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rbbtext - beim rbb

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Kosten für Onlinerechte anfielen, weil dies nur Online-Wiedergaben von<br />

Produktionen innerhalb verschiedener Online-Angebote betreffe, die aber im<br />

Videotext nicht abgebildet würden. Im Videotext gebe es nur geschriebene<br />

Nachrichten. Aus diesem Grund entstünden für <strong><strong>rbb</strong>text</strong> auch keine Rechtekosten.<br />

Nach Auffassung des Rundfunkrates hat die Intendantin die Rechtekosten folglich<br />

zu Recht mit Null ausgewiesen.<br />

In dem Telemedienkonzept versicherte die Intendantin zudem, zusätzlicher<br />

Finanzbedarf entstehe bis 2012 nicht.<br />

Letztlich hält der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat den Einwand des VPRT, es könne bei Teletext<br />

nur Verbreitungskosten geben, für unzutreffend. Die technischen Besonderheiten<br />

von Teletext erfordern nach Ansicht des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zwangsläufig eine<br />

gesonderte Aufbereitung der Teletextinhalte. In diesem Zusammenhang begrüßt er<br />

die Bemühungen der Intendantin, durch Übernahme bestimmter Inhalte anderer<br />

Teletexte Kosten einzusparen.<br />

Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat schließt daher im Ergebnis eine Überkompensation aus.<br />

Um diese auch für die Zukunft auszuschließen, fordert der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat die<br />

Intendantin auf, ihm bei einer Überschreitung des in dem Telemedienkonzept<br />

angegebenen Gesamtaufwandes preisbereinigt um 10 Prozent eine entsprechende<br />

Erläuterung vorzulegen. Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat wird sich sodann erneut mit dem<br />

finanziellen Aufwand befassen und entscheiden, ob gemäß den Aufgreifkriterien<br />

der <strong>rbb</strong>-Verfahrensregeln ein neues Dreistufentest-Verfahren einzuleiten ist.<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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