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als zu weitläufig abgelehnt. Da keine Einigung erzielt werden konnte, mußte<br />

die Entscheidung in dieser Frage vertagt werden. Zusammenfassend kann<br />

gesagt werden, dass Siemens bei diesem Projekt die technische<br />

Unterstützung liefern und Sumitomo die kaufmännische Seite übernehmen<br />

sollte. 340<br />

Doch schon nach kurzer Zeit hatte die Siemens Muttergesellschaft mit einigen<br />

Punkten des zu Beginn des Jahres 1914 in Berlin beschlossenen<br />

provisorischen Joint Ventures einige Probleme. Vor allem den vereinbarten<br />

Mehrheitsanteil von Sumitomo sowie das weitreichende Absatzgebiet sah das<br />

Berliner Unternehmen kritisch. Infolgedessen sollte Alfred Berliner bei seinem<br />

Japan-Besuch im April 1914 nochmals einzelne Punkte des Vertrags mit<br />

Sumitomo nachverhandeln. Dem früheren Vorstandsvorsitzenden der SSW,<br />

der schon die Verhandlungen mit Furukawa 1907 geführt hatte, gelangen<br />

wichtige Änderungen:<br />

So setzte er eine Erhöhung der Beteiligung von Siemens am Joint Venture<br />

von 40 auf 50 Prozent durch. Bestehen blieb die Übertragung zusätzlicher 15<br />

Prozent der Sumitomo-Anteile als Gegenleistung für den Know-how-Transfer<br />

von Siemens, sodass das Berliner Unternehmen letztlich einen Anteil von 65<br />

Prozent am Joint Venture hielt. Bei zukünftigen Kapitalerhöhungen sollte die<br />

Zuteilung der jungen Aktien im Verhältnis eins zu eins erfolgen, um die<br />

bestehenden Verhältnisse nicht zu verändern.<br />

Des Weiteren setzte Berliner durch, dass der Vorstand des Joint Ventures<br />

paritätisch besetzt wurde. Das galt auch für die Mitsprache über den Betrieb<br />

des Gemeinschaftsunternehmens. Entsprechend wurde der Wunsch<br />

Sumitomos, im operativen Geschäft grundsätzlich das letzte Wort zu haben,<br />

revidiert und das Mehrheitsrecht für den Großteil der Entscheidungen<br />

340 Vgl. SAA 68/Li 151: Memorandum über Verhandlungen über eine Kabelfabrik,<br />

Januar/Februar 1914, S. 1–12, und Takenaka, Siemens, S. 196.<br />

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