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ownload der Habilitationsschrift - Fakultät für Philosophie ...

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23<br />

terschiedenheit zugleich die Einheit des Einzelnen und Allgemeinen ausdrückt.<br />

Da in allem Seienden Einzelheit und Allgemeinheit vereint sind,<br />

kann Hegel sagen: „... alle Dinge sind ein Urteil.“ 46<br />

Schließlich ist <strong>der</strong> Syllogismus eine Form des endlichen Erkennens. Im<br />

Verstandesschluss stehen die drei Begriffe in einem äußerlichen Verhältnis.<br />

Auf dem Standpunkt <strong>der</strong> absoluten spekulativen Theorie aber enthüllt<br />

sich nach Hegels Auf-fassung <strong>der</strong> subjektive Schluss als Entäußerungsstufe<br />

des objektiven Zusammenschlusses des absoluten Subjekts mit sich<br />

selbst vermittels seiner Momente.<br />

Im Gegensatz zum endlichen theoretischen Verhalten kommt in <strong>der</strong><br />

endlichen praktischen Tätigkeit die Unselbständigkeit <strong>der</strong> Objekte ausdrücklich<br />

zur Geltung. (Von dieser Praxis ist zu unterscheiden die konkret<br />

unendliche Praxis auf <strong>der</strong> Stufe des objektiven Geistes.) Das Subjekt „triumphiert“<br />

über das unmittelbar Gegebene und äußerlich Vorhandene<br />

durch dessen Negation. Nach seinen Zwecken und Interessen verän<strong>der</strong>t<br />

und verarbeitet <strong>der</strong> Mensch die ihm dienstbare machtlose Außenwelt. Mittels<br />

des Kriteriums <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Außenwelt teilt Hegel auch die<br />

Sinnesorgane in praktische und theoretische ein. 47<br />

Dass die Objekte nicht als unabhängig <strong>für</strong> sich und nicht als in sich<br />

zweckvoll gefasst werden, darin liegt aber auch <strong>für</strong> Hegel ein Mangel <strong>der</strong><br />

endlichen Praxis (ebenso wie <strong>der</strong> endlichen Theorie).<br />

Zweitens besteht in <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit nach dee subjektiven Seite<br />

hin die Einseitigkeit und Unfreiheit darin, dass die Objektwelt zwar –<br />

im Gegensatz zum passiven theoretischen Verhalten – von den inneren<br />

Zwecken des endlichen Subjekts bestimmt wird und sich als unselbständig<br />

erweist, aber dennoch durch die Praxis nur relativ „formiert“ werden<br />

kann und letztlich in ihrer Objektivität dem Subjekt unüberwindlich wi<strong>der</strong>steht.<br />

Die endliche Praxis ist in <strong>der</strong> Tat zweiseitig: zur Aktivität gehört fatalerweise<br />

die Passivität, nämlich die äußere Bedingtheit und Abhängigkeit von<br />

den objektiven Umständen. (Weiter ist an <strong>der</strong> Praxis mangelhaft, dass die<br />

menschlichen Zwecke, Bedürfnisse und Interessen von außen beeinflusst<br />

sind, untereinan<strong>der</strong> in Konflikt geraten und zu zufälligen und willkürlichen<br />

Entscheidungen führen können.)

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