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Aufgrund dieser ungünstigen Marktsituation kam es zu umfangreichen<br />

Verhandlungen mit verschiedenen Konkurrenten. 501 Als Erstes konnte 1928<br />

eine Absprache mit den führenden japanischen Elektrounternehmen im<br />

Scheinwerfersegment getroffen werden. 502<br />

Nur ein Jahr später gelang es auch auf dem Gebiet der Spinnmotoren eine<br />

Übereinkunft mit den Konkurrenzunternehmen Yasukawa und Ito zu<br />

erzielen. 503 Alle neuen Aufträge wurden zukünftig gleichmäßig zu je einem<br />

Drittel unter den Firmen aufgeteilt. Bei der Preisfestlegung konnte sich die<br />

Fusi allerdings nicht durchsetzen. Sie hatte einen Mindestverkaufspreis von<br />

750 Yen je Motor gefordert, was von Yasukawa abgelehnt wurde. Der<br />

gemeinsame Mindestpreis betrug nun 650 Yen, was eine Erhöhung des zuvor<br />

üblichen Verkaufspreises um immerhin circa 100 Yen bedeutete. Dieser Preis<br />

bezog sich jedoch nur auf kleine Anfragen, alle größeren Anfragen waren dem<br />

Kartell zu melden.<br />

Wie an den beiden Beispielen deutlich wird, war die Fusi um entsprechende<br />

Arrangements mit verschiedenen Konkurrenten bemüht, doch das wichtigste<br />

Kartell zum damaligen Zeitpunkt stellte das Satsuki-Kai-Kartell dar.<br />

des Ausgangspreises von 1926 und war bis 1928 sogar auf 106 Prozent gestiegen. Vgl.<br />

SAA 54/Ld 192: Strategiepapier der Fusi vom 19. Juni 1931, Index of Prices.<br />

501 So gab es Überlegungen und Verhandlungen in der Weltwirtschaftskrise über eine Fusion<br />

mit Mitsubishi Electric sowie eines Zusammenschlusses der vier großen<br />

starkstromtechnischen Firmen Shibaura Engineering, Mitsubishi Electric, Hitachi und der<br />

Fusi. Beide Verhandlungen verliefen erfolglos. Vgl. Kudo, Japanese-German,<br />

S. 188–194.<br />

502 Vgl. SAA 17/La 812: Auszug aus einem Schreiben des Herrn Direktor Mohr vom<br />

19. Februar 1929. Japan und seine Kolonien fielen nicht unter das INCA-Abkommen. Die<br />

japanischen Firmen hatten kein direktes Abkommen mit dem Kartell, waren aber als<br />

Lizenznehmer einiger INCA-Firmen in ihrem Export eingeschränkt. Zusätzlich waren die<br />

japanischen Produkte auf dem Weltmarkt noch nicht wettbewerbsfähig. Vgl. hierzu<br />

Hasegawa, Competition, S. 165–189, hier S. 178ff. und SAA 17/La 812: Auszug aus<br />

einem Schreiben des Herrn Direktor Mohr vom 19. Februar 1929.<br />

503 Vgl. SAA 17/La 812: Auszug aus einem Schreiben des Herrn Direktor Mohr vom<br />

19. Februar 1929.<br />

Seite | 167

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