rbbtext - beim rbb

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30.08.2013 Aufrufe

Alle Mitglieder des rbb-Rundfunkrates gaben gemäß Ziffer II (4) der rbb- Verfahrensregeln eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung ab, mit der sie sich zur unbedingten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit bezüglich etwaiger Geschäftsgeheimnisse Dritter verpflichteten. Gemäß Ziff II (6) leitete der rbb-Rundfunkrat die Stellungnahmen an die Gutachter weiter. Das Gutachten in seiner Endfassung legten die Gutachter fristgemäß am 30. September 2009 vor. Mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 bat der rbb-Rundfunkrat die Intendantin, die in der Angebotsbeschreibung als finanzieller Aufwand dargelegten Gesamtsummen entsprechend dem zugrunde gelegten KEF-Leitfaden näher zu erläutern und aufzuschlüsseln. Die Intendantin kam dieser Bitte mit Schreiben vom 23. Oktober 2009 nach. Die Stellungnahmen Dritter und das marktliche Gutachten leitete der rbb- Rundfunkrat unverzüglich nach Erhalt an die Intendantin zur Kommentierung weiter. Am 6. April 2010 übergab diese ihre Kommentierungen zu den Stellungnahmen Dritter sowie zu dem marktlichen Gutachten dem rbb-Rundfunkrat. Mit Schreiben vom 11. Mai 2010 forderte der Dreistufentest-Ausschuss die Intendantin auf, das Telemedienkonzept um Ausführungen zu der Barrierefreiheit zu ergänzen. Dieser Aufforderung kam die Intendantin mit Schreiben vom 2. Juni 2010 nach. Die Ergänzungen finden sich im Wortlaut auf Seite 26 der Entscheidungsbegründung. Zudem bat der Dreistufentest-Ausschuss in diesem Schreiben darum, den rbb- Rundfunkrat mit Blick auf künftige Entwicklungen frühzeitig zu informieren, damit dieser die Notwendigkeit eines neuen Dreistufentest-Verfahrens prüfen könne. Auch zu den Verbreitungs- und Rechtekosten, die im Telemedienkonzept mit Null angesetzt sind, und zu weiteren Fragen erbat der Ausschuss Erläuterungen. Die Intendantin antwortete noch während des laufenden Verfahrens. Der rbb- Rundfunkrat berücksichtigte diese Erläuterungen in der vorliegenden Entscheidungsbegründung an entsprechender Stelle. Der Dreistufentest-Ausschuss befasste sich insbesondere in seinen Sitzungen am 10. Mai 2010 und 8. Juni 2010 mit den Stellungnahmen Dritter, mit dem marktlichen Gutachten sowie mit den Kommentierungen und Antworten bzw. Reaktionen der Intendantin. Die Ergebnisse des marktlichen Gutachtens beriet der Ausschuss gesondert anlässlich der Zwischenpräsentation durch Frau Dr. Wichert- Nick von der Solon Management Consulting GmbH & Co. KG am 20. August 2009 sowie im Rahmen der Abschlusspräsentation am 5. November 2009. Während des Verfahrens informierten sich die Mitglieder des Ausschusses auf dem nur für sie zugänglichen rbb-Sharepoint, über den sie Zugriff auf sämtliche Unterlagen hatten. Insgesamt beriet der Dreistufentest-Ausschuss in elf Sitzungen über die von dem rbb-Rundfunkrat zu betreuenden Telemedienangebote: Am 12. März 2009, 23. April 2009, 25. Mai 2009, 24. Juni 2009, 20. August 2009, 24. November 2009, Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 14

10. Dezember 2009, 4. März 2010, 15. April 2010, 10. Mai 2010 und 8. Juni 2010. Am 15. Juni 2010 übergab die Intendantin das dieser Entscheidungsbegründung zugrunde liegende Telemedienkonzept, das die vorstehenden Änderungsforderungen des rbb-Rundfunkrates bereits berücksichtigt. II. Verfahrensrügen Dritter 1. Fristen Gemäß § 11f Abs. 5 RStV und Ziffer II (4) der rbb-Verfahrensregeln muss die Frist zur Stellungnahme Dritter mindestens sechs Wochen betragen. a) Stellungnahmen Dritter Einige Stellungnehmende halten die achtwöchige Frist für zu kurz angesichts des Gesamtumfanges der vorgelegten Vielzahl von Telemedienkonzepten und der in diese Zeit fallenden Sommerferien. 5 b) Entscheidung des rbb-Rundfunkrates Die Stellungnahmefrist betrug acht Wochen und ging damit über die gesetzlich geforderten sechs Wochen deutlich hinaus. Solange die gesetzliche Frist eingehalten wird, besteht kein Anlass für die Annahme eines Verfahrensmangels. 6 Nach Ansicht des rbb-Rundfunkrates haben Dritte auch keinen Anspruch auf Fristverlängerung. Vielmehr steht es ausschließlich im Ermessen des Rundfunkrates, die Frist zu verlängern, denn die Einbeziehung der Stellungnahmen Dritter dient der Information der Gremienmitglieder. 7 Von diesem Ermessen hat der rbb-Rundfunkrat Gebrauch gemacht und die Frist auf acht Wochen ausgedehnt. Die Fristverlängerung hielt er angesichts der Komplexität des Verfahrens und des zu prüfenden Angebots für erforderlich und angemessen. Einer weiteren Verlängerung stand der straffe Zeitplan entgegen, denn gemäß Art. 7 Abs. 1 des 12. RÄStV müssen sowohl dieses als auch die parallel laufenden Dreistufentest-Verfahren zu dem Telemedienangebot rbbonline und zu den ARD-Gemeinschaftsangeboten bis zum 31. August 2010 abgeschlossen werden. Letztere beinhalten unter anderem die zeit- und arbeitsintensive Mitberatung der Rundfunkräte aller Landesrundfunkanstalten über sämtliche Telemedienangebote der ARD. Eine zeitliche Verzögerung gefährdete den fristgemäßen Abschluss aller Dreistufentest- Verfahren. Eine Stellungnahme des VPRT sowie die Stellungnahme des Deutschen Musikrats gingen zudem erst am 30. Juli 2009 und damit verspätet ein. Der rbb-Rundfunkrat 5 VPRT, S. 10; Deutscher Musikrat, S. 2 6 so auch Knothe, Matthias (Jurist im Medienreferat der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein) in epd Medien 60/2009, S. 5, 6 „Zum Gutachten Dörr in Sachen Drei-Stufen-Test“ 7 wie vor; Peters, Öffentlich-rechtliche Online-Angebote – Was dürfen die Rundfunkanstalten im Netz?, 1. Aufl. 2010, Rn. 407; amtliche Begründung zum 12. RÄStV, zu § 11f Abs. 5 Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 15

Alle Mitglieder des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates gaben gemäß Ziffer II (4) der <strong>rbb</strong>-<br />

Verfahrensregeln eine schriftliche Vertraulichkeitserklärung ab, mit der sie sich zur<br />

unbedingten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit bezüglich etwaiger<br />

Geschäftsgeheimnisse Dritter verpflichteten.<br />

Gemäß Ziff II (6) leitete der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat die Stellungnahmen an die Gutachter<br />

weiter. Das Gutachten in seiner Endfassung legten die Gutachter fristgemäß am 30.<br />

September 2009 vor.<br />

Mit Schreiben vom 6. Oktober 2009 bat der <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat die Intendantin, die in<br />

der Angebotsbeschreibung als finanzieller Aufwand dargelegten Gesamtsummen<br />

entsprechend dem zugrunde gelegten KEF-Leitfaden näher zu erläutern und<br />

aufzuschlüsseln. Die Intendantin kam dieser Bitte mit Schreiben vom 23. Oktober<br />

2009 nach.<br />

Die Stellungnahmen Dritter und das marktliche Gutachten leitete der <strong>rbb</strong>-<br />

Rundfunkrat unverzüglich nach Erhalt an die Intendantin zur Kommentierung<br />

weiter. Am 6. April 2010 übergab diese ihre Kommentierungen zu den<br />

Stellungnahmen Dritter sowie zu dem marktlichen Gutachten dem <strong>rbb</strong>-Rundfunkrat.<br />

Mit Schreiben vom 11. Mai 2010 forderte der Dreistufentest-Ausschuss die<br />

Intendantin auf, das Telemedienkonzept um Ausführungen zu der Barrierefreiheit<br />

zu ergänzen. Dieser Aufforderung kam die Intendantin mit Schreiben vom 2. Juni<br />

2010 nach. Die Ergänzungen finden sich im Wortlaut auf Seite 26 der<br />

Entscheidungsbegründung.<br />

Zudem bat der Dreistufentest-Ausschuss in diesem Schreiben darum, den <strong>rbb</strong>-<br />

Rundfunkrat mit Blick auf künftige Entwicklungen frühzeitig zu informieren, damit<br />

dieser die Notwendigkeit eines neuen Dreistufentest-Verfahrens prüfen könne.<br />

Auch zu den Verbreitungs- und Rechtekosten, die im Telemedienkonzept mit Null<br />

angesetzt sind, und zu weiteren Fragen erbat der Ausschuss Erläuterungen. Die<br />

Intendantin antwortete noch während des laufenden Verfahrens. Der <strong>rbb</strong>-<br />

Rundfunkrat berücksichtigte diese Erläuterungen in der vorliegenden<br />

Entscheidungsbegründung an entsprechender Stelle.<br />

Der Dreistufentest-Ausschuss befasste sich insbesondere in seinen Sitzungen am<br />

10. Mai 2010 und 8. Juni 2010 mit den Stellungnahmen Dritter, mit dem<br />

marktlichen Gutachten sowie mit den Kommentierungen und Antworten bzw.<br />

Reaktionen der Intendantin. Die Ergebnisse des marktlichen Gutachtens beriet der<br />

Ausschuss gesondert anlässlich der Zwischenpräsentation durch Frau Dr. Wichert-<br />

Nick von der Solon Management Consulting GmbH & Co. KG am 20. August 2009<br />

sowie im Rahmen der Abschlusspräsentation am 5. November 2009. Während des<br />

Verfahrens informierten sich die Mitglieder des Ausschusses auf dem nur für sie<br />

zugänglichen <strong>rbb</strong>-Sharepoint, über den sie Zugriff auf sämtliche Unterlagen hatten.<br />

Insgesamt beriet der Dreistufentest-Ausschuss in elf Sitzungen über die von dem<br />

<strong>rbb</strong>-Rundfunkrat zu betreuenden Telemedienangebote: Am 12. März 2009, 23.<br />

April 2009, 25. Mai 2009, 24. Juni 2009, 20. August 2009, 24. November 2009,<br />

Beschluss mit Entscheidungsbegründung des <strong>rbb</strong>-Rundfunkrates zu <strong><strong>rbb</strong>text</strong><br />

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