Die Evangelien nach Markus und Lukas - Offenbarung.ch

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Lukas 15,31. 32; x6yia—b. 2 271 hochhält und obwohl es auch ihnen Jesu Vergebung und Freundlichkeit ohne ein hartes Wort darbietet. Er tut ihnen ja damit, was der Vater seinem älteren Sohn tut. Und doch bleibt die Scheidung zwischen ihnen unaufhebbar. Denn ihre eigensüchtige Frömmigkeit bringt sie mit Gott und mit den Brüdern in Streit. Segen und Unsegen des Reichtums Jesu Unterweisung über den Gebrauch des Geldes hat hier ihre Stelle, weil wir ihn soeben mit seinem vollen Verzeihen den Sündern verbunden sahen. Darum hören wir auch sofort, was er ihnen für ihren neuen Wandel befohlen hat. 16,1a: Er sagte aber auch zu den Jüngern. Er hatte nicht nur den Pharisäern etwas zu sagen, sondern auch den Seinen. Jenen pries er die Gnade, die alle Sünde deckt; diesen gab er die Regel, nach der die handeln, die von ihrer Bosheit frei geworden sind. Darüber, wie sie ihr Geld zu schätzen und zu brauchen haben, sprach er zu ihnen, weil am Geld ein großer Teil ihrer alten Sünde hing und die Versuchung sich von dort her immer wieder naht. Zugleich setzte sich auch an dieser Stelle Jesu Kampf mit dem Pharisäismus fort, weil dieser nicht nur seine Gnade schalt, sondern ebensosehr auch seinen Unterricht über das, was unseren Gottesdienst ausmacht und worin unsere Liebe sich bewährt. 16,ib. 2: Es war ein reicher Mann, der einen Verwalter hatte, und dieser wurde bei ihm verklagt, er vergeude sein Vermögen. Und er rief ihn und sagte zu ihm: Wieso höre ich solches über dich? Erstatte die Rechnung für deine Verwaltung; denn du kannst nicht mehr Verwalter sein. Ein Reicher, dem ein großer Grundbesitz gehört, hat über diesen einen Verwalter bestellt, der wieder unter sich die Bauern hat, schwerlich Tagelöhner, sondern wohl seßhafte Leute, die in einem dauernden Vertragsverhältnis zum Grundherrn stehen und jährlich eine bestimmte Leistung aus der Ernte an ihn entrichten, während der übrige Ertrag als Lohn ihrer Arbeit ihr Eigentum wird. Von seinem Verwalter hat nun der Reiche gehört, daß er seinen Vorteil verkürze und seinen Besitz schmälere. Er kündigte ihm deshalb an, daß er ihm die Abrechnung vorlegen müsse, weil er ihn entlassen werde. Noch ist er Verwalter, noch im Besitz seiner Volknacht berechtigt, im Namen seines Herrn zu handeln; aber er ist es nicht mehr lange, sondern weiß, daß er seine Stellung nächstens verliert. Damit ver-* gleicht Jesus die Lage dessen, der mit seinem Besitz eigensüchtig und lieblos verfahren ist, wie es die zu ihm kommenden Zöllner und Sünder bisher getan hatten. Sie haben sich des Geldes wegen verschuldet, und das bleibt nicht ungeahndet. Der untreue Verwalter wird abgesetzt. Noch ist es ihnen nicht er-

2 7 2 Die Wanderung von Galiläa nach Jerusalem gangen wie jenem reichen Grundbesitzer, der aus seiner Ernte keinen anderen Gewinn zu ziehen wußte, als daß ihn das Todesurteil traf, 12,20; aber Gottes Gericht droht auch ihnen, und Jesus zeigt ihnen, wie sie sich vor ihm retten*. 16,3—7: Aber der Verwalter sagte bei sido: Was soll ich tun, da mir mein Herr die Verwaltung nimmt? Zu graben habe ido nicht die Kraft; zu betteln schäme ich midi. Ido habe entdeckt, was ich tun will, damit sie mich in ihre Häuser aufnehmen, wenn ich von der Verwaltung abgesetzt werde. Und er rief einen jeden der Schuldner seines Herrn zu sich und sagte zum ersten: Wieviel schuldest du meinem Herrn? Er aber sagte: Hundert Maß öl. Er aber sagte zu ihm: Nimm deinen Schuldbrief; setze dich und schreibe gleich fünfzig! Darauf sagte er zu einem anderen: Du aber, wieviel schuldest du? Er aber sagte: Hundert Scheffel Weizen. Er sagte ihm: Nimm deinen Schuldbrief und schreibe achtzig! Da dem Verwalter weder der Bettel noch die harte Arbeit des Handarbeiters gefällt, so beschließt er, sidi die Dankbarkeit seiner Bauern dadurch zu sichern, daß er ihre Lasten erleichtert, ihre Abgaben an den Grundherrn mindert und so ihr Los um vieles günstiger ordnet als bisher. Der, dessen Vertrag ihn bisher zu hundert Maß Öl verpflichtet hat, erhält einen neuen Vertrag, nach dem er vom selben Lande nur nodi fünfzig zu leisten hat. Der, der bisher hundert Maß Weizen einzuliefern hatte, muß nur nodi achtzig liefern. Dafür nehmen sie gern den abgesetzten Verwalter bei sich auf und erstatten ihm als ihrem Wohltäter idadurch den Dank, daß er von ihnen das Obdach und den Tisch empfängt. 16,8a: Und der Herr lobte den ungerechten Verwalter, weil er klug gehandelt hatte. Er war ein ungerechter Verwalter, der abgesetzt werden mußte, weil er seinen Herrn geschädigt hatte und keine Rechnung abzulegen vermochte. Jetzt aber hatte er sich klug benommen; denn er hat dadurch, daß er seine Macht, obwohl er sie von seinem Herrn empfangen hatte, unbedenklich gegen ihn brauchte und sich zum Wohltäter der Bauern machte, in der Tat für sich gesorgt. Da er von seinem Herrn nichts mehr zu hoffen hatte, war es klug, daß er sich auf die Seite der Bauern schlug und für sie sorgte und dadurch auch für sich. Die Weise, wie wir mit dem Gelde gewöhnlich umgehen, macht uns nicht dem klugen Verwalter ähnlich. Hätte er nichts von sich gegeben, alles zusammengehalten und unvermindert gelassen, so daß er von seinem Amt gekommen wäre, ohne daß ihm irgend ein Mensch gedankt hätte, weil er niemand etwas gab, dann glichen wir ihm. Wir halten Geld und Gut beisammen, bis wir es • Schwerlich dachte Jesus bei der Beschreibung der gefährdeten Lage des Verwalters nur an die natürliche Gebrechlichkeit unseres Lebens, die es immer unsicher macht, wie lange unser Besitz uns bleibt.

2 7 2 <strong>Die</strong> Wanderung von Galiläa <strong>na<strong>ch</strong></strong> Jerusalem<br />

gangen wie jenem rei<strong>ch</strong>en Gr<strong>und</strong>besitzer, der aus seiner Ernte keinen anderen<br />

Gewinn zu ziehen wußte, als daß ihn das Todesurteil traf, 12,20; aber Gottes<br />

Geri<strong>ch</strong>t droht au<strong>ch</strong> ihnen, <strong>und</strong> Jesus zeigt ihnen, wie sie si<strong>ch</strong> vor ihm retten*.<br />

16,3—7: Aber der Verwalter sagte bei sido: Was soll i<strong>ch</strong> tun, da mir mein<br />

Herr die Verwaltung nimmt? Zu graben habe ido ni<strong>ch</strong>t die Kraft; zu betteln<br />

s<strong>ch</strong>äme i<strong>ch</strong> midi. Ido habe entdeckt, was i<strong>ch</strong> tun will, damit sie mi<strong>ch</strong> in ihre<br />

Häuser aufnehmen, wenn i<strong>ch</strong> von der Verwaltung abgesetzt werde. Und er<br />

rief einen jeden der S<strong>ch</strong>uldner seines Herrn zu si<strong>ch</strong> <strong>und</strong> sagte zum ersten: Wieviel<br />

s<strong>ch</strong>uldest du meinem Herrn? Er aber sagte: H<strong>und</strong>ert Maß öl. Er aber sagte<br />

zu ihm: Nimm deinen S<strong>ch</strong>uldbrief; setze di<strong>ch</strong> <strong>und</strong> s<strong>ch</strong>reibe glei<strong>ch</strong> fünfzig!<br />

Darauf sagte er zu einem anderen: Du aber, wieviel s<strong>ch</strong>uldest du? Er aber<br />

sagte: H<strong>und</strong>ert S<strong>ch</strong>effel Weizen. Er sagte ihm: Nimm deinen S<strong>ch</strong>uldbrief <strong>und</strong><br />

s<strong>ch</strong>reibe a<strong>ch</strong>tzig! Da dem Verwalter weder der Bettel no<strong>ch</strong> die harte Arbeit des<br />

Handarbeiters gefällt, so bes<strong>ch</strong>ließt er, sidi die Dankbarkeit seiner Bauern dadur<strong>ch</strong><br />

zu si<strong>ch</strong>ern, daß er ihre Lasten erlei<strong>ch</strong>tert, ihre Abgaben an den Gr<strong>und</strong>herrn<br />

mindert <strong>und</strong> so ihr Los um vieles günstiger ordnet als bisher. Der, dessen<br />

Vertrag ihn bisher zu h<strong>und</strong>ert Maß Öl verpfli<strong>ch</strong>tet hat, erhält einen neuen<br />

Vertrag, <strong>na<strong>ch</strong></strong> dem er vom selben Lande nur nodi fünfzig zu leisten hat. Der,<br />

der bisher h<strong>und</strong>ert Maß Weizen einzuliefern hatte, muß nur nodi a<strong>ch</strong>tzig liefern.<br />

Dafür nehmen sie gern den abgesetzten Verwalter bei si<strong>ch</strong> auf <strong>und</strong> erstatten<br />

ihm als ihrem Wohltäter idadur<strong>ch</strong> den Dank, daß er von ihnen das Obda<strong>ch</strong><br />

<strong>und</strong> den Tis<strong>ch</strong> empfängt.<br />

16,8a: Und der Herr lobte den ungere<strong>ch</strong>ten Verwalter, weil er klug gehandelt<br />

hatte. Er war ein ungere<strong>ch</strong>ter Verwalter, der abgesetzt werden mußte,<br />

weil er seinen Herrn ges<strong>ch</strong>ädigt hatte <strong>und</strong> keine Re<strong>ch</strong>nung abzulegen vermo<strong>ch</strong>te.<br />

Jetzt aber hatte er si<strong>ch</strong> klug benommen; denn er hat dadur<strong>ch</strong>, daß er<br />

seine Ma<strong>ch</strong>t, obwohl er sie von seinem Herrn empfangen hatte, unbedenkli<strong>ch</strong><br />

gegen ihn brau<strong>ch</strong>te <strong>und</strong> si<strong>ch</strong> zum Wohltäter der Bauern ma<strong>ch</strong>te, in der Tat für<br />

si<strong>ch</strong> gesorgt. Da er von seinem Herrn ni<strong>ch</strong>ts mehr zu hoffen hatte, war es klug,<br />

daß er si<strong>ch</strong> auf die Seite der Bauern s<strong>ch</strong>lug <strong>und</strong> für sie sorgte <strong>und</strong> dadur<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong><br />

für si<strong>ch</strong>.<br />

<strong>Die</strong> Weise, wie wir mit dem Gelde gewöhnli<strong>ch</strong> umgehen, ma<strong>ch</strong>t uns ni<strong>ch</strong>t<br />

dem klugen Verwalter ähnli<strong>ch</strong>. Hätte er ni<strong>ch</strong>ts von si<strong>ch</strong> gegeben, alles zusammengehalten<br />

<strong>und</strong> unvermindert gelassen, so daß er von seinem Amt gekommen<br />

wäre, ohne daß ihm irgend ein Mens<strong>ch</strong> gedankt hätte, weil er niemand etwas<br />

gab, dann gli<strong>ch</strong>en wir ihm. Wir halten Geld <strong>und</strong> Gut beisammen, bis wir es<br />

• S<strong>ch</strong>werli<strong>ch</strong> da<strong>ch</strong>te Jesus bei der Bes<strong>ch</strong>reibung der gefährdeten Lage des Verwalters nur an die natürli<strong>ch</strong>e<br />

Gebre<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>keit unseres Lebens, die es immer unsi<strong>ch</strong>er ma<strong>ch</strong>t, wie lange unser Besitz uns bleibt.

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