Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und ... - Familientext.de
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5.1<br />
relevant ist. Die meisten <strong>Arbeit</strong>sbeziehungen in diesem Bereich sind durch gesetzliche<br />
Regelungen festgelegt. Vor allem betrifft dies die Zusammenarbeit<br />
zwischen:<br />
• RichterInnen <strong>und</strong> RechtsanwältInnen: §§ 10, 11, 114, 270 FamFG<br />
• RichterInnen <strong>und</strong> Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen: §§ 50, 79 SGB VIII, §§ 7,<br />
155 Abs. 2, 162 FamFG<br />
• Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen <strong>und</strong> BeraterInnen: §§ 17, 18, 27, 28, 65 SGB<br />
VIII, 203 StGB<br />
• RichterInnen <strong>und</strong> Verfahrensbeistän<strong>de</strong>: § 158 FamFG<br />
• RichterInnen <strong>und</strong> BeraterInnen: §§ 50, 65 SGB VIII, § 203 StGB<br />
• RichterInnen <strong>und</strong> psychologischen Sachverständigen: § 163 FamFG,<br />
§§ 402 ff ZPO<br />
Zusätzlich spielen psychosoziale Fachkräfte, die Umgangskontakte begleiten<br />
(§ 1684, Abs. 4, Satz 3 u. 4 BGB), UmgangspflegerInnen (§ 1684 BGB) <strong>und</strong><br />
ErgänzungspflegerInnen (§ 1909 BGB) im Kontext von <strong>hochkonflikthaften</strong><br />
<strong>Trennungs</strong>- <strong>und</strong> Scheidungsfamilien eine Rolle. ErgänzungspflegerInnen bil<strong>de</strong>n<br />
hier jedoch eher die Ausnahme. Nicht geregelt bzw. formal nicht vorgesehen<br />
ist eine Zusammenarbeit <strong>de</strong>r RechtsanwältInnen untereinan<strong>de</strong>r sowie<br />
zwischen RechtsanwältInnen <strong>und</strong> Fachkräften <strong>de</strong>r Jugendhilfe.<br />
Die oben aufgeführten Berufsgruppen unterhalten gesetzlich geregelte <strong>Arbeit</strong>sbeziehungen<br />
sowohl innerhalb ihrer Systemgrenzen als auch über <strong>de</strong>ren<br />
Grenzen hinweg. Die Gemeinsamkeit <strong>de</strong>s Rechts- <strong>und</strong> Jugendhilfesystems<br />
liegt hier in <strong>de</strong>m Ziel, bei <strong>de</strong>n Eltern Verän<strong>de</strong>rungsprozesse <strong>und</strong> konstruktive<br />
Konfliktlösung anzuregen sowie in <strong>de</strong>m Bemühen, die elterliche Verantwortung<br />
(Art. 6 GG) <strong>und</strong> das Wohl <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s ins Zentrum <strong>de</strong>r Konfliktlösung<br />
zu stellen. Von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung bei <strong>hochkonflikthaften</strong> Eltern ist,<br />
dass sie von sich aus weitere Professionelle <strong>mit</strong> ins Spiel bringen.<br />
Das familiengerichtliche Verfahren (FamFG) 9 betont das Zusammenwirken <strong>de</strong>r<br />
unterschiedlichen Professionen. Für hochkonflikthafte Familien ist insbeson<strong>de</strong>re<br />
das Vorrangs- <strong>und</strong> Beschleunigungsgebot (§ 155 Abs. 1 FamFG) von Be<strong>de</strong>utung.<br />
Kindschaftssachen, die <strong>de</strong>n Aufenthalt <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s, das Umgangsrecht<br />
o<strong>de</strong>r die Herausgabe <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung<br />
<strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>swohls sollen vorrangig <strong>und</strong> beschleunigt durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Das<br />
Vorrangs- <strong>und</strong> Beschleunigungsgebot wird durch <strong>de</strong>n so genannten frühen<br />
Termin (Erörterungstermin) umgesetzt. Das Gericht arrangiert diesen Termin<br />
spätestens vier Wochen nach Verfahrensbeginn. Dort sondieren die RichterInnen<br />
<strong>und</strong> Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen gemeinsam <strong>mit</strong> <strong>de</strong>n Beteiligten die<br />
familiäre Situation <strong>und</strong> besprechen Lösungsbzw. Unterstützungsangebote.<br />
Im Kontext von Trennung <strong>und</strong> Scheidung soll <strong>de</strong>r frühe Termin dazu beitragen,<br />
dass sich Konflikte nicht zuspitzen o<strong>de</strong>r hochkonflikthafte Fälle rasch<br />
erkannt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig sollte verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die Konflikte durch<br />
Schriftsätze o<strong>de</strong>r schriftliche Stellungnahmen zu verstärken. Da<strong>mit</strong> die Jugendamts<strong>mit</strong>arbeiterInnen<br />
ihre Einschätzung <strong>mit</strong>teilen können, sollten sie bereits<br />
<strong>mit</strong> <strong>de</strong>r Familie entsprechen<strong>de</strong> Gespräche geführt haben. Diese dienen<br />
dazu, Informationen über die Konflikte <strong>und</strong> die Situation <strong>de</strong>s Kin<strong>de</strong>s zu erfahren.<br />
Auf Gr<strong>und</strong>lage dieser Informationen bringen die Jugendamts<strong>mit</strong>arbei-<br />
9 Vgl. zum familienrichterlichen Verfahren die Empfehlungen <strong>de</strong>s Deutschen Vereins für öffentliche <strong>und</strong><br />
private Fürsorge e.V. (2010 in Vorbereitung) <strong>und</strong> zum Beschleunigungsgebot Müller- Mag<strong>de</strong>burg (2009)<br />
48 <strong>Arbeit</strong> <strong>mit</strong> <strong>hochkonflikthaften</strong> <strong>Trennungs</strong>- <strong>und</strong> Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis