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wesen in der Sozialversicherung (SRVwV)

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§ 32 Monatsabstimmung<br />

HVBG Prüfung & Beratung<br />

Handbuch für F<strong>in</strong>anzreferenten und Revisoren<br />

(1) Für die Monatsabstimmung (§ 15 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>s-Rechnungsverordnung)<br />

ist zu prüfen, ob die Summe <strong>der</strong> Habenbeträge und die Summe <strong>der</strong> Sollbeträge übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

Werden Zeit- und Sachbuch getrennt geführt, ist zu prüfen, ob die Summe <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>nahmen bzw. <strong>der</strong> Habenbeträge und die Summe <strong>der</strong> Ausgaben beziehungsweise <strong>der</strong><br />

Sollbeträge im Zeitbuch mit den entsprechenden Gesamtsummen im Sachbuch übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

Bei Verwendung von saldierenden Buchungsmasch<strong>in</strong>en ist die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />

<strong>der</strong> Salden festzustellen. Unstimmigkeiten s<strong>in</strong>d unverzüglich aufzuklären und richtig zu<br />

stellen.<br />

(2) Die Richtigkeit <strong>der</strong> Abstimmung o<strong>der</strong> nicht sofort aufgeklärte Unstimmigkeiten s<strong>in</strong>d von<br />

dem Bediensteten, <strong>der</strong> die Abstimmung verantwortlich durchgeführt hat, zu besche<strong>in</strong>igen.<br />

(3) Werden die Bücher auf masch<strong>in</strong>ell verwertbaren Datenträgern geführt, kann die Abstimmung<br />

ganz o<strong>der</strong> teilweise durch Programme vorgenommen werden. Näheres ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Dienstanweisung (§ 40) zu regeln.<br />

§ 33 Bestandsverzeichnisse<br />

(1) Über die Grundstücke und Gebäude, die Eigentum des Versicherungsträgers s<strong>in</strong>d (§ 16<br />

Abs. 1 Satz 1 <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>s-Rechnungsverordnung), ist e<strong>in</strong> Verzeichnis zu führen.<br />

Das Verzeichnis muss m<strong>in</strong>destens folgende Angaben enthalten:<br />

1. Lage und Fläche <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />

2. Tag des Kaufvertrages,<br />

3. Grundbuchnummer und Nummer des Grundbuchblattes sowie Bezeichnung <strong>der</strong><br />

Grundstückse<strong>in</strong>heit nach dem Inhalt des Grundbuches,<br />

4. Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit getrennt nach Grundstück<br />

und Gebäuden,<br />

5. Werterhöhende nachträgliche Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit<br />

sowie außerordentliche Abschreibungen,<br />

6. Abschreibungssatz für die Gebäude <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />

7. Buchwert <strong>der</strong> Gebäude je Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />

8. Höhe und Fälligkeit von E<strong>in</strong>nahmen aus Mieten und Pachten, es sei denn, dass diese<br />

Angaben an<strong>der</strong>weitig beson<strong>der</strong>s festgehalten werden.<br />

3.2 - 26

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