RECHT führenden Erkenntnisse bringt. RA Deutsch nimmt den Schutz der Kundendaten in den Blick. Vom Abschluss des Vertrages über seine Durchführung bis zur Nutzung von Daten für Werbezwecke und der Datenweitergabe im Konzern werden die einzelnen Problemfelder des Kundendatenschutzes abgehandelt. Eigene Abschnitte sind der Auftragsdatenverarbeitung, der neu eingeführten Meldepflicht in § 42a BDSG über Datenschutzverstöße und den Hinweis- und Benachrichtigungspflichten gewidmet. Ein etwas spezielleres Thema, der Kreditentscheidungsprozess, bildet den Gegenstand des § 4. Hier geht es um die Fragen, inwieweit automatisierte Einzelentscheidungen zulässig sind, unter welchen Bedingungen Score-Verfahren eingesetzt werden und welche Anforderungen an die Zusammenarbeit mit Auskunfteien gestellt werden. Die knappe informative Darstellung stammt aus der Feder von Kamlah, der auch für den nächsten Paragraphen, der sich mit dem Cloud-computing befasst, verantwortlich zeichnet. Ging es im ersten Teil des Bandes vor allem um die Daten des Bankkunden, steht der Schutz von Arbeitnehmerdaten im Fokus des Beitrages von Winzer/Kramer, die beide im Arbeitsrecht ihren anwaltlichen Schwerpunkt haben. Es schließen sich zwei Kapitel an über die grenzüberschreitende Datenverarbeitung im Bankwesen und – sehr speziell – über die Datenübermittlung gemäß FATCA Betreuung und Erbrecht Walter Zimmermann. Betreuung und Erbrecht. FamRZ- Buch 36. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld 2012, ISBN 978-3-7694-1104-1. XVIII, 252 S., Broschur, 44,– € Der Name Walter Zimmermann hat nicht nur in Fachkreisen einen guten Klang, er dürfte auch einem breiteren, an Rechtsfragen interessierten Publikum durch seine Publikationen bekannt sein. Die imposante Veröffentlichungsliste des früheren Vizepräsidenten des Landgerichts Passau und Honorarprofessor an der Universität Regensburg weist insbesondere zahlreiche Bücher und Aufsätze zum Zivilprozessrecht, zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Insolvenzrecht und zum Erb- und Betreuungsrecht auf. Die beiden letztgenannten Rechtsgebiete werden in dem vorliegenden Werk behandelt, das in der Reihe FamRZ-Buch des Gieseking-Verlages als Band 36 erschienen ist. Der Untertitel „Der Betreute als Erbe und Erblasser“ zeigt auf, mit welchen Fragen sich die Darstellung befasst. Kurz gesagt geht es um die Besonderheiten, wenn ein Betreuer als Erbe oder Erblasser an einem Erbfall beteiligt ist. Zimmermann erläutert im einleitenden Kapitel die Bedeutung der Betreuung in Erbrechtsfällen, indem er einzelne Problembereiche herausgreift. Die folgenden Abschnitte haben Fragen der Testamentserrichtung durch einen Betreuten bzw. durch 40 1 I 2013 (Fillmann), einer Regelung, mit der die USA verhindern wollen, dass ihre Bürger Geld ins Ausland schaffen, ohne die Erträge in der Heimat zu versteuern. Der abschließende Beitrag von Gürtler, Datenschutzbeauftragter einer Großbank, klärt das Verhältnis von Compliance und Datenschutz. Er befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit den Maßnahmen zur Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung, der Neufassung des § 25c KWG sowie mit staatlichen Auskunftsersuchen an ein Kreditinstitut und dem grenzüberschreitenden Datenverkehr. Von grundlegender Bedeutung sind die Ausführungen zum Verhältnis Aufsichtsrecht und Datenschutz. Das Buch wendet sich weniger an ein breites Publikum, seine Adressaten sind eher Rechtsanwälte, Berater sowie Datenschutzbeauftragte in den Banken und in der Finanzdienstleistungsbranche an. Für diese Gruppe stellt die von ausgewiesenen Experten verfasste Darstellung ein wertvolles Handbuch dar. Es vermittelt einen Überblick über das Spannungsfeld zwischen gesetzlichen Pflichten im Bereich des Aufsichtsrechts und der Überwachung des Wertpapierhandels auf der einen und dem Datenschutz auf der anderen Seite und bietet Hilfestellung bei der Lösung alltäglicher und spezieller Probleme im Datenschutzrecht. t dessen Eltern sowie die Annahme und Ausschlagung der Erbschaft zum Gegenstand. Anschließend wird die Stellung des Betreuten in verschiedenen erbrechtlichen Positionen (Alleinerbe, Erbvertragspartei, Vermächtnisnehmer, Mitglied einer Erbengemeinschaft, Vorerbe, Nacherbe) untersucht, ehe im Kapitel „Testamentsvollstreckung“ insbesondere die möglichen Konflikte zwischen Testamentsvollstrecker, Betreuer und betreutem Erben angesprochen werden. Danach wechselt der Blick auf den Betreuer, dessen Aufgaben beim Tod des Betreuten und dessen Vergütungsansprüche Themen der nächsten Kapitel sind. Enterbung, Erbverzicht, Zuwendungsverzicht und der Pflichtteil des Betreuten, Erbschein und Erbscheinsverfahren sowie Genehmigungserfordernisse und Verjährungsfragen vervollständigen die Darstellung. Die Genehmigungsfälle werden vollständig aufgelistet und erläutert (Rn. 661 ff.). Der Autor hat es sich wohl zum Ziel gesetzt, das Thema Betreuung und Erbrecht vollständig abzuhandeln. Dies hat einerseits für den Leser den Vorteil, dass er auf fast alle einschlägigen Fragen eine Antwort oder zumindest einen Hinweis findet. Andererseits muss bei dem Bemühen um Vollständigkeit eine Vielzahl von Themen von unterschiedlichem Gewicht und Bedeutung angesprochen werden, was die Darstellung gelegentlich etwas unübersichtlich und in ihrer Reihenfolge nicht immer nachvollziehbar macht. Inhaltlich ist es Zimmermann gelungen, die Materie durch Beispiele praxisnah und unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur verständlich darzustellen. Fazit: Ein informatives Werk, das mit Gewinn von allen gelesen werden kann, die mit derartigen Fällen und Problemen der Betreuung zu tun haben, sei es in gestaltender Funktion vor dem Erbfall, sei es nach Eintritt des Erbfalls. (bmc) Dr. Bernd Müller-Christmann (bmc). müller-christmann-bernd@t-online.de
Europäische Verfassungsgeschichte des „langen 19. Jahrhunderts“ Professor Dr. Hans-Werner Laubinger, M.C.L. RECHT Univ.-Prof. Dr. jur. Hans-Werner Laubinger, M.C.L., hatte bis zum Eintritt in den Ruhestand den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne, an der er noch heute als Forscher tätig ist. Er ist Mitherausgeber des Verwaltungsarchivs, dessen Schriftleiter er von 1983 bis 2001 war. hwlaubinger@t-online.de 1 I 2013 41