit ein, jederzeit zu<br />
einer Fahrtkostenabgeltung zu wechseln.<br />
Keine betriebliche Übung<br />
Die jahrelange Gewährung eines Firmenfahrzeugs oder<br />
die jahrelange Gewährung von Fahrtkostenabgeltung lässt<br />
keine betriebliche Übung entstehen, die den Arbeitgeber <strong>für</strong><br />
die Zukunft bindet. Eine betriebliche Übung kann nur dann<br />
entstehen, wenn keine Rechtsgrundlage <strong>für</strong> einen<br />
Anspruch des Arbeitnehmers besteht. Bei der Gewährung<br />
einer unentgeltlichen Beförderung oder einer Fahrtkostenabgeltung<br />
übt der Arbeitgeber aber gerade sein Wahlrecht<br />
auf der Rechtsgrundlage des § 7 Nr. 3.1 BRTV aus. Ein<br />
Wechsel zwischen den Alternativen bleibt ihm deshalb<br />
möglich. ■<br />
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1. CO 2 -Gebäudesanierungsprogamm:<br />
Vereinfachung der Kreditvariante<br />
z<strong>um</strong> 01.01.<strong>2007</strong><br />
Die Förderbedingungen <strong>für</strong><br />
die energetische Sanierung<br />
eines Gebäudes auf Neubau-Niveau<br />
nach EnEV oder<br />
besser werden vereinfacht.<br />
Gefördert werden alle Maßnahmen,<br />
die dazu beitragen,<br />
Technik<br />
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Wohnen, Umwelt,<br />
Wachst<strong>um</strong><br />
der KfW –<br />
Zukünftige<br />
inhaltliche<br />
Ausgestaltung<br />
das Neubau-Niveau nach EnEV bzw. die Unterschreitung des<br />
EnEV Neubau-Niveaus <strong>um</strong> mindestens 30 % zu erreichen.<br />
Diese Fördervariante ist nicht mehr an die Durchführung eines<br />
Maßnahmenpaketes gekoppelt.<br />
Die etablierten Maßnahmenpakete 0 bis 4 bleiben weiterhin<br />
erhalten. Inhaltliche Änderungen ergeben sich in den Maßnahmenpaketen<br />
3 und 4.<br />
Anträge, die bis z<strong>um</strong> 31.<strong>12</strong>.<strong>2006</strong> bei der KfW eingehen, werden<br />
zu den derzeit gültigen Programmbedingungen zugesagt.<br />
2. CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm:<br />
Einführung einer Zuschussvariante z<strong>um</strong> 01.01.<strong>2007</strong><br />
Für Privatpersonen, die <strong>für</strong> die Finanzierung keinen Förderkredit<br />
aufnehmen, steht ab 01.01.<strong>2007</strong> eine Zuschussvariante<br />
zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Eigentümer von<br />
selbstgenutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern<br />
sowie Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten<br />
Eigent<strong>um</strong>swohnungen in Wohneigent<strong>um</strong>sgemeinschaften.<br />
Anträge sind direkt bei der KfW zu stellen.<br />
Gefördert werden analog der Kreditvariante des CO 2 -<br />
Gebäudesanierungsprogramms Maßnahmen zur energetischen<br />
Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV, zur Unterschreitung<br />
des EnEV-Neubau-Niveaus <strong>um</strong> mind. 30 % sowie<br />
Maßnahmenpakete 0 bis 4.<br />
Die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach<br />
EnEV wird mit einem Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen<br />
Investitionskosten gefördert. Bei Unterschreitung<br />
des Neubau-Niveaus nach EnEV <strong>um</strong> mind. 30 % wird<br />
ein Zuschuss in Höhe von 17,5 % der förderfähigen Investitionskosten<br />
gewährt. Die Durchführung der Maßnahmenpakete<br />
wird mit einem Zuschuss in Höhe von 5 % der förderfähigen<br />
Investitionskosten gefördert. Die Kombination mit<br />
der Kreditvariante des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms<br />
und des KfW-Programms Wohnra<strong>um</strong> Modernisieren ist<br />
nicht möglich.<br />
3. Sozial Investieren und KfW-Kommunalkredit :<br />
Start der Förderfenster zur Energetischen<br />
Gebäudesanierung z<strong>um</strong> 01.01.<strong>2007</strong><br />
Für gemeinnützige Organisationen, Kommunen und kommunale<br />
Zweckverbände steht ab 01.01.<strong>2007</strong> ein Förderfenster<br />
im Programm Sozial Investieren und im KfW-Kommunalkredit<br />
<strong>für</strong> die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung.<br />
Gefördert werden energetische Maßnahmen an Schulen<br />
und deren Turnhallen, an Kindertagesstätten sowie an<br />
ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzten<br />
Gebäuden im Eigent<strong>um</strong> gemeinnütziger Vereine. Voraussetzung<br />
ist die Fertigstellung der Gebäude bis z<strong>um</strong> 01.01.1990.<br />
Anträge können ab 01.01.<strong>2007</strong> gestellt werden.<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 1
Technik<br />
4. Wohnra<strong>um</strong> Modernisieren und Ökologisch Bauen:<br />
Anpassung der Förderbedingungen z<strong>um</strong> 01.01.<strong>2007</strong><br />
Voraussetzung <strong>für</strong> die Fördermittelgewährung in den bundesverbilligten<br />
Programmen Wohnra<strong>um</strong> Modernisieren (ÖKO-<br />
PLUS) und Ökologisch Bauen (KfW-Energiesparhaus 40<br />
einschließlich Passivhaus) ist die Durchführung der Maßnahmen<br />
durch ein Fachunternehmen.<br />
Die Förderung von Niedertemperaturkesseln ist im KfW-<br />
Programm Wohnra<strong>um</strong> Modernisieren (ÖKO-PLUS und STAN-<br />
DARD) sowie im Programm Ökologisch Bauen (Einbau von<br />
Heizungstechnik) nicht mehr möglich.<br />
Die Einzelheiten zu den Programmen haben wir als Dateien<br />
„KFW 11.06-1“ bis „KFW 11.06-4“ auf unserer Internetseite<br />
als Download eingestellt. ■<br />
Richtlinie<br />
„Wasserundurchlässige<br />
Bauwerke<br />
aus Beton“<br />
2 Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Der Deutsche Ausschuss <strong>für</strong><br />
Stahlbeton (DAfStb) hat zur<br />
Richtlinie „Wasserundurchlässige<br />
Bauwerke aus Beton“<br />
ein Erläuterungsheft herausgegeben<br />
(Heft 555). Zweck<br />
dieser Erläuterungen ist es,<br />
dem Anwender wichtige<br />
Hintergrundinformationen<br />
<strong>für</strong> die Anwendung der WU-<br />
Richtlinie zu geben – insbesondere<br />
zu den Punkten<br />
• Physikalisches Modell des Feuchtetransportes durch<br />
Betonbauteile,<br />
• Selbstheilung von Rissen,<br />
• Zusammenwirken der Verantwortlichen in der Planung,<br />
• Bemessungshilfen <strong>für</strong> die einzelnen Teilschritte der Planung,<br />
• Hinweise z<strong>um</strong> Umgang mit den Beanspruchungs- und<br />
Nutzungsklassen,<br />
• Hinweise auf betontechnische Maßnahmen zur Reduzierung<br />
der Hydratationswärme,<br />
• Ausführliche Darlegung der drei Entwurfsgrundsätze<br />
„Vermeidung von Trennrissen“, „Begrenzung der<br />
Trennrissbreite unter Ausnutzung der Selbstheilung von<br />
Rissen“ und „Begrenzung der Trennrissbreite nach den<br />
Anforderungen der DIN 1045-1“,<br />
• Angabe von konstruktiven, betontechnischen und ausführungstechnischen<br />
Maßnahmen zur Umsetzung der<br />
Entwurfsgrundsätze,<br />
• Ausführliche Beschreibung der maßgebenden indirekten<br />
Einwirkungen,<br />
• Erläuterungen zu horizontalen und vertikalen Lagerungsbedingungen<br />
von Bodenplatten und Wänden,<br />
• Hinweise zur Herabsetzung/Vermeidung von Zwangsbeanspruchungen,<br />
• Vorspannung (Zeitpunkt der Vorspannung etc.)<br />
• Erläuterung der verschiedenen Nachweise,<br />
• Beispiele zur Ausbildung von Fugenabdichtungen,<br />
• Empfehlungen zur Ausführung.<br />
Ursprünglich sollten die Erläuterungen gemeinsam mit<br />
der Richtlinie veröffentlicht werden. Da allerdings die<br />
Fachöffentlichkeit nach einer schnellen Herausgabe der<br />
Richtlinie verlangte, wurde die Richtlinie zunächst ohne die<br />
Erläuterungen herausgegeben und die Zwischenzeit dazu<br />
genutzt, eingegangene Auslegungsanfragen zu bearbeiten<br />
und auf diese Weise die Erläuterungen den praktischen<br />
Erfordernissen anzupassen. Aus den Auslegungsanfragen<br />
ergab sich zudem ein Anpassungsbedarf <strong>für</strong> die Richtlinie.<br />
Dieser wurde in einem Berichtigungsblatt zur Richtlinie<br />
zusammengestellt, welches auf der Homepage des DAfStb<br />
heruntergeladen werden kann.<br />
Im Erläuterungsheft des Deutschen Ausschusses <strong>für</strong><br />
Stahlbeton ist der vollständige Text der WU-Richtlinie kursiv<br />
und eingerahmt abgedruckt. Unmittelbar unter den einzelnen<br />
Abschnitten der Richtlinie werden die zugehörigen<br />
Erläuterungen gegeben. Die im Berichtigungsblatt vorgenommenen<br />
Änderungen sind im Richtlinientext grau hinterlegt<br />
gekennzeichnet.<br />
Das Heft „Erläuterungen zur DAfStb-Richtlinie Wasserundurchlässige<br />
Bauwerke aus Beton“ kann beim Beuth-<br />
Verlag z<strong>um</strong> Preis von 17,20 € zuzüglich Versandkosten<br />
bestellt werden. ■<br />
Der Baugewerbeverband<br />
Hessen-Thüringen e.V. hat<br />
gemeinsam mit den <strong>Sach</strong>verständigen<br />
Dipl.-Ing.<br />
Wolf Ackermann und Dipl.-<br />
Ing. Rainer Burkert ein<br />
Merkblatt zur Problematik<br />
von Risseschäden oder<br />
Verschiebungen im Mauerwerk<br />
durch Erddruckbelastung<br />
herausgegeben.<br />
Die Autoren beschreiben<br />
ErddruckbelasteteKelleraußenwände<br />
eine Häufung von Riss- und Abdichtungsschäden an neu<br />
erstellten, erddruckbelasteten, gemauerten Kellerwänden bei<br />
Wohn- und Geschäftshäusern, <strong>für</strong> die die Ursachen sowohl in<br />
Planungs- als auch in Bauausführungsfehlern zu suchen sind.<br />
Die Kernthese <strong>für</strong> die zu beobachtenden Schäden liegt<br />
danach in ungenügenden Berechnungsverfahren und<br />
falschen Lastannahmen, die <strong>für</strong> das nach modernen Bauverfahren<br />
hergestellte Mauerwerk untauglich sind. Insbesondere<br />
wird auf den Ansatz des aktiven Erddruckes verwiesen,<br />
der eine Bewegungsmöglichkeit des Bauteiles<br />
voraussetzt. In Wirklichkeit müsste bei der Bemessung von<br />
erddruckbelasteten, gemauerten (biegesteifen) Kelleraußenwänden<br />
jedoch der viel <strong>höhere</strong> Erdruhedruck<br />
angesetzt werden. Darüber hinaus spielen auch Ausführungsfehler<br />
wie beispielsweise zu frühe Verfüllungen von<br />
Arbeitsrä<strong>um</strong>en oder die Verdichtung mit Geräten mit zu<br />
hoher Verdichtungsleistung eine Rolle. Ebenso problematisch<br />
ist das Weglassen von Trennwänden.<br />
Die Schadensmechanismen und Folgen werden<br />
anschaulich in Beispielen und Skizzen beschrieben. Am<br />
Ende werden Hinweise und Lösungsmöglichkeiten <strong>für</strong> die<br />
Praxis zur Schadensvermeidung gegeben.<br />
Das Merkblatt sowie eine dazugehörige Checkliste haben wir<br />
auf der Internetseite unseres Verbandes als Datei eingestellt.<br />
Die Merkblattautoren haben die Problematik auch in<br />
einem ausführlichen Fachartikel in „Der <strong>Sach</strong>verständige<br />
<strong>2006</strong>, Heft 11“ veröffentlicht. In dem Artikel werden zusätzlich<br />
zu den Angaben im Merkblatt Hinweise zur statischen<br />
Berechnung und z<strong>um</strong> Sicherheitskonzept erddruckbelasteter<br />
Kelleraußenwände gemacht.<br />
Den Artikel (14 Seiten) stellen wir unseren Mitgliedsbetrieben<br />
auf Anfrage über die Geschäftsstelle Freiburg (Frau<br />
Hölig, Tel. 07 61 / 70 30 2-26) gerne zur Verfügung. ■
Technik Aus- und Weiterbildung<br />
Veranstaltungen, Kurse,<br />
Seminare <strong>2007</strong><br />
Termin Ort Thema Referent<br />
16.01.<strong>2007</strong> Donaueschingen Aufmaß und Bauabrechnung –<br />
<strong>für</strong> Hochbaubetriebe<br />
Harald Schellhammer<br />
18.01.<strong>2007</strong> Freiburg Finanzierungsregeln in der Bauwirtschaft<br />
„Liquidität vor Rentabilität“<br />
Klaus-Peter Hedfeld<br />
23.01.<strong>2007</strong> Freiburg Führung und Zusammenarbeit (Mitarbeiterführung) Ute Binder-Kissel<br />
25.01.<strong>2007</strong> Freiburg Reserven im Bauablauf wirksam erschließen Dr. Heyne Trüstedt /<br />
Ulrich Vahle<br />
26.01.<strong>2007</strong> Freiburg Aufbauseminar mit Musterhandbuch und CD:<br />
Erfolgsfaktor Organisation<br />
Christian Rech<br />
01.-02.02.<strong>2007</strong> Donaueschingen <strong>Sach</strong>kundelehrgang Asbest, 2-Tages-Seminar BG-Bau<br />
01.02.<strong>2007</strong> Bühl Leistungsorientierter Lohn im Baugewerbe Gerd Fassmann<br />
06.02.<strong>2007</strong> Bühl Zeit- und Selbstmanagement Dieter Brendt<br />
27.02.<strong>2007</strong> Freiburg Kaufmännisches Wissen <strong>für</strong> technische<br />
Führungskräfte<br />
Bernd Hermes<br />
01.03.<strong>2007</strong> Freiburg Die Geschäftsführung der ARGEN RA H.-P. Burchardt -<br />
BWI<br />
06.03.<strong>2007</strong> Donaueschingen Bauzeitverzögerungen und Nachträge RA Dr. Lange /<br />
Dr. Kraft<br />
07.03.<strong>2007</strong> Bühl Chefentlastung im Betrieb – rationelles und<br />
effektives Arbeiten im Büro (Büroorganisation)<br />
Günter Hund<br />
Info: Service-GmbH der Bauwirtschaft Südbaden, Postfach 143, 79001 Freiburg, Telefon 07 61 / 7 03 02-43,<br />
Fax 07 61 / 7 03 02-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de<br />
ATV DIN 18330<br />
Ausgabe <strong>2006</strong><br />
Der Arbeitskreis Technik<br />
und VOB in der Bundesfachgruppe<br />
Hochbau hat<br />
zu den wesentlichen Änderungen<br />
in der ATV DIN<br />
18330 Ausgabe <strong>2006</strong> eine<br />
Zusammenstellung erarbeitet.<br />
Außer den Neuerungen<br />
bezüglich der Ausschreibungshinweise<br />
sind<br />
vor allem Änderungen in<br />
der Regelausführung, den<br />
besonderen Leistungen sowie bei der Abrechnung zu<br />
beachten.<br />
Die Regelausführung bei Sichtmauerwerk ist beispielsweise<br />
neu als Fugenglattstrich vorgegeben, der Einsatz von<br />
Säuren als Zugabe z<strong>um</strong> Reinigungswasser ist mit Einführung<br />
der VOB <strong>2006</strong> nicht mehr erlaubt. Die ATV DIN<br />
18330 sieht nun eine Klarstellung der Lieferung von Traggerüsten<br />
der Bemessungsklasse B als besondere Leistung<br />
vor. Als besondere Leistung ist neu der Glattstrich im<br />
Bereich von Fenstern, Türen und dergleichen geregelt. Klar-<br />
Service-GmbH<br />
der Bauwirtschaft<br />
Südbaden<br />
gestellt wurde die Abrechnung von Stürzen und Rollladenkästen.<br />
Diese werden übermessen und als eigenständige<br />
Bauteile mit ihren Maßen gesondert gerechnet. Neu ist<br />
die Regelung, dass bei Abrechnung nach Längenmaß<br />
(Kimmschicht, Rollschicht) Unterbrechungen bis zu einem<br />
Meter Einzellänge übermessen werden.<br />
Die vollständige Fassung der Änderungen haben wir<br />
als Datei auf der Internetseite unseres Verbandes eingestellt.<br />
■<br />
Service Ihres Verbandes<br />
Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden <strong>für</strong> langjährige<br />
Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist <strong>für</strong><br />
unsere Mitglieder kostenlos.<br />
Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />
(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong> 3
BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
Baufachblatt <strong>12</strong>/<strong>2006</strong><br />
Lehrgang<br />
Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />
Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />
Thema: „Betriebswirt HWK ● – Fachrichtung Bau“<br />
Bühl<br />
Mit diesem Lehrgang werden Ihnen betriebswirtschaftliches Know-how, ein kooperativer Führungsstil<br />
und geschickte Verhandlungstaktiken gewerkspezifisch vermittelt. Fachspezialisten aus der Wirtschaft<br />
erklären Ihnen praxisnah in vier Modulen betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche, personalwirtschaftliche<br />
und rechtliche Fachbegriffe und Zusammenhänge. Die Abschlussqualifikation wird mit der<br />
anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer erworben.<br />
Zielgruppe: Betriebsinhaber, leitende Angestellte und mitarbeitende Ehefrauen<br />
Inhalt: Das bundesweit anerkannte Konzept besteht aus 24 Zwei-Tagesseminaren,<br />
die in 2-wöchigem Rhythmus abgehalten werden.<br />
Kosten: voraussichtlich 3.300,– €<br />
Lehrgangsbeginn:<br />
Januar <strong>2007</strong><br />
Ort: Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH<br />
Ausbildungszentr<strong>um</strong> Bühl<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />
und ●<br />
Haus der Bauwirtschaft Freiburg<br />
Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />
Anmeldeschluss:<br />
Dezember <strong>2006</strong><br />
●<br />
Schopfheim<br />
Waldshut<br />
●<br />
Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen<br />
Bauwirtschaft GmbH<br />
●<br />
Donaueschingen<br />
Information Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH,<br />
und Anmeldung: Frau Griesinger, Tel. 0761/70302-43, kgriesinger@bausuedbaden.de<br />
förderfähig nach<br />
Meister-BAföG !