Satzung über die Außengestaltung der Gebäude in der ... - Farchant
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4. Balkonbrüstungen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Holz auszuführen. Die Balkonplatten <strong>in</strong> Beton s<strong>in</strong>d <strong>in</strong><br />
ihrer sichtbaren Stärke mit Holz zu verkleiden.<br />
1. Es s<strong>in</strong>d nur Satteldächer zulässig.<br />
2. Dachneigung zwischen 20° und 26°.<br />
3. Dach<strong>über</strong>stände m<strong>in</strong>destens 0,70 m.<br />
§ 3 Dachgestaltung<br />
4. Dache<strong>in</strong>deckung mit naturroten bis braunen Ziegeln <strong>in</strong> gleicher Farbe o<strong>der</strong><br />
Holzsch<strong>in</strong>deln. Bei vorhandenen <strong>Gebäude</strong>n unter 18° Dachneigung sowie bei Nebengebäuden<br />
und Vordächern kann ausnahmsweise Kupfere<strong>in</strong>deckung und <strong>in</strong><br />
Rottönen gestrichene Bleche<strong>in</strong>deckung zugelassen werden.<br />
5. Firstverlauf <strong>über</strong> <strong>die</strong> Giebelmitte und zwar <strong>über</strong> <strong>die</strong> längere <strong>der</strong> beiden <strong>Gebäude</strong>-<br />
seiten.<br />
6. Kniestockhöhen:<br />
bei E + D m<strong>in</strong>destens 1,20 m<br />
bei E + 1 bis 10 m Hausbreite höchstens 0,40 m<br />
bei E + 1 <strong>über</strong> 10m Hausbreite höchstens 0,60 m<br />
Der Kniestock wird def<strong>in</strong>iert als das Maß <strong>über</strong> <strong>die</strong> Außenwandflucht des<br />
<strong>Gebäude</strong>s von <strong>der</strong> Oberkante <strong>der</strong> Dachgeschossrohdecke bis zur Unterkante<br />
des Sparrens<br />
Kniestockmaß:<br />
Außenwandflucht <strong>Gebäude</strong><br />
UK- Sparren<br />
Kniestockmaß<br />
Fußbodenrohdecke<br />
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