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musste indirekt vorgegangen werden, da Wuchang nicht zu den „offenen“<br />

Plätzen Chinas gehörte, das heißt, mit ausländischem Kapital konnten weder<br />

Konzessionen noch Eigentum erworben werden. Daher gründete Siemens die<br />

chinesische Gesellschaft Wuchang Electric Light Co. Ltd. An der Spitze<br />

standen als Vermittler die beiden Kompradoren der Büros Shanghai und<br />

Hankow, mit denen zur Sicherstellung der Siemensinteressen ein Vertrag<br />

abgeschlossen wurde, in dem festlegt wurde, dass Siemens das alleinige<br />

Recht auf den Bau und den Betrieb der Zentrale samt Leitungsnetz und<br />

Installationsanschlüssen erhielt. 740 Die Lieferung und die Inbetriebnahme der<br />

Anlage erfolgten trotz der umständlichen Transportmöglichkeiten noch vor<br />

Ausbruch des Ersten Weltkriegs. 741<br />

740 Vgl. SAA 27/La 792: Centrale Wuchang von Siemens, Berlin 8. Mai 1914, S. 1 ff. Das<br />

Gründungskapital betrug zunächst 120.000 chinesische Dollar, von denen vor der<br />

Erteilung der Konzession 60.000 Dollar in einer europäischen Bank deponiert werden<br />

mussten. Das Aktienkapital wurde in 1.200 Aktien zu je 100 Dollar aufgeteilt. Die<br />

Dividende wurde auf 8 Prozent pro Jahr festgesetzt, konnte jedoch bei schlechter<br />

Geschäftslage gesenkt werden. Die Konzession war zeitlich unbegrenzt und sicherte<br />

Siemens ein Monopol für die Licht- und Kraftabgabe sowie für die etwaige Stromabgabe<br />

an elektrische Bahnen. Die Errichtung von Gasanstalten zur Lieferung von Gas für<br />

Beleuchtungszwecke wurde als Konkurrenzunternehmen angesehen und nicht gestattet.<br />

Die Anlage war zunächst für 6.000 Kohlefadenlampen bemessen. Die Baukosten sollten<br />

durch SSW bestritten werden. Erst nach Inbetriebnahme der Anlage sollten Aktien der<br />

Gesellschaft dem chinesischen Publikum angeboten werden. Die Regierung, die an dem<br />

Auftrag sehr interessiert war, erklärte sich bereit, sich durch die Vergabe eines<br />

Grundstücks im Werte von 12.000 Dollar zu beteiligen. Des Weiteren gewährten die<br />

Behörden einen Erlass der Konzessionsgebühren und eine Befreiung von allen Steuern.<br />

741 Vgl. SAA 27/La 792: Memorandum of Agreement zwischen Siemens China and Wuchang<br />

Electric Light Co., S. 1 ff. In der Wirtschaftlichkeitsrechnung wurde eine ungefähr 10-<br />

prozentige Verzinsung des Kapitals ermittelt.<br />

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