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Nr. 081 - Regierungsrat - Basel-Stadt

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Dezember 89 pibs<br />

REVISION LOHNGESETZ<br />

Vernehmlassung - Wie geht es weiter?<br />

von Damian Hugenschmidt, Projektleiter Vorstudie<br />

Die Departemente, Personalverbände<br />

und weitere Interessengruppen sind vom<br />

<strong>Regierungsrat</strong> zur Teilnahme an einer<br />

Vernehmlassung über die Vorstudie<br />

aufgefordert worden. Auf Wunsch der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Basler Staatspersonalverbände<br />

musste die dafür vorgesehene<br />

Frist vom 17. November auf<br />

den 11. Dezember 1989 erstreckt werden.<br />

Der <strong>Regierungsrat</strong>, welcher ursprünglich<br />

das Geschäft Vorstudie Lohngesetzrevision<br />

an seiner Sitzung vom 29. November<br />

1989 behandeln wollte, sah sich umständehalber<br />

gezwungen, dieses Vorhaben<br />

auf den 18. Januar 1990 zu verschieben.<br />

Das Projektteam bedauert die Verzögerung,<br />

versteht aber das Interesse der<br />

Verbände an einer gründlichen Prüfung<br />

der Vorstudie und einer sorgfältigen<br />

Ausarbeitung ihrer Stellungnahmen.<br />

Inzwischen haben bereits einige Gruppierungen<br />

zur Vorstudie Stellung genommen,<br />

und manches ist von Seiten<br />

verschiedener Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter zu hören. Die Meinungen<br />

über die «richtigen» Sofortmassnahmen<br />

decken sich naturgemäss nicht in allen<br />

Teilen. In diesem Zusammenhang ist von<br />

den Spitzen der Verbände und Interessengruppen<br />

zu bedenken, dass eine allzu<br />

grosse Uneinigkeit über die zu verfolgenden<br />

Ziele und zu ergreifenden Sofortmassnahmen<br />

dem <strong>Regierungsrat</strong> entsprechende<br />

Entscheide erschwert und die<br />

Revisionsarbeiten erheblich verzögern<br />

kann. Wo immer es vertretbar ist, sollte<br />

daher in wesentlichen Fragen ernsthaft<br />

Übereinstimmung gesucht werden.<br />

Auch wenn im Rahmen der Sofortmassnahmen<br />

gewisse Lohnkorrekturen<br />

durchgeführt werden können, ist die<br />

vorgesehene Lohngesetzrevision keine<br />

Lohnrunde. Vielmehr sollen die bei der<br />

kantonalen Verwaltung vorhandenen<br />

Stellen sowie deren Beziehungen untereinander<br />

überprüft und wo nötig geändert<br />

oder ergänzt werden. Dass dabei der<br />

Frage marktkonformer Löhne ein hoher<br />

Stellenwert zukommt, ist unbestritten.<br />

Daneben gilt es aber die Verhältnisse der<br />

Funktion in bezug auf deren Schwierigkeitsgrad<br />

- und damit auf den sich daraus<br />

ergebenden Lohnanspruch der jeweiligen<br />

Stelleninhaber - zu überprüfen und<br />

nötigenfalls Korrekturen anzubringen.<br />

So lassen sich die bereits 1970 an das<br />

Lohngesetz gerichteten Anforderungen<br />

nach interner Lohngerechtigkeit und<br />

nach konkurrenzfähigen Löhnen erfüllen.<br />

Unsere Arbeitswelt hat sich seit der<br />

Inkraftsetzung des geltenden Lohngesetzes<br />

vor rund zwanzig Jahren verändert.<br />

Die Arbeitszeit ist insgesamt kürzer<br />

geworden. Zunehmend wünschen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter in Teilzeitverhältnissen<br />

tätig zu sein. Von einer<br />

Herabsetzung des Pensionierungsalters -<br />

bedauerlicherweise zunächst nur für die<br />

Männer - ist die Rede. Alle diese<br />

Veränderungen führen zu mehr Freizeit<br />

und verleihen dieser mehr Gewicht<br />

innerhalb der Gestaltung unseres Lebens.<br />

Die Arbeitsplätze in Werkstatt und Büro<br />

werden zunehmend moderner Technik<br />

angepasst, sei es mit Hilfe von Computern,<br />

sei es mittels komplizierter und<br />

grosser Maschinen. Als Folge dieser<br />

Entwicklung müssen immer höhere<br />

Anforderungen an die Ausbildung, das<br />

Wissen und Können unserer Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter gerichtet werden.<br />

Die Zeit, in der man ein Arbeitsleben<br />

lang von einer Berufslehre zehren<br />

konnte, scheint abgelaufen zu sein.<br />

Mit dieser Entwicklung hat sich aber<br />

auch unsere Einstellung zur Arbeit<br />

geändert. Unsere Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter wollen zunehmend Arbeitsinhalt<br />

und Arbeitsablauf, Arbeitsplatzgestaltung<br />

und die Art der Zusammenarbeit<br />

mit anderen verantwortlich mitbestimmen.<br />

Ein modernes Lohngesetz muss diesen<br />

zeitbedingten Veränderungen Rechnung<br />

tragen und besser auf die persönlichen<br />

Voraussetzungen und Vorstellungen unserer<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

eingehen können als dies bisher der Fall<br />

war. Nur so kann es als ein für alle<br />

Betroffenen annehmbares und taugliches<br />

Instrument weiter dienen. Die neue<br />

Ausgestaltung der Löhne - auch wenn sie<br />

unter dem Strich am meisten interessiert<br />

- kann als eine der Folgen der Lohngesetzrevision<br />

daher nicht deren einziger<br />

oder wichtigster Denkansatz sein.<br />

Das Projektteam wünscht allen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern frohe Weihnachten<br />

und ein gutes Neues Jahr.<br />

BRIEF AN DIE<br />

REDAKTION<br />

Neues Pensionskassengesetz<br />

Im pibs vom Oktober 1989 hat Dr. Eberhard<br />

Weiss den Entwurf zum Pensionskassengesetz<br />

vorgestellt, unter anderem<br />

bemerkte er: «Man kann sich durchaus<br />

fragen, ob die Gleichstellung der Geschlechter<br />

immer nur zugunsten der<br />

Frauen erfolgen muss». Dieses Mal soll<br />

sie offensichtlich zu ungunsten der<br />

Frauen ausfallen. Sie müssen in Kauf<br />

nehmen, dass ihr Pensionsalter auf 63<br />

Jahre erhöht wird. Ich finde es schade,<br />

dass Herr Weiss in blinden Egalitarismus<br />

verfällt. Auch er sollte doch wissen, dass<br />

die Gleichstellung der Frauen in vielen<br />

Bereichen nicht gewährleistet ist. Oder<br />

sollten die Tatsachen, dass Frauen in der<br />

Schweiz 30 Prozent weniger verdienen als<br />

Männer, dass sie höhere Krankenkassenprämien<br />

bezahlen, dass sie im Bürgerrecht<br />

nicht gleichgestellt sind, dass sie ohne<br />

zivilstandsunabhängige Renten bei der<br />

AHV benachteiligt sind, dass sie beim<br />

Kanton <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> in den Lohnklassen l<br />

bis 6 mit 3 Prozent vertreten sind, dagegen<br />

83 Prozent der Beschäftigten in den<br />

Lohnklassen 29 bis 3l stellen, dem<br />

Präsidenten der PK/BVG-Kommission<br />

nicht bekannt sein ? Es muss wohl so sein,<br />

denn wie sonst könnte er die kühne<br />

Behauptung aufstellen, dass Gleichstellung<br />

«nicht immer» nur zugunsten der<br />

Frauen erfolgen muss.<br />

G.S.<br />

Das Leben gehört dem Lebendigen<br />

an, und wer lebt, muss auf Wechsel<br />

gefasst sein.<br />

Goethe<br />

INFOS<br />

4O-Stunden-Woche<br />

Was die Einführung der 40-Stunden-Woche<br />

anbelangt, so hat der <strong>Regierungsrat</strong><br />

bis zum heutigen Zeitpunkt folgende<br />

Beschlüsse gefasst:<br />

- die Arbeitszeitverkürzung hat in<br />

einem Schritt von 42 Stunden auf 40<br />

Stunden zu erfolgen<br />

- da noch vor der Arbeitszeitverkürzung<br />

die hängigen Lohnfragen behandelt<br />

werden sollen, kann für die<br />

Einführung der 40-Stunden-Woche<br />

noch kein fester Termin festgelegt<br />

werden<br />

- im Sinne der optimalen Vorbereitung<br />

der 40-Stunden-Woche hat der <strong>Regierungsrat</strong><br />

das Personalamt beauftragt,<br />

bis Ende März 1990 sowohl den<br />

Stellenbedarf als auch die Raumbedürfnisse<br />

in den einzelnen Departementen<br />

abzuklären.<br />

Aufgrund dieser Beschlüsse beantragte<br />

der <strong>Regierungsrat</strong> dem Grossen Rat, die<br />

Anzüge M. Allemann und Konsorten<br />

und A. Knecht erneut stehen zu lassen.

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