Wolfgang F. Ockenfels KLEINE KATHOLISCHE ... - Ordo Socialis
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Wunsch, dass sein Leistungseinsatz belohnt wird mit einem Ertrag, der die aufgewandten Kosten<br />
und Mühen übersteigt. Das gilt für Unternehmer mit ihrem Gewinn in gleicher Weise wie für Arbeitnehmer<br />
mit ihrem Einkommen.<br />
Die Stellungnahmen der Katholischen Soziallehre zum Wettbewerb sind gekennzeichnet von dem<br />
Bestreben, ihm Maß und Mitte zu geben, seinen instrumentalen Charakter hervorzuheben und seine<br />
Hinordnung auf übergeordnete Ziele zu betonen. Eine schrankenlose Wettbewerbsordnung<br />
kann nicht oberstes Gesetz der Wirtschaft sein. Es werden vor allem zwei Vorbehalte angemeldet.<br />
Der erste wendet sich gegen die exzessiven und zerstörerischen Folgen einer sich selbst überlassenen<br />
Konkurrenz, die ein hemmungsloses Macht- und Erwerbsstreben fördert - und die überdies<br />
eine gesunde Wettbewerbsstruktur außer Kraft setzt. Erfahrungsgemäß kann sich der Wettbewerb<br />
nicht von selbst aufrechterhalten. Er trägt selbstzerstörerische Elemente in sich und bedarf daher<br />
einer staatlichen Rahmenordnung. Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen Wettbewerbsbeschränkungen<br />
haben diesem Umstand Rechnung getragen.<br />
Der zweite Vorbehalt gegen den ungebundenen Wettbewerb ist, dass sein Mechanismus gegen<br />
Forderungen der Gerechtigkeit und der Menschenwürde „blind“ sei. Widersprochen wird der altliberalen<br />
These, wenn etwas nur in der Freiheit des Wettbewerbs zustande komme, sei es schon<br />
deshalb auch gerechtfertigt. Im Wettbewerb soll sich die jeweils „bessere“ Leistung am Markt<br />
durchsetzen. Was aber ist „besser“ im qualitativen Sinn? Ist es nur das, was auf dem Markt einen<br />
Preis erzielt? Hier stellt die Katholische Soziallehre einige unbequeme Fragen an eine bloße<br />
Marktwirtschaft, die sich teilweise zweifelhafter Werbemethoden bedient, immer neue, auch überflüssige<br />
und schädliche Wünsche weckt und den Markt mit immer neuen Produkten überschwemmt.<br />
Kritisch befragt werden die maßlosen Konsumenten einer Wegwerf- und Überflussgesellschaft,<br />
die ihre Verantwortung für die knapper werdenden Rohstoffe und die durch Abfälle<br />
belastete Umwelt nicht ausreichend wahrnehmen. Ein Wirtschaftsunternehmen, das unzumutbare<br />
Umweltschäden verursacht, mag zwar rentabel arbeiten und wertvolle Güter hervorbringen, mindert<br />
aber durch die von ihm ausgehenden Belastungen den gesamtwirtschaftlichen Nutzen durch<br />
Schädigung der Volksgesundheit.<br />
Der Sinn der Wirtschaft, so sagt das Zweite Vatikanische Konzil (in „Gaudium et spes“ Nr. 64),<br />
„besteht aber weder in der vermehrten Produktion als solcher noch in der Erzielung von Gewinn<br />
und Ausübung von Macht, sondern im Dienst am Menschen, und zwar am ganzen Menschen im<br />
Hinblick auf seine materiellen Bedürfnisse, aber ebenso auf das, was er für sein geistiges, sittliches,<br />
spirituelles und religiöses Leben benötigt“. Wer ist aber für die Prioritäten in der Wertbestimmung<br />
verantwortlich? Hier sind in erster Linie die die „Werte“ nachfragenden Verbraucher zu<br />
nennen, wie auch immer ihre Vorstellungen über Wohlstand und Konsumstandard beeinflusst sein<br />
mögen. Werbung ist ja nicht bloß Angelegenheit der Privatwirtschaft, sondern im Sinne von<br />
„Verbraucheraufklärung“ auch Aufgabe des öffentlichen wie privaten Bildungs- und Mediensystems.<br />
Natürlich sind in gleicher Weise auch Produktion und Handel für das, was sie produzieren und<br />
vertreiben (und wie sie es tun) verantwortlich -und werden auch zunehmend zur Verantwortung<br />
gezogen (zum Beispiel durch das Verursacherprinzip). Als letzte normative Instanz in der wirtschaftlichen<br />
Wertbestimmung hat der Staat seine Gemeinwohlverantwortung wahrzunehmen, einmal<br />
über die allgemeine Gesetzgebung, zum anderen über die Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik.<br />
Das bedeutet eine starke Mitbestimmung in der Setzung von Wertprioritäten für den Wirtschaftsablauf.<br />
Beispielsweise sind auch staatliche Subventionen für den Wohnungsbau, die Landwirtschaft<br />
und bestimmte Industrien korrigierende Eingriffe in freie Marktgesetze im Sinne politisch<br />
gesetzter Wertprioritäten. Der Staat steht hier vor schwierigen Wertabwägungen, ob zum<br />
Beispiel der Vollbeschäftigung oder dem Umweltschutz der Vorrang gebührt.<br />
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