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Maschinen in Höhe von 1,13 Millionen Yen zur Verfügung zu stellen. 320 Im<br />

weiteren Verlauf konnte jedoch weder über den ursprünglichen Vorschlag der<br />

Tokyo Dento noch den Gegenvorschlag des Berliner Konsortiums eine<br />

Einigung erzielt werden. 321 Die Verhandlungen gerieten sowohl von<br />

japanischer als auch von deutscher Seite ins Stocken.<br />

Die Tokyo Dento lehnte die von den deutschen Partnern vorgeschlagene<br />

höhere Zinsbelastung von 6 Prozent und die kürzere Tilgungsdauer von nur 4<br />

Jahren ab. 322 Während die deutsche Seite die Kompromissvorschläge des<br />

japanischen Zaibatsu ablehnte, stellte auch hier die von japanischer Seite<br />

vorgeschlagene längere Tilgungsdauer von 5 Jahren zu einem Zinssatz von 5<br />

Prozent einen zentralen Kritikpunkt dar.<br />

320 Vgl. SAA 20/Lk 368: AEG, Export Department an S&H, 17. Juni 1898, und SAA 20/Lk 368:<br />

Depesche von S&H, Centralstelle an S&H, JA, 10. Juni 1898, sowie Takenaka, Siemens,<br />

S. 172 ff. Die Rückzahlung durch das japanische Unternehmen sollte über 5 Jahre zu<br />

einem Zinssatz von 5 Prozent erfolgen. Der Kredit sollte mit einer Hypothek auf das<br />

Gesamtvermögen der Tokyo Dento gesichert werden, die aufgrund der noch restriktiven<br />

Politik gegenüber Ausländern dem langjährigen Gesandten und Keßler-Freund Aoki<br />

übertragen werden sollte, der hierbei aus juristischen Gründen als Mittler fungieren<br />

musste. Aoki sollte den Kredit übernehmen, da die Grund- und Bodenpolitik seit einer<br />

Verordnung von 1873 Ausländern den Besitz von Grund und Boden verbot. Die Revision<br />

der Verträge fand parallel zu den Kreditverhandlungen statt. Erst nach der Revision der<br />

ungleichen Verträge gingen alle Grund- und Bodenrechte vollständig an die Berliner<br />

Unternehmen über.<br />

321 Vgl. SAA 20/Lk 368: AEG, Export Department an S&H, 17. Juni 1898, und SAA 20/Lk 368:<br />

S&H, JA, an S&H, Centralstelle, 24. Juli 1898. Der Gegenvorschlag der Berliner<br />

Unternehmen sah vor, einen Kredit in Höhe von 800.000 Yen mit einer Laufzeit von 4<br />

Jahren und einem Zinssatz von 6 Prozent, bereitzustellen. Die Kreditsicherung sollte durch<br />

eine Hypothek auf das Gesamtvermögen der Tokyo Dento, wie es vom japanischen<br />

Unternehmen bereits vorgeschlagen, vollzogen werden. Aoki Shuzo würde, wie bereits<br />

erwähnt, aus juristischen Gründen so lange als Strohmann fungieren bis eine Revision der<br />

Zoll- und Handelsverträge erfolgt war. Erst dann sollte die Hypothek auf die Berliner<br />

Unternehmen übertragen werden.<br />

322 Vgl. SAA 20/Lk 368: AEG, Export Department an S&H, 17. Juni 1898, und SAA 20/Lk 368:<br />

S&H, JA, an S&H, Centralstelle, 24. Juli 1898.<br />

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