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facts 2008

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Die Daten im Kapitel Förderungen und Finanzierungen beruhen auf den<br />

Angaben der einzelnen Institutionen.<br />

Zeitpunkt der Datenerfassung ist Frühjahr/Sommer 2009, spätere<br />

änderungen sind nicht berücksichtigt. Nicht realisierte Projekte wurden in<br />

den Bericht nicht aufgenommen. Damit kommt es fallweise zu Differenzen<br />

mit den individuellen Jahresberichten der Förderstellen.<br />

Die Einteilung der Sparten erfolgt nach den Kernbereichen –<br />

Stoffentwicklung, Projektentwicklung, Herstellung und Verwertung<br />

(berücksichtigt sind Kinostarts und Festivalteilnahmen einzelner<br />

Filme). Die weiteren Förderbereiche werden der Einfachheit halber<br />

unter „sonstige Förderungen“ zusammengefasst. Je nach Förderstelle<br />

fallen darunter z.B. auch die Förderungen der Jahrestätigkeiten von<br />

Institutionen.<br />

Als österreichische Filme gelten österreichische und österreichisch/<br />

ausländische Gemeinschaftsproduktionen, unabhängig davon, ob es sich<br />

dabei um österreichische Mehrheits- oder Minderheitsproduktionen<br />

handelt. Kofinanzierungen („finanzielle Gemeinschaftsproduktionen“)<br />

sind ausländische Filme mit österreichischer finanzieller Beteiligung. Im<br />

Falle einer Förderung durch das Österreichische Filminstitut setzt dies<br />

eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit des Österreichischen Filminstituts<br />

mit einer entsprechenden ausländischen Förderungsinstitution<br />

voraus. Kofinanzierungen werden nur bei Angaben von Förderungen<br />

berücksichtigt, nicht jedoch bei der Verwertung.<br />

Unter „ausländische Produktionen“ (auch „incoming productions“) fallen<br />

Vorhaben, die keine oder eine zu geringe österreichische künstlerische,<br />

technische und finanzielle Beteiligung haben, um den Voraussetzungen zur<br />

Erlangung eines österreichischen Ursprungszeugnisses zu entsprechen<br />

und der ausländische Produzent keine Niederlassung in Österreich hat.<br />

Die gemeinsame Finanzierung von Filmvorhaben durch<br />

Filmförderinstitutionen und anderen Geldgebern macht es notwendig,<br />

zwischen „Förderung“ und „Finanzierung“ zu unterscheiden. Unter<br />

„Förderung“ sind jedenfalls materielle Vorteile ohne unmittelbare<br />

Gegenleistung zu verstehen, die von der öffentlichen Hand an<br />

Unternehmen geleistet werden.<br />

Beispiel für „Finanzierungen“: Der ORF erhält für seine Mitfinanzierung<br />

im Rahmen des Film/Fernseh-Abkommens Senderechte und ist an den<br />

Einspielergebnissen der Filme beteiligt.

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