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Satzung - Prüfungsverband deutscher Banken eV

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<strong>Prüfungsverband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Banken</strong> e.V.<br />

geeignet ist, abgegeben werden. (2) Dasselbe gilt in den Fällen, in denen diese <strong>Satzung</strong> gegen<br />

die Erteilung von Auflagen durch den Vorstand den vereinsinternen Rechtsbehelf der<br />

Anrufung des Beirates oder gegen Beschlussfassungen des Beirates über die Ablehnung<br />

eines Aufnahmeantrags oder den Ausschluss einer Mitgliedsbank aus dem <strong>Prüfungsverband</strong><br />

den vereinsinternen Rechtsbehelf der Berufung bei der Mitgliederversammlung vorsieht.<br />

_________________<br />

3 Anlagen<br />

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