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ownload der Habilitationsschrift - Fakultät für Philosophie ...

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19<br />

2. Die Mangelhaftigkeit, Einseitigkeit und Unfreiheit <strong>der</strong> Theorie und<br />

Praxis im Bereich <strong>der</strong> Endlichkeit<br />

Wenn bisher die Einheit des Theoretischen und Praktischen hervorgehoben<br />

wurde, so kommt es jetzt darauf an, ihre Differenz zu erfassen.<br />

Hier<strong>für</strong> ist <strong>der</strong> Ausgangspunkt <strong>der</strong> Subjekt-Objekt-Gegensatz.<br />

„Subjekt“ <strong>der</strong> Theorie und Praxis ist aber nicht etwa <strong>der</strong> Mensch als<br />

leiblich-geistige Einheit, son<strong>der</strong>n das „Bewusstsein“ o<strong>der</strong> „Ich“ ist es, das<br />

sich als „Subjekt“ praktisch o<strong>der</strong> theoretisch zu den Gegenständen verhält<br />

und den Gegensatz zu ihnen zur Versöhnung und zur Freiheit – als dem<br />

Beisichsein im an<strong>der</strong>en – zu bringen sucht. „Den höchsten Inhalt nun,<br />

welchen das Subjektive in sich zu befassen vermag, können wir kurzweg<br />

die Freiheit nennen.“ 33<br />

Die Unfreiheit ist das Objektive, das dem Subjekt als Schranke und<br />

Fremdes gegenübersteht. „Der Trieb <strong>der</strong> Wissbegierde, <strong>der</strong> Drang nach<br />

Kenntnis, von <strong>der</strong> untersten Stufe an bis zur höchsten Staffel philosophischer<br />

Einsicht hinauf, geht nur aus dem Streben hervor, jenes Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Unfreiheit aufzuheben und sich die Welt in <strong>der</strong> Vorstellung und im<br />

Denken zu eigen zu machen. In <strong>der</strong> umgekehrten Weise gehe die Freiheit<br />

im Handeln darauf aus, dass die Vernunft des Willens Wirklichkeit erlange.“<br />

34<br />

Es ergibt sich: die endliche o<strong>der</strong> relative theoretische und praktische<br />

Tätigkeit in <strong>der</strong> Sphäre des subjektiven Geistes unterscheiden sich vor allem<br />

durch eine umgekehrte Stellung des Ich zum Gegenstand: in <strong>der</strong> theoretischen<br />

Tätigkeit verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> bestimmt (durch Setzung eines Unterschieds)<br />

<strong>der</strong> Gegenstand das Ich, in <strong>der</strong> praktischen Tätigkeit dagegen bestimmt<br />

o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t das Ich den Gegenstand (sei er ein äußerer, sinnlicher,<br />

sei er ein innerer, intelligibler des objektiven Geistes, also ein rechtlicher,<br />

moralischer o<strong>der</strong> sittlicher 35 , wobei im letzten Fall <strong>der</strong> Gegensatz im<br />

Inneren und Subjektiven selbst liegt). Die Vereinigung von Subjekt und<br />

Objekt ist also in Theorie und Praxis gegenläufig: in <strong>der</strong> Theorie wird das<br />

Innere mit dem Äußeren, in <strong>der</strong> Praxis das Äußere mit dem Inneren zur<br />

Übereinstimmung gebracht. Der Anfang <strong>der</strong> Theorie liegt bei dem äußeren<br />

Vorhandenen, <strong>der</strong> Anfang <strong>der</strong> Praxis bei dem inneren Entschluss. 36

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