rbbtext - beim rbb
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hingegen bietet für diese Informationen stets den jeweils aktuellen Stand an und<br />
fördert damit die Identifizierung der Nutzer mit der Region Berlin/Brandenburg.<br />
<strong><strong>rbb</strong>text</strong> spricht die gesamte Berliner und Brandenburger Bevölkerung an. Im<br />
Gegensatz zu TV.Berlin (und den weiteren privaten Anbietern) enthält <strong><strong>rbb</strong>text</strong> keine<br />
sexualisierten Inhalte. Kinder und Jugendliche können dieses Angebot somit „rund<br />
um die Uhr“ bedenkenlos nutzen. Zudem richten sich die Sandmann-Seiten des<br />
Teletextes gezielt an Kinder.<br />
<strong><strong>rbb</strong>text</strong> fördert auch die Barrierearmut bzw. –freiheit, indem er zahlreiche „Notizen<br />
für Hörgeschädigte“ anbietet, so zum Beispiel das Untertitelungsangebot des <strong>rbb</strong><br />
oder Hinweise zu besonderen Veranstaltungen für Hörbehinderte. Auch dies leistet<br />
der Teletext von TV.Berlin nicht. Für den Rundfunkrat ist die Barrierefreiheit ein<br />
zentrales Qualitätsmerkmal, das den kommerziellen Anbietern häufig fehlt.<br />
Bereits aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag ergibt sich das Vielfaltserfordernis.<br />
<strong><strong>rbb</strong>text</strong> bedient in der für Teletext gebotenen Kürze alle wichtigen Sparten. Er<br />
informiert unter anderem über Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Sport und liefert<br />
wertvolle Zusatzinformationen. Der Teletext von TV.Berlin präsentiert sich mit<br />
einem deutlich geringeren Angebot. Die Themen auf <strong><strong>rbb</strong>text</strong> werden differenziert<br />
und objektiv behandelt und sind journalistisch-redaktionell verantwortet, ohne dass<br />
die für Teletext übliche und notwendige Kürze der Berichterstattung verloren geht.<br />
Für ein wesentliches Kriterium hält der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat in diesem Zusammenhang<br />
auch den Umstand, dass <strong><strong>rbb</strong>text</strong> aktuell berichtet und die Beiträge regelmäßig –<br />
teilweise mehrmals täglich - aktualisiert werden. Wie bereits ausgeführt, bietet<br />
eben dies TV.Berlin nicht.<br />
Nach Auskunft der Intendantin ist die professionelle Berichterstattung, die der<br />
Rundfunkrat ebenfalls für ein wichtiges Kriterium hält, durch fachlich ausgebildetes<br />
Personal in den bereits dargestellten beteiligten Teletext-Redaktionen gesichert.<br />
Aufgrund seiner Funktion als überwachendes Organ hinsichtlich der Einhaltung der<br />
Programmgrundsätze und aufgrund seiner beratenden Funktion in allgemeinen<br />
Programmangelegenheiten hat der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat angesichts seiner bisherigen<br />
Erfahrungen keinen Zweifel an der Einhaltung und ständigen Kontrolle der<br />
Qualitätsgrundsätze durch den <strong>rbb</strong>.<br />
Entgegen der Ansicht der Kritiker hält der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat auch die Werbefreiheit<br />
für ein maßgebliches Qualitätskriterium und Alleinstellungsmerkmal. Sie begünstigt<br />
die Unabhängigkeit der Berichterstattung, da Inhalte allein nach der publizistischen<br />
und gesellschaftlichen Relevanz erstellt und verbreitet werden können ohne<br />
Rücksicht auf kommerzielle Interessen oder Massenattraktivität. 165 Daneben<br />
beeinflusst die Werbefreiheit auch die telemedienspezifische Qualität eines<br />
Angebotes. So wird die Benutzerfreundlichkeit gemindert, wenn ein starkes<br />
Werbeaufkommen auf der jeweiligen Internetseite die Wahrnehmung des Angebots<br />
behindert oder erschwert. Ab einem gewissen Grad an Werbeaufkommen ist somit<br />
von einer qualitätsmindernden Wirkung auszugehen. 166 Für bestimmte Bereiche<br />
165<br />
so auch BVerfG, 1 BvR 2270/05<br />
166<br />
so auch Dewenter/Haucap, a.a.O., S. 28<br />
Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />
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