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rbbtext - beim rbb

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Angebote frei von marktlichen Kriterien und unabhängig von den Interessen der<br />

werberelevanten Zielgruppe berichten könnten. 131<br />

Die Evangelische Kirche hält die rein journalistisch-redaktionelle Ausrichtung der<br />

Telemedien der ARD unabhängig von hohen Klickzahlen und Werbeeinnahmen für<br />

ein zentrales, unverzichtbares Alleinstellungsmerkmal. Gleiches gelte für die<br />

redaktionelle Fachkompetenz, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk bewahre und<br />

anders als in kommerziellen Bereichen an Redaktionen mit fachlichen<br />

Schwerpunkten festhalte. 132<br />

Ver.di lobt die Integration unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen durch<br />

eine hochwertige und moderne Ausbildung und entsprechende Arbeitsplätze. 133<br />

Auch trügen die öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote zu Erwerb und Ausbau<br />

von Medienkompetenz bei. 134 Mehrfach wurde vor dem Hintergrund der Nutzung<br />

des Internets insbesondere durch junge Nutzer das Erfordernis hervorgehoben,<br />

diesen eine Orientierung bei der Nutzung zu bieten. 135<br />

Den positiven Stellungnahmen steht nur die negative des VZBO gegenüber. Diese<br />

ist auch die einzige, die sich konkret auf <strong><strong>rbb</strong>text</strong> bezieht. Nach Ansicht des VZBO<br />

besteht für ein Engagement des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im<br />

Textdienstbereich im Internet kein gesellschaftlicher Bedarf. Es werde kein<br />

öffentlicher Mehrwert geschaffen. 136 Im Übrigen verweist der VZBO auf seine<br />

Ausführungen zu <strong>rbb</strong>online, deren spezieller Charakter jedoch einer weitgehenden<br />

Übertragung auf <strong><strong>rbb</strong>text</strong> entgegensteht. Deutlich wird aber, dass der VZBO (ebenso<br />

wie der VPRT in seinen allgemeinen Ausführungen) einen publizistischen Mehrwert<br />

fordert. 137 Für privatfinanzierte Angebote bestehe eine Verdrängungsgefahr nur<br />

dann nicht, wenn ein gesellschaftlicher Mehrwert bei den öffentlich-rechtlichen<br />

Angeboten vorhanden sei. 138 Der publizistische Nutzen öffentlich-rechtlicher<br />

Telemedien müsse höher liegen als der Nutzen des gesamten kommerziellen und<br />

nichtkommerziellen Umfelds. Das gesetzliche Mehrwertgebot zeige, dass der<br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dort auftreten solle, wo rundfunktypische<br />

Vielfaltsmängel vorhanden sind.<br />

Die angegebenen Kriterien – jedenfalls in der Angebotsbeschreibung zu <strong>rbb</strong>online -<br />

seien ungeeignet. 139 Insbesondere sei die Einhaltung des Daten- und<br />

Jugendschutzes kein Alleinstellungsmerkmal. Auch die Zeitungen würden sich<br />

entsprechend engagieren. 140 Regionale Zeitungen und deren Online-Angebote<br />

berichteten zudem über die Region, weswegen das Merkmal der regionalen<br />

131 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 2<br />

132 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), S. 3<br />

133 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 3<br />

134 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), S. 2<br />

135 Akademie der Künste, S. 1; ver.di, S. 1; Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)<br />

136 VZBO, S. 22 f.<br />

137 VZBO zu <strong>rbb</strong>online, S. 13<br />

138 VZBO zu <strong>rbb</strong>online, S. 13<br />

139 VZBO zu <strong>rbb</strong>online, S. 15<br />

140 VZBO zu <strong>rbb</strong>online, S. 15 ff.<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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