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2004 - Klinikum Ansbach

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E Qualitätsmanagement und dessen Bewertung<br />

E-1 Der Aufbau des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements im <strong>Klinikum</strong> <strong>Ansbach</strong> stellt<br />

sich wie folgt dar:<br />

Die Verantwortung für das Qualitätsmanagement obliegt – wie in der DIN EN ISO 9001:2000 vorgesehen<br />

– der Krankenhausführung, in diesem Sinne dem geschäftsführenden Vorstand.<br />

Nachdem bereits über viele Jahre im Vorfeld dezentral organisierte Qualitätsprojekte im <strong>Klinikum</strong><br />

liefen, wurde der Ansatz für systematisches Qualitätsmanagement vor zwei Jahren gelegt.<br />

Es wurde zum einen ein ständiger, dreiköpfiger Qualitätsausschuss gebildet, der die interdisziplinäre Qualitätskonferenz<br />

leitet.<br />

In der interdisziplinären Konferenz sind alle Berufsgruppen und Hierarchiestufen vertreten. Sie beschließt<br />

das grundsätzliche Vorgehen und synchronisiert die einzelnen Projekte. Sie ist gegenüber der Leitungskonferenz<br />

vorschlagsberechtigt.<br />

Im Rahmen der Zertifizierung von Frauenklinik und Klinik für Strahlentherapie und Radio-Onkologie wurde<br />

eine zentrale Qualitätsmanagementleitung als Koordinierungsstelle benannt. Diese ist nur dem Vorstand<br />

berichtspflichtig und in Fragen der Zertifizierung weisungsberechtigt.<br />

In den zu zertifizierenden Abteilungen wurden Qualitätsmanagementbeauftragte ernannt und geschult, die<br />

für die Durchsetzung der Grundlagen des QMs in ihrer Abteilung verantwortlich und mit den dafür notwendigen<br />

Kompetenzen ausgestattet sind. Sie sind in dieser Funktion direkt dem Leiter der Abteilung unterstellt<br />

und berichten der Qualitätsmanagementleitung. Im Rahmen der weiteren Zertifizierungsprojekte wird<br />

dieses Modell weiter ausgebaut.<br />

E-2 Qualitätsbewertung<br />

Das Krankenhaus hat sich im Berichtszeitraum an folgenden Maßnahmen zur Bewertung<br />

von Qualität bzw. des Qualitätsmanagements beteiligt (Selbst- oder Fremdbewertungen):<br />

Teilnahme an der externen Qualitätssicherung gemäß § 137 SGB V<br />

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