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wesen in der Sozialversicherung (SRVwV)

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HVBG Prüfung & Beratung<br />

Handbuch für F<strong>in</strong>anzreferenten und Revisoren<br />

(4) Erlassene und nie<strong>der</strong>geschlagene Beträge s<strong>in</strong>d vom Beitragssoll abzuziehen. Die Beträge<br />

s<strong>in</strong>d getrennt nach<br />

a. erlassenen,<br />

b. unbefristet nie<strong>der</strong>geschlagenen und<br />

c. befristet nie<strong>der</strong>geschlagenen<br />

Beträgen festzustellen. Der Erlass und die Nie<strong>der</strong>schlagung s<strong>in</strong>d zu begründen.<br />

§ 29 Sonstige Bücher<br />

Wenn es die Sicherheit des Zahlungsverkehrs und <strong>der</strong> Buchführung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Geschäftstätigkeit<br />

erfor<strong>der</strong>n, s<strong>in</strong>d nach näherer Bestimmung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kassenordnung neben Zeit-,<br />

Sach- und Beitragsbuch weitere Bücher o<strong>der</strong> Aufzeichnungen zu führen. Dabei kommen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>in</strong> Betracht:<br />

1. e<strong>in</strong> Kassenbuch für alle Bare<strong>in</strong>zahlungen und Barauszahlungen,<br />

2. Schecküberwachungsbücher zur Überwachung <strong>der</strong> Gutschrift von e<strong>in</strong>gereichten Schecks<br />

beziehungsweise zur Überwachung <strong>der</strong> Belastung durch ausgestellte Schecks,<br />

3. Gegenbücher zur Überwachung <strong>der</strong> Zahlungsmittel auf den Girokonten,<br />

4. Aufzeichnungen zur Überwachung von kurz- und mittelfristigen For<strong>der</strong>ungen und Verpflichtungen,<br />

5. Aufzeichnungen zur Überwachung von Vermögensanlagen und Schuldverpflichtungen.<br />

§ 30 Buchungstag<br />

(1) Buchungstag für die E<strong>in</strong>tragungen <strong>in</strong> die Bücher ist bei<br />

1. allen baren Geldbewegungen <strong>der</strong> Tag <strong>der</strong> Geldbewegung <strong>in</strong> <strong>der</strong> baren Kasse,<br />

2. allen unbaren Geldbewegungen <strong>der</strong> Tag des E<strong>in</strong>gangs des Kontoauszuges, <strong>in</strong> dem die<br />

unbare Geldbewegung enthalten ist.<br />

Ausnahmen können für bestimmte Geschäftsvorfälle <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kassenordnung zugelassen<br />

werden. Der Tag, an dem <strong>der</strong> Versicherungsträger von <strong>der</strong> Geldbewegung verb<strong>in</strong>dlich<br />

Kenntnis erhalten hat, kann mit Zustimmung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde abweichend von Satz 1<br />

Nr. 2 als Buchungstag zugelassen werden.<br />

(2) Für die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vere<strong>in</strong>igungen und <strong>der</strong>en Bundesvere<strong>in</strong>igungen<br />

ist abweichend von Absatz 1 Nr. 2 Buchungstag <strong>der</strong> Tag des Kontoauszuges.<br />

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