PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal
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RECHT<br />
Schuldscheindarlehen). Dies könnte zwar eher die andere<br />
Zielgruppe (Praktiker) interessieren, die aber andererseits nicht<br />
mehr darüber belehrt werden muss wie Verträge zustande<br />
kommen und was ein Anspruch ist. So könnte es sein, dass<br />
das Werk, obwohl es viel bietet, bei beiden Gruppen auf Vorbehalte<br />
stößt.<br />
Urs Benedikt Lendermann. Darlehensveräußerungen<br />
durch Banken. Ein Beitrag zum Schuldner-, Daten- und<br />
Funktionsschutz. Duncker & Humblot, Berlin. 2012.<br />
ISBN 978-3-428-13861-6. 669 Seiten, 119,90 €.<br />
Auf der Suche nach<br />
neuen Geschäftsmodellen<br />
und Möglichkeiten<br />
zur Bilanzoptimierung<br />
betrachten<br />
Banken Darlehen zunehmend<br />
als fungible<br />
Finanzprodukte, die sie<br />
an Sekundärmärkten<br />
handeln. Dies wirft eine<br />
Reihe von Fragen auf,<br />
die sich im Kern um die<br />
Verkehrsfähigkeit von<br />
Forderungen und die<br />
Kontinuität des Vertragsverhältnissesdrehen.Darlehensveräußerungen<br />
erschüttern die<br />
Vertrauensbeziehung zwischen Bank und Kunden und befördern<br />
die ordnungspolitische Diskussion über die Regulierungsbedürftigkeit<br />
von Finanzmarktaktivitäten.<br />
Die vorliegende Arbeit wurde im Dezember 2011 von der<br />
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich als<br />
Dissertation angenommen. Dass sie in die renommierte Reihe<br />
„Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts-<br />
und Kapitalmarktrecht“ des Verlags Duncker und<br />
Humblot aufgenommen wurde, spricht prima facie für ihre<br />
Qualität. Der Autor, der 2006 mit der Bearbeitung begonnen<br />
hat, hat früh erkannt, dass der bis dahin recht sorglose<br />
Umgang mit dieser Thematik in einem offensichtlichen<br />
Missverhältnis zu ihrer praktischen Brisanz steht. Während<br />
des Entstehungsprozesses der Arbeit hat er die Aktualität<br />
und wachsende Bedeutung seines Themas geradezu dramatisch<br />
miterlebt, gelten Darlehensveräußerungen doch als eine<br />
Mitursache für die Finanzmarktkrise. In den USA hatten die<br />
Kreditverkäufe bereits 1989 einen ersten Höhepunkt erreicht<br />
mit einer unaufhörlichen Steigerung bis 2007 als sich die Kreditverbriefungen<br />
auf 10 Bio. US-Dollar beliefen.<br />
Ziel der Arbeit ist eine systematische Aufbereitung der mit<br />
Darlehensveräußerungen verknüpften Rechtsprobleme verbunden<br />
mit dem Versuch, eine praktikable Lösung zu unterbreiten,<br />
die den Schutz des Darlehensnehmers und des Bankgeheimnisses<br />
berücksichtigt.<br />
Der Gang der breit angelegten Untersuchung setzt beim Sekundärmarkt<br />
für Darlehen an. Lendermann schildert zunächst<br />
anschaulich den (wirtschaftlichen und rechtlichen) Hintergrund<br />
von Darlehensveräußerungen, indem er die Marktteilnehmer<br />
und ihre Motive vorstellt. Durch Kreditveräußerungen können<br />
36 1 I 2013<br />
Risikostreuungen erreicht und neue Refinanzierungsquellen<br />
erschlossen werden. Diese Möglichkeit der Risikoentlastung<br />
schafft indes einen Anreiz zu einer ungesunden Kreditausweitung<br />
unter Absenkung der Kreditqualität. Für den Darlehensnehmer<br />
besteht zum einen die Gefahr, dass der Erwerber von<br />
den ihm übertragenen Rechten kompromissloser Gebrauch<br />
macht, als es seine an einer langfristigen Geschäftsbeziehung<br />
interessierte Hausbank tun würde. Zum anderen laufen die<br />
Abtretungen den Interessen des Darlehensnehmers an der<br />
Wahrung des Bankgeheimnisses zuwider.<br />
Der Schutz des Kreditnehmers stand im Vordergrund eines<br />
Maßnahmenpakets, das im Jahre 2008 beschlossen wurde.<br />
Mit dem sog. Risikobegrenzungsgesetz setzt sich das 3. Kapitel<br />
auseinander, angefangen vom Gesetzgebungsverfahren<br />
bis zu einer umfassenden Darstellung und Würdigung der<br />
einzelnen Schutzvorschriften zugunsten des Kreditnehmers<br />
und Sicherungsgebers. Die Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung<br />
in den Jahren 2008 und 2009, die sowohl<br />
aus aufsichtsrechtlicher und ordnungspolitischer Perspektive<br />
als auch unter dem Aspekt des Individualschutzes von großer<br />
Bedeutung sind, werden im 4. Kapitel beleuchtet. Vom<br />
Umfang und Inhalt stellt das fast 230 umfassende 5. Kapitel<br />
(„Darlehensveräußerungen und die Geheimhaltungspflichten<br />
des Kreditgewerbes“) den Schwerpunkt der Arbeit dar. Zur<br />
Einführung in die Problematik werden zunächst eingehend<br />
Funktion, Herleitung und Inhalt des Bankgeheimnisses entfaltet.<br />
Noch ausführlicher wird im Hinblick auf den Sparkassensektor<br />
bzw. die Erscheinungsformen des öffentlichen<br />
Kreditwesens das Amtsgeheimnis behandelt, dessen Verletzung<br />
§ 203 StGB unter Strafe stellt. Der Schutz des Bankgeheimnisses<br />
und des Amtsgeheimnisses wird auch durch das<br />
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das nach Auffassung des<br />
Autors Parallelgeltung beansprucht, gewährleistet. Die Untersuchung,<br />
inwieweit Kreditveräußerungen eine Verletzung von<br />
Geheimhaltungspflichten darstellen (Verf. spricht etwas unglücklich<br />
von einem „Eingriff“ in die Geheimhaltungspflichten)<br />
führt zu dem (nicht überraschenden) Ergebnis, dass die<br />
Abtretung von Darlehensforderungen zwar nicht zwingend,<br />
aber typischerweise zu einem Verstoß gegen das Bankgeheimnis<br />
und die weiteren Geheimhaltungspflichten führt. Zu einer<br />
Verletzung des Bankgeheimnisses kommt es dann, wenn und<br />
sobald der Zessionar die Darlehensforderungen verwerten will.<br />
Zur Prüfung, ob die Abtretung von Darlehensforderungen eine<br />
Beschneidung von Geheimhaltungspflichten rechtfertigt,<br />
holt der Verf. weit aus. Er nimmt zunächst die Regelung in<br />
den AGB-Banken und AGB Sparkassen in den Blick, um dann<br />
die Grenzen des Bankgeheimnisses außerhalb von AGB-Regelungen<br />
zu untersuchen. Die gründlichen, jeden Aspekt beleuchtenden<br />
Erörterungen führen zu dem Zwischenergebnis,<br />
dass eine Verletzung des Bankgeheimnisses zum Zwecke der<br />
Darlehensveräußerung nicht zu rechtfertigen ist. Abschließend<br />
geht Lendermann der Frage nach, inwieweit bei umwandlungsrechtlichen<br />
Abspaltungen und Ausgliederungen eine<br />
Datenweitergabe zulässig ist. Ungewöhnlich ist die Einleitung<br />
zu diesem Thema, in der der Verf. den Streit anhand einzelnen<br />
Zeitschriftenbeiträge und Tagungen nachzeichnet. Das umfangreiche<br />
Kapitel beschließen „ökonomische Erwägungen“<br />
die ebenfalls zum Ergebnis haben, es liege im Interesse aller<br />
Beteiligten, auch der Banken, dass eine Datenweitergabe an<br />
Dritte im Zuge von Darlehensveräußerungen nur mit dem Einverständnis<br />
der Betroffenen erfolgt.