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Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de

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5.1.1 Fallübergreifen<strong>de</strong> Kooperation<br />

terInnen ihre Einschätzung im frühen Termin ein <strong>und</strong> machen Vorschläge für<br />

das weitere Vorgehen o<strong>de</strong>r für Interventionen. Sie können zu<strong>de</strong>m anregen, dass<br />

auch BeraterInnen diesen Termin wahrnehmen, um gezielt an <strong>de</strong>r Klärung<br />

<strong>de</strong>s Beratungsbedarfs <strong>mit</strong>wirken zu können. BeraterInnen erhalten dadurch<br />

keinen Status als Beteiligte innerhalb <strong>de</strong>s gerichtlichen Verfahrens, son<strong>de</strong>rn<br />

bleiben LeistungserbringerInnen für die Jugendhilfe.<br />

Hinweis:<br />

Nach <strong>de</strong>n Erfahrungen, die die MitarbeiterInnen <strong>de</strong>s Forschungsprojekts »Kin<strong>de</strong>rschutz<br />

bei hochstrittiger Elternschaft« bei ihren Besuchen vor Ort machen<br />

konnten, ist es bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>s frühen Termins ausschlaggebend,<br />

dass ausreichen<strong>de</strong> Informationen vorliegen, um zu entschei<strong>de</strong>n, wie die Eltern<br />

zu einem Einvernehmen kommen können.<br />

Wenn Eltern eine Weiterver<strong>mit</strong>tlung an eine Beratungsstelle nicht annehmen,<br />

besteht die Möglichkeit <strong>de</strong>r Anordnung einer Teilnahme <strong>de</strong>r Eltern an Beratung.<br />

Die Anordnung verpflichtet jedoch nicht die BeraterInnen. Deren Aufgaben<br />

ergeben sich aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Sozialgesetzbuches (SGB VIII).<br />

Auch <strong>de</strong>r Verfahrensbeistand sollte so früh wie möglich bestellt wer<strong>de</strong>n (§ 158<br />

Abs. 3 Satz 1 FamFG). Der Zeitpunkt <strong>de</strong>r Bestellung durch RichterInnen hängt<br />

davon ab, wann die Anzeichen für die Notwendigkeit erkennbar wer<strong>de</strong>n. Für<br />

Sachverständige gilt das Beschleunigungsgebot ebenfalls. RichterInnen können<br />

ihnen Fristen setzen, um eine rasche Einschätzung <strong>de</strong>s Sachstan<strong>de</strong>s zu<br />

erhalten (§ 163 Abs. 2 FamFG).<br />

Durch die Übergabe <strong>de</strong>r Fälle zwischen <strong>de</strong>n genannten Akteuren entstehen<br />

verschie<strong>de</strong>ne Schnittstellen <strong>und</strong> Schnittmengen, die es zu bestimmen <strong>und</strong> zu<br />

gestalten gilt. Unsere Studie zeigt, wie wichtig es ist, bei <strong>de</strong>r Gestaltung dieser<br />

Übergaben zwischen fallübergreifen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> fallbezogener Kooperation zu unterschei<strong>de</strong>n.<br />

Darum geht es in <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Unterkapiteln.<br />

Fallübergreifen<strong>de</strong> Kooperation wird <strong>de</strong>utschlandweit in zahlreichen Kommunen<br />

im Rahmen regionaler <strong>Arbeit</strong>skreise o<strong>de</strong>r R<strong>und</strong>er Tische durchgeführt.<br />

Diese berücksichtigen die jeweils lokalen Gegebenheiten <strong>und</strong> Erfahrungen 10 .<br />

Diese <strong>Arbeit</strong>skreise zeichnen sich dadurch aus, dass dort keine Einzelfälle besprochen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

49 <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>hochkonflikthaften</strong> <strong>Trennungs</strong>- <strong>und</strong> Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis<br />

5.1.1<br />

10 Beispiele unter: www.ak-cochem.<strong>de</strong>/; http://www.lwl.org/LWL/Jugend/Lan<strong>de</strong>sjugendamt/LJA/Service/<br />

jhaktuell/0209/www-berlin.<strong>de</strong>/sen/justiz/gerichte/ag/pw/beschleunigtes_familienverfahren.html;<br />

www.hannfampraxis.<strong>de</strong>; http://www.karlsruherweg.<strong>de</strong>/fileadmin/Entwurf/2008-07-23_Erklaerung_<br />

zum_Karlsruher_Weg__endgueltige_Fassung__.pdf;

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