Nr. 081 - Regierungsrat - Basel-Stadt
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Dezember 89 pibs<br />
REVISION LOHNGESETZ<br />
Vernehmlassung - Wie geht es weiter?<br />
von Damian Hugenschmidt, Projektleiter Vorstudie<br />
Die Departemente, Personalverbände<br />
und weitere Interessengruppen sind vom<br />
<strong>Regierungsrat</strong> zur Teilnahme an einer<br />
Vernehmlassung über die Vorstudie<br />
aufgefordert worden. Auf Wunsch der<br />
Arbeitsgemeinschaft der Basler Staatspersonalverbände<br />
musste die dafür vorgesehene<br />
Frist vom 17. November auf<br />
den 11. Dezember 1989 erstreckt werden.<br />
Der <strong>Regierungsrat</strong>, welcher ursprünglich<br />
das Geschäft Vorstudie Lohngesetzrevision<br />
an seiner Sitzung vom 29. November<br />
1989 behandeln wollte, sah sich umständehalber<br />
gezwungen, dieses Vorhaben<br />
auf den 18. Januar 1990 zu verschieben.<br />
Das Projektteam bedauert die Verzögerung,<br />
versteht aber das Interesse der<br />
Verbände an einer gründlichen Prüfung<br />
der Vorstudie und einer sorgfältigen<br />
Ausarbeitung ihrer Stellungnahmen.<br />
Inzwischen haben bereits einige Gruppierungen<br />
zur Vorstudie Stellung genommen,<br />
und manches ist von Seiten<br />
verschiedener Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter zu hören. Die Meinungen<br />
über die «richtigen» Sofortmassnahmen<br />
decken sich naturgemäss nicht in allen<br />
Teilen. In diesem Zusammenhang ist von<br />
den Spitzen der Verbände und Interessengruppen<br />
zu bedenken, dass eine allzu<br />
grosse Uneinigkeit über die zu verfolgenden<br />
Ziele und zu ergreifenden Sofortmassnahmen<br />
dem <strong>Regierungsrat</strong> entsprechende<br />
Entscheide erschwert und die<br />
Revisionsarbeiten erheblich verzögern<br />
kann. Wo immer es vertretbar ist, sollte<br />
daher in wesentlichen Fragen ernsthaft<br />
Übereinstimmung gesucht werden.<br />
Auch wenn im Rahmen der Sofortmassnahmen<br />
gewisse Lohnkorrekturen<br />
durchgeführt werden können, ist die<br />
vorgesehene Lohngesetzrevision keine<br />
Lohnrunde. Vielmehr sollen die bei der<br />
kantonalen Verwaltung vorhandenen<br />
Stellen sowie deren Beziehungen untereinander<br />
überprüft und wo nötig geändert<br />
oder ergänzt werden. Dass dabei der<br />
Frage marktkonformer Löhne ein hoher<br />
Stellenwert zukommt, ist unbestritten.<br />
Daneben gilt es aber die Verhältnisse der<br />
Funktion in bezug auf deren Schwierigkeitsgrad<br />
- und damit auf den sich daraus<br />
ergebenden Lohnanspruch der jeweiligen<br />
Stelleninhaber - zu überprüfen und<br />
nötigenfalls Korrekturen anzubringen.<br />
So lassen sich die bereits 1970 an das<br />
Lohngesetz gerichteten Anforderungen<br />
nach interner Lohngerechtigkeit und<br />
nach konkurrenzfähigen Löhnen erfüllen.<br />
Unsere Arbeitswelt hat sich seit der<br />
Inkraftsetzung des geltenden Lohngesetzes<br />
vor rund zwanzig Jahren verändert.<br />
Die Arbeitszeit ist insgesamt kürzer<br />
geworden. Zunehmend wünschen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter in Teilzeitverhältnissen<br />
tätig zu sein. Von einer<br />
Herabsetzung des Pensionierungsalters -<br />
bedauerlicherweise zunächst nur für die<br />
Männer - ist die Rede. Alle diese<br />
Veränderungen führen zu mehr Freizeit<br />
und verleihen dieser mehr Gewicht<br />
innerhalb der Gestaltung unseres Lebens.<br />
Die Arbeitsplätze in Werkstatt und Büro<br />
werden zunehmend moderner Technik<br />
angepasst, sei es mit Hilfe von Computern,<br />
sei es mittels komplizierter und<br />
grosser Maschinen. Als Folge dieser<br />
Entwicklung müssen immer höhere<br />
Anforderungen an die Ausbildung, das<br />
Wissen und Können unserer Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter gerichtet werden.<br />
Die Zeit, in der man ein Arbeitsleben<br />
lang von einer Berufslehre zehren<br />
konnte, scheint abgelaufen zu sein.<br />
Mit dieser Entwicklung hat sich aber<br />
auch unsere Einstellung zur Arbeit<br />
geändert. Unsere Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter wollen zunehmend Arbeitsinhalt<br />
und Arbeitsablauf, Arbeitsplatzgestaltung<br />
und die Art der Zusammenarbeit<br />
mit anderen verantwortlich mitbestimmen.<br />
Ein modernes Lohngesetz muss diesen<br />
zeitbedingten Veränderungen Rechnung<br />
tragen und besser auf die persönlichen<br />
Voraussetzungen und Vorstellungen unserer<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
eingehen können als dies bisher der Fall<br />
war. Nur so kann es als ein für alle<br />
Betroffenen annehmbares und taugliches<br />
Instrument weiter dienen. Die neue<br />
Ausgestaltung der Löhne - auch wenn sie<br />
unter dem Strich am meisten interessiert<br />
- kann als eine der Folgen der Lohngesetzrevision<br />
daher nicht deren einziger<br />
oder wichtigster Denkansatz sein.<br />
Das Projektteam wünscht allen Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern frohe Weihnachten<br />
und ein gutes Neues Jahr.<br />
BRIEF AN DIE<br />
REDAKTION<br />
Neues Pensionskassengesetz<br />
Im pibs vom Oktober 1989 hat Dr. Eberhard<br />
Weiss den Entwurf zum Pensionskassengesetz<br />
vorgestellt, unter anderem<br />
bemerkte er: «Man kann sich durchaus<br />
fragen, ob die Gleichstellung der Geschlechter<br />
immer nur zugunsten der<br />
Frauen erfolgen muss». Dieses Mal soll<br />
sie offensichtlich zu ungunsten der<br />
Frauen ausfallen. Sie müssen in Kauf<br />
nehmen, dass ihr Pensionsalter auf 63<br />
Jahre erhöht wird. Ich finde es schade,<br />
dass Herr Weiss in blinden Egalitarismus<br />
verfällt. Auch er sollte doch wissen, dass<br />
die Gleichstellung der Frauen in vielen<br />
Bereichen nicht gewährleistet ist. Oder<br />
sollten die Tatsachen, dass Frauen in der<br />
Schweiz 30 Prozent weniger verdienen als<br />
Männer, dass sie höhere Krankenkassenprämien<br />
bezahlen, dass sie im Bürgerrecht<br />
nicht gleichgestellt sind, dass sie ohne<br />
zivilstandsunabhängige Renten bei der<br />
AHV benachteiligt sind, dass sie beim<br />
Kanton <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> in den Lohnklassen l<br />
bis 6 mit 3 Prozent vertreten sind, dagegen<br />
83 Prozent der Beschäftigten in den<br />
Lohnklassen 29 bis 3l stellen, dem<br />
Präsidenten der PK/BVG-Kommission<br />
nicht bekannt sein ? Es muss wohl so sein,<br />
denn wie sonst könnte er die kühne<br />
Behauptung aufstellen, dass Gleichstellung<br />
«nicht immer» nur zugunsten der<br />
Frauen erfolgen muss.<br />
G.S.<br />
Das Leben gehört dem Lebendigen<br />
an, und wer lebt, muss auf Wechsel<br />
gefasst sein.<br />
Goethe<br />
INFOS<br />
4O-Stunden-Woche<br />
Was die Einführung der 40-Stunden-Woche<br />
anbelangt, so hat der <strong>Regierungsrat</strong><br />
bis zum heutigen Zeitpunkt folgende<br />
Beschlüsse gefasst:<br />
- die Arbeitszeitverkürzung hat in<br />
einem Schritt von 42 Stunden auf 40<br />
Stunden zu erfolgen<br />
- da noch vor der Arbeitszeitverkürzung<br />
die hängigen Lohnfragen behandelt<br />
werden sollen, kann für die<br />
Einführung der 40-Stunden-Woche<br />
noch kein fester Termin festgelegt<br />
werden<br />
- im Sinne der optimalen Vorbereitung<br />
der 40-Stunden-Woche hat der <strong>Regierungsrat</strong><br />
das Personalamt beauftragt,<br />
bis Ende März 1990 sowohl den<br />
Stellenbedarf als auch die Raumbedürfnisse<br />
in den einzelnen Departementen<br />
abzuklären.<br />
Aufgrund dieser Beschlüsse beantragte<br />
der <strong>Regierungsrat</strong> dem Grossen Rat, die<br />
Anzüge M. Allemann und Konsorten<br />
und A. Knecht erneut stehen zu lassen.