Satzung - Prüfungsverband deutscher Banken eV
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§ 21 Aufgaben des Beirates<br />
(1) (1) Der Beirat hat folgende Aufgaben:<br />
<strong>Prüfungsverband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Banken</strong> e.V.<br />
1. Er bestellt den Vorstand und kann ihn abberufen.<br />
2. Er stellt den Jahresabschluss fest.<br />
3. Er beschließt über<br />
a) die Geschäftsordnung für den Vorstand,<br />
b) die Prüfungsrichtlinien gemäß § 5 Abs. 4,<br />
c) die Beitrittsanträge,<br />
d) den Ausschluss einer Mitgliedsbank,<br />
e) die Beitragsfestsetzung in den gemäß § 15 Abs. (2) Satz 3 dem Beirat<br />
vorbehaltenen Fällen,<br />
f) die Einrichtung von Ausschüssen und die Übertragung von Aufgaben an einzelne<br />
seiner Mitglieder gemäß nachfolgendem Abs. (2),<br />
g) die Festsetzung von Gebühren gemäß § 15 Abs. (5),<br />
h) die Beteiligung des <strong>Prüfungsverband</strong>es an einer Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />
§ 3 Abs. (2) und<br />
i) alle anderen ihm nach dieser <strong>Satzung</strong> zugewiesenen Entscheidungen.<br />
(2) Der Beirat kann sich eine Geschäftsordnung geben.<br />
(2) (1) Der Beirat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Ausschüsse bestellen und bestimmte<br />
Aufgaben auf solche Ausschüsse übertragen. (2) Der Beirat kann des Weiteren ein oder<br />
mehrere Beiratsmitglieder beauftragen, bestimmte Aufgaben für ihn wahrzunehmen.<br />
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