Satzung - Prüfungsverband deutscher Banken eV
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<strong>Prüfungsverband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Banken</strong> e.V.<br />
geeignet ist, abgegeben werden. (2) Dasselbe gilt in den Fällen, in denen diese <strong>Satzung</strong> gegen<br />
die Erteilung von Auflagen durch den Vorstand den vereinsinternen Rechtsbehelf der<br />
Anrufung des Beirates oder gegen Beschlussfassungen des Beirates über die Ablehnung<br />
eines Aufnahmeantrags oder den Ausschluss einer Mitgliedsbank aus dem <strong>Prüfungsverband</strong><br />
den vereinsinternen Rechtsbehelf der Berufung bei der Mitgliederversammlung vorsieht.<br />
_________________<br />
3 Anlagen<br />
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