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rbbtext - beim rbb

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die Intendantin hingegen nicht. Alle über Fernseh- und Radioprogramm<br />

hinausgehenden Serviceinformationen stünden in direktem Zusammenhang zu<br />

einer Sendung oder aber ergänzten und vertieften das Programmangebot des <strong>rbb</strong>.<br />

Dieser werde den Sendungsbezug aber noch deutlicher herausstellen, insbesondere<br />

bei den Veranstaltungshinweisen. Die Kooperation mit TIP Berlin werde der <strong>rbb</strong><br />

nicht weiterführen. Entsprechend überarbeite der <strong>rbb</strong> die Seiten zum<br />

Kinoprogramm in Berlin und in der Region und werde insbesondere noch mehr<br />

Filmkritiken in die einzelnen Seiten einbinden.<br />

Auch die Einschätzung Solons, der Sportbereich müsse mit Blick auf TV.Berlin<br />

eingeschränkt werden, teilt die Intendantin nicht. Der <strong>rbb</strong> beschäftige sich mit den<br />

vielfältigen Sportarten und den Wettkämpfen auf regionaler Ebene, insbesondere in<br />

den Regionalligen. Die Tabellen auf <strong><strong>rbb</strong>text</strong> vertieften lediglich die Informationen<br />

aus verschiedenen Sendungen des <strong>rbb</strong>. <strong><strong>rbb</strong>text</strong> enthalte im Übrigen auch keinen<br />

kostenlosen Zugang zu Serviceinformationen wie Flugdaten. Es bestehe kein<br />

tatsächliches Konkurrenzverhältnis in den Bereichen Sportergebnisse, Service und<br />

Berliner Veranstaltungen. Die von Solon genannten Bereiche seien nicht Inhalt des<br />

Teletextes von TV.Berlin bzw. würden nicht mit aktuellen Daten versehen, wie eine<br />

aktuelle Programmbeobachtung ergeben habe. Die Intendantin fügt in diesem<br />

Zusammenhang entsprechende Screenshots bei. Ohne <strong><strong>rbb</strong>text</strong> stünden den<br />

Nutzern somit keine entsprechenden Informationen zur Verfügung.<br />

Unzutreffend seien zudem die Anmerkungen, die Solon im Rahmen der<br />

charakteristischen Beschreibung von <strong><strong>rbb</strong>text</strong> abgegeben habe. Laut Solon gebe es<br />

Bereiche, die sich entweder der direkten Genehmigung entzögen (fehlende<br />

journalistisch-redaktionelle Veranlassung und Gestaltung, Negativliste) oder durch<br />

den Bruch der Sieben-Tage-Frist prüfungsrelevant seien. Auf diese Bereiche<br />

entfielen schätzungsweise 8-10 Prozent der Nutzung. Die Intendantin weist<br />

zunächst darauf hin, Kernauftrag von Solon sei die marktliche Begutachtung, nicht<br />

hingegen die Prüfung der Einhaltung der übrigen staatsvertraglichen Vorgaben. 128<br />

Sodann weist sie unter entsprechender Begründung die einzelnen Vorwürfe zurück.<br />

Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat hat sich sowohl mit den Darlegungen der Intendantin als auch<br />

mit denen von Solon an entsprechender Stelle bereits befasst. Er verweist insoweit<br />

auf seine dortigen Ausführungen. Nur am Rande weist er im Übrigen darauf hin,<br />

dass die Gutachter von Solon mit den Darlegungen zur journalistisch-redaktionellen<br />

Veranlassung und Gestaltung, zur Negativliste und zu den Verweildauerregelungen<br />

über ihren Gutachterauftrag hinausgehen. Die dortigen Bewertungen sind jedoch<br />

kurz und stellen keine gutachterliche (juristische) Prüfung dar. Dennoch hat sich<br />

der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat vorsorglich auch hiermit auseinandergesetzt.<br />

Auch der Einschätzung Solons, die Online-/Mobil-Ausspielung von <strong><strong>rbb</strong>text</strong> sei ein<br />

eigenes Angebot bzw. es sei eine eigene Prüfung notwendig, folge der <strong>rbb</strong> nicht.<br />

Alle Inhalte von <strong><strong>rbb</strong>text</strong>, die der <strong>rbb</strong> via Fernsehsignal sende, würden eins zu eins<br />

online und mobil ausgestrahlt. Da keine weitere Aufbereitung der Inhalte stattfinde,<br />

handele es sich im Sinne der technologieneutralen Verbreitung somit lediglich um<br />

einen weiteren Ausspielweg. 129<br />

128<br />

Kommentierung des marktlichen Gutachtens, S. 8 i.V.m. Solon-Gutachten, Ziff. 3.4, S. 30<br />

129<br />

Kommentierung des marktlichen Gutachtens, S. 9<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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