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rbbtext - beim rbb

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Beschluss des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu dem Angebot <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

in der überarbeiteten Fassung des Telemedienkonzepts<br />

vom 15. Juni 2010<br />

Berlin, 24. Juni 2010<br />

ÄNDERUNGEN DES TELEMEDIENKONZEPTS WÄHREND DES LAUFENDEN<br />

VERFAHRENS<br />

1. Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat forderte die Intendantin im Laufe seiner Beratung auf,<br />

das Telemedienkonzept um Angaben zu der Barrierefreiheit zu ergänzen.<br />

Dieser Aufforderung kam die Intendantin nach und ergänzte das<br />

Telemedienkonzept auf Seite 5 in Kapitel 2 b „Auftragsrelevanz des<br />

kommunikativen Bedürfnisses“ um Angaben zu der Gestaltung der<br />

Teletextseiten sowie auf Seite 10 in Kapitel 4 e „Perspektive“ um Angaben zu<br />

den Möglichkeiten, den TV-Screen auf die eigenen Bedürfnisse auszurichten<br />

(zum Beispiel über verschiedene Farbschemata und Kontrastvarianten in der<br />

Darstellung). Zudem ergänzte sie auf Seite 10 noch einmal den Hinweis, dass<br />

der <strong>rbb</strong> bei allen weiteren Entwicklungen stets daran arbeiten werde, den Grad<br />

der Barrierefreiheit zu erhöhen (vgl. Seite 26 der Entscheidungsbegründung).<br />

2. Darüber hinaus forderte der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat die Intendantin auf, in dem<br />

Telemedienkonzept einen ausdrücklichen Hinweis aufzunehmen, ob das<br />

Angebot im Hinblick auf § 11f Abs. 4 S. 4 RStV auf Dauer fortgeführt werden<br />

soll. Die Intendantin ergänzte daraufhin das Telemedienkonzept auf Seite 3<br />

entsprechend (vgl. Seite 18 der Entscheidungsbegründung).<br />

Das geänderte Telemedienkonzept übergab die Intendantin am 15. Juni 2010. Die<br />

Änderungen und Ergänzungen erachtete der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat für ausreichend.<br />

Grundlage dieser Entscheidungsbegründung ist somit das geänderte<br />

Telemedienkonzept.<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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