facts 2008
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Filmwirtschaft Verwertung Filmpreise MEDIA 2007 Österreich ist 1992 dem MEDIA Programm beigetreten. Jedes Mitgliedsland des MEDIA Programms verfügt über einen MEDIA Desk, der beratende Funktion ausübt und Antragstellern bei den Einreichungen Hilfestellung leistet. Zudem erledigt der MEDIA Desk als Informationsstelle die Öffentlichkeitsarbeit und fungiert als Bindeglied zwischen den nationalen Fördereinrichtungen und der Europäischen Kommission. In Österreich ist der MEDIA Desk im Österreichischen Filminstitut eingerichtet, die politische Vertretung im MEDIA Ausschuss in Brüssel wird durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen. MEDIA 2007 ist das bislang fünfte Programm seit 1991 (nach MEDIA I, II, Plus und Training). Antragsberechtigt sind Vertriebs- und Verleihfirmen, Produktionsfirmen, Trainingsinitiativen, Festivals und Unternehmen, die Promotionsmaßnahmen für den europäischen Film durchführen oder die neue Technologien für den Vertrieb europäischer Inhalte entwickeln oder bereitstellen (Digitalisierung). Ein antragstellendes Unternehmen muss seinen Sitz in einem der MEDIA Mitgliedsländer haben und sich mehrheitlich im Besitz von Staatsbürgern eines MEDIA Mitgliedslandes befinden. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen. In der Regel übernimmt MEDIA maximal 50% der Kosten einer Maßnahme, die restlichen 50% der Finanzierung muss der Antragsteller garantieren. Förderungen Förderungen EUR Umfeld Stammt der Antrag aus einem Land mit geringer Produktionskapazität oder spiegelt die Maßnahme die Vielfalt der europäischen Kultur auf besondere Weise wider, kann die Unterstützung in Ausnahmefällen auf 60% angehoben werden. In der Regel werden die Förderungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. EURIMAGES wurde 1988 als Teilabkommen des Europarates mit Sitz in Strassburg gegründet, um Kinofilme, die als europäische Koproduktionen produziert werden, zu unterstützen. Es werden Spiel- und Dokumentarfilme, Kinder- und Animationsfilme gefördert. Diese Förderung erfolgt im Rahmen der Herstellung von Koproduktionen zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern des Fonds; als rechtliche Basis dient das „Europäische Übereinkommen über die Gemeinschafts- produktion von Kinofilmen“ („Multilaterale Konvention“ vom 2. Oktober 1992) bzw. zwischenstaatliche Filmabkommen. Bei der Förderung handelt es sich um eine Spitzenfinanzierung bis zu einer Höhe von 17% der Gesamtherstellungskosten. In jedem koproduzierenden Land müssen mindestens 50% der Finanzierung gesichert sein. Eine Beteiligung von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös facts + figures 08 der Produzenten aliquot in Höhe der Beteiligung. Neben der Herstellung unterstützt EURIMAGES auch den Verleih von europäischen Kinofilmen in Ergänzung zum MEDIA Programm der Europäischen Union. Damit wird sowohl der Verleih von Filmen aus EU-Ländern in Nicht-EU-Länder gefördert, als auch der Verleih von Filmen aus Nicht-Mitgliedsländern in EU-Staaten. Auch Kinos in Ländern ohne MEDIA Zugang werden von EURIMAGES gefördert. Außerdem können Produzenten seit 2007 um Digitalisierung ihrer, von EURIMAGES bereits in der Herstellung unterstützten Filme, ansuchen. Das Entscheidungsgremium von EURIMAGES ist das Direktionskomitee, die Abwicklung erfolgt durch das im Europarat ansässige Sekretariat. Die Projektbetreuung erfolgt durch das Filminstitut, die politische Vertretung im Komitee wird durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wahrgenommen. 67
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MEDIA 2007<br />
Österreich ist 1992 dem MEDIA Programm<br />
beigetreten. Jedes Mitgliedsland des MEDIA<br />
Programms verfügt über einen MEDIA Desk, der<br />
beratende Funktion ausübt und Antragstellern bei<br />
den Einreichungen Hilfestellung leistet. Zudem<br />
erledigt der MEDIA Desk als Informationsstelle die<br />
Öffentlichkeitsarbeit und fungiert als Bindeglied<br />
zwischen den nationalen Fördereinrichtungen und<br />
der Europäischen Kommission. In Österreich ist<br />
der MEDIA Desk im Österreichischen Filminstitut<br />
eingerichtet, die politische Vertretung im<br />
MEDIA Ausschuss in Brüssel wird durch das<br />
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur<br />
wahrgenommen.<br />
MEDIA 2007 ist das bislang fünfte Programm<br />
seit 1991 (nach MEDIA I, II, Plus und<br />
Training). Antragsberechtigt sind Vertriebs-<br />
und Verleihfirmen, Produktionsfirmen,<br />
Trainingsinitiativen, Festivals und Unternehmen,<br />
die Promotionsmaßnahmen für den europäischen<br />
Film durchführen oder die neue Technologien für<br />
den Vertrieb europäischer Inhalte entwickeln oder<br />
bereitstellen (Digitalisierung). Ein antragstellendes<br />
Unternehmen muss seinen Sitz in einem der MEDIA<br />
Mitgliedsländer haben und sich mehrheitlich<br />
im Besitz von Staatsbürgern eines MEDIA<br />
Mitgliedslandes befinden.<br />
Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.<br />
In der Regel übernimmt MEDIA maximal 50% der<br />
Kosten einer Maßnahme, die restlichen 50% der<br />
Finanzierung muss der Antragsteller garantieren.<br />
Förderungen<br />
Förderungen EUR<br />
Umfeld<br />
Stammt der Antrag aus einem Land mit geringer<br />
Produktionskapazität oder spiegelt die Maßnahme<br />
die Vielfalt der europäischen Kultur auf<br />
besondere Weise wider, kann die Unterstützung<br />
in Ausnahmefällen auf 60% angehoben werden.<br />
In der Regel werden die Förderungen als nicht<br />
rückzahlbare Zuschüsse vergeben.<br />
EURIMAGES<br />
wurde 1988 als Teilabkommen des Europarates<br />
mit Sitz in Strassburg gegründet, um Kinofilme,<br />
die als europäische Koproduktionen produziert<br />
werden, zu unterstützen. Es werden Spiel- und<br />
Dokumentarfilme, Kinder- und Animationsfilme<br />
gefördert. Diese Förderung erfolgt im Rahmen<br />
der Herstellung von Koproduktionen zwischen<br />
mindestens zwei Mitgliedsländern des Fonds;<br />
als rechtliche Basis dient das „Europäische<br />
Übereinkommen über die Gemeinschafts-<br />
produktion von Kinofilmen“ („Multilaterale<br />
Konvention“ vom 2. Oktober 1992) bzw.<br />
zwischenstaatliche Filmabkommen.<br />
Bei der Förderung handelt es sich um eine<br />
Spitzenfinanzierung bis zu einer Höhe von<br />
17% der Gesamtherstellungskosten. In jedem<br />
koproduzierenden Land müssen mindestens 50%<br />
der Finanzierung gesichert sein. Eine Beteiligung<br />
von Nicht-Mitgliedsstaaten bis zu 30% des<br />
Herstellungsbudgets ist möglich. Die Förderung<br />
erfolgt in Form eines erfolgsbedingt rückzahlbaren<br />
Zuschusses, rückzahlbar ab dem ersten Nettoerlös<br />
<strong>facts</strong> + figures 08<br />
der Produzenten aliquot in Höhe der Beteiligung.<br />
Neben der Herstellung unterstützt EURIMAGES<br />
auch den Verleih von europäischen Kinofilmen<br />
in Ergänzung zum MEDIA Programm der<br />
Europäischen Union. Damit wird sowohl der Verleih<br />
von Filmen aus EU-Ländern in Nicht-EU-Länder<br />
gefördert, als auch der Verleih von Filmen aus<br />
Nicht-Mitgliedsländern in EU-Staaten.<br />
Auch Kinos in Ländern ohne MEDIA Zugang<br />
werden von EURIMAGES gefördert. Außerdem<br />
können Produzenten seit 2007 um Digitalisierung<br />
ihrer, von EURIMAGES bereits in der Herstellung<br />
unterstützten Filme, ansuchen.<br />
Das Entscheidungsgremium von EURIMAGES ist<br />
das Direktionskomitee, die Abwicklung erfolgt<br />
durch das im Europarat ansässige Sekretariat.<br />
Die Projektbetreuung erfolgt durch das Filminstitut,<br />
die politische Vertretung im Komitee wird durch<br />
das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und<br />
Kultur wahrgenommen.<br />
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