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vgl.Tätigkeitsbericht 2004 - Kontrollamt der Stadt Wien

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KA VI - WKAV-2/04<br />

Die Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenverbund" (WKAV) ließ in den Jahren 1999<br />

bis 2003 von einem Generalplaner im Sozialmedizinischen Zentrum Süd ein Geriatrisches<br />

Zentrum errichten. Kurz nach Baubeginn wurden umfangreiche Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen, die sowohl im Verantwortungsbereich des WKAV als auch in jenem<br />

des Generalplaners lagen. Entgegen den Bestimmungen des Vertrages wurden schriftliche<br />

Vereinbarungen über die Höhe und Angemessenheit <strong>der</strong> damit verbundenen Kosten<br />

nicht abgeschlossen. Dies hatte zur Folge, dass zwischen den Vertragspartnern Unstimmigkeiten<br />

über die von rd. 36,64 Mio.EUR (exkl. USt) auf nunmehr rd. 50,03<br />

Mio.EUR (exkl. USt) gestiegenen Errichtungskosten sowie über die vom Generalplaner<br />

geltend gemachte Erhöhung seines Honorars auftraten, über die bis zum Abschluss <strong>der</strong><br />

Prüfung des <strong>Kontrollamt</strong>es keine Einigung erzielt werden konnten. Der WKAV erklärte,<br />

den Empfehlungen des <strong>Kontrollamt</strong>es entsprechen und in Hinkunft bei Projekten die Interessen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> effizienter durchsetzen zu wollen.<br />

1. Allgemeines<br />

Die Richtlinien für die Pflegeheimreform wurden mit Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates vom<br />

30. Juni 1994 genehmigt und <strong>der</strong> WKAV sowohl mit <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Strukturen<br />

bestehen<strong>der</strong> Geriatriezentren als auch mit <strong>der</strong> Schaffung neuer Pflegeplätze beauftragt.<br />

In Entsprechung dieses Auftrages nahm <strong>der</strong> WKAV zunächst die Umgestaltung des<br />

Kaiser-Franz-Josef-Spitals in ein Sozialmedizinisches Zentrum - d.i. die Kombination eines<br />

Akutkrankenhauses mit einem Geriatriezentrum und einem Geriatrischen Tages-<br />

zentrum - in Angriff. Dieser Ausbau sollte dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> Regionalisierung<br />

Rechnung tragen und ein umfassendes medizinisches Leistungsangebot an medizini-<br />

scher Diagnostik und Therapie, Pflege, Rehabilitation sowie psychologischer und sozialer<br />

Betreuung für die Bewohner des südlichen Bereiches <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> sicherstellen.<br />

Gleichzeitig mit dem Neubau des Geriatriezentrums sollte unter Zugrundelegung eines<br />

mo<strong>der</strong>nen Verkehrskonzeptes eine Tiefgarage errichtet und eine neue Ein- und Ausfahrt<br />

geschaffen werden.<br />

2. Planungsleistungen<br />

2.1 Im Rahmen einer nach den Regeln des damals gültigen <strong>Wien</strong>er Landesvergabegesetzes<br />

- WLVergG durchgeführten europaweiten Erkundung des Bewerberkreises zur


- 2 -<br />

Durchführung <strong>der</strong> Planungsleistungen für die Errichtung des Geriatriezentrums Favoriten<br />

ermittelte <strong>der</strong> WKAV im Juni 1995 von den insgesamt 70 Interessenten zehn potenzielle<br />

Bewerber, <strong>der</strong>en Projekte im November 1995 in einem Hearing vorgestellt wurden.<br />

2.2 Auf Weisung des damaligen Generaldirektors des WKAV wurden zu den zehn ausgewählten<br />

Bewerbern weitere sechs Architekturbüros zum Hearing eingeladen, von denen<br />

aber nur drei Büros - u.a. auch jenes des Architekten S. - Bewerbungen einreichten.<br />

Die aus 15 Mitglie<strong>der</strong>n bestehende Hearingkommission stützte ihre Bewertung <strong>der</strong><br />

Bewerbungen in Übereinstimmung mit den von ihr für dieses Verfahren erstellten Rahmenbedingungen<br />

auf die Kriterien Präsentation (9 %), Referenzen bzw. Wettbewerbsprojekte<br />

(9 %), Kreativität und Innovationsfähigkeit (22 %), Teamorganisation (10 %),<br />

Teamqualifikation (11 %), fachspezifische Erfahrung (13 %), projektspezifische Erfahrung<br />

(13 %) sowie Kosten- und Termintreue und Verfügbarkeit von Ressourcen (13 %).<br />

Wie die Prüfung ergab, gelangte die Kommission im Rahmen des Hearings zu keinem<br />

eindeutigen Ergebnis. Für eine solche Situation sahen die genannten Rahmenbedingungen<br />

allerdings vor, die drei Kandidaten mit <strong>der</strong> höchsten Punkteanzahl zu einem<br />

weiteren Architekturwettbewerb einzuladen. Abweichend von dieser Regelung lud die<br />

Kommission jedoch neben den drei erstgereihten Bewerbern auch den an 13. und letzter<br />

Stelle platzierten Architekten S. zum Architekturwettbewerb ein.<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Unternehmung "<strong>Wien</strong>er Krankenanstaltenver-<br />

bund":<br />

Die Einladung von weiteren Bewerbern sollte offensichtlich weitere<br />

Impulse für den Wettbewerb bringen. Sicherlich wollte <strong>der</strong> damalige<br />

Generaldirektor durch die Aufstockung <strong>der</strong> Teilnehmer die<br />

Qualität <strong>der</strong> Entscheidung verbessern, allerdings wird in Hinkunft<br />

auf Objektivität, Kontinuität und Kriterienstabilität beson<strong>der</strong>s geachtet<br />

werden, um den usanciellen Anfor<strong>der</strong>ungen eines Wettbewerbes<br />

gerecht zu werden.


- 3 -<br />

2.3 Abgesehen von dem Umstand, dass <strong>der</strong> WKAV mit dieser Vorgangsweise den Sinn<br />

und Zweck eines Architekturwettbewerbes - nämlich die Erlangung <strong>der</strong> besten architektonischen<br />

Lösung aus einem Angebot von eingereichten Wettbewerbsarbeiten durch<br />

die Entscheidung eines unabhängigen Preisgerichtes - ad absurdum führte, wich er in<br />

<strong>der</strong> Folge auch bei <strong>der</strong> zweiten Bewertungsrunde von den genannten Rahmenbedingungen<br />

ab. Anstatt nämlich die vier Projekte neuerlich nach sämtlichen <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

Bewertungskriterien zu beurteilen, legte die aus nun sieben Personen bestehende<br />

Jury auf Wunsch des damaligen Generaldirektors des WKAV nur mehr ein Kriterium<br />

- nämlich jenes <strong>der</strong> Kreativität und Innovationsfähigkeit - <strong>der</strong> Bewertung zu Grunde. Aus<br />

dieser partiellen Perspektive wurde am 29. März 1996 nunmehr das Projekt des Architekten<br />

S. mit den meisten Punkten bedacht und zur Realisierung empfohlen.<br />

In <strong>der</strong> Begründung ihrer Entscheidung vermeinte die Jury, in dessen Konzept den architektonisch<br />

hochwertigsten Lösungsansatz aller Teilnehmer zu erkennen; sie erkannte<br />

aber auch Gestaltungsschwächen in den Wohnbereichen, einen mangelhaften Bezug<br />

zum Patientenalltag und relativ hohe Betriebskosten. Allerdings hatte die Jury auch bei<br />

den übrigen Projekten einen Überarbeitungsbedarf erkannt.<br />

Zu <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Kommission gewählten Vorgangsweise war nachdrücklich zu bemängeln,<br />

dass durch das unbegründete Abgehen von den Rahmenbedingungen und die Fokussierung<br />

<strong>der</strong> zweiten Bewertung auf einen spezifischen Teilaspekt <strong>der</strong> anfänglich ge-<br />

for<strong>der</strong>ten Auswahlkriterien dem Gebot zur objektiven, transparenten und nachvollziehbaren<br />

Entscheidungsfindung nicht entsprochen wurde.<br />

3. Vergabe <strong>der</strong> Planungsleistungen<br />

3.1 Der Empfehlung <strong>der</strong> Jurymitglie<strong>der</strong> folgend, beauftragte die Technische Direktion<br />

des Sozialmedizinischen Zentrums Süd den Architekten S. im Juni 1996 um rd.<br />

12.100,-- EUR (alle Beträge exkl. USt) vorerst mit <strong>der</strong> Erstellung einer Studie über eine<br />

neue Krankenhaus-Ein- und -Ausfahrt und schließlich im Dezember 1996 um rd.<br />

58.100,-- EUR mit <strong>der</strong> Ausarbeitung einer Machbarkeitsstudie für das Geriatriezentrum<br />

(Vorentwurf und Kostenschätzung). Der Vertrag über die Erstellung <strong>der</strong> Machbarkeitsstudie<br />

sah vor, dass das diesbezügliche Entgelt im Fall <strong>der</strong> Beauftragung vom Architek-


- 4 -<br />

ten als Planer von dessen Gesamthonorar in Abzug zu bringen war. Für die Erstellung<br />

<strong>der</strong> Machbarkeitsstudie und die nachfolgenden Planungsleistungen beantragte <strong>der</strong><br />

WKAV einen Sachkredit von rd. 3,16 Mio.EUR, <strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at am 9. August<br />

1996 genehmigt wurde.<br />

3.2 Der schlechte bauliche Zustand und die veraltete Kücheneinrichtung veranlasste die<br />

Generaldirektion des WKAV bereits Mitte <strong>der</strong> 90er-Jahre zu <strong>der</strong> Überlegung, gemeinsam<br />

mit dem Geriatriezentrum eine neue Verteilküche zu errichten, wobei die Versorgung<br />

mit Speisen von <strong>der</strong> Küche des Sozialmedizinischen Zentrums Ost mitübernommen<br />

werden sollte.<br />

3.2.1 Aus Gründen <strong>der</strong> großen Distanz zwischen <strong>der</strong> Verbundküche und <strong>der</strong> Verteilküche<br />

und dem damit verbundenen Versorgungsrisiko strebte die Kollegiale Führung des<br />

Kaiser-Franz-Josef-Spitals die Errichtung einer eigenen Vollversorgungsküche (Produk-<br />

tion und Speisenverteilung) an, die unmittelbar an das Geriatriezentrum angrenzen und<br />

gleichzeitig mit diesem errichtet werden sollte. Ein durch die Generaldirektion des<br />

WKAV in Auftrag gegebener Wirtschaftlichkeitsvergleich <strong>der</strong> beiden Lösungsvorschläge<br />

bestätigte die Überlegungen <strong>der</strong> Kollegialen Führung zur Errichtung einer eigenen Vollversorgungsküche<br />

auf dem Anstaltsgelände. Die Kapazität <strong>der</strong> neu zu errichtenden<br />

Küche wurde sodann dahingehend ausgelegt, dass sowohl <strong>der</strong> Bedarf des Sozialmedizinischen<br />

Zentrums Süd als auch jener des Preyer´schen Kin<strong>der</strong>spitals abgedeckt werden<br />

konnte.<br />

3.2.2 Mit <strong>der</strong> Begründung, dass die Baukörper <strong>der</strong> Küche und des Geriatriezentrums<br />

eine architektonische Einheit bilden sollen, übertrug die Technische Direktion des Sozialmedizinischen<br />

Zentrums Süd dem Architekten S. unter Hinweis auf die Bestimmungen<br />

des WLVergG auch die Erarbeitung des Vorentwurfes und die Erstellung <strong>der</strong> Kostenschätzung<br />

für den Neubau <strong>der</strong> Küche.<br />

3.3 Um sicherzustellen, dass die Vorgaben <strong>der</strong> Generaldirektion des WKAV umgesetzt<br />

werden, installierte diese eine Projektbegleitkommission und ein aus sechs Mitarbeitern<br />

des Sozialmedizinischen Zentrums Süd bestehendes Projektteam, das insbeson<strong>der</strong>e


- 5 -<br />

die Festlegung <strong>der</strong> pflegerischen und medizinischen Zielsetzungen, die Abklärung baurelevanter<br />

Fragen sowie die begleitende Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung des Raum- und<br />

Funktionsprogrammes wahrzunehmen hatte. In <strong>der</strong> diesbezüglichen Geschäftsordnung<br />

wurde u.a. festgelegt, dass Abweichungen vom Projekt in zeitlicher, inhaltlicher o<strong>der</strong> finanzieller<br />

Hinsicht unverzüglich <strong>der</strong> Projektbegleitkommission schriftlich mitzuteilen<br />

waren.<br />

3.4 Auf Grundlage <strong>der</strong> beiden vom Architekten erarbeiteten Vorentwürfe sowie <strong>der</strong> von<br />

ihm erstellten Grobkostenschätzungen wurde das Projekt Neubau Geriatriezentrum Favoriten<br />

in <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsbesprechung am 24. Juli 1997 und jenes für den Neubau<br />

<strong>der</strong> Küche in <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeitsbesprechung am 5. Mai 1998 genehmigt. Die<br />

Genehmigung <strong>der</strong> beiden Projekte durch den Gemein<strong>der</strong>at erfolgte am 24. Juni 1998<br />

mit Kosten von rd. 6,53 Mio.EUR für die Küche und rd. 30,11 Mio.EUR für das Geriatriezentrum<br />

Favoriten, wobei die im Jahr 1996 zur Verfügung gestellten Mittel von 3,16<br />

Mio.EUR für die Planungsleistungen (s. Pkt. 3.1 des Berichtes) im letzteren Sachkredit<br />

aufgingen.<br />

3.4.1 Nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens erwirkte <strong>der</strong> WKAV am 24. August<br />

1999 die Genehmigung durch den Gemein<strong>der</strong>atsausschuss für Gesundheits- und<br />

Spitalswesen, Herrn Architekten S. mit den Generalplanungsleistungen für das Geriatriezentrum<br />

Favoriten samt Küche und Einfahrt mit Kosten von rd. 4,71 Mio.EUR zu be-<br />

trauen. Zu erwähnen ist, dass <strong>der</strong> diesbezügliche Vertrag neben den eigentlichen Generalplanerleistungen<br />

auch die technische und geschäftliche Oberleitung <strong>der</strong> Bauaus-<br />

führungsphase, die Projektsteuerung sowie die örtliche Bauaufsicht - also sämtliche<br />

analog einem Baubetreuer für die schlüsselfertige Herstellung des Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>liche<br />

Leistungen - umfasste.<br />

Wie die Prüfung ergab, war im Zeitpunkt <strong>der</strong> Genehmigung durch den genannten Gemein<strong>der</strong>atsausschuss<br />

die Vorentwurfs-, Entwurfs- und Einreichplanung für das Geriatriezentrum<br />

und die Küche bereits fertig gestellt und die Baubewilligung für beide Vorhaben<br />

eingeholt worden. Anlass zur Kritik gab <strong>der</strong> Umstand, dass die Technische Direktion<br />

des Sozialmedizinischen Zentrums Süd bereits im Jahr 1996 diese Teilleistungen


- 6 -<br />

mittels Bestellschein in Auftrag gegeben und im Wege von vier Abschlagszahlungen in<br />

den Jahren 1997, 1998 und 1999 in <strong>der</strong> Gesamthöhe von rd. 2,10 Mio.EUR auch honoriert<br />

hatte, obwohl die erfor<strong>der</strong>liche kompetenzmäßige Genehmigung für die Gesamtleistung<br />

erst im August 1999 vorlag.<br />

Bereits im Jahr 1996 hatte <strong>der</strong> damalige Generaldirektor einen Antrag<br />

für einen Planungssachkredit gestellt, <strong>der</strong> im August 1996 genehmigt<br />

wurde. Auf Grund <strong>der</strong> Komplexität des Projektes wurde<br />

eine Detailplanung vergeben, um das Projekt so rasch wie möglich<br />

weiterzuentwickeln.<br />

3.4.2 Das <strong>Kontrollamt</strong> stellte ferner fest, dass das Angebot nach Prüfung auf Inhalt und<br />

Preisangemessenheit auf Initiative <strong>der</strong> Abteilung Wirtschaft <strong>der</strong> Generaldirektion des<br />

WKAV und im Einvernehmen mit <strong>der</strong> Technischen Direktion des Sozialmedizinischen<br />

Zentrums Süd dahingehend abgeän<strong>der</strong>t worden war, dass gesetzlich ohnehin geregelte<br />

und unklare Vertragsbestimmungen eliminiert wurden.<br />

Zu bemängeln war, dass neben dieser durchaus legitimen Richtigstellung des Vertragstextes<br />

auch <strong>der</strong> Leistungsumfang des Generalplaners reduziert wurde, ohne dessen<br />

Honorar entsprechend zu kürzen. So verzichtete <strong>der</strong> WKAV u.a. auf das Betreiben und<br />

Überwachen <strong>der</strong> Mängelbehebung durch den Generalplaner während <strong>der</strong> Gewährleis-<br />

tungsfrist. Bemerkenswert dabei war auch, dass <strong>der</strong> Antrag an den Gemein<strong>der</strong>atsausschuss<br />

den vorgenommenen Än<strong>der</strong>ungen nicht angepasst wurde, obwohl <strong>der</strong> Vertrags-<br />

entwurf bereits am 12. August 1999 korrigiert worden war.<br />

Entsprechend dem geän<strong>der</strong>ten Leistungsrahmen wurde inzwischen<br />

eine Korrektur des Honorars vorgenommen.<br />

3.4.3 Im Rahmen <strong>der</strong> Angebotsprüfung wurde ferner verabsäumt, vom Generalplanerhonorar<br />

das für die Machbarkeitsstudie bereits im Februar 1997 entrichtete Entgelt von<br />

rd. 58.100,-- EUR (s.a. Pkt. 3.1 des Berichtes) in Abzug zu bringen.


- 7 -<br />

Ein Abzug <strong>der</strong> Kosten für die Machbarkeitsstudie wird bei <strong>der</strong> Abrechnung<br />

des Gesamthonorars berücksichtigt werden.<br />

3.4.4 Im Jänner 2000 beauftragte die Technische Direktion des Sozialmedizinischen<br />

Zentrums Süd einen Zivilingenieur für Bauwesen mit <strong>der</strong> Begleitenden Kontrolle <strong>der</strong> beiden<br />

Projekte, wobei dessen Leistungsbild u.a. die stichprobenweise Überprüfung <strong>der</strong><br />

Leistungen des Generalunternehmers sowie die Beurteilung <strong>der</strong> Gesamtbaukosten unter<br />

den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit umfasste.<br />

4. Planungsvorgaben durch den Nutzer<br />

4.1 Basis für die Entwurfs- und Einreichplanung des Geriatriezentrums Süd bildete die<br />

Kundmachung des Landeshauptmannes von <strong>Wien</strong> betreffend die Vereinbarung gem.<br />

Art. 15 a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> für pflege-<br />

bedürftige Personen, LGBl.Nr. 43/1993. In <strong>der</strong> Anlage A <strong>der</strong> Kundmachung sind u.a.<br />

Qualitätskriterien für Heime dahingehend festgelegt, dass diese nach dem Gebot <strong>der</strong><br />

Überschaubarkeit in familiäre Strukturen zu glie<strong>der</strong>n sind. Die Bewohnerzimmer sollen<br />

u.a. pflege- und behin<strong>der</strong>tengerecht ausgeführt und mit einer Nasszelle (Waschtisch,<br />

Dusche und WC) ausgestattet werden.<br />

4.2 Vor dem Hintergrund notwendiger Investitionsaufwendungen für die Sanierung und<br />

den Neubau von Krankenhäusern und Geriatrischen Zentren definierte <strong>der</strong> WKAV unter<br />

Heranziehung internationaler Experten bereits im Jahr 1994 einheitliche Standards für<br />

die Planung von Pflegestationen (Planungshandbuch VD 420). Unter an<strong>der</strong>em wurden<br />

Richtlinien für die Organisation <strong>der</strong> Pflege nach dem ganzheitlichen Pflegesystem, die<br />

Überschaubarkeit für Patienten und Personal im Hinblick auf die Anzahl <strong>der</strong> Personen<br />

und Räume, die Personalbesetzung, die funktionelle Zuordnung von gemeinsam zu nutzenden<br />

Räumen, die Anzahl, Größe und Ausstattung <strong>der</strong> Haupträume (Bewohnerzimmer,<br />

Sanitär-, Tag-, Untersuchungs-, Therapie-, Behandlungsräume etc.), Nebenräume<br />

(Pflegestützpunkt, Patientenbad, Arbeits-, Geräte-, Lagerräume etc.), Erschließungsräume<br />

(Raum für Verstorbene, Entsorgungsräume etc.) und Personalräume (Dienst-,<br />

Aufenthalts-, Gar<strong>der</strong>oberäume etc.) erstellt. Die Umsetzung <strong>der</strong> für das Projekt relevan-


- 8 -<br />

ten Vorgaben des Planungshandbuches wurde dem Generalplaner in Pkt. 1.4.7.9 des<br />

Vertrages überbunden.<br />

Einen weiteren Fixpunkt für den Generalplaner bildete die Festlegung des WKAV, das<br />

Geriatriezentrum Favoriten für insgesamt 240 Bewohner zu konzipieren. Gemäß dem<br />

Planungshandbuch waren vom planenden Architekten daher zehn Stationen mit je acht<br />

Ein-, vier Zwei- und zwei Vierbettzimmern vorzusehen. Ferner wurde festgelegt, dass in<br />

sämtlichen Bewohnerräumen sowie in den Untersuchungs- und Behandlungsräumen<br />

keine medizinische Gasversorgung vorzusehen ist. Die medizinische Versorgung <strong>der</strong><br />

Bewohner war durch Ambulanzen (Augen-, Zahnambulanz etc.), ein Institut für physikalische<br />

Medizin sowie Räumlichkeiten für die aktivierende und reaktivierende Pflege<br />

mit ergo- und psychotherapeutischer Unterstützung sicherzustellen.<br />

Zur Umsetzung <strong>der</strong> Vorgaben des WKAV entwarf <strong>der</strong> Generalplaner einen lang ge-<br />

streckten zweiteiligen Baukörper, <strong>der</strong> im Erdgeschoß durch eine zentrale Eingangshalle<br />

verbunden ist. Der Baukörper, <strong>der</strong> auf die von einem Privaten im Wege eines Bau-<br />

rechtsvertrages errichtete Tiefgarage aufzusetzen war, sah im Erdgeschoß u.a. den Küchentrakt,<br />

einen Speisesaal, einen Mehrzweckraum, medizinische Behandlungsräume,<br />

Büroräume für die Verwaltung des Geriatriezentrums sowie das Tageszentrum <strong>der</strong> ehe-<br />

maligen Magistratsabteilung 47 - Pflege und Betreuung vor. Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> Bewohner<br />

waren im vor<strong>der</strong>en einstöckigen (zwei Stationen) und im dahinterliegenden vier-<br />

stöckigen (acht Stationen) Baukörper vorgesehen.<br />

4.3 Nach Freigabe <strong>der</strong> Entwurfsplanung durch das Projektteam erwirkte <strong>der</strong> Generalplaner<br />

im Jänner 1999 die erfor<strong>der</strong>liche Baubewilligung. Mit dem Bau des Geriatriezentrums<br />

und <strong>der</strong> Küche wurde nach Fertigstellung <strong>der</strong> Rohbauarbeiten für die Tiefgarage<br />

im Oktober 1999 begonnen.<br />

5. Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

5.1 Im März 1999 - bereits zwei Monate nach Erteilung <strong>der</strong> Baubewilligung - entschloss<br />

sich <strong>der</strong> WKAV, von <strong>der</strong> genehmigten Errichtung von 240 Betten für die Langzeitpflege<br />

abzugehen und anstatt <strong>der</strong> im vor<strong>der</strong>en Baukörper vorgesehenen zwei Stationen für die


- 9 -<br />

Langzeitpflege (48 Betten) solche für die Akutgeriatrie (Remobilisation von Patienten<br />

zur Integration ins eigene Umfeld) einzurichten. Ferner sollten im Erdgeschoß eine geriatrische<br />

Ambulanz und eine Tagesklinik mit acht Betten geschaffen werden. Diese Entscheidung<br />

erfor<strong>der</strong>te nicht nur zusätzliche Aufwendungen für die medizinische Einrichtung,<br />

son<strong>der</strong>n auch umfangreiche räumliche und haustechnische Umplanungen. Der<br />

amtsführende <strong>Stadt</strong>rat für Gesundheits- und Spitalswesen wurde von <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des<br />

genehmigten Projektes am 12. Mai 2000 informiert.<br />

Vom <strong>Kontrollamt</strong> war hiezu anzumerken, dass <strong>der</strong> vom Österreichischen Bundesinstitut<br />

für Gesundheitswesen (ÖBIG) im Auftrag des Krankenanstanstalten-Zusammenarbeitsfonds<br />

erstellte Österreichische Krankenanstaltenplan 1994 (ÖKAP 94) auf die nur unzureichende<br />

Ausschöpfung <strong>der</strong> Remobilisation alter Patienten, insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Akutversorgung bei den Fachrichtungen Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie,<br />

hingewiesen hatte. Der ÖKAP 94 regte bereits im damaligen Zeitpunkt an, diesem Um-<br />

stand durch eigene Stationen in Akutkrankenanstalten in Form räumlicher, organisatorischer<br />

und personeller Einheiten, bei denen die Belagsdauer in <strong>der</strong> Regel rd. drei Wochen<br />

dauern sollte, in <strong>der</strong> Weise Rechnung zu tragen, dass alte Menschen mit echter<br />

Chance auf Wie<strong>der</strong>herstellung o<strong>der</strong> Kompensation von Beeinträchtigungen letztlich <strong>der</strong><br />

Langzeitpflege in Geriatriezentren entgehen. So sehr die Schaffung dieser beiden Stati-<br />

onen vom <strong>Kontrollamt</strong> befürwortet wurde, so nachdrücklich war festzustellen, dass die<br />

diesbezügliche Entscheidung zur Errichtung <strong>der</strong> Akutgeriatrie in das gegenständliche<br />

Projekt bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt erfolgen hätte müssen, womit die<br />

Kosten für die Umplanungen vermeidbar gewesen wären.<br />

Die Entscheidung zur Errichtung einer Akutgeriatrie/Remobilisation<br />

sowie die Errichtung einer geriatrischen Ambulanz und einer Tagesklinik<br />

mit acht Betten fußte auf einem Konzept, welches vom<br />

ÖBIG in Kooperation mit Experten aus dem Bereich <strong>der</strong> Geriatrie<br />

in den Jahren 1998 und 1999 entwickelt wurde und anschließend<br />

im ÖKAP als neuer Leistungsbereich in die Akutversorgung aufgenommen<br />

wurde. Der ÖKAP/GGP (Großgeräteplan) sieht vor, dass<br />

bis zum Jahr 2005 rund 2.100 Betten für Akutgeriatrie/Remobilisa-


- 10 -<br />

tion, davon rund 470 Betten in <strong>Wien</strong>, geschaffen werden sollen.<br />

Die Aufteilung <strong>der</strong> 470 Betten in <strong>Wien</strong> wurde mit den Experten in<br />

einem längeren Diskussionsprozess erarbeitet, danach wurde die<br />

Zuordnung zu den einzelnen Standorten festgelegt. Als einer <strong>der</strong><br />

Standorte wurde das zukünftige Sozialmedizinische Zentrum Süd<br />

ausgewählt.<br />

Mit <strong>der</strong> Integration dieses Leistungsbereiches in die Akutversorgung<br />

soll die Versorgung geriatrischer Patienten im Fall einer stationär<br />

zu behandelnden Akuterkrankung bedarfs- und bedürfnisgerechter<br />

gestaltet werden. Entsprechend den Charakteristika geriatrischer<br />

Patienten - allen voran Multimorbidität und Gefahr des Verlusts<br />

funktioneller Fähigkeiten - zielt die Akutgeriatrie/Remobilisation<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf die Erhaltung und Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Fä-<br />

higkeiten zur weitgehend selbstständigen Lebensführung und auf<br />

die Reintegration <strong>der</strong> Patienten in ihr eigenes Umfeld ab.<br />

So soll die Akutgeriatrie/Remobilisation auch verhin<strong>der</strong>n, dass<br />

Menschen zu früh in ein Pflegeheim kommen. Das bedeutet, dass<br />

im Sinn <strong>der</strong> Versorgungskette bzw. des Versorgungsnetzes die<br />

Akutgeriatrie/Remobilisation ein wichtiges Bindeglied zwischen<br />

Akutversorgung und Langzeitversorgung darstellt. Daher wurde<br />

nach Vorliegen <strong>der</strong> Expertise des ÖBIG und <strong>der</strong> damals schon an-<br />

gekündigten Aufnahme in den Krankenanstaltenplan mit dementsprechen<strong>der</strong><br />

Finanzierung dieses Leistungsbereiches im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Akutversorgung (LKF-Finanzierung) eine Projektän<strong>der</strong>ung in<br />

Entsprechung des zukünftigen Bedarfes unter Berücksichtigung einer<br />

integrierten Versorgung in <strong>der</strong> Region (Errichtung eines Sozialmedizinischen<br />

Zentrums Süd) durchgeführt.<br />

Die im <strong>Kontrollamt</strong>sbericht angeführte ÖBIG-Studie aus 1994 ist<br />

aus <strong>der</strong> Sicht des WKAV wohl eine wichtige Vorstufe für die Errich-


- 11 -<br />

tung solcher Abteilungen, erreicht aber nicht diese Präzision, welche<br />

z.B. die zitierten Studien aus 1998 und 1999 hatten, in denen<br />

die Definition dieses Leistungsbereiches sowie Richtlinien für<br />

Strukturqualitätskriterien festgelegt wurden.<br />

5.2 Eine weitere mit Mehrkosten verbundene Än<strong>der</strong>ung erfuhr das Projekt dadurch,<br />

dass <strong>der</strong> WKAV für den Bereich <strong>der</strong> Langzeitpflege - abweichend von den Vorgaben<br />

des Planungshandbuches - an Stelle <strong>der</strong> Vierbettzimmer nunmehr die Anordnung von<br />

Zweibettzimmern for<strong>der</strong>te. Entgegen <strong>der</strong> ursprünglichen Festlegung wurde ferner <strong>der</strong><br />

Entschluss gefasst, die zwei jeweils den Stationsstützpunkten am nächsten gelegenen<br />

Bewohnerzimmer nun doch mit einer medizinischen Gasversorgung auszustatten.<br />

Als Folge des Abgehens von <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Vierbettzimmer zeigte sich, dass rd.<br />

50 % <strong>der</strong> Zweibettzimmer und insbeson<strong>der</strong>e die zugehörigen Nasszellen gegenüber<br />

den Vorgaben des Planungshandbuches über deutlich geringere Nutzflächen verfügen<br />

und auf die gefor<strong>der</strong>te räumliche Trennung von WC und Bad bei den Zweibettzimmern<br />

verzichtet wurde.<br />

Der Entschluss, an Stelle <strong>der</strong> wie in den Vorgaben des Planungshandbuches<br />

vorgesehenen Errichtung von Ein-, Zwei- und Vierbettzimmern<br />

auf Ein- und Zweibettzimmer umzusteigen, ist auf die<br />

zum damaligen Zeitpunkt beginnende Qualitätsdebatte im Geriatriebereich<br />

im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zum <strong>Wien</strong>er<br />

Wohn- und Pflegeheimgesetz zurückzuführen. Im Rahmen dieser<br />

Vorarbeiten, welche u.a. vom ÖBIG begleitet wurden, hat ein Expertenteam<br />

verschiedener Rechtsträger (Kuratorium <strong>Wien</strong>er Pensionistenwohnhäuser,<br />

Caritas Socialis, WKAV) die medizinischen,<br />

therapeutischen und pflegerischen Belange sowie die dazugehörigen<br />

Qualitätsstandards (Strukturqualitätskriterien) betreffend die<br />

personelle Ausstattung und die baulich-technische Ausstattung bearbeitet.


- 12 -<br />

Demgemäß wurde vorgesehen, dass <strong>der</strong> Heimträger unabhängig<br />

von sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

und Ausstattung von Heimen auf die Sicherstellung <strong>der</strong> gesundheitlichen<br />

und sozialen Interessen sowie <strong>der</strong> individuellen Bedürfnisse<br />

<strong>der</strong> Heimbewohner Bedacht zu nehmen hat, was sich auch<br />

in <strong>der</strong> vorzusehenden Zimmergröße äußerte.<br />

Zusammenfassend wird festgehalten, dass 1999 im Rahmen eines<br />

zukunftweisenden innovativen Modellprojektes für beson<strong>der</strong>s<br />

schwere Fälle zum verstärkten individuellen Eingehen auf das Interesse<br />

<strong>der</strong> Heimbewohner verkleinerte Zimmer vorgesehen wurden.<br />

Da zum damaligen Zeitpunkt <strong>der</strong> Baufortschritt des Geriatriezentrums<br />

Süd noch ermöglichte, an Stelle von Vierbettzimmern<br />

Zweibettzimmer zu errichten, wurde eine Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Planung auf den aktuellen Diskussionsstand <strong>der</strong> Geriatriedebatte<br />

veranlasst.<br />

Dies führte finanziell zu Mehraufwendungen, sollte aber gewährleisten,<br />

dass nicht schon bei <strong>der</strong> Eröffnung des Geriatriezentrums<br />

dieses Vorhaben durch die damals aktuelle Diskussion über die<br />

Raumgröße bzw. -ausstattung infrage gestellt worden wäre. Die-<br />

ses Geriatriezentrum erfreut sich heute sowohl bei den Heimbewohnern<br />

als auch den Angehörigen und dem Personal großer Be-<br />

liebtheit.<br />

5.3 Wie die Prüfung ergab, nahm <strong>der</strong> Generalplaner die vom WKAV initiierten Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

zum Anlass, auch den Bereich <strong>der</strong> Langzeitpflege tief greifend umzuplanen.<br />

So verlegte er z.B. die beiden südseitig außerhalb des Gebäudes angeordneten<br />

Fluchtstiegen in das Gebäudeinnere, verzichtete auf die an den Schmalseiten des Baukörpers<br />

vorgesehenen Gebäudeeinschnitte, verlegte die Räume für Verstorbene in den<br />

Keller und än<strong>der</strong>te auch die Lage und Konfiguration <strong>der</strong> Behandlungs-, Therapie-, Personal-<br />

und Funktionsräume ab.


- 13 -<br />

Abgesehen davon, dass das Projektteam die Umplanungen des Generalplaners unwi<strong>der</strong>sprochen<br />

hinnahm, verabsäumte es auch, sich mit den Auswirkungen <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ungen<br />

auf das genehmigte Projekt eingehend auseinan<strong>der</strong> zu setzen und die damit<br />

verbundenen Mehrkosten zu eruieren. Erschwerend kam hinzu, dass im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Umplanungen bereits Ausschreibungsergebnisse für einzelne Professionistenleistungen<br />

vorlagen und insbeson<strong>der</strong>e die Ausführungsplanung <strong>der</strong> haustechnischen Anlagen zu<br />

überarbeiten war. Diese Versäumnisse führten dazu, dass die Einhaltung <strong>der</strong> genehmigten<br />

Projektkosten schon im damaligen Zeitpunkt nicht mehr sichergestellt war.<br />

Als weiterer Nachteil, <strong>der</strong> vielfach zu Auffassungsunterschieden <strong>der</strong> Projektbeteiligten<br />

führte, erwies sich vor allem <strong>der</strong> Umstand, dass <strong>der</strong> Generalplaner das in Pkt. 2.1.1.10<br />

des Vertrages ausbedungene Raum- und Pflichtenbuch, worin die Ausstattungsprofile<br />

<strong>der</strong> einzelnen Räume genau hätten festgelegt werden sollen, nicht erarbeitete.<br />

Das Projektteam behandelte die Umplanungen gemeinsam mit<br />

dem Generalplaner in den wöchentlichen Projektteamsitzungen, in<br />

denen <strong>der</strong> Generalplaner auch darauf verwies, dass daraus keine<br />

Mehrkosten entstehen würden. Daher wurde seitens des Projektteams<br />

davon ausgegangen, dass es sich um Kostenneutralisierun-<br />

gen handle. Auf die Notwendigkeit <strong>der</strong> Erstellung des Raum- und<br />

Pflichtenbuches wurde hingewiesen, doch war <strong>der</strong> Generalunter-<br />

nehmer säumig.<br />

5.4 Die Grundsatzentscheidung zum Bau <strong>der</strong> Küche im Sozialmedizinischen Zentrum<br />

Süd umfasste u.a. den Entschluss des WKAV, von <strong>der</strong> in <strong>der</strong> "alten" Anstaltsküche angewandten<br />

Frischkostversorgung - bei <strong>der</strong> frisch zubereitete Speisen in beheizten Tablett-Regenerierwagen<br />

den Stationen zugestellt werden - abzugehen und die Speisenversorgung<br />

im so genannten "Cook & Chill"-Verfahren vorzunehmen. Bei diesem Verfahren<br />

werden die Speisen mit herkömmlichen Verfahren gegart, nach <strong>der</strong> Zubereitung<br />

auf eine Temperatur von 2° C schnellgekühlt und erst unmittelbar vor dem Verzehr wie<strong>der</strong><br />

erwärmt. Allerdings war damals - mangels ausreichen<strong>der</strong> Erfahrung mit dem "Cook<br />

& Chill"-Verfahren - noch nicht geklärt gewesen, welches Transportwagensystem zur


- 14 -<br />

Anwendung kommen sollte. Die Entscheidung zum Ankauf von Induktionswagen für die<br />

Tablettausspeisung in <strong>der</strong> Krankenanstalt und Kontaktwärmewagen für das Schöpfsystem<br />

des Geriatriebereiches wurde nach mehreren Testläufen Mitte des Jahres 2001<br />

- als die Küche bereits in Bau war - getroffen, wobei erst zu diesem Zeitpunkt die Größe<br />

des Wagenparks, <strong>der</strong>en Reinigungs- und Desinfizierungssystem und somit <strong>der</strong> hiefür<br />

erfor<strong>der</strong>liche Investitionsaufwand feststand.<br />

Die Entscheidung für das "Cook & Chill"-Verfahren fiel deshalb,<br />

weil durch einen angestellten Wirtschaftlichkeitsvergleich offenkundig<br />

wurde, dass die höheren Investitionskosten mit <strong>der</strong> deutlichen<br />

Senkung von Personal- und Betriebskosten ausgeglichen werden.<br />

Die Entscheidung zu Gunsten <strong>der</strong> Kontaktwärmewagen und des<br />

Induktionswagens erfolgte nach dem jeweils letzten Stand <strong>der</strong> Entwicklung,<br />

um strategisch die bestmögliche Lösung für den Betrieb<br />

zu gewährleisten.<br />

5.5 Die im Einreichplan vorgesehene Anordnung <strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe- bzw. Lebensmittellagerräume<br />

im Untergeschoß <strong>der</strong> Küche wies keine eindeutige Trennung in reine und unreine<br />

Bereiche auf, wodurch eine Kreuzkontamination nicht auszuschließen war. Die<br />

vom Generalplaner erst im Zuge <strong>der</strong> Bauausführung beigezogene Magistratsabteilung<br />

59 - Marktamt sprach sich jedenfalls gegen die geplante Ausführung aus, worauf<br />

das Küchenuntergeschoß umgeplant wurde. Gleichzeitig wurden die im Obergeschoß<br />

<strong>der</strong> Küche vorgesehenen Büroräumlichkeiten in das Erdgeschoß verlegt, wodurch es<br />

möglich war, auf die Ausführung des Obergeschosses gänzlich zu verzichten. Auch in<br />

diesem Fall verabsäumte das Projektteam, die Konsequenzen aus dieser Umplanung<br />

zu analysieren. Auf Grund einer mangelhaften Dokumentation <strong>der</strong> Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

war es auch im Rahmen <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung nicht mehr möglich, die Auswirkung<br />

<strong>der</strong> Umplanungen auf die Baukosten im Einzelnen nachzuvollziehen.<br />

In <strong>der</strong> vom Bundesministerium für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz auf<br />

Grund <strong>der</strong> Lebensmittelhygieneverordnung herausgegebenen Leitlinie für Großküchen<br />

ist u.a. die Trennung reiner bzw. unreiner Bereiche, die Anfor<strong>der</strong>ungen an Einrichtun-


- 15 -<br />

gen und Geräte, die Durchführung <strong>der</strong> Reinigung und Desinfektion von Räumen und<br />

Einrichtungen etc. geregelt. Die Leitlinie, die sämtlichen Anstaltsdirektionen im WKAV<br />

vom Forum Einkauf übermittelt wurde, stellt die Sachverständigenmeinung <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

38 - Lebensmitteluntersuchungsanstalt <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> sowie die <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

59 dar und wird gegebenenfalls für Auflagen im Zuge von Genehmigungsverhandlungen<br />

herangezogen.<br />

Nach Ansicht des <strong>Kontrollamt</strong>es wäre die gegenständliche Umplanung entbehrlich gewesen,<br />

hätte <strong>der</strong> WKAV dem Generalplaner die Einhaltung dieser Leitlinie vertraglich<br />

überbunden.<br />

Da dem Generalplaner auch sämtliche Erfor<strong>der</strong>nisse zur Erlangung<br />

<strong>der</strong> notwendigen Bewilligungen überbunden wurden, werden<br />

allfällige Min<strong>der</strong>leistungen vom Honorar abgezogen werden.<br />

Das Projektteam ging von <strong>der</strong> Annahme aus, dass ein fachkundi-<br />

ger Vertragspartner, <strong>der</strong> bis zur behördlichen Genehmigung verantwortlich<br />

ist, diese Leitlinie kennt und sie auch einhält. Eine vertragliche<br />

zusätzliche Regelung unterblieb daher.<br />

5.6 Weitere Mehrkosten gegenüber den genehmigten Projekten fielen während <strong>der</strong><br />

Bauarbeiten dadurch an, dass unrichtige Bestandspläne über die Lage <strong>der</strong> bestehenden<br />

Fernwärmeleitung aufwändige Unterfangungen im Bereich <strong>der</strong> Küche erfor<strong>der</strong>ten,<br />

das eingeholte Bodengutachten den realen Verhältnissen nicht entsprach, im Bereich<br />

des bestehenden Heizhauses eine zusätzliche Baugrubensicherung sowie im Bereich<br />

<strong>der</strong> angrenzenden Pavillons H und I eine Stützwand errichtet werden musste und die<br />

Feuerwehr nachträglich eine unterirdische Hydrantenleitung rund um die zu errichtenden<br />

Objekte for<strong>der</strong>te.<br />

Die unrichtigen Bestandspläne kamen nicht aus dem Verantwortungsbereich<br />

des WKAV, <strong>der</strong> sich um die bestmögliche Interessenswahrung<br />

bemüht.


- 16 -<br />

6. Auswirkung <strong>der</strong> Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

6.1 Auf Grund <strong>der</strong> angeführten Projektän<strong>der</strong>ungen sowie <strong>der</strong> inzwischen eingetretenen<br />

Baupreissteigerungen prognostizierte <strong>der</strong> Generalplaner im Mai 2002 Mehrkosten von<br />

zunächst rd. 6,61 Mio.EUR für das Geriatriezentrum und rd. 3,26 Mio.EUR für die<br />

Küche, womit sich Gesamterrichtungskosten von rd. 36,72 Mio.EUR bzw. rd. 9,79<br />

Mio.EUR ergaben. In diesen Beträgen war auch die Erhöhung des Generalplanerhonorars<br />

von 4,71 Mio.EUR um 2,56 Mio.EUR auf 7,27 Mio.EUR enthalten. Am 27. Juni<br />

2002 - also zu einem Zeitpunkt, in dem die diesbezüglichen Maßnahmen zum überwiegenden<br />

Teil bereits realisiert waren - wurden die Projektän<strong>der</strong>ungen und Kostenerhöhungen<br />

in zwei neuerlichen Wirtschaftlichkeitsbesprechungen genehmigt.<br />

Der Leiter <strong>der</strong> Stabsstelle Interne Revision, <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Mehrkosten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Vorbesprechungen zu den Wirtschaftlichkeitsbesprechungen befasst war,<br />

wies auf die Mangelhaftigkeit <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen, die eine detaillierte Prüfung<br />

nicht zulassen würden, hin und erklärte, <strong>der</strong> Zuteilung von Budgetmitteln lediglich deshalb<br />

zuzustimmen, weil eine Vielzahl <strong>der</strong> Leistungen bereits beauftragt sei und er einen<br />

teuren Baustopp verhin<strong>der</strong>n wolle.<br />

Auch vom <strong>Kontrollamt</strong> war diesbezüglich zu monieren, dass mit <strong>der</strong> Vorgangsweise des<br />

Projektteams auf Grund <strong>der</strong> bereits getroffenen Bauentscheidungen <strong>der</strong> Sinn und<br />

Zweck einer Wirtschaftlichkeitsbesprechung, <strong>der</strong> primär in <strong>der</strong> Prüfung einer geplanten<br />

und bevorstehenden Baumaßnahme nach den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit<br />

und Zweckmäßigkeit gelegen ist, in hohem Maße vereitelt wurde.<br />

Sicherlich erscheint eine Befassung einer Wirtschaftlichkeitskommission<br />

nach Beginn von Än<strong>der</strong>ungsmaßnahmen nicht zweckentsprechend.<br />

Allerdings ist nach <strong>der</strong> Ansicht des WKAV im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Projektabwicklung für <strong>der</strong>artige Än<strong>der</strong>ungen ein definierter Genehmigungsweg<br />

grundsätzlich erfor<strong>der</strong>lich. Im konkreten Fall wurde<br />

jedoch die Beibringung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen für die<br />

Abwicklung <strong>der</strong> Besprechung und Genehmigung durch den Generalunternehmer<br />

verzögert. Es galt, eine Interessensabwägung von


- 17 -<br />

Kostenminimierung und dem erfor<strong>der</strong>lichen Baufortschritt vorzunehmen,<br />

die zu Gunsten <strong>der</strong> gewählten Vorgangsweise führte. Es<br />

wurde <strong>der</strong> Anlassfall jedoch als Basis für einen Entwicklungsprozess<br />

angesehen, um <strong>der</strong>artige Situationen formal und inhaltlich<br />

künftig besser in den Griff zu bekommen.<br />

6.2 Noch bei den im März 2003 abgehaltenen Projektbesprechungen versicherte <strong>der</strong><br />

auch mit <strong>der</strong> Kostenverfolgung beauftragt gewesene Generalplaner auf mehrmaliges<br />

Befragen durch die Begleitende Kontrolle bzw. die Projektleitung, mit den nunmehr genehmigten<br />

Nettogesamtbaukosten von rd. 36,72 Mio.EUR für das Geriatriezentrum und<br />

von rd. 9,79 Mio.EUR für die Küche das Auslangen zu finden. Auch in seinem Quartalsbericht<br />

vom 30. Juni 2003 - also in einem Zeitpunkt, in dem das Geriatriezentrum Favoriten<br />

bereits den Betrieb aufgenommen hatte und die Küche kurz vor <strong>der</strong> Betriebsaufnahme<br />

stand - ging <strong>der</strong> Generalplaner noch von diesen Annahmen aus.<br />

Erst im Quartalsbericht vom 30. Oktober 2003 revidierte er die Kostenprognose grundlegend<br />

und bezifferte die Kosten für das Geriatriezentrum schließlich mit rd. 39,91<br />

Mio.EUR und für die Küche mit rd. 10,12 Mio.EUR, was einer Erhöhung <strong>der</strong> zuletzt genehmigten<br />

Kosten um weitere rd. 3,19 Mio.EUR bzw. rd. 0,33 Mio.EUR entsprach.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgelegten Kostenprognose machte <strong>der</strong> Generalplaner auch eine weitere Erhöhung<br />

seines Honorars von rd. 7,27 Mio.EUR um 1,83 Mio.EUR auf rd. 9,10 Mio.EUR<br />

geltend. Als Begründung führte er die gestiegenen Nettoherstellungskosten sowie die<br />

auf Grund <strong>der</strong> Zusatzwünsche des Bauherrn erfor<strong>der</strong>lichen Neu- bzw. Umplanungen<br />

an.<br />

Bemerkenswert war in dem Zusammenhang <strong>der</strong> Umstand, dass sich <strong>der</strong> Prozentsatz<br />

<strong>der</strong> Kosten für die Generalplanung von rd. 12,85 % <strong>der</strong> Herstellungskosten auf rd.<br />

18,20 % erhöht hat, was neben höheren Schwierigkeits-, Bearbeitungs- und Bauaufsichtsfaktoren<br />

und <strong>der</strong> längeren Bauzeit auch auf einen nicht unerheblichen Anteil an<br />

verlorenem Planungsaufwand zurückzuführen war.


- 18 -<br />

Es werden alle rechtlich und wirtschaftlich vertretbaren Schritte<br />

eingeleitet werden, um die Kosten für den WKAV auf das gerechtfertigte<br />

Ausmaß zu begrenzen.<br />

6.3 Die Ursache dafür, dass eine detaillierte Nachvollziehung <strong>der</strong> vorgenannten Mehrkosten<br />

im Rahmen <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung nicht möglich war, lag in <strong>der</strong> - wohl<br />

beiden Vertragsparteien gleichermaßen anzulastenden - Nichtbeachtung des Vertragspunktes<br />

6.2, wonach <strong>der</strong> Generalplaner verpflichtet gewesen wäre, die Auswirkungen<br />

allfälliger Än<strong>der</strong>ungen bzw. Abweichungen vom genehmigten Entwurf o<strong>der</strong> von den<br />

haustechnischen Projekten auf die Planungs- und Baukosten sowie auf den Terminplan<br />

festzustellen und darüber das Einvernehmen mit dem Auftraggeber herzustellen. Ferner<br />

wurde auch dem Pkt. 6.6 des Vertrages nicht entsprochen, wonach über die Vergütung<br />

zu erbringen<strong>der</strong> Mehrleistungen grundsätzlich vor Arbeitsbeginn eine Vereinbarung zwischen<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer zu treffen gewesen wäre.<br />

Auf die Einhaltung <strong>der</strong> Vertragspunkte wurde gedrungen, doch fehlte<br />

offensichtlich die entsprechende Wirkung beim Auftragnehmer; auch<br />

waren die Sanktionsmöglichkeiten zu beschränkt. Daraus resultieren<br />

für zukünftige Verträge und Projekte wichtige Erkenntnisse.<br />

6.4 Vom <strong>Kontrollamt</strong> war insbeson<strong>der</strong>e zu bemängeln, dass <strong>der</strong> Generalplaner <strong>der</strong> ver-<br />

traglichen Verpflichtung, bei drohen<strong>der</strong> Kostenüberschreitung im Einvernehmen mit<br />

dem Auftraggeber entsprechende Kosten senkende Maßnahmen zu treffen, nicht nach-<br />

kam.<br />

Aus den Berichten <strong>der</strong> Begleitenden Kontrolle war zwar ersichtlich, dass das Projektteam<br />

vom Generalplaner laufend Informationen über Projektän<strong>der</strong>ungen bzw. die Führung<br />

einer entsprechenden Dokumentation einfor<strong>der</strong>te und gleichzeitig darauf drängte,<br />

jede Einsparungsmöglichkeit zur Einhaltung des Kostenrahmens zu ergreifen. Diese<br />

For<strong>der</strong>ungen wurden jedoch offensichtlich nicht mit dem notwendigen Nachdruck verfolgt,<br />

da Aufzeichnungen über die Notwendigkeit <strong>der</strong> vorgenommenen Umplanungen<br />

und umfangreichen Ausführungsän<strong>der</strong>ungen nicht vorlagen.


- 19 -<br />

Darüber hinaus verabsäumte <strong>der</strong> Generalplaner vielfach, Entscheidungen über die von<br />

den Professionisten auf Grund <strong>der</strong> Projektän<strong>der</strong>ungen geltend gemachten Zusatzfor<strong>der</strong>ungen<br />

zu treffen bzw. herbeizuführen. Dies war u.a. als eine <strong>der</strong> Gründe anzusehen,<br />

dass über weite Strecken <strong>der</strong> Projektabwicklung die Transparenz über die tatsächlich<br />

zu erwartenden Kosten nicht gegeben war und die Projektbegleitkommission (s. Pkt. 3.3<br />

des Berichtes) über drohende bzw. bereits eingetretene Kostenerhöhungen im Unklaren<br />

gelassen wurde.<br />

Die Bemühungen des Projektteams werden im Bericht des <strong>Kontrollamt</strong>es<br />

aufgezeigt. Der erfor<strong>der</strong>liche Nachdruck konnte nach<br />

<strong>der</strong> Ansicht des WKAV auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden Vertragslage<br />

nicht erzielt werden. In künftigen Verträgen wird darauf Bedacht<br />

genommen werden.<br />

6.5 Das bei<strong>der</strong>seitige Hinwegsetzen über vertragliche Vereinbarungen und die ab Mitte<br />

2002 zu beobachtende Verschlechterung <strong>der</strong> Kooperationsbereitschaft zwischen Pro-<br />

jektteam und Generalplaner erschwerte nicht nur eine effiziente Umsetzung bzw. Fertigstellung<br />

des Bauvorhabens, son<strong>der</strong>n führte auch zu Unstimmigkeiten zwischen den<br />

Vertragsparteien. So wurde dem Generalplaner etwa im Dezember 2003 vorgehalten,<br />

dass die nunmehr für das Geriatriezentrum Favoriten bekannt gegebene 8,7-prozentige<br />

Kostenerhöhung von <strong>der</strong> vertraglich gefor<strong>der</strong>ten Kostengenauigkeit in <strong>der</strong> Abrech-<br />

nungsphase von +/- 3 % erheblich abwich. Das hierauf ergangene Ersuchen, <strong>der</strong> Generalplaner<br />

möge Nachweise zwecks Prüfung <strong>der</strong> von ihm geltend gemachten Honorar-<br />

noten im Betrag von insgesamt rd. 453.000,-- EUR beibringen, wie beispielsweise durch<br />

die Nennung letztgültiger Schätzkosten etc., wies <strong>der</strong> Generalplaner mit dem Hinweis<br />

zurück, alle relevanten Unterlagen bereits übermittelt zu haben. Der Geschäftsführer<br />

des Projektteams stellte hierauf alle weiteren Zahlungen an den Generalplaner ein.<br />

6.6 Wie die Erhebungen ergaben, wurden seitens des Projektteams keine weiteren<br />

Maßnahmen zur Bereinigung <strong>der</strong> nunmehr strittigen Situation gesetzt. Die Zahlungsverweigerung<br />

wurde vom Generalplaner in <strong>der</strong> Folge auch zum Anlass genommen, zur<br />

Einbringung seiner For<strong>der</strong>ungen einen Rechtsbeistand beizuziehen. In einem Schrei-


- 20 -<br />

ben vom 3. Mai <strong>2004</strong> bezifferte dieser die For<strong>der</strong>ungen mit vorerst rd. 2,28 Mio.EUR.<br />

Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte durch den Generalplaner initiierte <strong>der</strong> Leiter des<br />

Bereiches Bauwesen <strong>der</strong> Teilunternehmung 3 im Einvernehmen mit dem <strong>Kontrollamt</strong><br />

am 17. Mai <strong>2004</strong> eine Besprechung im Rechtsreferat des WKAV, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Geschäftsführer<br />

des Projektteams u.a. aufgefor<strong>der</strong>t wurde, umgehend Gespräche mit dem Generalplaner<br />

aufzunehmen und mit diesem alle für die Endabrechnung des Projektes offenen<br />

Fragen einvernehmlich zu klären. Zur Annäherung <strong>der</strong> unterschiedlichen Standpunkte<br />

wurde vor allem angeregt, die Angemessenheit berechtigter For<strong>der</strong>ungen des<br />

Generalplaners für die von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> zu vertretenden Projektän<strong>der</strong>ungen sowie etwaige<br />

vom Auftragnehmer nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen gemeinsam festzustellen<br />

und zu bewerten.<br />

Da die genehmigten Budgetmittel für das Geriatriezentrum im damaligen Zeitpunkt na-<br />

hezu ausgeschöpft waren und somit ausstehende Zahlungen an Firmen im Zuge <strong>der</strong><br />

Endabrechnung nicht mehr geleistet werden konnten, wurden auf Antrag des Projekt-<br />

teams im Mai <strong>2004</strong> vorerst 2,50 Mio.EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt. Eine vollständige<br />

Klärung <strong>der</strong> Angelegenheit stand bei Abschluss <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung<br />

durch das <strong>Kontrollamt</strong> im Juni <strong>2004</strong> allerdings noch aus.<br />

Wie bereits erwähnt, sind deutliche Anstrengungen des Projekt-<br />

teams erkennbar. Es werden weiterhin alle Schritte gesetzt werden,<br />

um die Honorarfor<strong>der</strong>ungen auf das rechtlich zulässige Min-<br />

destausmaß zu beschränken. Dabei werden alle relevanten fachkundigen<br />

Stellen des Magistrats zur Unterstützung herangezogen.<br />

Eine vollständige Klärung konnte noch nicht herbeigeführt werden.<br />

7. Ausführungsmängel<br />

7.1 Die im Zwischengeschoß des Geriatriezentrums untergebrachten Personalumkleide-<br />

und Sanitärräume sowie <strong>der</strong> anschließende Fluchtweg im Gesamtausmaß von insgesamt<br />

rd. 510 m 2 wurden um rd. 66.000,-- EUR mit einer abgehängten 0,16 mm dicken<br />

PVC Kunststoff-Spannfoliendecke als Sichtschutz für die haustechnischen Instal-


- 21 -<br />

lationen ausgestattet. Im Zuge <strong>der</strong> Begehung <strong>der</strong> Räumlichkeiten zeigte sich, dass die<br />

Spannfoliendecke bereits großflächig beschädigt war, was vor allem auf die geringe<br />

Montagehöhe von nur 2,10 m über dem Fußboden zurückzuführen war.<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> vertrat dazu die Meinung, dass die ausschließlich aus optischen Gründen<br />

angebrachte abgehängte Spannfoliendecke für den diesbezüglichen Verwendungszweck<br />

absolut ungeeignet und <strong>der</strong> Einbau vor allem mit dem Grundsatz <strong>der</strong> Zweckmäßigkeit<br />

nicht vereinbar war. Abgesehen davon entsprach die Verwendung von Materialien<br />

wie PVC we<strong>der</strong> den Intentionen des WKAV noch den Vergaberichtlinien. Das <strong>Kontrollamt</strong><br />

empfahl daher, die abgehängte Spannfoliendecke wie<strong>der</strong> zu entfernen.<br />

Durch das falsche Aufbringen <strong>der</strong> Wärmedämmung wurde die<br />

Raumhöhe so verringert, dass - um die zulässige Raumhöhe nicht<br />

zu unterschreiten - eine Spannfoliendecke ausgeführt wurde. Hier<br />

liegt ein Versicherungsschaden des Generalplaners vor.<br />

7.2 Die Produktionsküche wurde mit einem fugenlosen, rutschhemmenden Epoxydharz-<br />

Kunststoffboden ausgestattet. Im Zuge <strong>der</strong> Begehung zeigte sich, dass <strong>der</strong> Kunststoffboden<br />

in einigen Bereichen nicht ebenflächig hergestellt wurde, wodurch die Bildung<br />

von Wasserpfützen und somit das rasche Wachstum von Bakterien geför<strong>der</strong>t wird, was<br />

<strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Küchenhygiene entgegensteht. Ferner wies <strong>der</strong><br />

gelb eingefärbte Bodenbelag nach nur sechsmonatigem Betrieb an mehreren Stellen<br />

schwarze unansehnliche Verfärbungen auf, <strong>der</strong>en Ursache nicht zu klären war. Es wur-<br />

de daher empfohlen, im Wege des Generalplaners die Behebung <strong>der</strong> Mängel innerhalb<br />

<strong>der</strong> Gewährleistungszeit zu veranlassen.<br />

Der Generalplaner wurde aufgefor<strong>der</strong>t, eine Mängelbehebung zu<br />

veranlassen.<br />

7.3 Die Küchenpersonaltoiletten im Erdgeschoß wurden mit Einverständnis des Projektteams<br />

mit Schiebetüren ausgestattet, weshalb die Toilettenanlagen gegenüber dem zur<br />

Küche führenden Gang nicht luftdicht abschlossen und damit den einschlägigen Hygie-


- 22 -<br />

nebestimmungen wi<strong>der</strong>sprachen. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl daher, die Schiebetüren gegen<br />

Drehtüren zu tauschen.<br />

Der Mangel ist auch <strong>der</strong> Führung des Geriatrischen Zentrums bekannt;<br />

es wird nach einer zweckmäßigen und kostengünstigen Lösung<br />

gesucht.<br />

7.4 Die Kabinen <strong>der</strong> beiden in <strong>der</strong> Küche eingebauten Lastenaufzüge, die u.a. auch<br />

dem Transport <strong>der</strong> Speisetransportwagen von dem im Untergeschoß eingerichteten<br />

Wagenwaschplatz zur Befüllstation im Erdgeschoß dienen, waren mit einem ungeeigneten<br />

Bodenbelag (geklebter Kunststoffbelag) ausgestattet. Im Zeitpunkt <strong>der</strong> Begehung<br />

durch das <strong>Kontrollamt</strong> war <strong>der</strong> Bodenbelag zwar bereits entfernt, jedoch noch nicht<br />

durch einen neuen Belag ersetzt worden. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, rasch für einen Ersatz<br />

zu sorgen, zumal im Zeitpunkt <strong>der</strong> gegenständlichen Prüfung durch vorhandene<br />

Kleberreste eine ordnungsgemäße Reinigung und Desinfektion <strong>der</strong> Aufzugsböden nicht<br />

möglich war.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Kabinenausführung <strong>der</strong> beiden Lastenaufzüge wurde festgestellt, dass<br />

auch die ursprünglich vorhandenen Handläufe demontiert worden waren. Dies deshalb,<br />

weil sie die Kabinenbreite <strong>der</strong>art einengten, dass ein Befahren <strong>der</strong> Kabine mit den Speisetransportwagen<br />

nicht möglich war. Beeinträchtigungen im Betriebsablauf ergaben<br />

sich auch dadurch, dass die beiden Aufzüge zwar nach dem so genannten Durchladesystem<br />

konzipiert sind, allerdings jeweils nur über ein Fahrkorb-Innentableau zur An-<br />

steuerung <strong>der</strong> jeweiligen Stockwerke verfügen. Um einen friktionsfreien Arbeitsablauf sicherzustellen,<br />

wurde vom <strong>Kontrollamt</strong> empfohlen, die beiden Aufzugskabinen noch<br />

nachträglich mit einem zweiten Steuerungstableau auszustatten.<br />

Der Aufzugsboden wird mit einem Niro-Belag ausgeführt. Die Aufzugsanlagen<br />

wurden verstärkt und umgebaut.<br />

7.5 Im Planungshandbuch ist festgehalten, dass bei <strong>der</strong> Bemessung <strong>der</strong> Nutzfläche für<br />

die Personalumklei<strong>der</strong>äume darauf Rücksicht zu nehmen ist, dass jedem Arbeitnehmer


- 23 -<br />

ein 60 x 50 cm großer Gar<strong>der</strong>obekasten mit Sitzgelegenheit im Gesamtausmaß von<br />

0,5 m 2 Bodenfläche zur Verfügung steht. Weiters war bei <strong>der</strong> Planung die in <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung<br />

vorgeschriebene freie Bodenfläche von mindestens 0,6 m 2 für jeden<br />

gleichzeitig auf den Umklei<strong>der</strong>aum angewiesenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die<br />

im Untergeschoß situierten Damen- und Herrenumklei<strong>der</strong>äume weisen in Relation zu<br />

diesen Kennwerten eine um je rd. 9 m 2 zu geringe Bodenfläche auf, weshalb lt. Aussage<br />

des Küchenleiters vom Personal alternativ die Waschräume zum Umkleiden benützt<br />

werden.<br />

Um diesem räumlichen Defizit zu begegnen, wurden für das Küchenpersonal Gar<strong>der</strong>obekästen<br />

mit jeweils zwei übereinan<strong>der</strong> liegenden z-förmigen Abteilen angeschafft. Auf<br />

Grund ihrer zu geringen Größe entsprachen diese jedoch we<strong>der</strong> den im Planungshandbuch<br />

genannten Vorgaben noch den Bestimmungen <strong>der</strong> Arbeitsstättenverordnung, wonach<br />

für jede/n Arbeitnehmer/in ein Klei<strong>der</strong>kasten zur Verfügung zu stellen ist, <strong>der</strong> "aus-<br />

reichend groß und geeignet ist, Kleidung und sonstige persönliche Gegenstände gegen<br />

Wegnahme zu sichern". Zu bemerken war in diesem Zusammenhang, dass die Vertre-<br />

terin des Arbeitsinspektorates für den 2. Aufsichtsbezirk im Zuge <strong>der</strong> kommissionellen<br />

Augenscheinsverhandlung für die Bewilligung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> gegenständlichen<br />

Krankenanstalt nicht auf die gesetzwidrige Ausführung <strong>der</strong> Küchenpersonalumkleide-<br />

räume verwiesen hatte.<br />

8. Raumbuch<br />

Durch nachträglich im Rohbaustadium eingebrachte Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

<strong>der</strong> Magistratsabteilung 38 musste <strong>der</strong> Küchenbereich<br />

zum Teil umgeplant werden. Aus diesem Grund war eine optimale<br />

Unterbringung <strong>der</strong> Personalgar<strong>der</strong>oben nicht mehr möglich. Diese<br />

Planung wurde auch von den zuständigen Behörden genehmigt.<br />

Eine verbesserte Situation wird angestrebt.<br />

Gem. Pkt. 3.7 des Vertrages hatte <strong>der</strong> Generalplaner ein Raumbuch in EDV-mäßiger<br />

Form zu erstellen und darin sämtliche Raumdaten wie Geschosse, Raum- und Topnummern,<br />

Ausstattungen etc. zu erfassen. Die Prüfung des vom Generalplaner im Dezem-


- 24 -<br />

ber 2003 erstellten Raumbuches zeigte, dass dieses insofern fehlerhaft war, als den<br />

einzelnen Räumen falsche Einrichtungsgegenstände zugeordnet wurden (Patientenmöbel<br />

den Sanitärzellen bzw. den rd. 2 m 2 großen Pufferräumen, Dienstbekleidungs- und<br />

Gar<strong>der</strong>obekästen den Gängen etc.), vorhandene Einrichtungsgegenstände im Raumbuch<br />

fehlten (Heizstrahler, WC-Trennwände, Küchenzeilen, Papierspen<strong>der</strong>, Spiegel,<br />

Karniesen, Bil<strong>der</strong>leisten etc.) und Einrichtungsgegenstände aufgezählt waren, die nicht<br />

zur Ausführung gelangten (Reserverollenhalter, Tischlampen etc.). Darüber hinaus enthielt<br />

das Raumbuch falsche Angaben über die Anzahl und Größe <strong>der</strong> Einrichtungsgegenstände.<br />

Auf Empfehlung des <strong>Kontrollamt</strong>es wurde das Raumbuch mit dem Ersuchen um Richtigstellung<br />

an den Generalplaner retourniert. Nach Überarbeitung und neuerlicher Vorlage<br />

fanden sich bei einer stichprobenweisen Durchsicht weiterhin Fehler, weshalb <strong>der</strong><br />

Geschäftsführer des Projektteams erneut ersucht wurde, den Generalplaner zur Erstel-<br />

lung eines korrekten Raumbuches zu verhalten.<br />

Das Raumbuch wird vom Generalplaner überarbeitet. Unter diesem<br />

Titel wurde vom Auftraggeber noch nichts bezahlt.<br />

9. Bewilligungen<br />

9.1 Entsprechend <strong>der</strong> am 7. Jänner 1999 erteilten Baubewilligung war nach Beendigung<br />

<strong>der</strong> Bauarbeiten für das Geriatriezentrum und die Küche gem. § 128 Abs 1 <strong>der</strong> Bauordnung<br />

für <strong>Wien</strong> die Vollendung <strong>der</strong> Bauführung <strong>der</strong> Behörde anzuzeigen. Das mit <strong>der</strong> Erstellung<br />

<strong>der</strong> Fertigstellungsanzeige beauftragte Ingenieurbüro bestätigte die Ordnungsmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Bauführung unter Zugrundelegung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Gutachten und Pläne<br />

am 22. Jänner <strong>2004</strong>, d.h. erst rd. ein Jahr nach Inbetriebnahme des Gebäudes, die bereits<br />

sukzessive ab dem 7. Jänner 2003 erfolgt war. Als Grund für die verzögerte Anzeige<br />

<strong>der</strong> Fertigstellung wurde angeführt, dass die Brandmeldeanlage Mängel aufwies und<br />

<strong>der</strong>en ordnungsgemäße Funktion erst am 19. November 2003 von <strong>der</strong> Prüfstelle für<br />

Brandschutztechnik des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes Ges.m.b.H. attestiert<br />

wurde.


- 25 -<br />

Die Brandmeldeanlage wurde am 19. November 2003 abgenommen<br />

und in Ordnung befunden. Vom Brandschutzbeauftragten<br />

wurde ein Brandschutzkonzept für die Geriatrie und die Küche erstellt.<br />

9.2 Die beiden Stationen für die Akutgeriatrie, die Ambulanzen für Akutgeriatrie und<br />

physikalische Medizin, die Verlegung <strong>der</strong> Konsiliarambulanzen für Augen- und Zahnheilkunde<br />

in das Geriatriezentrum sowie die Errichtung <strong>der</strong> Anstaltsküche erfor<strong>der</strong>ten<br />

überdies die Genehmigung nach dem Krankenanstalten- und ArbeitnehmerInnenschutzgesetz<br />

durch die hiefür zuständige Magistratsabteilung 15 - Gesundheitswesen<br />

und Soziales. Bei <strong>der</strong> am 19. Dezember 2003 durchgeführten Augenscheinsverhandlung<br />

wurde u.a. festgelegt, dass die für die Bewilligung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankenanstalt<br />

notwendigen Unterlagen, wie Pläne und Beschreibungen, vom Antragsteller aktualisiert<br />

bzw. ergänzt und binnen achtwöchiger Frist <strong>der</strong> Magistratsabteilung 15 vorzule-<br />

gen waren.<br />

Lt. Auskunft <strong>der</strong> Magistratsabteilung 15 war im April <strong>2004</strong> die Zustimmung <strong>der</strong> Magistratsabteilung<br />

68 - Feuerwehr zu den von ihr gefor<strong>der</strong>ten Unterlagen (Brandschutzpläne,<br />

nominiertes Brandschutzpersonal, Betriebsbrandschutzorganisation, Elektrobefunde)<br />

noch ausständig, weshalb die Genehmigung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Krankenanstalt<br />

für die genannten Bereiche im Prüfzeitpunkt noch nicht erteilt worden war.<br />

Die überarbeiteten Unterlagen wurden <strong>der</strong> Magistratsabteilung 15<br />

übermittelt. Zu bemerken ist, dass die Brandschutzpläne von <strong>der</strong><br />

Magistratsabteilung 68 am 27. November 2003 vidiert wurden. Der<br />

Bescheid <strong>der</strong> Magistratsabteilung 15 ist noch ausständig.<br />

10. Resümee und grundsätzliche Empfehlungen<br />

Das <strong>Kontrollamt</strong> vertritt grundsätzlich den Standpunkt, dass die Planung von Objekten<br />

präzise Vorgaben durch den Auftraggeber unter Berücksichtigung erkennbarer künftiger<br />

bzw. bereits bekannter Entwicklungen erfor<strong>der</strong>t. Um den nicht nur bei <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong><br />

geltenden Prinzipien <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit Rechnung


- 26 -<br />

zu tragen, besteht darüber hinaus die Notwendigkeit, ein Projekt in Abstimmung zwischen<br />

dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bis zum Abschluss <strong>der</strong> Entwurfsplanung<br />

soweit zu entwickeln, dass Än<strong>der</strong>ungen, wie sie im gegenständlichen Fall vorgenommen<br />

wurden und zu erheblichen Mehrkosten geführt haben, vermieden werden.<br />

Ferner sollten temporäre Organisationseinheiten, die im Rahmen <strong>der</strong> Projektabwicklung<br />

als Vertreter des Bauherrn fungieren und wichtige Bauherrnaufgaben zu erfüllen haben,<br />

die Instrumente des Projektmanagements - insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Planung und Steuerung von Bauvorhaben - künftig konsequenter zur Anwendung bringen.<br />

Im gegenständlichen Fall erwies sich die Übertragung <strong>der</strong> Gesamtabwicklung des Bauvorhabens<br />

an einen Generalplaner auf Basis <strong>der</strong> Honorarleitlinien auch aus wirtschaftlichen<br />

Gründen als nicht sinnvoll, da dieser mangels eigener Befugnisse zur Weitergabe<br />

eines beträchtlichen Teiles des Gesamtauftrages (Statiker-, Haustechnik- und Bauphy-<br />

sikalischen Leistungen etc.) an befugte Son<strong>der</strong>fachleute gezwungen und dabei in keiner<br />

Weise an Vergabevorschriften gebunden war.<br />

Um künftig diesbezügliche wirtschaftliche Nachteile für die <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> und etwaige<br />

Qualitätseinbußen bei <strong>der</strong> Leistungserbringung hintanzuhalten, regte das <strong>Kontrollamt</strong><br />

an, eine Vertragskonstellation, wie sie im gegenständlichen Fall gewählt wurde, künftig<br />

zu vermeiden. Das <strong>Kontrollamt</strong> empfahl, im Fall eines Generalplanungs- o<strong>der</strong> Bau-<br />

betreuungsvertrages entwe<strong>der</strong> die Beauftragung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>fachleute nur unter Anwendung<br />

des Bundesvergabegesetzes 2002 dem Generalplaner zu übertragen o<strong>der</strong> die<br />

Konsulenten durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> selbst (WKAV) zu beauftragen und zu vergüten.<br />

Der WKAV stimmt mit dem <strong>Kontrollamt</strong> überein, dass Projektän<strong>der</strong>ungen<br />

möglichst vermieden werden sollen, um Mehrkosten zu<br />

vermeiden. Allerdings waren im gegenständlichen Projekt während<br />

<strong>der</strong> Projektlaufzeit Än<strong>der</strong>ungsprozesse in mehrfacher Hinsicht notwendig<br />

geworden, die bei Nichtbeachtung dazu geführt hätten,<br />

dass hinsichtlich des Leistungsangebotes noch immer <strong>der</strong> ursprüngliche<br />

Planungsstand mit teilweisen Vierbettzimmern und


- 27 -<br />

nicht die nunmehr vorgesehenen Ein- und Zweibettzimmer Berücksichtigung<br />

gefunden hätten. Dadurch wurde für die Bevölkerung<br />

eine adäquate Zimmerstruktur geschaffen und eine Umplanung in<br />

Kauf genommen. Der technische Fortschritt <strong>der</strong> Küchenversorgung<br />

ergab die Notwendigkeit <strong>der</strong> Neuausrichtung des Kochprozesses<br />

(erhärtet durch Studien), wodurch mit diesen Umplanungen<br />

auf Dauer wirtschaftliche Vorteile zu erwarten sind.<br />

So sind Mehrkosten in <strong>der</strong> Errichtungsphase entstanden, die aus<br />

<strong>der</strong> Sicht des WKAV aber langfristig nicht nur eine höhere Patientenzufriedenheit,<br />

son<strong>der</strong>n auch wirtschaftliche Vorteile durch Einsparungen<br />

erwarten lassen.<br />

Verträge, wie sie im gegenständlichen Fall abgeschlossen wurden<br />

und wie sie auch für den WKAV neu waren, werden in Zukunft<br />

nicht mehr zum Tragen kommen. Die Verantwortung einem Auftraggeber<br />

zu überbinden, war eine plausibel erscheinende Annahme<br />

des damaligen Generaldirektors, die sich letztlich aus vielerlei<br />

Gründen nicht bewährt hat. Doch auch hinsichtlich des Projektteams,<br />

<strong>der</strong> Projektabwicklung und des gesamten Baugeschehens<br />

sind inzwischen seitens des WKAV eine Anzahl von Neuregelun-<br />

gen umgesetzt worden, die helfen sollen, dass die Interessen <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Wien</strong> noch effizienter durchgesetzt werden können.

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