rbbtext - beim rbb

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30.08.2013 Aufrufe

Bildungsprozessen berücksichtige, werde seinen Entwicklungsauftrag verfehlen und seiner gesellschaftlichen Verantwortung nicht gerecht. 39 Die öffentlich-rechtlichen Telemedien seien aufgrund ihrer Unabhängigkeit, ihrer journalistischen Kompetenz und ihrer Vielfalt in besonderem Maße geeignet, allen Bevölkerungsgruppen den Weg in die Wissens- und Informationsgesellschaft zu ebnen. Insbesondere für Kinder sei das Internetangebot der ARD „sicheres Terrain“. 40 Die öffentlichrechtlichen Telemedien ermöglichten die individuelle und kollektive Meinungs- und Wertebildung. 41 Ver.di ist der Auffassung, die Telemedienkonzepte der ARD-Anstalten erfüllten den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Das Bereitstellen von Bildern, Videos, Texten und interaktiven Elementen sowie Livestreams und Video-on-demand entspreche den Nutzererwartungen im Internet. 42 Zudem setze der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch seine hochwertige und moderne Ausbildung Standards im Qualitätsjournalismus, biete hierfür zahlreiche Arbeitsplätze und integriere dabei unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen. 43 Das Internet spiele insbesondere als Informationsquelle für Lernende in der Erwachsenenbildung eine immer größere Rolle. Die Telemedienangebote der ARD böten hierfür sowohl für die Lernenden als auch für die Lehrer eine gute Grundlage, da sie am Nutzer orientiert und von fachlich qualifiziertem Personal seriös recherchiert und aufbereitet seien. 44 Für den Weltverband der Bibliotheken (IFLA) ist die digitale Medienwelt für die Bildungsarbeit der Bibliotheken zu einer wichtigen Ressource geworden. Dieser Wissensspeicher dürfe nicht verkürzt werden durch kurze Verweildauerregelungen. Wichtig seien insbesondere auch Hintergrundinformationen, in denen wichtige Informationsressourcen gebündelt und dauerhaft im Internet verfügbar seien. Nur so seien die Vielfalt der Meinungen und die Informationsfreiheit gesichert. 45 Der Deutsche Familienverband fordert, dass Internetangebote nicht nur nach kommerziellen Gesichtspunkten gestaltet werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages verpflichtet, unabhängig von werbewirtschaftlichen und politischen Zwängen den gesellschaftlichen Diskussionsprozess im Internet umfassend zu begleiten. Eine Einschränkung der Berichterstattung würde auch das familienpolitische Grundverständnis negativ verändern. 46 Insgesamt seien Internetangebote eine wichtige Plattform der Recherche und der Berichtsdokumentation. Den Telemedienangeboten der ARD komme wegen des am öffentlichen Interesse orientierten Anspruchs und damit nicht am kommerziell geprägten Anspruch privater Sender eine große Bedeutung zu. Der Dreistufentest 39 Deutscher Volkshochschulverband e.V. (dvv), Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) 40 Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), S. 2 41 wie vor, S. 4 42 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 2 43 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), S. 3 44 Deutscher Volkshochschuldverband e.V. (dvv) 45 Weltverband der Bibliotheken (IFLA), S. 2 46 Deutscher Familienverband, S. 2 Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 26

dürfe diese Informationsbasis nicht zunichte machen. Insbesondere der Rettungssport sei noch immer eine Rand- bzw. Exotensportart, weswegen er den öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauche, denn nur dieser bzw. die Dritten Programme der ARD würden über ihn berichten. 47 Angebotsübergreifend kritisiert der VPRT, die Befriedigung rein individueller Informations- und Kommunikationsbedürfnisse gehöre nicht zum öffentlichrechtlichen Auftrag. Auf das individuelle Nutzerinteresse käme es nicht an. Insbesondere die Vielzahl interaktiver Angebote bedeute eine unzulässige Individualisierung und Personalisierung. 48 Nach Ansicht des VPRT sei es zudem nicht statthaft, den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 – wie in der Angebotsbeschreibung erfolgt - als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Auftrag heranzuziehen. Insbesondere hält er die Schlussfolgerung, die Digitalisierung und das Internet führten zu einer Ökonomisierung und damit zu einer zunehmenden Uniformierung und Verflachung der Inhalte in Richtung Unterhaltung und Mainstream, für nicht haltbar. 49 Spezifisch zu rbbtext äußerte sich lediglich der VZBO. Seiner Auffassung nach bestehe für ein Engagement des öffentlichen Rundfunks im Textdienstbereich im Internet kein gesellschaftlicher Bedarf. Es werde kein öffentlicher Mehrwert geschaffen. Es widerspreche auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass ARD und ZDF keine öffentlich-rechtliche Presse anbieten dürften. Ebenso bezweifelt der VZBO den gesellschaftlichen Bedarf der mobilen Nutzung von rbbtext. 50 2. Ausführungen der Intendantin Das Mediennutzungsverhalten habe sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Durch die hohe Verbreitung von Online-Medien seien Informationen heute jederzeit und nahezu an jedem Ort individuell abrufbar. Der Teletext, der diese Möglichkeiten erstmals und lange vor Verbreitung des Internets bot, sei Anfang der 80er Jahre entstanden. Mehr als 95 Prozent aller Fernsehgeräte verfügten inzwischen über Teletextdecoder. Der rbbtext sei 2003 aus den im Jahre 1992 entstandenen Teletext-Angeboten von ORB und SFB hervorgegangen. In Berlin-Brandenburg habe es 1992 ca. 25 Prozent Teletext- Haushalte geben, im Jahr 2008 bereits ca. 97 Prozent. Die Nutzung von Videotext sei bundesweit von ca. 5,3 Mio. im Jahre 1996 auf ca. 16 Mio. Zuschauer im Jahre 2008 gestiegen. Auch im Internet-Zeitalter sei die Nutzung von Teletext gestiegen. Drei Viertel der Onliner nutzten Teletext nicht weniger. 51 Die Inhalte im rbbtext dienten dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. rbbtext biete ein regionales Ergänzungs- und Serviceangebot zu dem rbb-Fernsehen. Durch aktuelle 47 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) 48 VPRT, S. 7, 36 49 VPRT, S. 35 50 VZBO, S. 22 51 Telemedienkonzept, S. 4 Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 27

dürfe diese Informationsbasis nicht zunichte machen. Insbesondere der<br />

Rettungssport sei noch immer eine Rand- bzw. Exotensportart, weswegen er den<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauche, denn nur dieser bzw. die Dritten<br />

Programme der ARD würden über ihn berichten. 47<br />

Angebotsübergreifend kritisiert der VPRT, die Befriedigung rein individueller<br />

Informations- und Kommunikationsbedürfnisse gehöre nicht zum öffentlichrechtlichen<br />

Auftrag. Auf das individuelle Nutzerinteresse käme es nicht an.<br />

Insbesondere die Vielzahl interaktiver Angebote bedeute eine unzulässige<br />

Individualisierung und Personalisierung. 48<br />

Nach Ansicht des VPRT sei es zudem nicht statthaft, den Medien- und<br />

Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 – wie in der<br />

Angebotsbeschreibung erfolgt - als Grundlage für den öffentlich-rechtlichen<br />

Auftrag heranzuziehen. Insbesondere hält er die Schlussfolgerung, die<br />

Digitalisierung und das Internet führten zu einer Ökonomisierung und damit zu<br />

einer zunehmenden Uniformierung und Verflachung der Inhalte in Richtung<br />

Unterhaltung und Mainstream, für nicht haltbar. 49<br />

Spezifisch zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong> äußerte sich lediglich der VZBO. Seiner Auffassung nach<br />

bestehe für ein Engagement des öffentlichen Rundfunks im Textdienstbereich im<br />

Internet kein gesellschaftlicher Bedarf. Es werde kein öffentlicher Mehrwert<br />

geschaffen. Es widerspreche auch dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass<br />

ARD und ZDF keine öffentlich-rechtliche Presse anbieten dürften. Ebenso<br />

bezweifelt der VZBO den gesellschaftlichen Bedarf der mobilen Nutzung von<br />

<strong><strong>rbb</strong>text</strong>. 50<br />

2. Ausführungen der Intendantin<br />

Das Mediennutzungsverhalten habe sich in den vergangenen Jahrzehnten<br />

grundlegend verändert. Durch die hohe Verbreitung von Online-Medien seien<br />

Informationen heute jederzeit und nahezu an jedem Ort individuell abrufbar. Der<br />

Teletext, der diese Möglichkeiten erstmals und lange vor Verbreitung des Internets<br />

bot, sei Anfang der 80er Jahre entstanden. Mehr als 95 Prozent aller<br />

Fernsehgeräte verfügten inzwischen über Teletextdecoder. Der <strong><strong>rbb</strong>text</strong> sei 2003<br />

aus den im Jahre 1992 entstandenen Teletext-Angeboten von ORB und SFB<br />

hervorgegangen. In Berlin-Brandenburg habe es 1992 ca. 25 Prozent Teletext-<br />

Haushalte geben, im Jahr 2008 bereits ca. 97 Prozent. Die Nutzung von Videotext<br />

sei bundesweit von ca. 5,3 Mio. im Jahre 1996 auf ca. 16 Mio. Zuschauer im Jahre<br />

2008 gestiegen. Auch im Internet-Zeitalter sei die Nutzung von Teletext gestiegen.<br />

Drei Viertel der Onliner nutzten Teletext nicht weniger. 51<br />

Die Inhalte im <strong><strong>rbb</strong>text</strong> dienten dem öffentlich-rechtlichen Auftrag. <strong><strong>rbb</strong>text</strong> biete ein<br />

regionales Ergänzungs- und Serviceangebot zu dem <strong>rbb</strong>-Fernsehen. Durch aktuelle<br />

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Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)<br />

48<br />

VPRT, S. 7, 36<br />

49<br />

VPRT, S. 35<br />

50<br />

VZBO, S. 22<br />

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Telemedienkonzept, S. 4<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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