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PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

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RECHT<br />

Kommentar zu EU-Verträgen<br />

In der Ausgabe 6/2012 wurden vier Kommentare zu dem Vertrag<br />

über die Europäische Union (EUV), zu dem Vertrag über<br />

die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und zu der<br />

Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) vorgestellt<br />

(kostenlos abrufbar von der Homepage des <strong>Fachbuch</strong>journals<br />

unter „Archiv“). Nachzutragen ist hier ein weiteres<br />

Werk, das diese Verträge erläutert.<br />

Carl Otto Lenz/Klaus-Dieter Borchardt (Hrsg.),<br />

EU-Verträge, Kommentar, EUV - AEUV - GRCh.<br />

Bundes anzeiger-Verlag, 6. Aufl., Köln 2013,<br />

ISBN 978-3-8462-0007-0. XXXVI, 3403 Seiten, geb.,<br />

198,- € bis 31. 1. 2013, danach 228,- €.<br />

Der Kommentar beruht auf dem Rechtsstand<br />

1. September 2012 und ist insofern<br />

das aktuellste aller fünf Erläuterungswerke.<br />

Als einziger berücksichtigt er den erst<br />

kürzlich eingefügten Abs. 3 des Art. 136<br />

AEUV, der die Euro-Staaten ermächtigt,<br />

einen Stabilitätsmechanismus einzurichten<br />

(Wortlaut S. 1715, Erläuterungen<br />

S. 1717 f.). Das Plenum des EuGH hat<br />

nach Erscheinen des Kommentars mit Urteil<br />

vom 27. 11. 2012 entschieden, dass<br />

der Beschluss 2011/199/EU des Europäischen<br />

Rates vom 25. 3. 2011 zur Änderung<br />

des Art. 136 AEUV, auf dem die Einfügung<br />

des Abs. 3 beruht, gültig ist.<br />

Das Werk ist unter den fünfen dasjenige,<br />

das bisher die meisten Auflagen erlebt hat.<br />

Es startete 1994 als Kommentar zum Vertrag<br />

über die Europäische Gemeinschaft (EGV), herausgegeben<br />

von Carl Otto Lenz allein. Weitere Auflagen – zunächst<br />

noch zum EGV, später (auch) zum EUV, zum AEUV und zur<br />

GRCh – folgten 1999, 2003, 2006 und 2010. Dabei nahm<br />

der Umfang von 1548 Seiten schrittweise auf mehr als das<br />

Doppelte zu; so sind gegenüber der 5. Auflage von 2010, die<br />

keine Erläuterungen zur GRCh enthielt, nochmals 465 Seiten<br />

hinzugekommen. Das Format ist allerdings wesentlich kleiner<br />

als das der anderen Erläuterungswerke mit Ausnahme des<br />

Vedder/Heintschel von Heinegg.<br />

Seit der 3. Aufl. von 2003 fungiert Borchardt, dessen systematische<br />

Darstellung des EU-Rechts „Die rechtlichen Grundlage<br />

der Europäischen Union“ in Ausgabe 4/2010, S. 20, gewürdigt<br />

wurde, als Mitherausgeber. Er ist für die redaktionelle<br />

Koordinierung zuständig und trägt damit die Hauptlast des<br />

Werkes. Außer den beiden Herausgebern haben 34 Autoren<br />

zu ihm beigetragen; ein Bearbeiterverzeichnis findet sich auf<br />

S. IX - XI, ein ungewöhnlich detailliertes Autorenzeichnis mit<br />

näheren Angaben zum beruflichen Werdegang auf S. 3353 -<br />

3366. Ihm ist zu entnehmen, dass alle Verfasser hochqualifizierte<br />

Praktiker und auch literarisch bestens ausgewiesen sind.<br />

Auf die Kommentierung des EUV entfallen die S. 1 bis 264,<br />

auf die des AEUV die S. 265 - 3060 und auf die der GRCh<br />

die S. 3181 - 3352. Zwischen den Erläuterungen zum AE-<br />

UV und zur GRCh sind die beiden Anhänge (S. 3061 - 3064)<br />

und alle 37 Protokolle (S. 3065 - 3179) abgedruckt. Das Werk<br />

46 1 I 2013<br />

enthält ferner vorne ein Allgemeines Literaturverzeichnis und<br />

ein Abkürzungsverzeichnis sowie am Ende des Bandes ein<br />

Stichwortverzeichnis. Auf S. XXXIII - XXXVI findet sich eine<br />

Zeittafel, die mit dem 26. Juni 1945 (Unterzeichnung der UN-<br />

Charta) beginnt und mit dem 1. Juli 2013 („voraussichtlicher<br />

Beitritt Kroatiens zur EU“) endet. Eine der Kommentierung<br />

des EUV vorangestellte Einleitung (Einführung), die die drei<br />

Verträge miteinander verknüpft sowie deren Entstehungs-<br />

und Entwicklungsgeschichte skizziert, würde dem Werk gut<br />

tun; die knappen Vorbemerkungen auf S. 1/2 und die Erläuterungen<br />

zu Art. 1 AEUV (S. 270 f.) bieten dafür keinen<br />

ausreichenden Ersatz.<br />

Schmerzlich vermisst man eine Inhaltsübersicht und ein detailliertes<br />

Inhaltsverzeichnis, wie man sie etwa bei Calliess/<br />

Ruffert (S. VII - XXIII) findet, die eine rasche<br />

Information über den Aufbau des Werks<br />

und den Inhalt der Verträge ermöglichen<br />

würden. Dieses Manko wird nicht ausgeglichen<br />

durch das kümmerliche „Gesamtinhaltsverzeichnis“<br />

auf S. V und die Inhaltsübersicht<br />

zum AEUV auf S. 265 - 267, die<br />

nur (aber immerhin) Teile, Titel und Kapitel<br />

aufführt, nicht aber auch Abschnitte<br />

und die einzelnen Artikel. Auf diese Weise<br />

geht bedauerlicherweise unter, dass nicht<br />

nur die einzelnen Artikel erläutert werden,<br />

sondern dass in zwanzig Fällen den Erläuterungen<br />

zu den Vorschriften eines Titels<br />

oder Kapitels des AEUV sehr nützliche Vorbemerkungen<br />

vorangestellt sind; siehe z.B.<br />

S. 786 - 794 (zu Art. 45 - 48), S. 1041 -<br />

1061 (zu Art. 63 - 66), S. 1227 - 1265 (zu<br />

Art. 101 - 106), S. 1468 - 1478 (zu Art. !07 - 109), S. 1763<br />

- 1775 (zu Art. 151 - 161) und S. 2135 - 2147 (zu Art. 179<br />

- 190). In der Kommentierung des EUV findet sich eine derartige<br />

Vorbemerkung lediglich zu den Art. 21 - 46 (S. 184 -<br />

186), in den Erläuterungen zur GRCh gibt es sie nicht. Einen<br />

Hinweis verdienen ferner die umfangreichen Anhänge zu Art.<br />

49 - 62 (S. 978 - 990) und zu Art. 56 - 62 (S. 990 -1040).<br />

Die Artikel sind mit amtlichen (GRCh) bzw. nichtamtliche<br />

(EUV, AEUV) Überschriften versehen; ein Hinweis auf die Vorgängervorschriften<br />

fehlt. Die Unterteilung von Absätzen in<br />

Unterabsätze tritt hinreichend deutlich durch Zeilenwechsel<br />

hervor. Die einzelnen Sätze sind leider nicht nummeriert.<br />

Die Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln werden eingeleitet<br />

durch Literaturhinweise und eine Inhaltsübersicht, die<br />

etwas irritierend als „Überblick“ bezeichnet wird. Fußnoten<br />

kennt das Werk nicht, die Belege sind im fortlaufenden Text<br />

untergebracht, was den Lesefluss gelegentlich erheblich stört.<br />

Wichtige Stichworte sind durch Fettdruck hervorgehoben.<br />

Zur Qualität der Erläuterungen lässt sich schon wegen des<br />

Umfangs und der großen Schar von Bearbeitern keine allgemeingültige<br />

Aussage treffen. Die große Zahl von Auflagen, die<br />

das Werk erlebt hat, lässt aber den Schluss zu, dass es bei den<br />

Benutzern „angekommen“ ist.<br />

Außer der Printausgabe gibt es auch eine „Online-Anwendung“,<br />

die mir nicht zur Verfügung stand, sodass ich über sie<br />

nichts sagen kann. (hwl)

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