rbbtext - beim rbb
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Der Nutzenverlust für die Konsumenten ist jedoch mit 10 bis 15 Prozent erheblich<br />
höher. Bei einem Marktaustritt von <strong><strong>rbb</strong>text</strong> könnten die Nutzer nicht mehr auf ein<br />
über Jahre zur Selbstverständlichkeit gewordenes Angebot zurückgreifen. Sie<br />
könnten sich zum Beispiel nicht mehr über Sendungen des <strong>rbb</strong> informieren. Ebenso<br />
fehlte die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick über die aktuellen Nachrichten<br />
zu verschaffen. Hörbehinderte müssten auf das Untertitelungsangebot verzichten<br />
und Teile der Region blieben gänzlich ohne Teletextangebot, denn die lokalen TV-<br />
Anbieter erreichen mit ihren Teletext-Angeboten immer nur einen kleinen Teil der<br />
Bevölkerung und versorgen diesen meist nur mit lokalen Serviceinformationen.<br />
Hinzu kommt, dass zum Beispiel der Hauptwettbewerber TV.Berlin unter anderem<br />
sein Service- und Sportergebnisse-Angebot nicht mehr pflegt, so dass der Nutzer<br />
auch nicht hierauf ausweichen kann.<br />
Soweit Solon gegenüber TV.Berlin „leichte Verzerrungen in Randbereichen“<br />
feststellt und dies mit weitreichenden Regionalinformationen vor allem in den<br />
Bereichen Sport und Veranstaltungen begründet, sieht der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat keine<br />
Gefahr. TV.Berlin beinhaltet nicht die Vielfalt an Informationen über Sportarten und<br />
Wettkämpfe, die der <strong><strong>rbb</strong>text</strong> bietet. Die Kooperation mit TIP Berlin hat der <strong>rbb</strong><br />
inzwischen eingestellt, so dass er dessen Kinoprogramm nicht abbildet. Vielmehr<br />
sind die Kinotipps – ebenso wie die Sportinformationen - alle sendungsbezogen. Im<br />
Übrigen hat eine Programmbeobachtung der Intendantin und des <strong>rbb</strong>-<br />
Rundfunkrates (an jeweils verschiedenen Tagen) ergeben, dass der Teletext von<br />
TV.Berlin Sportergebnisse und andere Service-Informationen wie<br />
Veranstaltungshinweise und Notrufdienste nicht immer aktuell anbietet bzw. dass<br />
diese Seiten nicht stets abgerufen werden können. Selbst wenn es jedoch zu den<br />
„leichten Verzerrungen in Randbereichen“ käme, überwögen die Nutzenverluste<br />
auf Konsumentenseite deutlich.<br />
Zu den juristischen Interpretationen der Gutachter verweist der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat<br />
auf seine Ausführungen an entsprechender Stelle (vgl. vorstehende Ziffer 3). Dies<br />
gilt insbesondere für die von dem <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat nicht vertretene Auffassung der<br />
Gutachter, die Online- und Mobilausspielung sei jeweils ein eigenes Angebot.<br />
II. Publizistischer Beitrag des öffentlich-rechtlichen Angebots<br />
1. Alleinstellungsmerkmale und Qualitätsmerkmale des Angebots<br />
a) Stellungnahmen Dritter<br />
Viele positive angebotsübergreifende Stellungnahmen erreichten den <strong>rbb</strong>-<br />
Rundfunkrat zur besonderen Qualität öffentlich-rechtlicher Angebote.<br />
Hervorgehoben wird dabei die journalistische Kompetenz im öffentlich-rechtlichen<br />
Rundfunk, der eine seriöse Recherche und Aufbereitung aller Themen biete und<br />
journalistische Standards sichere. 130 Öffentlich-rechtliche Onlineangebote trügen<br />
zur glaubwürdigen Informationsvermittlung bei, da sie anders als kommerzielle<br />
130<br />
Akademie der Künste, S. 1; Deutscher Volkshochschul-Verband e.V. (dvv), S. 2; Evangelische Kirche in<br />
Deutschland (EKD), S. 4<br />
Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />
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