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Dokument 1.pdf - Opus - Friedrich-Alexander-Universität Erlangen ...

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Am 9. März 1927 erstattete der Gesandte des Stammhauses, von Rosen, in<br />

Berlin der CVU Bericht über seinen Aufenthalt in Japan. 469 Er sah zum<br />

gegenwärtigen Zeitpunkt die Ausgabe einer Anleihe an die Fusi als<br />

unausweichlich an, da sonst das japanische Unternehmen nicht in der Lage<br />

sei, die Lieferverbindlichkeiten gegenüber Siemens zu begleichen. Natori wies<br />

ausdrücklich darauf hin, dass keine Bank dazu bereit wäre, die entstandenen<br />

Lieferverbindlichkeiten zwischenzufinanzieren. Siemens entschied sich<br />

letztlich aufgrund der Gefahr, die kurzfristigen Forderungen abschreiben zu<br />

müssen, dafür, der Fusi die geforderte Anleihe zu geben. Am 23. März 1927<br />

wurden folgende Bedingungen für eine Anleihe festgehalten: Die Anleihe<br />

sollte zu einen Nennwert von 1 Million US-Dollar (circa 2,1 Millionen Yen)<br />

ausgegeben werden und die Zinsbelastung wurde mit 7,5 Prozent fixiert.<br />

Darüber hinaus vereinbarten die Verantwortlichen die sofortige Zahlung der<br />

aufgelaufenen Zinsen für Lieferverbindlichkeiten und setzten einen Termin<br />

fest, wann die gesamten Lieferverbindlichkeiten zurückgezahlt werden<br />

mussten. Als Sicherheiten pfändete Siemens das Lager der Fusi und forderte<br />

eine Forderungsabtretung des japanischen Unternehmens zu ihren<br />

Gunsten. 470<br />

Siemens vorliegenden englischen Fassung des Zeichnungsprospekts finde sich keinerlei<br />

Einschränkung nach der erst eine Dividende ausbezahlt werden müsse, bevor das<br />

ausstehende Kapital eingefordert werden könne. Vgl. SAA 9376: Zeichnungsprospekt für<br />

Fusi Aktie. Nach der Quellenlage bleibt es unklar, ob es eine solche Regelung – entweder<br />

schriftlich im japanischen Originalzeichnungsprospekt oder mündlich als Zusage seitens<br />

Furukawas an wichtige Aktionäre – tatsächlich gab. Im Siemens-Schriftverkehr wird auch<br />

nach dem 28. Februar 1927 davon ausgegangen, dass diese Regelung existierte.<br />

469 Von Rosen kehrte wohl erst spät (ein Datum findet sich nicht in den Quellen) nach<br />

Deutschland zurück. Vgl. SAA 20/La 942: Bericht vom 9. März 1927 durch von Rosen.<br />

470 Vgl. SAA 20/La 942: Bedingungen für eine Anleihe an die Fusi vom 21. März 1927. Ein<br />

anderes Strategiepapier der AU 1 vom 1. April 1927 forderte unter den Punkten<br />

„Bilanzaufmachung“ und „Börsentechnik“ andere Maßnahmen zur Fusi-Sanierung: Nach<br />

Einsparungen in allen Bereichen sollte zum April 1928 die „Aufmachung“ der Bilanz<br />

umgestellt werden, um die Erzielung eines „scheinbaren Gewinns“ zu ermöglichen.<br />

Erstmalig solle dann 5 Prozent Dividende ausgeschüttet werden, allerdings nur an die<br />

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