30.08.2013 Aufrufe

rbbtext - beim rbb

rbbtext - beim rbb

rbbtext - beim rbb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Viele Stellungnehmende fordern – wiederum angebotsübergreifend - eine<br />

unbegrenzte Vorhaltung der Angebote. So halten die zwölf Privatpersonen die<br />

Sieben-Tage-Regelung des § 11d Abs. 2 Nr. 1 RStV für absurd. Die Akademie der<br />

Künste sieht in der Sieben-Tage-Beschränkung einen Eingriff in die<br />

Informationsfreiheit. Kulturelle Themen sollten ebenso wie Sportberichterstattung<br />

über Mediatheken langfristig abrufbar bleiben (Deutscher Musikrat, Deutsche<br />

Lebens-Rettungs-Gesellschaft). Auch die Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheks-<br />

und Informationsverbände e.V. und der Weltverband der Bibliotheken (IFLA)<br />

sprechen sich für eine über sieben Tage hinausgehende Verweildauer aus, wobei<br />

der IFLA Zeitbeschränkungen grundsätzlich ablehnt 88 . Die Beschränkungen des<br />

Rundfunkstaatsvertrages seien insoweit rückwärtsgewandt und nicht mehr<br />

zeitgemäß. Die Verweildauer dürfe sich insbesondere nicht primär an den<br />

kommerziellen Geschäftsinteressen Dritter orientieren. Audiovisuelle<br />

Bildungsinhalte müssten nach Ansicht des Deutschen Volkshochschulverbandes<br />

über mehrere Jahre verfügbar sein. Die Online-Angebote der ARD seien das<br />

gesellschaftliche Gedächtnis. Es sei nicht einzusehen, dass sie dem Gebühren<br />

zahlenden Nutzer bereits nach kurzer Zeit vorenthalten würden. 89 Auch die<br />

Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft wendet sich gegen die Beschneidung der<br />

Internetpräsenz auf sieben Tage. Dies sein ein klarer Wettbewerbsnachteil. Die<br />

Regelung sei daher ein „unmöglicher Kompromiß“. 90 Ebenso hält die Evangelische<br />

Kirche es für richtig, Inhalte länger als sieben Tage vorzuhalten. Auch andere<br />

zeitliche Begrenzungen seien insbesondere für journalistisch wertvolle und seriös<br />

recherchierte Inhalte und für Ratgeberangebote nicht einzusehen. Der Charakter<br />

des Internets spreche vielmehr für eine unbegrenzte Verweildauer. 91 Ver.di hält die<br />

Verweildauer für Sendungen in den Bereichen Nachrichten, Magazine,<br />

Dokumentationen und Reportagen für deutlich zu kurz. Der originäre Bildungs- und<br />

Informationsauftrag dürfe nicht durch enge Fristen ausgehöhlt werden. Im Übrigen<br />

plädiert ver.di für einheitliche Verweildaueregelungen. So könne es zum Beispiel<br />

nicht sein, dass Sendungen kürzer sind als die sie begleitenden Chats oder Foren. 92<br />

Der Deutsche Familienverband fordert ebenso möglichst lange Fristen, denn der<br />

Meinungsbildungsprozess bedürfe des Zurückgreifens auf ältere Informations- und<br />

Unterhaltungsangebote. 93<br />

Zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong> konkret liegen keine Stellungnahmen vor. Nur die Gutachter von Solon<br />

äußern sich zu der Verweildauer. Lediglich 5 Prozent des Inhalts von <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

überschreite die Sieben-Tage-Frist. Die marktlichen Auswirkungen seien jedoch<br />

marginal, da diese Bereiche nur wenig genutzt würden. 94<br />

c) Ausführungen der Intendantin zum Sendungsbezug und zur Verweildauer<br />

Serviceinformationen wie die Flugdaten gehörten zum öffentlich-rechtlichen<br />

Auftrag des <strong>rbb</strong>. Das Kinoprogramm finde sich konkret in den unterschiedlichen<br />

88<br />

Weltverband der Bibliotheken (IFLA), S. 1 f.<br />

89<br />

Deutscher Volkshochschulverband e.V. (dvv)<br />

90<br />

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), S. 1<br />

91<br />

Evangelische Kirche in Deutschland, S. 2<br />

92<br />

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 3<br />

93<br />

Deutscher Familienverband, S. 2<br />

94<br />

Solon, Ziff. 3.3.1, S. 29<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!