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rbbtext - beim rbb

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Nachrichten, Service und Programmhinweise leiste <strong><strong>rbb</strong>text</strong> einen wichtigen Beitrag<br />

für die Region. Der Service-Gedanke stehe beispielsweise bei den Rubriken „Notizen<br />

für Hörgeschädigte“, „Behinderten-Service im öffentlichen Nahverkehr“ oder<br />

„Notruftelefone“ im Mittelpunkt. <strong><strong>rbb</strong>text</strong> berichte journalistisch objektiv und<br />

unparteiisch und sei frei von kommerziellen Interessen. Technische Manipulationen<br />

– etwa durch Viren oder Hacker - seien unmöglich. Teletext sei ein leicht<br />

zugängliches Medium. Nahezu jedes Fernsehgerät könne Teletext empfangen, ohne<br />

dass sich dies auf den Preis niederschlage. <strong><strong>rbb</strong>text</strong> spreche gezielt bestimmte<br />

Bevölkerungsgruppen an. Über Tafel 150 blende er Untertitel ein und fördere damit<br />

die Medienkompetenz Hörbehinderter und ermögliche ihnen die Teilhabe an der<br />

Informationsgesellschaft. <strong><strong>rbb</strong>text</strong> richte sich darüber hinaus an alle Alters- und<br />

Zielgruppen. Er könne von allen 24 Stunden täglich empfangen werden, denn er<br />

enthalte keine Seiten, die die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen<br />

beeinträchtigten. 52<br />

Die grundsätzlichen Bedenken des VZBO gegen den Teletext sollten sich nach<br />

gerichtlicher Klärung und jahrzehntelanger Existenz inzwischen erledigt haben. Es<br />

habe sich eine friedliche Kooexistenz etabliert, die den Pressenangeboten nicht<br />

zum marktlichen Nachteil gereiche. 53<br />

Für die Verbreitung seiner Angebote setzte der <strong>rbb</strong> auf verschiedene Ausspielwege,<br />

damit die Nutzer ihren Nutzungsgewohnheiten und –bedürfnissen entsprechend<br />

bedient werden könnten. Dies gebe der 12. RÄStV vor. Teil des Auftrages des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei es, seine Programmangebote auch unter den<br />

Bedingungen des Medienwandels und damit insbesondere auf neuen<br />

Verbreitungswegen zugänglich zu machen. Die Verbreitung sei grundsätzlich<br />

technologieneutral. Das Online- und das Mobil-Ausspiel entspreche eins zu eins dem<br />

im Fernsehen abrufbaren <strong><strong>rbb</strong>text</strong>. 54<br />

3. Entscheidung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates<br />

Auf der ersten Stufe prüft der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat, ob das Angebot gemäß § 11 RStV<br />

geeignet ist, als Medium und Faktor freier individueller und öffentlicher<br />

Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und<br />

kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.<br />

Der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat erachtet <strong><strong>rbb</strong>text</strong> als vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks umfasst. Seiner Auffassung nach umfasst der Auftrag zur Veranstaltung<br />

von Fernseh- und Hörfunkprogrammen nach dem Willen des Gesetzgebers auch die<br />

Veranstaltung von Teletext. 55 In der amtlichen Begründung zu § 11b<br />

(Fernsehprogramme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks) heißt es insoweit: „Der<br />

Auftrag für die in § 11b genannten Programme umfasst auch die Verbreitung von<br />

Fernsehtext“. 56 Die korrelierende Aussage findet sich zu § 11c für die öffentlich-<br />

52<br />

Telemedienkonzept, S. 4 f.<br />

53<br />

Kommentierung der Intendantin, S. 2<br />

54<br />

Kommentierung der Stellungnahmen Dritter, S. 2 f., Kommentierung der marktlichen Gutachten, S. 9<br />

55<br />

so auch der VPRT in seiner Stellungnahme, S. 51<br />

56<br />

amtliche Begründung zum 12. RÄStV, zu § 11b, S. 13<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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