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PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

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RECHT<br />

V.<br />

Beide Bände enthalten Abbildungsnachweise und Auswahlbibliografien.<br />

Die Abbildungen selbst – ausnahmslos in schwarz/<br />

weiß – sind großenteils von dürftiger Qualität. Was soll man<br />

etwa mit der Abbildung des Wappens von Sachsen-Coburg-<br />

Gotha auf S. 948 von Bd. 2 anfangen? Unbefriedigend finde<br />

ich auch die etwas blass gedruckten Zwischenüberschriften.<br />

Sehr hilfreich sind hingegen die grafischen Darstellungen zur<br />

Organisation der obersten staatlichen Ebene, die sich in beiden<br />

Bänden finden.<br />

Mit dem teilweise wenig erfreulichen äußeren Erscheinungsbild<br />

der beiden Bände kontrastiert die Qualität der Beiträge.<br />

Ich bekenne, nicht alles gelesen zu haben, aber das, was ich<br />

– durch die Brille nicht des Historikers, sondern die des Juristen<br />

– gelesen habe (und das war sehr viel) hat mich durchweg<br />

überzeugt. Eine sachkundige Bewertung aller Beiträge ist für<br />

einen Einzelnen ohnehin ein Ding der Unmöglichkeit. Wer<br />

kann sich schon rühmen, mit der Verfassungsgeschichte sowohl<br />

Großbritanniens, Frankreichs und der nordeuropäischen<br />

Staaten als auch Russlands, des osmanischen Reichs und der<br />

Walachei (Bd. 1 S. 1153 ff., , Bd. 2 S. 1337 ff.) vertraut zu<br />

sein? Um so mehr Bewunderung verdient die Leistung der Herausgeber<br />

und der zahlreichen deutschen und ausländischen<br />

Autoren, die uns dieses Werk geschenkt haben.<br />

VI.<br />

Eine außerordentlich wertvolle Ergänzung der Bände stellen<br />

die beiden CD-ROMs dar. Die erste enthält 1115, die zweite<br />

965 Quellentexte, und zwar den Wortlaut sowohl von Verfassungen<br />

als auch von Gesetzen, Verordnungen, (völkerrechtlichen)<br />

Verträgen, Deklarationen, Erlassen, Dekreten und andersartigen<br />

Dokumenten. Diese Texte sind stets in der Originalsprache<br />

wiedergegeben, teilweise zusätzlich mit deutscher<br />

Übersetzung. Überwiegend sind die gesamten Quellentexte<br />

reproduziert, manchmal nur Auszüge. Zeitlich reichen sie zum<br />

Teil weit vor die 1789er Revolution zurück. So findet man<br />

etwa Dokumente zur Eingliederung von Wales von 1535 und<br />

1543, zur Union mit Schottland von 1707, ja sogar einen<br />

Auszug aus der Magna Charta von 1215 und die Bill of Rights<br />

von 1689. Die Texte sind in der gleichen Weise angeordnet im<br />

Handbuch. Von diesem wird häufig auf die Quellentexte unter<br />

Angabe der Gliederungsnummer verwiesen.<br />

Die (nicht unbedingt erforderliche, aber empfehlenswerte) Installation<br />

der CD-ROMs ist einfach. Sie sind gut erschlossen<br />

durch je ein Inhaltsverzeichnis, das sämtliche Texte ausweist<br />

und ausgedruckt werden kann, sowie durch eine Suchfunktion.<br />

Beide enthalten einen Kalenderumrechner. Die Benutzung<br />

wird erleichtert durch den CD-ROMs beigefügte Booklets und<br />

durch auf den CD-ROMs gespeicherte Benutzungshinweise.<br />

VII.<br />

Zum Schluss eine kurze Anmerkung zur Preisgestaltung. Der<br />

Bd. 1 (88,- €) und die beiden CD-ROMs (je 19,80 €) sind<br />

außerordentlich preiswert. Bd. 2 wird mit 168,- € angeboten<br />

und ist damit fast doppelt so teuer wie Bd. 1, obwohl der<br />

Umfang nur um 280 Seiten, d.h. knapp ein Viertel, größer ist.<br />

Aber auch das ist noch preiswert im Vergleich zu juristischen<br />

Werken ähnlichen Umfangs und vergleichbarer Aufmachung.<br />

Ungeachtet der gerügten äußerlichen Mängel ist die Anschaffung<br />

und Lektüre des Werks allen verfassungsgeschichtlich<br />

Interessierten nachdrücklich zu empfehlen. t<br />

44 1 I 2013<br />

Kinder- und<br />

Jugendhilferecht<br />

Münder, Johannes/ Meysen, Thomas/ Trenczek, Thomas<br />

(Hrsg.), Frankfurter Kommentar zum SGB VIII Kinder- und<br />

Jugendhilfe, 7. Aufl. 2013, Nomos-Verlag, Baden-Baden,<br />

959 S., gebunden, ISBN 978-3-8329-7561-6, 60,– Euro,<br />

Der hervorragend eingeführte, hier anzuzeigende Kommentar<br />

zum Achten Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII (Kinder- und<br />

Jugendhilfe) liegt nunmehr nach zahlreichen Vorauflagen (zuletzt:<br />

6. Aufl. 2009) in 7. Auflage vor. Begründet wurde dieser<br />

seit 1978 zunächst in vier Auflagen zum damaligen Gesetz für<br />

Jugendwohlfahrt (JWG) erschienene Kommentar von einem<br />

der „Großen“ des deutschen Kinder- und Jugendhilferechts:<br />

von Johannes Münder, Professor für Sozialrecht und Zivilrecht<br />

an der TU Berlin. Seit der 6. Auflage ist der Herausgeberkreis<br />

erweitert worden: mit Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des<br />

Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DI-<br />

JuF) in Heidelberg, und Thomas Trenczek, Professor an der<br />

Fachhochschule Jena. Weitere Mitarbeiter/innen im Autorenteam,<br />

in dem sowohl juristische als auch sozialpädagogische/<br />

sozialwissenschaftliche Kompetenzen vertreten sind, sind: Diana<br />

Eschelbach (neu), Birgit Hoffmann (neu), Thomas Lakies,<br />

Roland Proksch, Klaus Schäfer, Gila Schindler, Norbert Struck<br />

und Britta Stammen, nachdem andere Autoren der Vor-Auflagen<br />

sukzessive ausgeschieden sind.<br />

Mit dem Ziel der Integration verschiedener Sichtweisen aus<br />

unterschiedlichen, sich ergänzenden Professionen sind die<br />

einzelnen Textteile von je einem Autor geschrieben und von<br />

einem anderen Autor sowie den Herausgebern „gegengelesen“<br />

worden. Unbeschadet dessen sind die Beiträge der einzelnen<br />

Autoren/innen seit der 6. Auflage auch namentlich gekennzeichnet<br />

und nicht mehr wie in früheren Auflagen gleichsam<br />

in einem „Autorenkollektiv“ versteckt worden, was im Sinne<br />

einer klaren wissenschaftlichen und persönlichen Zuordnung<br />

nur zu begrüßen ist. Das Werk ist erneut im Nomos-Verlag, in<br />

dem auch das „Parallelwerk“ von Peter-Christian Kunkel (Sozialgesetzbuch<br />

VIII. Kinder- und Jugendhilfe, Lehr- und Praxiskommentar,<br />

4. Aufl. 2011) erscheint, herausgegeben worden,<br />

allerdings anders als in der Vorauflage nicht mehr zusammen<br />

mit dem Juventa-Verlag. Nachdem die Druckseitenzahl in<br />

der 6. Auflage von 1203 auf 870 erheblich verringert worden<br />

war, wurde sie nunmehr wieder um ca. 100 Seiten erhöht. Der<br />

Kommentar ist gleichwohl sehr „handlich“ geblieben.<br />

Das Werk hat sich zum Ziel gesetzt, eine verlässliche Orientierung<br />

für Recht und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu<br />

geben. Die Praxis soll dadurch unterstützt werden, die im Kinder-<br />

und Jugendhilferecht angelegten Möglichkeiten sozialpädagogischen<br />

Handelns fachlich zu nutzen. Den Juristinnen<br />

und Juristen soll ein Zugang zu den sozial- und humanwissenschaftlichen<br />

Grundlagen und Bezügen der Kinder- und<br />

Jugendhilfe ermöglicht werden. Zugleich will der Kommentar<br />

dazu beitragen, die interdisziplinäre Fachlichkeit der Kinder-<br />

und Jugendhilfe zu stärken und die im SGB VIII liegenden<br />

Potentiale zur Verwirklichung der Rechte und Interessen von

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