PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal
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RECHT<br />
V.<br />
Beide Bände enthalten Abbildungsnachweise und Auswahlbibliografien.<br />
Die Abbildungen selbst – ausnahmslos in schwarz/<br />
weiß – sind großenteils von dürftiger Qualität. Was soll man<br />
etwa mit der Abbildung des Wappens von Sachsen-Coburg-<br />
Gotha auf S. 948 von Bd. 2 anfangen? Unbefriedigend finde<br />
ich auch die etwas blass gedruckten Zwischenüberschriften.<br />
Sehr hilfreich sind hingegen die grafischen Darstellungen zur<br />
Organisation der obersten staatlichen Ebene, die sich in beiden<br />
Bänden finden.<br />
Mit dem teilweise wenig erfreulichen äußeren Erscheinungsbild<br />
der beiden Bände kontrastiert die Qualität der Beiträge.<br />
Ich bekenne, nicht alles gelesen zu haben, aber das, was ich<br />
– durch die Brille nicht des Historikers, sondern die des Juristen<br />
– gelesen habe (und das war sehr viel) hat mich durchweg<br />
überzeugt. Eine sachkundige Bewertung aller Beiträge ist für<br />
einen Einzelnen ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit. Wer<br />
kann sich schon rühmen, mit der Verfassungsgeschichte sowohl<br />
Großbritanniens, Frankreichs und der nordeuropäischen<br />
Staaten als auch Russlands, des osmanischen Reichs und der<br />
Walachei (Bd. 1 S. 1153 ff., , Bd. 2 S. 1337 ff.) vertraut zu<br />
sein? Um so mehr Bewunderung verdient die Leistung der Herausgeber<br />
und der zahlreichen deutschen und ausländischen<br />
Autoren, die uns dieses Werk geschenkt haben.<br />
VI.<br />
Eine außerordentlich wertvolle Ergänzung der Bände stellen<br />
die beiden CD-ROMs dar. Die erste enthält 1115, die zweite<br />
965 Quellentexte, und zwar den Wortlaut sowohl von Verfassungen<br />
als auch von Gesetzen, Verordnungen, (völkerrechtlichen)<br />
Verträgen, Deklarationen, Erlassen, Dekreten und andersartigen<br />
Dokumenten. Diese Texte sind stets in der Originalsprache<br />
wiedergegeben, teilweise zusätzlich mit deutscher<br />
Übersetzung. Überwiegend sind die gesamten Quellentexte<br />
reproduziert, manchmal nur Auszüge. Zeitlich reichen sie zum<br />
Teil weit vor die 1789er Revolution zurück. So findet man<br />
etwa Dokumente zur Eingliederung von Wales von 1535 und<br />
1543, zur Union mit Schottland von 1707, ja sogar einen<br />
Auszug aus der Magna Charta von 1215 und die Bill of Rights<br />
von 1689. Die Texte sind in der gleichen Weise angeordnet im<br />
Handbuch. Von diesem wird häufig auf die Quellentexte unter<br />
Angabe der Gliederungsnummer verwiesen.<br />
Die (nicht unbedingt erforderliche, aber empfehlenswerte) Installation<br />
der CD-ROMs ist einfach. Sie sind gut erschlossen<br />
durch je ein Inhaltsverzeichnis, das sämtliche Texte ausweist<br />
und ausgedruckt werden kann, sowie durch eine Suchfunktion.<br />
Beide enthalten einen Kalenderumrechner. Die Benutzung<br />
wird erleichtert durch den CD-ROMs beigefügte Booklets und<br />
durch auf den CD-ROMs gespeicherte Benutzungshinweise.<br />
VII.<br />
Zum Schluss eine kurze Anmerkung zur Preisgestaltung. Der<br />
Bd. 1 (88,- €) und die beiden CD-ROMs (je 19,80 €) sind<br />
außerordentlich preiswert. Bd. 2 wird mit 168,- € angeboten<br />
und ist damit fast doppelt so teuer wie Bd. 1, obwohl der<br />
Umfang nur um 280 Seiten, d.h. knapp ein Viertel, größer ist.<br />
Aber auch das ist noch preiswert im Vergleich zu juristischen<br />
Werken ähnlichen Umfangs und vergleichbarer Aufmachung.<br />
Ungeachtet der gerügten äußerlichen Mängel ist die Anschaffung<br />
und Lektüre des Werks allen verfassungsgeschichtlich<br />
Interessierten nachdrücklich zu empfehlen. t<br />
44 1 I 2013<br />
Kinder- und<br />
Jugendhilferecht<br />
Münder, Johannes/ Meysen, Thomas/ Trenczek, Thomas<br />
(Hrsg.), Frankfurter Kommentar zum SGB VIII Kinder- und<br />
Jugendhilfe, 7. Aufl. 2013, Nomos-Verlag, Baden-Baden,<br />
959 S., gebunden, ISBN 978-3-8329-7561-6, 60,– Euro,<br />
Der hervorragend eingeführte, hier anzuzeigende Kommentar<br />
zum Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und<br />
Jugendhilfe) liegt nunmehr nach zahlreichen Vorauflagen (zuletzt:<br />
6. Aufl. 2009) in 7. Auflage vor. Begründet wurde dieser<br />
seit 1978 zunächst in vier Auflagen zum damaligen Gesetz für<br />
Jugendwohlfahrt (JWG) erschienene Kommentar von einem<br />
der „Großen“ des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts:<br />
von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht<br />
an der TU Berlin. Seit der 6. Auflage ist der Herausgeberkreis<br />
erweitert worden: mit Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des<br />
Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DI-<br />
JuF) in Heidelberg, und Thomas Trenczek, Professor an der<br />
Fachhochschule Jena. Weitere Mitarbeiter/innen im Autorenteam,<br />
in dem sowohl juristische als auch sozialpädagogische/<br />
sozialwissenschaftliche Kompetenzen vertreten sind, sind: Diana<br />
Eschelbach (neu), Birgit Hoffmann (neu), Thomas Lakies,<br />
Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck<br />
und Britta Stammen, nachdem andere Autoren der Vor-Auflagen<br />
sukzessive ausgeschieden sind.<br />
Mit dem Ziel der Integration verschiedener Sichtweisen aus<br />
unterschiedlichen, sich ergänzenden Professionen sind die<br />
einzelnen Textteile von je einem Autor geschrieben und von<br />
einem anderen Autor sowie den Herausgebern „gegengelesen“<br />
worden. Unbeschadet dessen sind die Beiträge der einzelnen<br />
Autoren/innen seit der 6. Auflage auch namentlich gekennzeichnet<br />
und nicht mehr wie in früheren Auflagen gleichsam<br />
in einem „Autorenkollektiv“ versteckt worden, was im Sinne<br />
einer klaren wissenschaftlichen und persönlichen Zuordnung<br />
nur zu begrüßen ist. Das Werk ist erneut im Nomos-Verlag, in<br />
dem auch das „Parallelwerk“ von Peter-Christian Kunkel (Sozialgesetzbuch<br />
VIII. Kinder- und Jugendhilfe, Lehr- und Praxiskommentar,<br />
4. Aufl. 2011) erscheint, herausgegeben worden,<br />
allerdings anders als in der Vorauflage nicht mehr zusammen<br />
mit dem Juventa-Verlag. Nachdem die Druckseitenzahl in<br />
der 6. Auflage von 1203 auf 870 erheblich verringert worden<br />
war, wurde sie nunmehr wieder um ca. 100 Seiten erhöht. Der<br />
Kommentar ist gleichwohl sehr „handlich“ geblieben.<br />
Das Werk hat sich zum Ziel gesetzt, eine verlässliche Orientierung<br />
für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu<br />
geben. Die Praxis soll dadurch unterstützt werden, die im Kinder-<br />
und Jugendhilferecht angelegten Möglichkeiten sozialpädagogischen<br />
Handelns fachlich zu nutzen. Den Juristinnen<br />
und Juristen soll ein Zugang zu den sozial- und humanwissenschaftlichen<br />
Grundlagen und Bezügen der Kinder- und<br />
Jugendhilfe ermöglicht werden. Zugleich will der Kommentar<br />
dazu beitragen, die interdisziplinäre Fachlichkeit der Kinder-<br />
und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden<br />
Potentiale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von