VFL GUMMERSBACH Merkur Arena - Fanclub Red Devils eV
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wegen „drohender Zahlungsunfähigkeit“ gestellt wird. In diesem<br />
Fall gibt es die Möglichkeit die Insolvenzgründe bis zum 30. April<br />
auszuräumen. Wurde der Antrag allerdings wegen bestehender<br />
„Zahlungsunfähigkeit“ oder „Überschuldung“ gestellt, dann<br />
gibt es diese Chance nicht mehr.<br />
„Der Antrag ist nicht wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt<br />
worden. Das ist entscheidend für unsere eigene Entscheidung“,<br />
erläutert Nottmeier die Entscheidung im Falle des Dormagener<br />
HC. „Der Antrag lautet wörtlich »Zahlungsunfähigkeit<br />
und Überschuldung«“. Dann können wir für die erste Liga nur<br />
entscheiden, dass damit der Antrag abgewiesen wird. Der Beschluss<br />
ist gefertigt und geht dem DHC Rheinland in den nächsten<br />
Tagen zu. Der Insolvenzverwalter ist von mir informiert worden“,<br />
so Nottmeier weiter.<br />
„Dormagen hat die Möglichkeit, gegen unseren Bescheid eine<br />
Beschwerde einzulegen“, erklärt Nottmeier die Rechtsmittel.<br />
Aufgrund der Lizenzierungsregularien scheint der Sachverhalt<br />
allerdings eindeutig zu sein, selbst wenn sich der aktuell Tabellenletzte<br />
sportlich noch für die nächste Spielzeit im Oberhaus<br />
qualifizieren sollte und es gelänge, einen Geldgeber zu finden,<br />
der die Insolvenzgründe ausräumt - der Abstieg in die 2. Bundesliga<br />
ist den Regularien der HBL zu Folge nicht mehr zu vermeiden.<br />
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