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Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de

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5.2.2<br />

5.2 Juristische Professionen als Kooperationspartner<br />

5.2.1 Kooperation <strong>mit</strong> RechtsanwältInnen<br />

5.2.2 Kooperation <strong>mit</strong> RichterInnen<br />

Aus Sicht <strong>de</strong>r Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen <strong>und</strong> BeraterInnen ist die Einbindung<br />

<strong>de</strong>r RechtsanwältInnen in die Kooperation von hoher Be<strong>de</strong>utung. Die<br />

Zusammenarbeit <strong>de</strong>r elterlichen RechtsanwältInnen untereinan<strong>de</strong>r ist häufig<br />

die erste Kooperationsbeziehung, in <strong>de</strong>r Weichen für das weitere Vorgehen gestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. RechtsanwältInnen regen Eltern entwe<strong>de</strong>r zu außergerichtlichen<br />

Lösungen an <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r dokumentieren die emotionale Empörung <strong>de</strong>r ehemaligen<br />

PartnerInnen in Schriftsätzen.<br />

Das Forschungsprojekt »Kin<strong>de</strong>rschutz bei hochstrittiger Elternschaft« ergab,<br />

dass RechtsanwältInnen, die bislang noch nicht einigungsorientiert gearbeitet<br />

haben, durch die Kooperation ein neues Rollenverständnis entwickeln. Sie sehen<br />

sich nicht nur als InteressensvertreterInnen, son<strong>de</strong>rn auch als Ver<strong>mit</strong>tler-<br />

Innen im familiären Konflikt. Zugleich lernen sie durch die fallübergreifen<strong>de</strong><br />

Kooperation die Rückmeldungen ihrer MandantInnen über psychosoziale Angebote<br />

besser einschätzen. Des Weiteren erhoffen sich die RechtsanwältInnen,<br />

weniger hochkonflikthafte Verfahren führen zu müssen.<br />

Gera<strong>de</strong> von <strong>hochkonflikthaften</strong> Eltern wer<strong>de</strong>n RechtsanwältInnen als<br />

wichtige Unterstützung bewertet. Schaffen es diese, sowohl die Interessen ihrer<br />

Mandantschaft zu vertreten als auch Wege zu einer Konfliktlösung aufzuzeigen,<br />

scheinen Eltern am ehesten bereit zu sein, <strong>mit</strong>zumachen. Gera<strong>de</strong> wenn<br />

erste Beratungsversuche gescheitert sind, trauen die Eltern ihren Rechtsvertretungen<br />

Unterstützung <strong>und</strong> Rat zu.<br />

Im Forschungsbericht »Kin<strong>de</strong>rschutz bei hochstrittiger Elternschaft« berichten<br />

AnwältInnen davon, dass es für sie sehr nützlich war, die <strong>Arbeit</strong> <strong>de</strong>r<br />

Beratungsstellen kennen zu lernen. Das erleichtert ihnen, ihre MandantInnen<br />

dort auch gezielt hin zu verweisen bzw. entsprechen<strong>de</strong> Regelungen vor <strong>de</strong>m<br />

Familiengericht <strong>mit</strong> zu tragen.<br />

Die befragten RichterInnen thematisieren ein strukturelles Dilemma, das die<br />

interprofessionelle Kooperation für sie vor folgen<strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> notwendig<br />

macht: Die Kindschaftsrechtsreform geht von <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>n Regelvermutung<br />

aus, dass alle Kin<strong>de</strong>r Kontakt zur ihren getrennt leben<strong>de</strong>n Eltern<br />

haben sollten. Hierin wird nicht nur ein Entscheidungs-, son<strong>de</strong>rn vielmehr<br />

ein Herstellungsauftrag gesehen, <strong>de</strong>r sich auf private Beziehungen bezieht.<br />

Dieser Herstellungsauftrag wird durch Kontaktabbrüche zwischen Elternteil<br />

<strong>und</strong> Kind sowie Nichteinhaltungen von Umgangsvereinbarungen gera<strong>de</strong> bei<br />

Hochkonfliktfamilien ständig unterlaufen. Zu<strong>de</strong>m wirkt sich die <strong>de</strong>struktive<br />

Beziehungsdynamik zwischen <strong>de</strong>n getrennten Eltern un<strong>mit</strong>telbar auf <strong>de</strong>n <strong>Arbeit</strong>sumfang<br />

<strong>und</strong> die Erfolgsaussichten richterlichen Han<strong>de</strong>lns aus. FamilienrichterInnen<br />

geraten da<strong>mit</strong> in eine Helferposition, die vor allem psychosoziale<br />

Fertigkeiten voraussetzt. Der implizite <strong>Arbeit</strong>sauftrag von FamilienrichterInnen<br />

rückt da<strong>mit</strong> sehr nahe an psychosoziale Berufe heran. Kooperation kann <strong>de</strong>shalb<br />

von richterlicher Seite als Versuch gesehen wer<strong>de</strong>n, solche psychosozialen<br />

54 <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>hochkonflikthaften</strong> <strong>Trennungs</strong>- <strong>und</strong> Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis

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