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Wie auskunftsfreudig sind Österreichs Pensionskassen? - Factbook

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PRESSEINFORMATION<br />

1<br />

Gumpendorfer Straße 11-13<br />

1060 <strong>Wie</strong>n<br />

Tel. +43(1) 533 97 66, Fax +43(1)533 97 66 40<br />

www.mercerhr.com<br />

„Viel ist oft zu wenig“<br />

Vergleich: <strong>Wie</strong> <strong>auskunftsfreudig</strong> <strong>sind</strong> <strong>Österreichs</strong> <strong>Pensionskassen</strong>?<br />

Mercer durchleuchtet die Beitrags- und Leistungsinformationen der überbetrieblichen<br />

<strong>Pensionskassen</strong><br />

(<strong>Wie</strong>n, am 06.07.2006). Experten des auf betriebliche Personenvorsorge spezialisierten<br />

Beratungsunternehmens Mercer HR Consulting haben einen Vergleich der Beitrags-<br />

und Leistungsinformationen der überbetrieblichen <strong>Pensionskassen</strong> vorgenommen.<br />

Untersucht wurde, ob die geforderte Transparenz Richtung Beitragszahler tatsächlich<br />

umgesetzt wird und wie viele Informationen „freiwillig“ weitergegeben werden. Die<br />

Basis für den Vergleich stellten die kürzlich von den <strong>Pensionskassen</strong> an ihre Kunden<br />

versandten Beitrags- und Leistungsinformationen für das Jahr 2005 dar.<br />

Ausgangslage für die Untersuchung waren zum einen die FMA-Mindeststandards für<br />

<strong>Pensionskassen</strong> sowie die Pensionsfondsrichtlinie (RL 203/41 EG) und deren<br />

innerösterreichische Umsetzung. Welche überbetriebliche Pensionskasse informiert<br />

nun ihre Kunden am Besten?<br />

Die Mercer-Experten haben bei ihrem Vergleich die schriftlichen Leistungs- und<br />

Beitragsinformationen der <strong>Pensionskassen</strong> an ihre Kunden auf die Transparenz in vier<br />

Kernbereichen untersucht (siehe auch beiliegende Aufstellung).<br />

Auf den ersten Blick ist aus der Untersuchung klar erkennbar: Der Informationsumfang hat<br />

sich bei fast allen <strong>Pensionskassen</strong> seit in Kraft treten der Verordnung wesentlich vergrößert.<br />

Aber nicht immer bringt viel Umfang auch die erwartete Transparenz.<br />

Bereich 1: Ausgewiesene Beiträge und Übertragungen<br />

Bei den Beiträgen und Übertragungen weisen fünf von sechs <strong>Pensionskassen</strong> diese brutto<br />

(inkl. Versicherungssteuer und Kosten) aus, wie es auch die FMA-<br />

Mindeststandardverordnung vorsieht. Eine Pensionskasse veröffentlicht nur die<br />

Nettobeiträge.<br />

In diese Rubrik fällt auch die Transparenz der Vermögensverwaltungskosten. Obwohl in den<br />

FMA-Mindeststandards nicht festgehalten, sehr wohl aber im Bundesgesetzblatt zur<br />

Umsetzung der EU-Pensionsfondsrichtlinie explizit verankert, müssen die <strong>Pensionskassen</strong> die<br />

einbehaltenen Kosten von Beiträgen und Vermögen offen legen. Leider halten sich nicht alle<br />

<strong>Pensionskassen</strong> daran.<br />

Die Höhe der Beitragsverwaltungskosten sowie die Kosten zur Dotation der<br />

Auszahlungskostenreserve legen nur vier <strong>Pensionskassen</strong> (Allianz, ÖPAG, VBV und<br />

Victoria) offen.<br />

Die Höhe der Vermögensverwaltungskosten wird nur bei drei <strong>Pensionskassen</strong> (Allianz, VBV,<br />

Victoria) ausgewiesen.<br />

Die schon oftmals geforderte Transparenz hinsichtlich Kosten bleibt also trotz gesetzlicher<br />

Verankerung von einigen <strong>Pensionskassen</strong> nach wie vor unbeachtet.


Bereich 2: Höhe der Ansprüche zum Bilanzstichtag<br />

Nur zwei <strong>Pensionskassen</strong> weisen den tatsächlichen Alterspensionsanspruch zum Stichtag<br />

31.12.2005 aus. Die Höhe der Witwen- und Berufsunfähigkeitspension zum selben Stichtag<br />

legen hingegen fast alle <strong>Pensionskassen</strong> offen.<br />

Bereich 3: Zukunftsbezogene Darstellung der Ansprüche<br />

Der Hauptkritikpunkt der Vergangenheit, hochgerechnete und somit unrealistische<br />

Pensionshöhen darzustellen, wurde mit Einführung der FMA-Mindeststandardverordnung<br />

abgeschafft.<br />

Die Alterspension soll nun nur mehr unter Einbeziehung des tatsächlichen Rechnungszinses<br />

hoch gesteigert werden, optional dazu empfiehlt die FMA die Anwendung der so genannten<br />

Korridormethode. Durch Variation des Veranlagungsertrages während der<br />

Anwartschaftsphase um einen Prozentpunkt nach oben bzw. nach unten, soll die<br />

Unverbindlichkeit der Prognosewerte dargestellt werden.<br />

Diese Korridormethode weisen vier <strong>Pensionskassen</strong> (APK, BONUS, VBV, Victoria) auf ihren<br />

Beitrags- und Leistungsinformationen aus, wobei eine Pensionskasse nur eine einseitige<br />

Abweichung darstellt.<br />

Bis auf eine Pensionskasse weisen alle die Pensionsleistungen zumindest für zwei<br />

verschiedene Pensionsalter aus, eine Kasse stellt sogar eine Periode von 10 Jahren dar.<br />

Zusätzlich weisen zwei <strong>Pensionskassen</strong> (ÖPAG und Victoria) als Alternative auch eine<br />

Steigerung samt Einrechnung zukünftiger Beiträge aus.<br />

Bereich 4: Veranlagungsstrategie der Pensionskasse<br />

Unter diesem Kriterium sollen vor allem die Transparenz der Veranlagungspolitik, die<br />

Veranlagungsergebnisse der Vergangenheit sowie das ausgewiesene Risikopotential bzw.<br />

Risikoausmaß (Volatilität) dargestellt werden. Die geforderte Transparenz bei der Volatilität<br />

ist bei zwei <strong>Pensionskassen</strong> gar nicht oder nur zum Teil ersichtlich.<br />

Einiges an Verbesserungspotential gibt es auch beim Ausweis des Veranlagungsrisikos für<br />

Anwartschaftsberechtigte. Diese müssen bei zwei <strong>Pensionskassen</strong> noch deutlicher darauf<br />

hingewiesen werden, dass auch Verluste des Veranlagungsvermögens eintreten können,<br />

reklamieren die Mercer-Experten.<br />

„Der schon oben angesprochene Umfang der Beitrags- und Leistungsinformationen ist seit<br />

der Umstellung enorm angestiegen. Die Fülle an Information bringt jedoch nicht immer ein<br />

Mehr an Qualität mit sich“, so Dr. Kurt Bednar, Geschäftsführer der Mercer HR Consulting.<br />

Für die Mercer-Experten ergeben sich nach Abschluss des Vergleiches drei<br />

„Informationssieger“ unter den <strong>Pensionskassen</strong>:<br />

1. Victoria<br />

2. VBV<br />

3. Allianz<br />

2


Veranlagung der <strong>Pensionskassen</strong>:<br />

Endspurt zur Einführung der Risikomanagementverordnung<br />

Für die Mercer-Experten gibt es noch einige Kritikpunkte am Entwurf der Verordnung:<br />

1. Viel Spielraum bei der Umsetzung des Risikomanagements<br />

Die FMA hat in ihrer Verordnung sehr viel Spielraum für die Umsetzung in der Praxis<br />

gelassen. Es wird nicht festgehalten nach welchen Modellen das Asset Liability Management<br />

(ALM) durchgeführt werden soll. Das heißt, jede Pensionskasse kann im Rahmen der<br />

Risikomanagementverordnung mit Leichtigkeit ihr derzeit bestehendes System mit einigen<br />

Adaptierungen einsetzen. Dem internen ALM sollte in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre)<br />

zur Kontrolle bzw. Überprüfung ein externes ALM gegenüber gestellt werden.<br />

2. Zu umfangreiches Reporting<br />

Die Verordnung verlangt ein äußerst umfangreiches Reporting, das aus Expertensicht vor<br />

allem bei betrieblichen und kleinen überbetrieblichen <strong>Pensionskassen</strong> (mit nur einigen,<br />

wenigen eingesetzten Fonds) kaum umgesetzt werden kann.<br />

Durch die sehr detaillierten Reportings kann es auch passieren, dass bei bestehenden<br />

Mandaten (bei großen Investmenthäusern) Fondsmanager die umfangreichen<br />

Anforderungen von Österreichischen <strong>Pensionskassen</strong> kaum abdecken werden, und somit<br />

der Mandatserhalt gefährdet wird.<br />

Im „worst case“ könnte es aufgrund des umfassenden Reportings zu einer Erhöhung der<br />

Management Fees kommen, was wiederum das veranlagte Vermögen der<br />

Anwartschaftsberechtigten schmälern würde.<br />

3. <strong>Wie</strong> ist Risiko laut Verordnung definiert?<br />

Die FMA legt in ihrer Verordnung nicht fest, was sie unter dem Begriff Risiko wirklich versteht<br />

bzw. wie das Risiko zu bewerten ist. Bedeutet Risiko den Zielertrag zu verfehlen oder den<br />

Mindestertrag zu verfehlen oder heißt Risiko den rechnungsmäßigen Überschuss zu<br />

verfehlen?<br />

Die FMA sollte im Text der Verordnung darauf achten, dass Risiko nicht generell als schlecht<br />

betrachtet wird. Die Mercer-Experten warnen davor, dass die Verordnung bei den<br />

<strong>Pensionskassen</strong> bewirken könnte, auf volatile Mandate zu verzichten. Dies wäre auch ein<br />

Verzicht auf marktgerechten Veranlagungsertrag für die Anwartschafts- und<br />

Leistungsberechtigten.<br />

Eine entsprechende Diversifizierung des Risikos sollte als eine der Hauptkomponenten des<br />

Risikomanagements gesehen werden.<br />

3


Mitarbeitervorsorgekassen (MVK): Sparen oder Abheben<br />

Welche Tendenz ist am Markt erkennbar?<br />

Nach Gesprächen mit den acht überbetrieblichen MVK am österreichischen Markt lässt sich<br />

folgende Tendenz feststellen:<br />

Von den tatsächlichen möglichen Auszahlungen gibt es derzeit viele mit dem Status „ohne<br />

Reaktion“. Dies hängt einerseits mit dem Informationsdefizit hinsichtlich der<br />

Verfügungsmöglichkeiten, andererseits auch mit der geringen Höhe an angesammeltem<br />

Kapital zusammen.<br />

Es darf erwartet werden, dass sich bei den Anspruchsberechtigten mit der Zeit ein Lerneffekt<br />

einstellen wird und daher der Auszahlungsanteil in den nächsten Jahren steigen wird.<br />

Zusammengefasst kann festgehalten werden:<br />

• Es gibt bis dato fast keine Übertragungen in andere MVK oder andere<br />

Vorsorgeeinrichtungen.<br />

• Die Rücklaufquote an Meldungen von Anspruchsberechtigen hinsichtlich einer<br />

möglichen Auszahlung ist derzeit noch relativ gering.<br />

• Etwa die Hälfte der angeschrieben Anspruchsberechtigten entscheiden sich für die<br />

Auszahlung des Kapitals.<br />

„In Summe sehen wir nach über drei Jahren ‚Bewährungsprobe’ der Abfertigung NEU noch<br />

Aufholbedarf in Sachen Akzeptanz bei den Anwartschaftsberechtigten. Es wäre zu<br />

wünschen, dass es der Arbeitgeber durch Adaptierung des Gesetzes schafft, mehr<br />

Arbeitnehmer vom Rucksack-Prinzip zu überzeugen und damit die ursprünglich skizzierte<br />

Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge zu etablieren“, fasst Dr. Kurt Bednar,<br />

Geschäftsführer der Mercer HR Consulting, zusammen.<br />

Weitere Informationen bei:<br />

Mercer HR Consulting<br />

Dr. Kurt Bednar<br />

Tel. 01/533 97 66<br />

kurt.bednar@mercer.com<br />

4<br />

Pressekontakt:<br />

comm•in PR•Events•Consulting<br />

Mag. Andrea Pfennigbauer<br />

Tel. 01/319 41 01<br />

a.pfennigbauer@commin.at<br />

Mercer (www.mercerhr.com – Ticker Symbol MMC) ist weltweit mit 190 Büros in 40 Ländern vertreten.<br />

16.000 MitarbeiterInnen erwirtschafteten 2005 einen Umsatz von 2,7 Mrd. U$. Mercer Österreich<br />

betreibt Standorte in <strong>Wie</strong>n, Linz und Graz und konnte 2005 mit 18 Mitarbeitern einen Umsatz von rd. 2<br />

Mio. EUR erzielen. Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich Retirement Consulting (betriebliche<br />

Personenvorsorge), Investment Consulting (Optimierung von <strong>Pensionskassen</strong> und Veranlagungen)<br />

sowie seit 2004 Human Capital Consulting (Vergütungsberatung). Von Österreich aus wird auch der<br />

slowenische, kroatische und serbische Markt betreut.

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