30.08.2013 Aufrufe

rbbtext - beim rbb

rbbtext - beim rbb

rbbtext - beim rbb

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Details nennen kann. Zu diesem Ergebnis kommt auch Peters 22 und führt aus, dass<br />

es unmöglich sei, das Angebot im einzelnen zu beschreiben. Einerseits müsse das<br />

Telemedienkonzept deutlich konkreter als die Gesetzesvorgabe sein; andererseits<br />

brauche es nicht das Angebot in allen Einzelheiten umfassen, wie etwa einzelne<br />

Unterseiten oder Einzelthemen. Peters hält es daher für zweckmäßig,<br />

charakteristische Beispiele expressis verbis anzuführen und sodann „vergleichbare<br />

Fälle“ einzubeziehen.<br />

Eben dies leistet das Telemedienkonzept, das die Zielgruppe, den Inhalt und die<br />

publizistische Ausrichtung sowie die Verweildauer beschreibt und damit die<br />

Vorgaben aus § 11f Abs. 1 RStV und Ziffer II (1) a) der <strong>rbb</strong>-Verfahrensregeln<br />

erfüllt. Darüber hinaus erläutert das Konzept die Angebotsformen und die<br />

Darstellungsmöglichkeiten von <strong><strong>rbb</strong>text</strong> sowie unter Nennung verschiedener<br />

Beispiele dessen einzelne Angebotsbestandteile und zeigt auf, in welche Richtung<br />

sich das Angebot mit der zunehmenden Digitalisierung bewegt. Auch zu den drei<br />

Stufen finden sich die erforderlichen Angaben in dem Telemedienkonzept. Der <strong>rbb</strong>-<br />

Rundfunkrat berücksichtigt dabei die Besonderheiten des Teletextes, dessen<br />

herausragendes Merkmal die Kürze und die Aktualität der Meldungen ist. Eine<br />

tiefergehende Beschreibung ist daher tatsächlich nicht möglich. Hinzu kommt, dass<br />

<strong><strong>rbb</strong>text</strong> inklusive der Folgeseiten aus ca. 1500 Seiten besteht. Die Beschreibung<br />

jeder Seite ist schlicht nicht leistbar.<br />

Insbesondere zukünftige Entwicklungen können nicht im einzelnen beschrieben<br />

werden, denn den Rundfunkanstalten muss nach Ansicht des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates ein<br />

ausreichender Entwicklungskorridor zugestanden werden, innerhalb dessen die<br />

tägliche Arbeit unter journalistischen Grundsätzen stattfinden kann. Zur adäquaten<br />

Auftragserfüllung, insbesondere hinsichtlich der telemedienspezifischen<br />

Anforderungen des § 11d Abs. 3 RStV, muss der <strong>rbb</strong> zeitnah und flexibel auf<br />

technische Entwicklungen reagieren können. Entgegen der Befürchtung einiger<br />

Stellungnehmenden verhindert dies nicht neue Dreistufentests. Maßgeblich für die<br />

Einleitung eines neuen Verfahrens sind ausschließlich die Aufgreifkriterien in § 11f<br />

Abs. 3 Satz 2 RStV. Danach liegt ein neues bzw. verändertes Angebot insbesondere<br />

dann vor, wenn die inhaltliche Gesamtausrichtung des Angebots oder die<br />

angestrebte Zielgruppe verändert wird. Konkretisiert werden diese<br />

Voraussetzungen in Ziffer I (2) a) und b) der <strong>rbb</strong>-Verfahrensregeln. Lit. b) bestimmt<br />

über eine Negativabgrenzung, dass kein neues oder verändertes Angebot<br />

insbesondere bei der Veränderung oder Neueinführung einzelner Elemente oder<br />

der Weiterentwicklung einzelner Formate ohne Auswirkung auf die<br />

Grundausrichtung des Angebots (Nr. 1), bei der Verbreitung bereits bestehender<br />

Telemedien auf neuen technischen Verbreitungsplattformen (Nr. 3<br />

„Technikneutralität“) sowie bei der Weiterentwicklung im Zuge der technischen<br />

Entwicklung auf bereits bestehenden Plattformen (Nr. 4) vorliegt. Dies verdeutlicht<br />

den einzuräumenden Entwicklungskorridor, der zwangsläufig aus dem<br />

hochdynamisch funktionierenden Internet folgt und dem Umstand, dass die analoge<br />

Ausstrahlung von der digitalen überholt wird.<br />

22<br />

Peters, a.a.O., Rn. 345<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

20

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!