rbbtext - beim rbb
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Viele Stellungnehmende fordern – wiederum angebotsübergreifend - eine<br />
unbegrenzte Vorhaltung der Angebote. So halten die zwölf Privatpersonen die<br />
Sieben-Tage-Regelung des § 11d Abs. 2 Nr. 1 RStV für absurd. Die Akademie der<br />
Künste sieht in der Sieben-Tage-Beschränkung einen Eingriff in die<br />
Informationsfreiheit. Kulturelle Themen sollten ebenso wie Sportberichterstattung<br />
über Mediatheken langfristig abrufbar bleiben (Deutscher Musikrat, Deutsche<br />
Lebens-Rettungs-Gesellschaft). Auch die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks-<br />
und Informationsverbände e.V. und der Weltverband der Bibliotheken (IFLA)<br />
sprechen sich für eine über sieben Tage hinausgehende Verweildauer aus, wobei<br />
der IFLA Zeitbeschränkungen grundsätzlich ablehnt 88 . Die Beschränkungen des<br />
Rundfunkstaatsvertrages seien insoweit rückwärtsgewandt und nicht mehr<br />
zeitgemäß. Die Verweildauer dürfe sich insbesondere nicht primär an den<br />
kommerziellen Geschäftsinteressen Dritter orientieren. Audiovisuelle<br />
Bildungsinhalte müssten nach Ansicht des Deutschen Volkshochschulverbandes<br />
über mehrere Jahre verfügbar sein. Die Online-Angebote der ARD seien das<br />
gesellschaftliche Gedächtnis. Es sei nicht einzusehen, dass sie dem Gebühren<br />
zahlenden Nutzer bereits nach kurzer Zeit vorenthalten würden. 89 Auch die<br />
Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft wendet sich gegen die Beschneidung der<br />
Internetpräsenz auf sieben Tage. Dies sein ein klarer Wettbewerbsnachteil. Die<br />
Regelung sei daher ein „unmöglicher Kompromiß“. 90 Ebenso hält die Evangelische<br />
Kirche es für richtig, Inhalte länger als sieben Tage vorzuhalten. Auch andere<br />
zeitliche Begrenzungen seien insbesondere für journalistisch wertvolle und seriös<br />
recherchierte Inhalte und für Ratgeberangebote nicht einzusehen. Der Charakter<br />
des Internets spreche vielmehr für eine unbegrenzte Verweildauer. 91 Ver.di hält die<br />
Verweildauer für Sendungen in den Bereichen Nachrichten, Magazine,<br />
Dokumentationen und Reportagen für deutlich zu kurz. Der originäre Bildungs- und<br />
Informationsauftrag dürfe nicht durch enge Fristen ausgehöhlt werden. Im Übrigen<br />
plädiert ver.di für einheitliche Verweildaueregelungen. So könne es zum Beispiel<br />
nicht sein, dass Sendungen kürzer sind als die sie begleitenden Chats oder Foren. 92<br />
Der Deutsche Familienverband fordert ebenso möglichst lange Fristen, denn der<br />
Meinungsbildungsprozess bedürfe des Zurückgreifens auf ältere Informations- und<br />
Unterhaltungsangebote. 93<br />
Zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong> konkret liegen keine Stellungnahmen vor. Nur die Gutachter von Solon<br />
äußern sich zu der Verweildauer. Lediglich 5 Prozent des Inhalts von <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />
überschreite die Sieben-Tage-Frist. Die marktlichen Auswirkungen seien jedoch<br />
marginal, da diese Bereiche nur wenig genutzt würden. 94<br />
c) Ausführungen der Intendantin zum Sendungsbezug und zur Verweildauer<br />
Serviceinformationen wie die Flugdaten gehörten zum öffentlich-rechtlichen<br />
Auftrag des <strong>rbb</strong>. Das Kinoprogramm finde sich konkret in den unterschiedlichen<br />
88<br />
Weltverband der Bibliotheken (IFLA), S. 1 f.<br />
89<br />
Deutscher Volkshochschulverband e.V. (dvv)<br />
90<br />
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), S. 1<br />
91<br />
Evangelische Kirche in Deutschland, S. 2<br />
92<br />
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 3<br />
93<br />
Deutscher Familienverband, S. 2<br />
94<br />
Solon, Ziff. 3.3.1, S. 29<br />
Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />
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