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Zweitens erschwerten die Konsequenzen, die sich aus dem am 10. Januar<br />

1920 in Kraft getretenen Versailler Vertrag ergaben, die Geschäftstätigkeit. So<br />

verschlechterte sich die Zoll-Situation 744 und es kam zum Verlust von<br />

Standortvorteilen in ehemaligen deutschen Konzessionsgebieten und<br />

Kolonien. 745 Wurden die Auflagen des Versailler Vertrags nicht erfüllt, drohten<br />

Beschlagnahmung und Enteignung. 746 Dabei wurde die wirtschaftliche<br />

Betätigung von Siemens in China von den Alliierten sehr genau beobachtet 747<br />

über die Tätigkeit unserer Übersee-Organisation während des Kriegs, Berlin 12.8.1919, S.<br />

3 ff.<br />

743 Vgl. SAA 12/Lm 910a I: Informationen für Übersee No. 1. Kurze Mitteilungen über die<br />

Vorgänge in der AU im Stammhaus sowie über die Tätigkeit unserer Übersee-<br />

Organisation während des Kriegs, Berlin 12.8.1919, S. 3 ff.<br />

744 Das Stammhaus beklagte §129 des Vertrags, der China zur freien Festlegung von<br />

Einfuhrzöllen auf deutsche Produkte berechtigte, während für die Waren aller anderen<br />

Mächte ein fester Wertzoll von 5 Prozent berechnet wurde. Da in chinesischen Zollämtern<br />

der englische Einfluss überwog, musste Siemens mit erhöhten Zöllen rechnen. Vgl. SAA<br />

50/Lm 312: Geschäftsaussichten in China nach dem Kriege (Keßler), Siemensstadt<br />

6.10.1919, S. 3 f.<br />

745 Die Siemens China Co. hatte den Verlust von Standortvorteilen in den Gebieten Hankow<br />

und Tientsin hinzunehmen, in denen sich durch die Aufhebung der deutschen<br />

Konzessionen und ihre Rückgabe an China (§132 des Vertrags) der internationale<br />

Wettbewerb verschärfte. Ähnliche Nachteile ergaben sich für die Siemens-Geschäfte in<br />

der Shantung-Provinz als ehemalige deutsche Kolonie: In den §156 bis 158 wurde die<br />

Annullierung aller dortigen deutschen Rechte, Titel und Privilegien und ihre Übertragung<br />

an Japan festgelegt. Vgl. SAA 50/Lm 312: Geschäftsaussichten in China nach dem Kriege<br />

(Keßler), Siemensstadt 6.10.1919, S. 3 f.<br />

746 Daher wurden noch im Herbst 1921 Schiffsladungen von Siemens, die für China bestimmt<br />

waren, an Deckadressen gesandt. Andere größere deutsche Firmen verwendeten zu<br />

diesem Zeitpunkt sogar noch für Briefsendungen derartige Deckadressen. Vgl. SAA 5968-<br />

2: Verwendung des Firmennamens (Schreiben von S.Ch.Co. an Unterbüro in Hankow mit<br />

Kopie an weitere Büros und CVU), 24.9.1921.<br />

747 Beispielsweise erschien im Jahre 1920 in den „China Daily“ ein Zeitungsartikel, der scharf<br />

kritisierte dass Siemens chinesische Unternehmen mit Anlagen für den Abbau von<br />

Kohleminen beliefert hatte. Hintergrund der Vorwürfe war, dass Deutschland im Versailler<br />

Vertrag verpflichtet worden war, derartige Anlagen als Reparationsleistung für im Krieg<br />

zerstörte Kohleminen an die Franzosen abzugeben. Diesen gegenüber hatte Deutschland<br />

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