27.08.2013 Aufrufe

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

PDF (12.3 MB) - Fachbuch-Journal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

RECHT<br />

Schuldscheindarlehen). Dies könnte zwar eher die andere<br />

Zielgruppe (Praktiker) interessieren, die aber andererseits nicht<br />

mehr darüber belehrt werden muss wie Verträge zustande<br />

kommen und was ein Anspruch ist. So könnte es sein, dass<br />

das Werk, obwohl es viel bietet, bei beiden Gruppen auf Vorbehalte<br />

stößt.<br />

Urs Benedikt Lendermann. Darlehensveräußerungen<br />

durch Banken. Ein Beitrag zum Schuldner-, Daten- und<br />

Funktionsschutz. Duncker & Humblot, Berlin. 2012.<br />

ISBN 978-3-428-13861-6. 669 Seiten, 119,90 €.<br />

Auf der Suche nach<br />

neuen Geschäftsmodellen<br />

und Möglichkeiten<br />

zur Bilanzoptimierung<br />

betrachten<br />

Banken Darlehen zunehmend<br />

als fungible<br />

Finanzprodukte, die sie<br />

an Sekundärmärkten<br />

handeln. Dies wirft eine<br />

Reihe von Fragen auf,<br />

die sich im Kern um die<br />

Verkehrsfähigkeit von<br />

Forderungen und die<br />

Kontinuität des Vertragsverhältnissesdrehen.Darlehensveräußerungen<br />

erschüttern die<br />

Vertrauensbeziehung zwischen Bank und Kunden und befördern<br />

die ordnungspolitische Diskussion über die Regulierungsbedürftigkeit<br />

von Finanzmarktaktivitäten.<br />

Die vorliegende Arbeit wurde im Dezember 2011 von der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich als<br />

Dissertation angenommen. Dass sie in die renommierte Reihe<br />

„Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts-<br />

und Kapitalmarktrecht“ des Verlags Duncker und<br />

Humblot aufgenommen wurde, spricht prima facie für ihre<br />

Qualität. Der Autor, der 2006 mit der Bearbeitung begonnen<br />

hat, hat früh erkannt, dass der bis dahin recht sorglose<br />

Umgang mit dieser Thematik in einem offensichtlichen<br />

Missverhältnis zu ihrer praktischen Brisanz steht. Während<br />

des Entstehungsprozesses der Arbeit hat er die Aktualität<br />

und wachsende Bedeutung seines Themas geradezu dramatisch<br />

miterlebt, gelten Darlehensveräußerungen doch als eine<br />

Mitursache für die Finanzmarktkrise. In den USA hatten die<br />

Kreditverkäufe bereits 1989 einen ersten Höhepunkt erreicht<br />

mit einer unaufhörlichen Steigerung bis 2007 als sich die Kreditverbriefungen<br />

auf 10 Bio. US-Dollar beliefen.<br />

Ziel der Arbeit ist eine systematische Aufbereitung der mit<br />

Darlehensveräußerungen verknüpften Rechtsprobleme verbunden<br />

mit dem Versuch, eine praktikable Lösung zu unterbreiten,<br />

die den Schutz des Darlehensnehmers und des Bankgeheimnisses<br />

berücksichtigt.<br />

Der Gang der breit angelegten Untersuchung setzt beim Sekundärmarkt<br />

für Darlehen an. Lendermann schildert zunächst<br />

anschaulich den (wirtschaftlichen und rechtlichen) Hintergrund<br />

von Darlehensveräußerungen, indem er die Marktteilnehmer<br />

und ihre Motive vorstellt. Durch Kreditveräußerungen können<br />

36 1 I 2013<br />

Risikostreuungen erreicht und neue Refinanzierungsquellen<br />

erschlossen werden. Diese Möglichkeit der Risikoentlastung<br />

schafft indes einen Anreiz zu einer ungesunden Kreditausweitung<br />

unter Absenkung der Kreditqualität. Für den Darlehensnehmer<br />

besteht zum einen die Gefahr, dass der Erwerber von<br />

den ihm übertragenen Rechten kompromissloser Gebrauch<br />

macht, als es seine an einer langfristigen Geschäftsbeziehung<br />

interessierte Hausbank tun würde. Zum anderen laufen die<br />

Abtretungen den Interessen des Darlehensnehmers an der<br />

Wahrung des Bankgeheimnisses zuwider.<br />

Der Schutz des Kreditnehmers stand im Vordergrund eines<br />

Maßnahmenpakets, das im Jahre 2008 beschlossen wurde.<br />

Mit dem sog. Risikobegrenzungsgesetz setzt sich das 3. Kapitel<br />

auseinander, angefangen vom Gesetzgebungsverfahren<br />

bis zu einer umfassenden Darstellung und Würdigung der<br />

einzelnen Schutzvorschriften zugunsten des Kreditnehmers<br />

und Sicherungsgebers. Die Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung<br />

in den Jahren 2008 und 2009, die sowohl<br />

aus aufsichtsrechtlicher und ordnungspolitischer Perspektive<br />

als auch unter dem Aspekt des Individualschutzes von großer<br />

Bedeutung sind, werden im 4. Kapitel beleuchtet. Vom<br />

Umfang und Inhalt stellt das fast 230 umfassende 5. Kapitel<br />

(„Darlehensveräußerungen und die Geheimhaltungspflichten<br />

des Kreditgewerbes“) den Schwerpunkt der Arbeit dar. Zur<br />

Einführung in die Problematik werden zunächst eingehend<br />

Funktion, Herleitung und Inhalt des Bankgeheimnisses entfaltet.<br />

Noch ausführlicher wird im Hinblick auf den Sparkassensektor<br />

bzw. die Erscheinungsformen des öffentlichen<br />

Kreditwesens das Amtsgeheimnis behandelt, dessen Verletzung<br />

§ 203 StGB unter Strafe stellt. Der Schutz des Bankgeheimnisses<br />

und des Amtsgeheimnisses wird auch durch das<br />

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das nach Auffassung des<br />

Autors Parallelgeltung beansprucht, gewährleistet. Die Untersuchung,<br />

inwieweit Kreditveräußerungen eine Verletzung von<br />

Geheimhaltungspflichten darstellen (Verf. spricht etwas unglücklich<br />

von einem „Eingriff“ in die Geheimhaltungspflichten)<br />

führt zu dem (nicht überraschenden) Ergebnis, dass die<br />

Abtretung von Darlehensforderungen zwar nicht zwingend,<br />

aber typischerweise zu einem Verstoß gegen das Bankgeheimnis<br />

und die weiteren Geheimhaltungspflichten führt. Zu einer<br />

Verletzung des Bankgeheimnisses kommt es dann, wenn und<br />

sobald der Zessionar die Darlehensforderungen verwerten will.<br />

Zur Prüfung, ob die Abtretung von Darlehensforderungen eine<br />

Beschneidung von Geheimhaltungspflichten rechtfertigt,<br />

holt der Verf. weit aus. Er nimmt zunächst die Regelung in<br />

den AGB-Banken und AGB Sparkassen in den Blick, um dann<br />

die Grenzen des Bankgeheimnisses außerhalb von AGB-Regelungen<br />

zu untersuchen. Die gründlichen, jeden Aspekt beleuchtenden<br />

Erörterungen führen zu dem Zwischenergebnis,<br />

dass eine Verletzung des Bankgeheimnisses zum Zwecke der<br />

Darlehensveräußerung nicht zu rechtfertigen ist. Abschließend<br />

geht Lendermann der Frage nach, inwieweit bei umwandlungsrechtlichen<br />

Abspaltungen und Ausgliederungen eine<br />

Datenweitergabe zulässig ist. Ungewöhnlich ist die Einleitung<br />

zu diesem Thema, in der der Verf. den Streit anhand einzelnen<br />

Zeitschriftenbeiträge und Tagungen nachzeichnet. Das umfangreiche<br />

Kapitel beschließen „ökonomische Erwägungen“<br />

die ebenfalls zum Ergebnis haben, es liege im Interesse aller<br />

Beteiligten, auch der Banken, dass eine Datenweitergabe an<br />

Dritte im Zuge von Darlehensveräußerungen nur mit dem Einverständnis<br />

der Betroffenen erfolgt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!