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Fortentwicklung des Geschäfts. Ziel des Kartells war die Verhinderung eines<br />

„unfairen“ Wettbewerbs und die Kontrolle der Preise.<br />

Das 1931 neu gegründete Kartell traf sich monatlich zu festgeschriebenen<br />

Terminen. Jede, der beteiligten Firmen musste ein Mitglied ihrer<br />

Geschäftsleitung als Direktor ins Kartell entsenden. Die vier Kartelldirektoren<br />

wählten aus ihrer Mitte für drei Monate einen Geschäftsführer („Managing<br />

director“), der das Kartell in dieser Zeit leitete. Für die Verabschiedung von<br />

Beschlüssen war eine Mehrheit von mehr als Dreiviertel der Direktoren<br />

notwendig. Innerhalb des Kartells wurde ein Großteil der elektrotechnischen<br />

Erzeugnisse des japanischen Markts reguliert. 506 Die Aufträge wurden nach<br />

einem speziell vorgegebenen Schlüssel verteilt: Shibaura erhielt 39 Anteile,<br />

Hitachi 35,5 Anteile, Mitsubishi 25,5 Anteile und die Fusi 12 Anteile. 507 Die<br />

Anteile der Fusi setzten sich aus fünf Anteilen aus dem Bereich Motoren und<br />

Generatoren („rotating machines“), 2,5 Anteilen aus dem Bereich<br />

Transformatoren und 4,5 Anteilen aus der Sparte Schaltanlagen zusammen.<br />

Von allen erhaltenen Aufträgen sollten die Firmen 5 Prozent des<br />

Auftragswerts als Reserve dem Kartell übertragen. Aus diesen Beträgen<br />

wurden unter anderem die Kartellunkosten finanziert. Ein Verstoß gegen die<br />

Kartellbestimmungen hatte den Ausschluss der betreffenden Firma zur Folge.<br />

Das Kartell war zunächst für die Laufzeit von einem Jahr gegründet worden.<br />

506 Wasserturbinen, Gleich- und Wechselstromgeneratoren (ausgenommen solche, die direkt<br />

mit Wasserturbinen gekoppelt waren), Frequenzwandler, Phasenverstärker, Einanker-<br />

umformer, Motorgeneratoren, Transformatoren (ausgenommen Stabtransformatoren mit<br />

weniger als 50 kVA), Quecksilberdampfgleichrichter, Induktionsregler, Wechselstrom-<br />

motoren (ausgenommen Standardmotoren mit weniger als 50 PS), Gleichstrommotoren<br />

(ausgenommen Hauptmotoren für U-Boote), Steuer- und Kontrolleinrichtungen und<br />

Widerstände, Motoren und Steuereinrichtungen für elektrische Autos, Schaltkästen und<br />

Schalttafeln, Stromkreisunterbrecher und Schutzvorrichtungen. Vgl. hierzu SAA 54/Ld 192:<br />

Articles of Satsuki Kai, Mai 1931, S. 3.<br />

507 Die Summe der Anteile ohne Fusi-Anteil beträgt 100, mit Fusi-Anteil 112. Die Anteile sind<br />

im Vertrag mit Prozentzeichen ausgewiesen. Dies lässt vermuten, dass die Quoten bereits<br />

unter den drei großen Firmen zur Basis 100 verteilt wurden und die Fusi erst später zum<br />

Kartell dazu stieß. Vgl. SAA 54/Ld 192: Articles of Satsuki Kai, Mai 1931, S. 3.<br />

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