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Satzung - Prüfungsverband deutscher Banken eV

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§ 21 Aufgaben des Beirates<br />

(1) (1) Der Beirat hat folgende Aufgaben:<br />

<strong>Prüfungsverband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Banken</strong> e.V.<br />

1. Er bestellt den Vorstand und kann ihn abberufen.<br />

2. Er stellt den Jahresabschluss fest.<br />

3. Er beschließt über<br />

a) die Geschäftsordnung für den Vorstand,<br />

b) die Prüfungsrichtlinien gemäß § 5 Abs. 4,<br />

c) die Beitrittsanträge,<br />

d) den Ausschluss einer Mitgliedsbank,<br />

e) die Beitragsfestsetzung in den gemäß § 15 Abs. (2) Satz 3 dem Beirat<br />

vorbehaltenen Fällen,<br />

f) die Einrichtung von Ausschüssen und die Übertragung von Aufgaben an einzelne<br />

seiner Mitglieder gemäß nachfolgendem Abs. (2),<br />

g) die Festsetzung von Gebühren gemäß § 15 Abs. (5),<br />

h) die Beteiligung des <strong>Prüfungsverband</strong>es an einer Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />

§ 3 Abs. (2) und<br />

i) alle anderen ihm nach dieser <strong>Satzung</strong> zugewiesenen Entscheidungen.<br />

(2) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />

(2) (1) Der Beirat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen und bestimmte<br />

Aufgaben auf solche Ausschüsse übertragen. (2) Der Beirat kann des Weiteren ein oder<br />

mehrere Beiratsmitglieder beauftragen, bestimmte Aufgaben für ihn wahrzunehmen.<br />

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