rbbtext - beim rbb

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30.08.2013 Aufrufe

text übernimmt auch Inhalte vom ARD Text wie das Dossier zur Sendereihe „60 x Deutschland“, Berichterstattungen zu Sportgroßereignissen oder zu Wahlberichten sowie Sportergebnisdienste. Die Importe für Wetterberichte und Börsendaten hat der rbbtext ebenfalls gemeinsam mit ARD Text eingerichtet. KI.KA-Text und der Teletext des MDR übernehmen rbbtext-Seiten zum Sandmännchen. Serviceinformationen bestehen beispielsweise aus Wetterberichten, Flug- und Bahnfahrplänen, Börsenkursen und Fonds, Kochrezepten und Kulturtipps sowie aus Informationen zum rbb selbst. Interaktive Inhalte hält der rbbtext nur in beschränktem Umfang vor. Interaktion ist über Telefon, E-Mail, SMS oder auf dem Postweg möglich. Zu den interaktiven Inhalten zählen redaktionell gestaltete und sendungsbezogene Votings und Quiz. Mehrwertdienste werden hierfür nicht eingesetzt; die Angebote sind kostenfrei gestaltet. II. Verweildauer Der Videotext ist nicht auf eine längerfristige Verweildauer angelegt. Den überwiegenden Teil der Seiten aktualisiert und überschreibt die Redaktion mehrmals täglich. Dennoch ist die Sieben-Tage-Frist nicht für alle Inhalte ausreichend. So werden beispielsweise sendungsbegleitende Informationen zu Sendungen, die einen monatlichen Ausspielrhythmus haben, länger vorgehalten. Für über die Sieben-Tage-Frist hinausgehende Inhalte ist eine maximale Verweildauer von sechs Monaten vorgesehen. Allgemeine Informationen zu Programm, Sender und Adressen etc. unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung. Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 12

B) Verfahren I. Verfahrensablauf Verantwortlich für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 11f Abs. 4 und 5 RStV in Verbindung mit Ziffer II (2) der Verfahrensvorschriften zum Genehmigungsverfahren des rbb für neue und veränderte Telemedien und für ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme (im folgenden „rbb- Verfahrensregeln“) der rbb-Rundfunkrat. Hierfür hat der rbb-Rundfunkrat am 26. März 2009 einen Dreistufentest-Ausschuss gebildet. Zum Vorsitzenden des Ausschusses wurde Hans Helmut Prinzler gewählt. In Abstimmung mit der Intendantin erstellte der Ausschuss zunächst einen Ablaufplan für das Verfahren. Am 8. Mai 2009 startete ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, das am 29. Mai 2009 endete und mit dem der rbb-Rundfunkrat Unternehmen bzw. Institute suchte für die Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen von rbbtext. Insgesamt gingen sechs Bewerbungen ein. Der rbb- Rundfunkrat entschied sich am 9. Juli 2009 nach einer Anhörung der Bewerber im Dreistufentest-Ausschuss am 24. Juni 2009 für die Gutachter der Firma Solon Management Consulting GmbH & Co. KG. Den Namen des Gutachters gab er auf der Unternehmensseite des rbb unter www.rbb-online.de bzw. rbb-rundfunkrat.de bekannt. Am 29. Mai 2009 legte die Intendantin dem rbb-Rundfunkrat die Angebotsbeschreibung für rbbtext vor. Daraufhin leitete der rbb-Rundfunkrat das Dreistufentest-Verfahren am 3. Juni 2009 ein. Der rbb-Rundfunkrat veröffentlichte die Angebotsbeschreibung gemäß § 11 Abs. 5 RStV in Verbindung mit Ziffer II (3) der rbb-Verfahrensregeln am 3. Juni 2009 für acht Wochen bis zum 29. Juli 2009 auf den Internetseiten des rbb-Rundfunkrates (www.rbb-rundfunkrat.de) und forderte Dritte zur Stellungnahme auf. Ergänzend wies er hierauf mit einer Pressemitteilung hin. Insgesamt (einschließlich der Stellungnahmen zu rbbonline und zu dem von dem rbb-Rundfunkrat federführend betreuten Gemeinschaftsangebot ARD Text / ARD Portal/iTV und EPG) erreichten den rbb-Rundfunkrat 30 Stellungnahmen. Zwei Stellungnehmende setzen sich neben angebotsübergreifenden Ausführungen auch detailliert mit rbbtext auseinander: Der VZBO (Verband der Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland e.V.) und der VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.). 23 Stellungnahmen enthalten allgemeine angebotsübergreifende Äußerungen, die auch das hier zu prüfende Angebot betreffen und die der rbb- Rundfunkrat daher ebenfalls berücksichtigte. Eine (von zwei) umfangreichen Stellungnahmen des VPRT sowie die Stellungnahme des Deutschen Musikrats gingen nach Ablauf der Frist ein und waren daher verfristet. Der rbb-Rundfunkrat hat diese Stellungnahmen dennoch berücksichtigt. Beschluss mit Entscheidungsbegründung des rbb-Rundfunkrates zu rbbtext 13

text übernimmt auch Inhalte vom ARD Text wie das Dossier zur Sendereihe „60<br />

x Deutschland“, Berichterstattungen zu Sportgroßereignissen oder zu<br />

Wahlberichten sowie Sportergebnisdienste. Die Importe für Wetterberichte und<br />

Börsendaten hat der <strong><strong>rbb</strong>text</strong> ebenfalls gemeinsam mit ARD Text eingerichtet.<br />

KI.KA-Text und der Teletext des MDR übernehmen <strong><strong>rbb</strong>text</strong>-Seiten zum<br />

Sandmännchen.<br />

Serviceinformationen bestehen beispielsweise aus Wetterberichten, Flug- und<br />

Bahnfahrplänen, Börsenkursen und Fonds, Kochrezepten und Kulturtipps sowie aus<br />

Informationen zum <strong>rbb</strong> selbst.<br />

Interaktive Inhalte hält der <strong><strong>rbb</strong>text</strong> nur in beschränktem Umfang vor. Interaktion ist<br />

über Telefon, E-Mail, SMS oder auf dem Postweg möglich. Zu den interaktiven<br />

Inhalten zählen redaktionell gestaltete und sendungsbezogene Votings und Quiz.<br />

Mehrwertdienste werden hierfür nicht eingesetzt; die Angebote sind kostenfrei<br />

gestaltet.<br />

II. Verweildauer<br />

Der Videotext ist nicht auf eine längerfristige Verweildauer angelegt. Den<br />

überwiegenden Teil der Seiten aktualisiert und überschreibt die Redaktion<br />

mehrmals täglich. Dennoch ist die Sieben-Tage-Frist nicht für alle Inhalte<br />

ausreichend. So werden beispielsweise sendungsbegleitende Informationen zu<br />

Sendungen, die einen monatlichen Ausspielrhythmus haben, länger vorgehalten.<br />

Für über die Sieben-Tage-Frist hinausgehende Inhalte ist eine maximale<br />

Verweildauer von sechs Monaten vorgesehen. Allgemeine Informationen zu<br />

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