wesen in der Sozialversicherung (SRVwV)
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§ 32 Monatsabstimmung<br />
HVBG Prüfung & Beratung<br />
Handbuch für F<strong>in</strong>anzreferenten und Revisoren<br />
(1) Für die Monatsabstimmung (§ 15 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>s-Rechnungsverordnung)<br />
ist zu prüfen, ob die Summe <strong>der</strong> Habenbeträge und die Summe <strong>der</strong> Sollbeträge übere<strong>in</strong>stimmen.<br />
Werden Zeit- und Sachbuch getrennt geführt, ist zu prüfen, ob die Summe <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>nahmen bzw. <strong>der</strong> Habenbeträge und die Summe <strong>der</strong> Ausgaben beziehungsweise <strong>der</strong><br />
Sollbeträge im Zeitbuch mit den entsprechenden Gesamtsummen im Sachbuch übere<strong>in</strong>stimmen.<br />
Bei Verwendung von saldierenden Buchungsmasch<strong>in</strong>en ist die Übere<strong>in</strong>stimmung<br />
<strong>der</strong> Salden festzustellen. Unstimmigkeiten s<strong>in</strong>d unverzüglich aufzuklären und richtig zu<br />
stellen.<br />
(2) Die Richtigkeit <strong>der</strong> Abstimmung o<strong>der</strong> nicht sofort aufgeklärte Unstimmigkeiten s<strong>in</strong>d von<br />
dem Bediensteten, <strong>der</strong> die Abstimmung verantwortlich durchgeführt hat, zu besche<strong>in</strong>igen.<br />
(3) Werden die Bücher auf masch<strong>in</strong>ell verwertbaren Datenträgern geführt, kann die Abstimmung<br />
ganz o<strong>der</strong> teilweise durch Programme vorgenommen werden. Näheres ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Dienstanweisung (§ 40) zu regeln.<br />
§ 33 Bestandsverzeichnisse<br />
(1) Über die Grundstücke und Gebäude, die Eigentum des Versicherungsträgers s<strong>in</strong>d (§ 16<br />
Abs. 1 Satz 1 <strong>der</strong> <strong>Sozialversicherung</strong>s-Rechnungsverordnung), ist e<strong>in</strong> Verzeichnis zu führen.<br />
Das Verzeichnis muss m<strong>in</strong>destens folgende Angaben enthalten:<br />
1. Lage und Fläche <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />
2. Tag des Kaufvertrages,<br />
3. Grundbuchnummer und Nummer des Grundbuchblattes sowie Bezeichnung <strong>der</strong><br />
Grundstückse<strong>in</strong>heit nach dem Inhalt des Grundbuches,<br />
4. Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit getrennt nach Grundstück<br />
und Gebäuden,<br />
5. Werterhöhende nachträgliche Anschaffungs- o<strong>der</strong> Herstellungskosten <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit<br />
sowie außerordentliche Abschreibungen,<br />
6. Abschreibungssatz für die Gebäude <strong>der</strong> Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />
7. Buchwert <strong>der</strong> Gebäude je Grundstückse<strong>in</strong>heit,<br />
8. Höhe und Fälligkeit von E<strong>in</strong>nahmen aus Mieten und Pachten, es sei denn, dass diese<br />
Angaben an<strong>der</strong>weitig beson<strong>der</strong>s festgehalten werden.<br />
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