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dass die neue Gesellschaft für den Export ihrer Fabrikate die Zustimmung von<br />

Siemens einholen musste. Für den Export nach China war eine Abstimmung<br />

mit der Siemens China Co. zwingend erforderlich – was bedeutete, dass<br />

Siemens den Export jederzeit unterbinden konnte. 430 Da Furukawa ihre im<br />

Jahr 1921 errichtete Telefonfabrik aufgrund der neuen Verträge nicht in die<br />

gemeinsame Gesellschaft einbringen konnte, wurde diese nun<br />

ausgeklammert. Das Zaibatsu war zudem bereit, bestehende Siemens-<br />

Vertragsbindungen und -Absprachen für Wassermesser und Signalanlagen zu<br />

akzeptieren und diese ebenfalls aus dem Vertrag auszuschließen.<br />

Des Weiteren wurde im Zusatzvertrag fixiert, dass Siemens die Option für<br />

20.000 weitere Aktien wahrnahm und als Gegenleistung Sachwerte in Form<br />

von Lagerbeständen und Geschäftsausstattung der SSDKK in die neue<br />

Gesellschaft einbrachte. Als Ausgleich wollte Furukawa die Patentverwaltung<br />

der drei Gesellschaften in einer gemeinsamen Einrichtung bündeln. Siemens<br />

lehnte dies jedoch ab. Deutsche Patente sollten auch zukünftig von der<br />

SSDKK in Japan angemeldet werden und danach – unter Übernahme der<br />

Kosten der Patentanmeldung – auf die neue Gesellschaft übertragen<br />

werden. 431 Yoshimura und Kajiyama kehrten im Mai 1922 nach der<br />

Unterzeichnung der Zusatzverträge nach Japan zurück. Das in Berlin<br />

verhandelte Vertragswerk wurde von der Furukawa Holding angenommen.<br />

Die Bauarbeiten für die Fabrik begannen noch im selben Jahr. Ende<br />

November 1922 war das Gelände für die Fabrik bautechnisch erschlossen:<br />

Das Seeufer war befestigt, ein Stichkanal gegraben und ein Anschlussgleis<br />

verlegt. Keßler reiste Ende 1922 nach Japan, um nun selbst die Leitung der<br />

430 Vgl. SAA 9376: Fusi Vertrag, S. 11.<br />

431 Vgl. SAA 10108: Keßler, Bericht über die Gründung der neuen Gesellschaft in Japan vom<br />

20. November 1922, S. 2. Die Produktion von Wassermessern sollte jedoch bei dem<br />

Gemeinschaftsunternehmen verbleiben.<br />

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