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5 Prozent Freiaktien bei eventuell folgenden Kapitalerhöhungen wurde zwar<br />

im Vertrag mit Furukawa vereinbart, mit Rücksicht auf die zu erstellenden<br />

Beteiligungsprospekte für die freie Zeichnung von Anteilen jedoch nicht darin<br />

vermerkt. Furukawa erwartete eine schnelle Antwort, ob und mit welchem<br />

Betrag sich Siemens über die Freiaktien hinaus beteiligen wolle. Ferner<br />

empfahl Natalis, die Forderung zu stellen, die technische Leitung an Kieffer zu<br />

übertragen, um diesem den notwendigen Einfluss auf die Qualität zu<br />

sichern. 420<br />

Die Vorlage des unterzeichneten Vertrags in den Stammhäusern sorgte nicht<br />

nur für Zustimmung. 421 Zum einen sah der Kontrakt vor, dass – entgegen der<br />

Zusagen Keßlers ans Stammhaus 422 – die neue Gesellschaft ihre Fabrikate<br />

vollkommen frei in jeden beliebigen Markt exportieren konnte. 423 Zum anderen<br />

hatte das Stammhaus während der Verhandlungen in Japan im Juni 1921<br />

einen Kartellvertrag mit der Western Electric geschlossen. 424<br />

Bestand des Nürnberger Werkes entnommen. Vgl. SAA 12/Lh 759: Le Vrang, Das<br />

Japanwerk, Fusi Denki Kabushiki Kaisha 1921–1945, Bericht von 1952, S. 15–19.<br />

420 Vgl. SAA 9482: Aktennotiz zur Besprechung vom 22. August 1921. Protokoll vom<br />

3. September 1921, S. 6 f.<br />

421 „Als sie den Vertrag den Vorständen […] vorlegten, war die Bestürzung der leitenden<br />

Herren groß.“ Vgl. SAA 8155: Vertrauliches Schreiben zum Fusi Vertrag, 7. August 1951,<br />

S. 1.<br />

422 Vgl. die Angaben Keßlers während der Verhandlungen in Japan ans Stammhaus.<br />

423 Vgl. SAA 19567: Bericht von Reyss, Das Zustandekommen des Fusi Vertrages vom 29.<br />

Januar 1946, S. 2.<br />

424 Bereits 1913 war die „gegenseitige Gewährung von Patenten“ und eine „gewisse<br />

Geschäftsverteilung“ zwischen den beiden Firmen vereinbart worden. Dieser Kartellvertrag<br />

wurde „mit Rücksicht auf die amerikanische Antitrustgesetzgebung“ von den englischen<br />

Tochtergesellschaften der Stammhäuser geschlossen, für Siemens & Halske also durch<br />

Siemens Brothers in London. Nach dem Ersten Weltkrieg und der Enteignung von<br />

Siemens Brothers fühlte sich die Western Electric gegenüber Siemens & Halske nicht<br />

mehr an diesen Vertrag gebunden. Nach erneuten Verhandlungen wurde im Juni 1921<br />

zwischen der Siemens & Halske und der Western Electric ein Vertrag geschlossen, der<br />

„die Verteilung des Fernsprechergeschäftes […] der Welt […] nach bestimmten<br />

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