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rbbtext - beim rbb

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Dritte Stufe: Der finanzielle Aufwand für <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

Auf der dritten Stufe prüft der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat den für das Angebot erforderlichen<br />

finanziellen Aufwand, § 11f Abs. 4 S. 2 Nr. 3 RStV.<br />

I. Stellungnahmen Dritter<br />

Wie bereits angekündigt, bezieht sich der nahezu einzige spezifische Kritikpunkt<br />

des VPRT zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong> auf den Umfang des finanziellen Aufwandes. Seiner Ansicht<br />

nach beschränke sich der Kostenaufwand im Wesentlichen auf die technischen<br />

Verbreitungskosten. Dies könne er jedoch wegen der mangelhaften<br />

Kostenaufschlüsselung in dem Telemedienkonzept nicht beurteilen. So sei auf<br />

Anhieb nicht ersichtlich, worin die konkreten Programmaufwendungen lägen. 168 In<br />

diesem Zusammenhang lässt der VPRT einen Bezug zu seiner Kritik zu <strong>rbb</strong>online<br />

erkennen. Danach müsse die Darstellung der Kosten unter anderem der KEF<br />

ermöglichen, die anfallenden Nettokosten zu berechnen und nachzuprüfen. Damit<br />

Teilgenehmigungen durch die Gremien möglich werden, müssten die Teilkosten<br />

sowie fixe und variable Kosten beziffert werden. Um Quersubventionierungen<br />

auszuschließen, bedürfe es transparenter Einzelkostenzuordnungen wie zum<br />

Beispiel der Zuordnung nach Technik/Streaming, Redaktion, Lizenzen, anteilige<br />

Lizenzen, Marketing, Cross-Promotion und Overhead. 169 Der VZBO ist in seiner<br />

Stellungnahme zu <strong>rbb</strong>online derselben Auffassung und meint zudem, die mit der<br />

KEF besprochene Methodik zur Kostenberechnung müsse öffentlich einsehbar<br />

sein. 170 Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat bezieht auch diese Kritik vorsorglich mit ein.<br />

II. Ausführungen der Intendantin<br />

Der finanzielle Aufwand für <strong><strong>rbb</strong>text</strong> für 2009 wird im Telemedienkonzept mit 864<br />

T€ angegeben. 2010 rechne die Intendantin mit einem Aufwand von 915 T€. In der<br />

Folge sei mit einem leicht steigenden Aufwand aufgrund allgemeiner Preis- und<br />

Tarifsteigerungen sowie aufgrund der Weiterentwicklung des Angebots zu rechnen.<br />

Bis 2012 sei mit durchschnittlich 930 T€ p.a. zu rechnen.<br />

Diese Beträge umfassten alle Aufwendungen, die <strong><strong>rbb</strong>text</strong> verursachungsgerecht<br />

zugeordnet werden könnten. Es handele sich um eine vollständige Erfassung der im<br />

Zusammenhang mit <strong><strong>rbb</strong>text</strong> anfallenden Personal-, Programm- und<br />

Sachaufwendungen sowie der Verbreitungskosten.<br />

Die Kosten würden gemäß einer von den Landesrundfunkanstalten der ARD, dem<br />

ZDF und dem Deutschlandradioerarbeiteten sowie mit der KEF besprochenen<br />

Methodik erhoben. Dies ermögliche eine Vergleichbarkeit der Kostendarstellung.<br />

Berücksichtigt würden auch anteilige Kosten im Bereich der Redaktionen, in der IT<br />

und in der Programmverbreitung, wobei teilweise sachgerecht geschätzt werde.<br />

168<br />

VPRT, S. 51<br />

169<br />

VPRT zu <strong>rbb</strong>online, S. 49, 51<br />

170<br />

VZBO zu <strong>rbb</strong>online, S. 19 f.<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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