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Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de

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5.3.2<br />

Es gibt im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, Aufträge an die betroffenen Eltern<br />

<strong>und</strong> BeraterInnen zu ver<strong>mit</strong>teln:<br />

• RichterInnen über<strong>mit</strong>telten <strong>de</strong>n Auftrag im frühen Termin an Eltern <strong>und</strong><br />

BeraterInnen (§ 155, Abs. 2 FamFG) o<strong>de</strong>r telefonisch bzw. schriftlich an die<br />

BeraterInnen.<br />

• Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen über<strong>mit</strong>teln <strong>de</strong>n Auftrag <strong>de</strong>s Gerichts an die<br />

BeraterInnen, <strong>und</strong> zwar in einem gemeinsamen Erst-/Übergabegespräch<br />

<strong>mit</strong> <strong>de</strong>n Eltern o<strong>de</strong>r telefonisch bzw. schriftlich.<br />

Unabhängig davon, welche dieser Möglichkeiten angewandt wird, sollte sie für<br />

alle KooperationspartnerInnen <strong>und</strong> betroffenen Eltern klar <strong>und</strong> transparent<br />

sein. Zu<strong>de</strong>m ist wichtig, dass die Fragestellung <strong>de</strong>r RichterInnen, die in <strong>de</strong>r Beratung<br />

geklärt bzw. bearbeitet wer<strong>de</strong>n soll, ein<strong>de</strong>utig formuliert ist <strong>und</strong> Eltern<br />

sowie BeraterInnen darum wissen (vgl. Weber & Alberstötter 2010).<br />

Hinweis:<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>hochkonflikthaften</strong> Eltern empfiehlt es sich, <strong>de</strong>n betroffenen<br />

Eltern <strong>de</strong>n Auftrag von Gericht <strong>und</strong> Jugendamt in Gegenwart <strong>de</strong>r BeraterInnen<br />

zu über<strong>mit</strong>teln.<br />

Dies ist sinnvoll, um <strong>de</strong>n Eltern zu zeigen, dass BeraterInnen vor <strong>de</strong>r Anmeldung<br />

o<strong>de</strong>r im Einzelgespräch <strong>mit</strong> <strong>de</strong>m an<strong>de</strong>ren Elternteil nicht beeinflusst wer<strong>de</strong>n<br />

konnten. Ein weiterer Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass das Gericht<br />

seinen Auftrag allen Beteiligten transparent macht <strong>und</strong> die BeraterInnen<br />

wichtige Informationen für <strong>de</strong>n Beratungsbeginn erhalten. Zusätzlich können<br />

Vereinbarungen <strong>mit</strong>einan<strong>de</strong>r getroffen <strong>und</strong> Zuständigkeiten festgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

Klar ist, dass ein solches Vorgehen konkrete Absprachen braucht.<br />

Fazit: RichterInnen <strong>und</strong> BeraterInnen haben die Chance, <strong>mit</strong> angeordneter<br />

Beratung Eltern für Beratung zu gewinnen, die sie sonst nicht erreichen<br />

könnten. Vor allem hochkonflikthafte Eltern können dadurch für Verän<strong>de</strong>rungsprozesse<br />

gewonnen wer<strong>de</strong>n (vgl. Conen 2007).<br />

Wie kann <strong>de</strong>r Übergang von Gericht bzw. Jugendamt zur Beratung gestaltet wer<strong>de</strong>n?<br />

Wie kommt es zum ersten Beratungstermin?<br />

Als Antwort auf diese Frage gibt es drei Möglichkeiten:<br />

• BeraterInnen sind beim frühen Termin anwesend <strong>und</strong> vereinbaren <strong>mit</strong> <strong>de</strong>n<br />

Eltern einen Termin.<br />

• RichterInnen o<strong>de</strong>r Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen kennen freie Termine <strong>de</strong>r<br />

Beratungsstelle <strong>und</strong> vergeben sie an die betroffenen Eltern.<br />

• Eltern nehmen selbst <strong>de</strong>n Kontakt zur Beratungsstelle auf.<br />

Wenn die Eltern von sich aus Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen wollen,<br />

sollten sie verpflichtet wer<strong>de</strong>n, dies bis zu einem benannten Termin zu tun <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m Jugendamt Rückmeldung darüber zu geben.<br />

60 <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>hochkonflikthaften</strong> <strong>Trennungs</strong>- <strong>und</strong> Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis

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