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Technische Anschlussbedingungen Niederspannung - EVD ...

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<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> für<br />

den Anschluss an das<br />

<strong>Niederspannung</strong>snetz<br />

der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG)<br />

Ausgabe 11/2012


<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> für den Anschluss an<br />

das <strong>Niederspannung</strong>snetz<br />

1 Allgemeines<br />

INHALT<br />

2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB 2007<br />

Zu 1 Geltungsbereich<br />

Zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte<br />

Zu 3 Inbetriebsetzung<br />

Zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)<br />

Zu 6 Hauptstromversorgung<br />

Zu 9 Steuerung und Datenübertragung<br />

Zu 10.1 Allgemeines<br />

Zu 10.2.3 Elektrowärmegeräte<br />

Zu 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen<br />

Zu 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen<br />

Zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen<br />

Zu 13 Erzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb<br />

3 Erläuterungen und Konkretisierungen zur VDE-AR-N 4101<br />

3.1 Ausführung der Zählerplätze<br />

3.2 Anordnung der Zählerschränke<br />

3.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen)<br />

Anlage A Zeichnungen<br />

Anlage B Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

2


1 Allgemeines<br />

Als <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> (TAB) für den Anschluss an das <strong>Niederspannung</strong>snetz<br />

gelten:<br />

die TAB 2007 -<strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> für den Anschluss an das<br />

<strong>Niederspannung</strong>snetz-, Ausgabe 2011 des BDEW<br />

die VDE-Anwendungsregeln (FNN) VDE-AR-N 4101, VDE-AR-N 4102 und VDE-AR-<br />

N 4105,<br />

die VDN Richtlinien „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit<br />

Notstromaggregaten",<br />

die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen der Rheinischen NETZGesellschaft<br />

mbH.<br />

In den individuellen Bedingungen sind die wesentlichen technischen und organisatorischen<br />

Auslegungen für den Netzanschluss und die elektrische Installation aller an das<br />

<strong>Niederspannung</strong>snetz angeschlossenen und anzuschließenden Anlagen im Netzgebiet<br />

des Netzbetreibers (NB) RNG für die Städte/Gemeinden:<br />

Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen,<br />

Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen,<br />

Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl aufgeführt.<br />

Die <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> dienen der sicheren und störungsfreien Versorgung.<br />

Die TAB konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN VDE<br />

Normen, DIN Normen, sowie andere Richtlinien und Bestimmungen). Sie gelten für Neuanschlüsse<br />

an das Verteilungsnetz des NB sowie für Anschlussänderungen. Anschlussänderungen<br />

umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage<br />

sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes.<br />

3


2 Erläuterungen und Konkretisierungen zur TAB 2007<br />

Die nachfolgend aufgeführten individuellen Bedingungen beziehen sich auf die Nummerierung<br />

der „TAB 2007“ Ausgabe 2011 Bundesmusterwortlaut herausgegeben vom<br />

BDEW<br />

Zu 1 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> (TAB) gelten im Netzgebiet der RNG ab dem<br />

01.11.2012.<br />

Zu 2 Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte<br />

Als neue Kundenanlagen gelten auch zusätzlich geschaffene Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten<br />

in bestehenden Objekten. Eine Kundenanlage dient der Versorgung eines Anschlussnutzers<br />

und ist ein Bestandteil der elektrischen Anlage nach §13 der<br />

<strong>Niederspannung</strong>s-anschlussverordnung (NAV).<br />

Zur Planung des Netzanschlusses (Hausanschlusses) und der Festsetzung der Anschlusskosten<br />

(Netzanschlusskosten und/oder Baukostenzuschuss) sind folgende Unterlagen<br />

einzureichen:<br />

- Formblatt „Anschlussanfrage", bzw. „Anmeldung zum Netzanschluss“ (auf vollständige<br />

Angaben ist größte Sorgfalt zu legen.)<br />

Werden mehre Gewerbeeinheiten über einen Netzanschluss versorgt, so ist eine<br />

Leistungsbilanz des Anschlussobjektes beizufügen!<br />

- Lageplan, möglichst im Maßstab 1:250<br />

- Grundrissplan, aus dem der Anbringungsort des Hausanschlusses ersichtlich ist (einschließlich<br />

Hauseinführung).<br />

Für den Anschluss von Erzeugungsanlagen gilt ein gesondertes Anmeldeverfahren.<br />

4


Zu 3 Inbetriebsetzung<br />

Als übliches Verfahren gilt:<br />

Für jede Kundenanlage zur Versorgung eines Anschlussnutzers (jede Messeinrichtung)<br />

ist ein Formular „Inbetriebsetzung Strom" bzw. für das Netzgebiet Leverkusen<br />

"Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität"<br />

einzureichen. Auf vollständige Angaben ist größte Sorgfalt zu legen. Das Formular ist<br />

vom Anschlussnehmer/Anschlussnutzer (Kunden) und von der verantwortlichen<br />

Fachkraft eines in das Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmens zu<br />

unterschreiben und gilt als Fertigstellungsanzeige des Installateurs im Rahmen des<br />

Prozesses Messstellenbetrieb.<br />

Für die Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen gilt ein gesondertes Inbetriebsetzungsverfahren.<br />

Zu 5 Netzanschluss (Hausanschluss)<br />

Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen des NB und stehen, soweit nichts anderes<br />

vereinbart wird, in dessen Eigentum. Sie werden ausschließlich vom NB<br />

oder von seinen Beauftragten hergestellt.<br />

Kabeltrassen dürfen nicht überbaut werden (außer bei Kabelverlegung in Schutzrohren)<br />

und es dürfen keine tiefwurzelnden Pflanzen vorhanden sein. Für Arbeiten z. B. Störungsbeseitigung<br />

müssen Kabeltrassen und der Hausanschlusskasten jederzeit frei zugänglich<br />

sein.<br />

Für Standardanschlüsse bis 200 A gelten als Übergabestelle (Netzanschlusspunkt) die<br />

Abgangsklemmen des Hausanschlusskastens.<br />

Erfolgt im Netzgebiet der RNG die Versorgung eines Objektes über die Sekundärseite<br />

einer Transformatorenstation im Gebäude des Kunden oder auf der nachgelagerten<br />

<strong>Niederspannung</strong>snetzleiste, befindet sich die Übergabestelle grundsätzlich in dieser Station.<br />

Einzelheiten dazu werden unter Wahrung der berechtigten Interessen des Anschlussnehmers<br />

vom NB vorgegeben.<br />

Gelten im Netzgebiet der RNG die sekundärseitigen Anschlüsse eines Transformators<br />

als Übergabestelle, so ist in der Kundenanlage unmittelbar hinter dem Transformator ein<br />

Leistungsschalter mit Auslösespule entsprechend dem Transformator-Nennstrom zu installieren<br />

(„thermo“-Auslösung). Der Leistungsschalter ist entsprechend auf den mit dem<br />

NB vereinbarten Wert der Netzanschlusskapazität einzustellen.<br />

Das Hausanschlusskabel und der Hausanschlusskasten müssen gemäß DIN VDE 0100,<br />

Teil 732, auf nicht brennbaren Baustoffen verlegt bzw. angebracht werden (diese Baustoffe<br />

müssen allseitig mindestens 150 mm „überstehen“).<br />

Die Betriebsspannung am Netzanschlusspunkt liegt als Zehn-Minuten-Mittelwert des<br />

Spannungs-Effektivwertes jedes Wochenintervalles: - zu 95% innerhalb der Toleranz Un<br />

+/- 10% - zu 100% innerhalb der Toleranz Un +10% / -15%. - In der DIN EN 50160 sind<br />

weitere Merkmale der Spannung und der Frequenz angegeben.<br />

5


In hochwassergefährdeten Gebieten hat der Anschlussnehmer auf seine Kosten Vorkehrungen<br />

zum Schutz der Hausanschlüsse zu treffen, z. B. Bereitstellung einer druckwasserdichten<br />

Mauerdurchführung. In diesen Gebieten ist bezüglich des Anbringungsorts der<br />

Hausanschlusseinrichtungen und des Zählerschrankes Rücksprache zu halten.<br />

Sind im Netzgebiet Köln in einem Netzabschnitt alle Netzanschlüsse oberhalb der Hochwassermarke<br />

angebracht gilt diese Anforderung ebenfalls für weitere Netzanschlüsse.<br />

Generell wird empfohlen HA-Kasten und Zählerschranke oberhalb 11,30 m Kölner Pegel<br />

anzubringen.<br />

Zu 6 Hauptstromversorgung<br />

Für ein Grundstück mit mehreren Gebäuden (ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine<br />

eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt), die über<br />

einen gemeinsamen Hausanschluss versorgt werden ist Folgendes zu beachten:<br />

- Für jedes Gebäude ist eine zentrale Trennvorrichtung (in diesem Gebäude) vorzusehen<br />

(z. B. NH-Sicherungselement, Lasttrenner)<br />

- Vom Übergabepunkt (NB Kunde) aus ist jedes Gebäude gemäß Pkt. 6.1 direkt anzuschließen<br />

- Eine Abstimmung im Vorfeld ist notwendig!<br />

Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist aus<br />

Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters<br />

im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das Stromschienensystem<br />

im unteren Anschlussbereich des Zählerschrankes 5-polig auszuführen.<br />

Zu 9 Steuerung und Datenübertragung<br />

Es ist eine Kommunikationsanbindung gemäß VDE-AR-E 4101 Abschnitt 4.7 erforderlich.<br />

Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB so setzt er beim Einsatz einer<br />

registrierenden Lastgangmessung (Leistungsmessung) für die Zählerfernablesung<br />

standardmäßig eine Funklösung ein.<br />

Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer/-nutzer<br />

verpflichtet, in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen<br />

durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-<br />

Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte<br />

bereitzustellen. Die Verkabelung ausgehend von der ZFA-Einrichtung (Sternpunkt) zu<br />

der einzelnen Wandlermessung sollte mit einem zukunftssicheren Datenkabel der Klasse<br />

F/Cat. 7 erfolgen.<br />

Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer/-nutzer eine Spannungsversorgung (230 V<br />

Wechselspannung) zur Verfügung<br />

Zu 10.1 Allgemeines<br />

Oberschwingungen und Zwischenharmonische<br />

Der NB gibt in Abhängigkeit vom Leistungsbezug der Kundenanlage und von den<br />

Gegebenheiten am Netzverknüpfungspunkt Obergrenzen für die Einspeisung von<br />

Oberschwingungsströmen vor. Maßnahmen zur Reduzierung der Oberschwingungsströme<br />

insbesondere der Einbau von Filterkreisen erfolgen in Absprache mit dem NB.<br />

6


Spannungsunsymmetrien<br />

Die Kundenanlage darf einen resultierenden Unsymmetriegrad von ku,i = 0,7% nicht<br />

übersteigen, wobei zeitlich über zehn Minuten zu mitteln sind.<br />

Flicker<br />

Die zulässigen Flickerstärken, die eine einzelne Anlage am Netzverknüpfungspunkt der<br />

Kundenanlage mit dem <strong>Niederspannung</strong>snetz maximal bewirken darf, betragen Plt = 0,5<br />

und Pst = 0,8.<br />

Abweichend gilt bei Erzeugungsanlagen:<br />

Der zulässige Wert für den Langzeitflickerstörfaktor, den alle Erzeugungsanlagen am<br />

Netzverknüpfungspunkt mit dem <strong>Niederspannung</strong>snetz maximal bewirken dürfen, beträgt<br />

Plt = 0,5.<br />

Zu 10.2.3 Elektrowärmegeräte<br />

Der gleichzeitige Betrieb von Durchlauferhitzern und elektrischen Heizungsanlagen ausgenommen<br />

Wärmepumpen - ist durch geeignete schaltungstechnische Vorkehrungen, z.<br />

B. Vorrangschaltung oder Lastabwurfrelais, zu verhindern, wenn die Summe der Anschlusswerte<br />

von Durchlauferhitzern und Elektroheizung im Haushaltsbereich 40 kVA<br />

überschreitet.<br />

Zu 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung einschließlich Wärmepumpen<br />

Als Wärmespeicheranlagen gelten nur genehmigte Speicheranlagen zur Raumheizung<br />

(einschließlich Wärmepumpen) und Geräte zur Warmwasserbereitung mit mindestens<br />

200 l Speicherinhalt. Für diese Anlagen gelten ferner folgende Maßgaben:<br />

Wärmepumpen<br />

Wärmepumpen in monovalent (Raumwärmebedarf wird allein durch die Wärmepumpe<br />

gedeckt ggf. inkl. der integrierten elektrischen Zusatzheizung) oder bivalent-parallel<br />

(zu einer nichtelektrischen Raumheizung) betriebenen Anlage (Standard)<br />

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu sechs Stunden<br />

täglich, dabei nicht länger als zwei Stunden zusammenhängend unterbrochen<br />

werden<br />

Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Anlagen (Raumwärmebedarf wird<br />

während der Unterbrechungszeiten durch eine nichtelektrische Raumheizung<br />

gedeckt)<br />

Die Elektrizitätsversorgung der Wärmepumpen kann bis zu 960 Stunden je Jahr<br />

unterbrochen werden<br />

Während der Unterbrechungszeiten darf der Raumwärmebedarf nur durch eine nichtelektrische<br />

Raumheizung gedeckt werden.<br />

Für Wärmespeicheranlagen/Wärmepumpe gelten ferner folgende Maßgaben:<br />

a) Zählerplatz, Stromkreisverteiler<br />

Der Elektrizitätsbedarf einer Wärmespeicheranlage wird grundsätzlich über eine gesonderte<br />

Messeinrichtung erfasst; die Freigabezeiten (Ladung/Sperrung) werden mittels<br />

7


Tonfrequenz-Rundsteueranlage gesteuert. Daher ist ein zweiter Zählerplatz sowie ein<br />

Platz für den Rundsteuerempfänger (TSG-Feld) vorzuhalten.<br />

Die Stromkreise für die Wärmespeicheranlage sind in einem gesonderten oder mindestens<br />

durch Stege getrennten Stromkreisverteiler zu installieren.<br />

Der Elektrizitätsbedarf von Elektrowärmegeräte nach Pkt. 10.2.3 wird in der Regel nicht<br />

über einen zusätzlichen Zähler erfasst. Dies erfolgt über die Messeinrichtung für den<br />

Haushaltsbedarf. Wird dieses ebenfalls für eine Wärmepumpe gewünscht ist im Vorfeld<br />

Rücksprache mit dem Netzbetreiber notwendig.<br />

b) Steuerung, Freigabezeiten<br />

Die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers erfolgt im ungezählten Bereich der Kundenanlage.<br />

Die übrigen Steuereinrichtungen (Freigabekontakt, Aufladeautomat, Gruppengerät,<br />

Ladeschütz) befinden sich hinter dem Abgriff der Zähleinrichtung (siehe auch<br />

Zeichnung. „Wärmespeicheranlage“ im Anhang).<br />

Zur Minimierung der Kurzschlussgefahr muss die Ansteuerung des Rundsteuerempfängers<br />

mit dem gleichen Außenleiter (L 1) erfolgen, mit dem über den Freigabekontakt andere<br />

Steuereinrichtungen aktiviert werden.<br />

Wärmespeicheranlagen sind mittels Aufladeregler in Rückwärtssteuerung (mit Zeitglied)<br />

zu laden.<br />

Über einen Schaltkontakt eines Rundsteuerempfängers dürfen maximal 30 Ladeschütze<br />

oder Hilfsrelais geschaltet werden, deren Spulen-Nennleistung maximal je 7 VA betragen<br />

darf. Wird diese Anzahl überschritten, sind die Maßnahmen abzustimmen.<br />

Zu 10.3.4 Tonfrequenz-Rundsteueranlagen<br />

Die Tonfrequenz-Rundsteueranlagen werden mit folgenden Frequenzen betrieben:<br />

Netzgebiet Rundsteuerfrequenz<br />

Köln 1.350 Hz<br />

Dormagen, Pulheim, Frechen, Hürth,<br />

216<br />

Wesseling, Bornheim, Alfter, Wachtberg,<br />

Königswinter, St. Augustin,<br />

Niederkassel, Lohmar, Rösrath und<br />

Langenfeld, Leverkusen<br />

2 /3 Hz<br />

Bergisch Gladbach 316 2 /3 Hz<br />

Leichlingen, Burscheid, Kürten,<br />

316<br />

Odenthal und Lindlar<br />

2 /3 Hz bzw. 216 2 /3 Hz<br />

(eine objektspezifische Information<br />

erhalten Sie auf Anfrage)<br />

Bergneustadt, Drolshagen, Engelskir-<br />

216<br />

chen, Gummersbach, Meinerzhagen,<br />

Morsbach, Overath, Reichshof und<br />

Wiehl<br />

2 /3 Hz<br />

Für den Betrieb von Sonnenbänken im Netzgebiet Köln sind grundsätzlich die<br />

entsprechenden Tonfrequenzsperren einzubauen.<br />

8


Zu 12 Auswahl von Schutzmaßnahmen<br />

Für den Schutz bei indirektem Berühren wird grundsätzlich das <strong>Niederspannung</strong>snetz als<br />

TN-Netz vorgehalten. Im Anschluss an dieses Netz sind alle Schutzmaßnahmen nach<br />

DIN VDE 0100, Teil 410, zulässig.<br />

Besonderheit Bergisch Gladbach<br />

Im Netzgebiet Bergisch Gladbach gilt im Bestandsbau grundsätzlich für den<br />

Schutz bei indirektem Berühren die Schutzmaßnahmen „Fehlerstromschutzeinrichtung<br />

im TT-Netz“.<br />

Der Erder für den Schutzpotentialausgleich ist bauseits herzustellen.<br />

Die Benutzung der Metall-Wasseranschlussleitung als Erder ist nicht gestattet.<br />

Ebenso darf der bei einer Kunststoff-Wasseranschlussleitung beiliegende Potentialausgleich<br />

(Bandeisen oder Kupferleiter) nicht als Erder verwendet werden.<br />

Bei Neuanschlüssen oder Sanierungen kann die Kundenanlage unter Einhaltung<br />

der Auslösekriterien als TN-System ausgeführt werden.<br />

Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass<br />

sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen<br />

im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom NB weder<br />

angegeben noch garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme „Schutz<br />

durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen" erfolgt immer in<br />

Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.<br />

Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen, in denen kein Hauptpotentialausgleich<br />

vorhanden ist, ist dieser nachträglich zu installieren.<br />

Sollte der Einbau einer Überspannungsschutzeinrichtung des Typs 1 im ungezählten Bereich<br />

beabsichtigt werden, so ist die VDN Richtlinie „Überspannungsschutzeinrichtungen<br />

Typ 1“ zu beachten. Die Abstimmung mit dem NB ist erforderlich. Überspannungsableiter<br />

sind auf dem kürzesten Weg zu erden, z. B. an der nächsten Potentialausgleichsschiene<br />

des geerdeten Hauptpotentialausgleiches. In keinem Fall darf der PEN-Leiter des NB als<br />

Erder benutzt werden. Sollte diesbezüglich eine Veränderung des HA-Kastens vorgenommen<br />

werden müssen, geht dies zu Lasten des Anschlusskunden.<br />

9


Zu 13 Eigenerzeugungsanlagen mit bzw. ohne Parallelbetrieb<br />

Der Anschluss von Erzeugungsanlagen im Parallelbetrieb mit dem <strong>Niederspannung</strong>snetz<br />

hat gemäß der VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen am <strong>Niederspannung</strong>snetz zu erfolgen.<br />

Statische Spannungshaltung<br />

Die Erzeugungsanlagen müssen in Form einer geeigneten Blindstromeinspeisung an der<br />

statischen Spannungshaltung – also an der Stützung der Netzbetriebsspannung -<br />

beteiligen. Hierzu müssen Erzeugungsanlagen - unabhängig von der Anzahl der<br />

einspeisenden Phasen - unter normalen stationären Betriebsbedingungen im<br />

Spannungstoleranzband Un ± 10 % und in ihren zulässigen Betriebspunkten ab einer<br />

Leistungsabgabe > 20 % von SEmax mit folgenden Verschie-bungsfaktoren cos φ<br />

betrieben werden können:<br />

Erzeugungsanlage ∑ SEmax ≤ 3,68 kVA:<br />

cos φ = 0,95untererregt bis 0,95übererregt (keine Vorgabe durch den NB)<br />

Erzeugungsanlage 3,68 kVA < ∑ SEmax ≤ 13,8 kVA:<br />

cos φ (P)-Kennlinie nach Bild 1 bis max. cos φ = 0,95untererregt<br />

Erzeugungsanlage ∑ SEmax > 13,8 kVA:<br />

cos φ (P)-Kennlinie nach Bild 1 bis max. cos φ = 0,90untererregt<br />

∑ SEmax = Summe aller Erzeugungseinheiten eines Primärenergieträgers an einem Netzanschlusspunkt<br />

Bild 1: cos φ (P)-Kennlinie<br />

Für Erzeugungseinheiten mit direkt an das Netz gekoppelten Generatoren, die<br />

prinzipbedingt keine Blindleistung regeln können und deshalb konstante Kapazitäten<br />

verwenden (wie z. B. BHKW mit Asynchron- oder Lineargeneratoren) wird vom NB<br />

grundsätzlich keine Kennlinienregelung vorgegeben, sondern folgender fester Verschiebungsfaktor:<br />

Erzeugungsanlagen 3,68 kVA < ∑ SEmax ≤ 13,8 kVA → cos φ = 0,95untererregt bzw.<br />

Erzeugungsanlagen ∑ SEmax > 13,8 kVA → cos φ = 0,90untererregt<br />

10


Bei bestimmten Anschlusssituationen kann eine netzspannungsabhängige Blindstromregelung<br />

der Erzeugungsanlagen vom Anlagenbetreiber gefordert werden.<br />

Anforderungen Einspeisemanagement<br />

Erzeugungsleistung ≤100 kW (gilt nur für PV-Anlagen)<br />

Zur Realisierung des Einspeisemanagement installiert der Anlagenbetreiber an einer<br />

geeigneten Stelle (z. B. Übergabestelle) einen geeigneten Isolierstoffverteiler bzw.<br />

schutzisolierten separaten Zählerschrank gemäß den TAB (Standardzählerschrank oder<br />

Zählerschrank für Wandlermessungen).<br />

Darin ist ein Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger zu installieren.<br />

Der Anlagenbetreiber stellt sicher, dass die Signale des Rundsteuerempfänger bzw.<br />

Funkrundsteuerempfänger für das Einspeisemanagement zu jeder Zeit von der<br />

nachgelagerten Anlagensteuerung/-regelung der Erzeugungsanlage verarbeitet und<br />

umgesetzt werden.<br />

RNG Strom-Netz Städte/Gemeinden Art der<br />

Signalübertragung<br />

1 Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten,<br />

Leichlingen, Lindlar, Odenthal<br />

Rundsteuerung<br />

2 Köln Rundsteuerung<br />

3 Leverkusen Rundsteuerung<br />

4 Dormagen Funkrundsteuerung<br />

5 Bergneustadt, Drolshagen,<br />

Engelskirchen, Gummersbach, Overath,<br />

Meinerzhagen, Morsbach, Reichshof,<br />

Wiehl<br />

Funkrundsteuerung<br />

Grundsätzlich gibt der NB vier potentialfreie Relaiskontakte (K1-K4) eines Rundsteuerempfängers<br />

bzw. Funkrundsteuerempfänger die Sollwerte für die Einspeiseleistung vor.<br />

Der Befehl zur Reduzierung der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte<br />

Erzeugungsanlage, unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.B.<br />

Generatoren oder Wechselrichtern) die Anlage besteht. Dieser muss auf die Steuerung<br />

der Erzeugungsanlage wirken:<br />

100% keine Reduzierung (K1)<br />

60% Reduzierung auf maximal 60% der Leistung (K2)<br />

30% Reduzierung auf maximal 30% der Leistung (K3)<br />

0% Reduzierung auf 0% der Leistung (K4) – keine Einspeisung!<br />

Die Programmierung, des einspeisereigenen Rundsteuerempfängers bzw.<br />

Funkrundsteuerempfänger, auf die entsprechenden Signale erfolgt durch den<br />

Netzbetreiber.<br />

Die Spannungsversorgung und Relaiskontakte des Rundsteuerempfängers bzw.<br />

Funkrundsteuerempfänger sind auf eine Klemmleiste zu führen.Die<br />

Spannungsversorgung erfolgt aus dem „gezählten“-Teil der elektrischen Anlage.<br />

11


Rundsteuerempfänger<br />

Anschlussschema des<br />

Rundsteuerempfänger<br />

Bei den Relais handelt es sich um<br />

potentialfreie Wechsler.<br />

Funkrundsteuerempfänger<br />

Anschlussschema des Funkrundsteuer<br />

empfänger<br />

Bei den Relais handelt es sich um<br />

potentialfreie Wechsler.<br />

Schaltungsmatrix<br />

Die auswertende „Logik“ darf nur einen<br />

geschlossenen Relaiskontakt „b“<br />

auswerten<br />

b=ein, a=aus<br />

Anlagensoll K1 K2 K3 K4<br />

100% b<br />

60%<br />

30%<br />

0%<br />

b<br />

100% b b<br />

100% b b b<br />

100% b b b b<br />

100% b<br />

100% b<br />

100% b<br />

100% b b<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

30%<br />

100%<br />

Schaltungsmatrix<br />

b<br />

b<br />

b<br />

b<br />

b b<br />

b<br />

b b<br />

b b b<br />

b<br />

b b<br />

Die auswertende „Logik“ darf nur einen<br />

geschlossenen Relaiskontakt „a“<br />

auswerten<br />

b=aus, a=ein<br />

Anlagensoll K1 K2 K3 K4<br />

100% a<br />

60%<br />

30%<br />

0%<br />

a<br />

100% a a<br />

100% a a a<br />

100% a a a a<br />

100% a<br />

100% a<br />

100% a<br />

100% a a<br />

0%<br />

0%<br />

0%<br />

30%<br />

100%<br />

a<br />

a<br />

b<br />

a<br />

a<br />

a a<br />

a<br />

a a<br />

a a a<br />

a<br />

a a<br />

a<br />

12


Durch den Betreiber der Erzeugungsanlage ist sicherzustellen, dass ein Empfang der<br />

Funksignale durch die Wahl des Standortes nicht beeinträchtigt wird.<br />

Ein sicherer Signalempfang ist ggf. durch die Installation einer abgesetzten Antenne zu<br />

gewährleisten.<br />

Zwischen elektronischen Bauteilen und der Antenne des Funkrundsteuerempfängers<br />

(intern bzw. abgesetzt) ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 60 cm einzuhalten.<br />

Erzeugungsleistung >100 kW<br />

Im RNG Stromnetz 4 und 5 erfolgt das Einspeisemanagement analog zu den Anlagen ≤<br />

100 kW.<br />

Zur Realisierung des Einspeisemanagement im RNG Stromnetz 1, 2 und 3 ist eine<br />

Fernwirkanlage (FW) an der Übergabestelle in einem separaten Gehäuse zu installieren<br />

(Anhang A). Den genauen Einbauort stimmt der Errichter der elektrischen Anlage mit<br />

dem NB ab. Die lichten Innenabmessungen des Gehäuses müssen mindestens<br />

betragen:<br />

Höhe = 600 mm<br />

Breite = 250 mm<br />

Tiefe = 180 mm<br />

Der Einbau und der Anschluss der Übertragungseinheit an die Erzeugungsanlage erfolgt<br />

in Verantwortung des Anlagenbetreibers.<br />

Zum Betreiben der FW ist ein separat abgesicherter Anschluss 230 V erforderlich. Die<br />

Versorgungsspannung ist aus dem Teil der elektrischen Anlage bereit zu stellen, der<br />

unabhängig von der Erzeugungsanlage ist.<br />

Die Anbindung an die Netzleitstelle erfolgt je nach den örtlichen Gegebenheiten<br />

grundsätzlich über UMTS oder über die energienahen Telekommunikationsleitungen des<br />

NB. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem NB zu erfolgen. Der Anlagenbetreiber<br />

veranlasst nach Vorgabe des Netzbetreibers, je nach festgelegtem Verbindungstyp:<br />

Für Funkverbindungen die Montage einer Empfangsantenne an einem geeigneten Ort<br />

an oder auf dem Gebäude, in dem die Übertragungseinheit (FW mit Klemmleisteiste<br />

in einem Gehäuse) installiert wird. Über Art und Ausführung der Antenne und des Antennenkabels<br />

gibt der Netzbetreiber Auskunft.<br />

Für leitungsgebundene Telekommunikationsverbindungen die Verlegung eines Telekommunikationskabels<br />

zwischen Übertragungseinheit und dem Übergabepunkt des<br />

genutzten Telekommunikationsnetzes.<br />

Die Übertragungseinheit ist komplett betriebsfertig auf einer Montageplatte zu<br />

installieren. Die Spezifikation der Montageplatte stellt der Netzbetreiber auf Anfrage<br />

zur Verfügung.<br />

Die Fernwirkanlage stellt vier potentialfreie Relaiskontakte zur Verfügung. Hierüber<br />

gibt der NB die Reduzierung der Einspeiseleistung vor. Der Befehl zur Reduzierung<br />

der Einspeiseleistung bezieht sich immer auf die gesamte Erzeugungsanlage,<br />

unabhängig davon, aus wie vielen Erzeugungseinheiten (z.B. Generatoren oder<br />

Wechselrichtern) die Anlage besteht:<br />

13


XDEA: 100% A keine Reduzierung der Leistung<br />

100% C<br />

60% A Reduzierung auf maximal 60% der Leistung<br />

60% C<br />

30% A Reduzierung auf maximal 30% der Leistung<br />

30% C<br />

0% A Reduzierung auf 0% der Leistung<br />

0% C<br />

Es ist immer nur ein Kontakt geschlossen. Bei einer undefinierten Stellung der Kontakte<br />

gilt „keine Reduzierung der Leistung“.<br />

Für die Abrufung der Istwerte sind die Messwerte P und Q in Form von ±0-20mA Werten<br />

an der FW-Anlage zur Übertragung zur Verfügung zu stellen.<br />

Vor Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage muss die Übertragungseinheit vom<br />

Netzbetreiber mit den spezifischen Daten parametriert und in Betrieb genommen werden.<br />

Der NB behält sich vor, das technische Konzept zur Umsetzung der ferngesteuerten<br />

Reduzierung der Einspeiseleistung von Erzeugungsanlagen zukünftig anzupassen.<br />

Generell gilt:<br />

Wird der erteilte Sollwert nicht innerhalb von 5 Minuten ausgeführt, kann eine direkte<br />

Abschaltung durch den Netzbetreiber erfolgen.<br />

In Anlagen mit einer Nennleistung >100kW ohne fernwirktechnische Anbindung<br />

(Stromnetz 4 und 5) erfolgt die Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung über die<br />

Fernauslesung der installierten Lastgangzähler nach zu Pkt. 9 durch den NB, wenn<br />

dieser auch Messstellenbetreiber ist. Bei abweichendem Messstellenbetreiber stellt der<br />

Anlagenbetreiber die Wirkleistung und – falls erforderlich - die Spannung über eine<br />

geeignete Schnittstelle zur Verfügung, die in der Planungsphase mit dem NB<br />

abzustimmen ist. Die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Schnittstelle trägt in<br />

diesem Fall der Anlagenbetreiber. Der NB entscheidet über den Abruf der obigen Werte<br />

nach Notwendigkeit.<br />

Wenn mehrere Erzeugungsanlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt<br />

verbunden sind kann grundsätzlich eine gemeinsame Vorrichtung zur Lastreduzierung<br />

installiert werden.<br />

Die Kostentragung erfolgt jeweils durch den Anlagenbetreiber. Der<br />

Rundsteuerempfänger bzw. Funkrundsteuerempfänger oder die Fernwirkanlage bleibt im<br />

unterhaltspflichtigen Eigentum des Anlagenbetreibers.<br />

Eventuelle Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind im Einzelfall mit der RNG<br />

abzustimmen und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der RNG insbesondere bei<br />

einer Abweichung der Leistungsvorgaben.<br />

14


3 Erläuterungen und Konkretisierungen zur VDE-AR-N 4101<br />

3.1 Ausführung der Zählerplätze<br />

Für die Städte/Gemeinden Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Drolshagen,<br />

Engelskirchen, Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen,<br />

Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl gilt:<br />

Im Segment Haushalts- und Gewerbebedarf bis 63 A ist ein Zählerplatz mit BKE-I (für<br />

elektronischen Haushaltszähler (eHZ)) inkl. Kommunikationsanbindung gemäß VDE-<br />

AR-E 4101 Abschnitt 4.7 erforderlich. Der entsprechende Zählerschrank ist vom Anschlussnehmer<br />

bereitzustellen.<br />

Bei Messungen für Kundenanlage über einen Doppeltarifzähler ist die Art der Messeinrichtung<br />

im Vorfeld beim Netzbetreiber zu erfragen.<br />

Der untere Anschlussraum eines Zählerplatzes ist grundsätzlich mit einem Stromschienensystem<br />

auszustatten (siehe auch Zeichnung „Zählerplatz nach DIN 43870“ im Anhang).<br />

In den Stromnetzen 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen,<br />

Lindlar, und Odenthal ist im oberen Anschlussraum für die Aussenleiter ein 3-poliger<br />

Hauptschalter mit einer plombierbaren Sperrvorrichtung zu instalieren.<br />

Werden Steuereinrichtungen (Wärmespeicher, Wärmepumpen usw.) eingebaut, ist im<br />

unteren Anschlussraum zusätzlich eine plombierbare Überstromschutzeinrichtung<br />

IN=6 A (z. B. Leitungsschutzschalter, einpoliges Sicherungselement) für die Zuleitung zur<br />

Steuereinrichtung zu installieren. Für neue Kundenanlagen ist hierbei ein TSG-Feld vorzusehen.<br />

3.2 Anordnung der Zählerschränke<br />

Werden Zählerschränke in Räumen angebracht, die bauseitig verschlossen werden sollen,<br />

ist sicherzustellen, dass dem Beauftragten des NB die Zähler jederzeit zugänglich<br />

bleiben. Das trifft sowohl für die Ablesung als auch für die Zählerkontrolle, Zählerwechslung<br />

und Entstörung zu. Für den NB und den Messstellenbetreiber müssen immer<br />

die entsprechenden Türschlüssel erreichbar sein (bei einem Eigentümer, beauftragten<br />

Hausbewohner etc.). Ist dies nicht möglich, so ist eine Doppelschließung bzw. ein<br />

Schlüsselkasten einzubauen. Der Profilzylinder für die Sonderschließung wird vom NB<br />

geliefert und eingebaut. Einzelheiten hierzu sind mit dem NB oder Messstellenbetreiber<br />

rechtzeitig zu vereinbaren.<br />

Die Schutzart der Zählerschränke muss den Gegebenheiten der Räume entsprechen, in<br />

denen die Montage erfolgen soll (in trockenen, belüfteten Räumen können Zählerschränke<br />

der Schutzart IP 31 verwendet werden, jedoch nur, wenn sich oberhalb und in der näheren<br />

Umgebung keine Wasser-Absperrventile mit/oder ohne Entleerung befinden).<br />

Zählerplätze in Bestandsbauten sind bei Änderungs- und Erweiterungsarbeiten an der<br />

elektrischen Anlage grundsätzlich aus dem abgeschlossenen Wohnbereich an einen anderen<br />

geeigneten, dauernd zugänglichen Bereich zu verlegen. Wände von Bade- oder<br />

Duschräumen sind als Rückwände von Zählernischen nach Möglichkeit zu vermeiden<br />

(vgl. DIN VDE 0100, Teil 701).<br />

15


3.3 Wandlermessungen (halbindirekte Messungen)<br />

Für Kundenanlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen), für die eine Wandlermessung<br />

(regelmäßig wiederkehrend ein Betriebsstrom von mehr als 63 A) vorzusehen ist, gilt der<br />

Anhang B „Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung“.<br />

<br />

16


Anhang A<br />

Zählerplatz nach DIN 43 870<br />

im TN-Netz<br />

für das RNG Stromnetz 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten,<br />

Leichlingen, Lindlar, und Odenthal)<br />

300 450 150/300<br />

PEN*<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

L1 L2 L3<br />

S<br />

63 A<br />

kWh<br />

auf BKE-I<br />

L1L2 L3<br />

S<br />

S<br />

250<br />

N<br />

N<br />

PE<br />

Hauptschalter<br />

H07V-K 10mm 2 braun<br />

H07V-K 10mm 2 schwarz<br />

H07V-K 10mm 2 blau<br />

H07V-K 10mm 2 grün-gelb<br />

Stromschienensystem<br />

SH-Schalter<br />

*Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist<br />

aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des<br />

PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das<br />

Stromschienensystem 5-polig auszuführen.


Zählerplatz nach DIN 43 870<br />

im TN-Netz<br />

mit Leitungsabzweig im oberen Anschlussbereich<br />

für das RNG Stromnetz 1 u. 2 (Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten,<br />

Leichlingen, Lindlar, und Odenthal)<br />

300 450 300<br />

L1 L2 L3<br />

PEN*<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

S<br />

63 A<br />

kWh<br />

auf BKE-I<br />

L1 L2 L3<br />

S<br />

S<br />

N<br />

250<br />

N<br />

PE<br />

z. B. zur Erzeugungsanlage<br />

Hauptleitungsabzweigklemme<br />

Hauptschalter<br />

H07V-K 10mm 2 braun<br />

H07V-K 10mm 2 schwarz<br />

H07V-K 10mm 2 blau<br />

H07V-K 10mm 2 grün-gelb<br />

Stromschienensystem<br />

SH-Schalter<br />

*Bei der Ausführung einer Gebäudeinstallation auf der Basis eines TN-Systems ist<br />

aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des<br />

PEN-Leiters im Hauptstromversorgungssystem vorteilhaft. In diesem Fall ist das<br />

Stromschienensystem 5-polig auszuführen.


*<br />

# > M !<br />

" #<br />

!<br />

D A H F = J = ? D , 1 " ! & %<br />

!<br />

9 D<br />

= K B * - 1<br />

> AE<br />

- E J = H E B , HHA D I J<br />

D A H<br />

! <br />

#<br />

E 6 6 A J <br />

4 + ,<br />

2 -<br />

!<br />

I<br />

5<br />

i<br />

I <br />

!<br />

5<br />

! <br />

I<br />

5<br />

i<br />

I<br />

!<br />

! ---···-----···-----···------···----···-----···-<br />

K H 0 = K F J A H @ K C I A A<br />

2 J A E = = K I C A E ? D I ? D E A A<br />

) I ? D K I I @ A H * - 0 % 8 <br />

0 8 I ? D M = H <br />

0 % 8 > = K<br />

5 J H I ? D E A A I O I J A <br />

5 A A J E L A H 0 = K F J A E J K C I I ? D K J I ? D


= @ A <br />

H A C A H<br />

> = K<br />

<br />

6 .<br />

u .. . : . ._<br />

<br />

<br />

<br />

H J<br />

I ? D M = H <br />

$ )<br />

9 H A I F A E ? D A H = = C A<br />

! <br />

<br />

$ )<br />

E =<br />

<br />

#<br />

9 D<br />

!<br />

2<br />

D 5<br />

D<br />

5<br />

2 D A H B H * A K C * 0 = K I D = J<br />

2 D A H B H 9 H A I F A E ? D A H<br />

6 . 6 B H A G K A H A = E I @ A H 5 ? D = J K D H<br />

= I J = > M K H B H A = E I 8 H H = C I ? D = J K C<br />

! = @ A I ? D J A @ A H 0 E B I H A = E I<br />

<br />

<br />

#<br />

<br />

9 D<br />

2


Regelung<br />

- Ventilator<br />

- Grundwasserförderpumpe<br />

- Solarpumpe<br />

- Abtauvorrichtung<br />

- integrierte<br />

Zusatzheizung<br />

~<br />

rot<br />

6A<br />

Wärmepumpenanlage<br />

lila<br />

Wärmepumpenkompressor<br />

kWh<br />

S<br />

Wärmepumpe<br />

ggf. externe<br />

Zusatzheizung<br />

P2 P1<br />

P1 Zähler für Bezug (Haushalt/Gewerbe)<br />

P2 Zähler für die Wärmepumpe (für alle Netzgebiete, ein Eintarifzähler) mit TSG-Platz<br />

Schutzleiter u. Neutralleiter sind nicht dargestellt<br />

kWh<br />

S


Anhang B<br />

zu den <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong><br />

der Rheinischen NETZGesellschafft mbH<br />

Richtlinie für die Montage von<br />

Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

Ausgabe 11/2012


Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit<br />

Wandlermessung<br />

1 Anwendungsbereich<br />

2 Allgemeines<br />

3 Messsatz<br />

3.1 Messwandler<br />

3.2 Zählerplatz<br />

INHALT<br />

3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte<br />

3.4 Messleitungen<br />

3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung<br />

3.6 Plombenverschlüsse<br />

3.7 Zählerfernablesung (ZFA)<br />

4 <strong>Niederspannung</strong>swandlermessung (halbindirekte Messung)<br />

4.1 Allgemeines<br />

4.2 Stromwandler<br />

4.3 Messleitungen für den Strompfad<br />

4.4 Messleitungen für den Spannungspfad<br />

5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kV)<br />

5.1 Allgemeines<br />

5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise<br />

5.2.1 Standardbauform<br />

5.2.2 Sonderbauform<br />

5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise<br />

5.4 Messleitungen für den Strom- und Spannungspfad<br />

Anlage A Zeichnungen<br />

2


1 Anwendungsbereich<br />

Diese Richtlinie gilt für Anlagen (auch kurzzeitige Abnahmestellen) im Netzgebiet der<br />

Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG) in<br />

Bergisch Gladbach, Bergneustadt, Burscheid, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen,<br />

Gummersbach, Köln, Kürten, Leichlingen, Leverkusen, Lindlar, Meinerzhagen,<br />

Morsbach, Odenthal, Overath, Reichshof und Wiehl<br />

für die eine Wandlermessung vorzusehen ist. Dies ist der Fall bei:<br />

<strong>Niederspannung</strong>sanlagen mit einem Betriebsstrom 63 A<br />

Anlagen mit einer Nennspannung 1 kV<br />

Diese Richtlinie ist Bestandteil der:<br />

der <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> für den Anschluss an das<br />

<strong>Niederspannung</strong>snetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH<br />

der <strong>Technische</strong>n <strong>Anschlussbedingungen</strong> für den Anschluss an das<br />

Mittelspannungsnetz der Rheinischen NETZGesellschaft mbH<br />

2 Allgemeines<br />

Die Messeinrichtung ist grundsätzlich in einem Gebäude bzw. Zähleranschlussäule/<br />

schrank unterzubringen. Der vorzusehende Montageplatz muss trocken, staub- und<br />

erschütterungsfrei sein und nicht zu großen Temperaturschwankungen ausgesetzt<br />

sein (die Temperatur sollte 30°C nicht überschreiten). Innerhalb eines Gebäudes<br />

lehnt sich die Raumgröße für den Montageplatz an den Forderungen der DIN 18012<br />

an.<br />

Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formschreiben<br />

„Inbetriebsetzung Strom” bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung<br />

der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden<br />

Ihnen die Wandler zur Verfügung gestellt.<br />

Der Wandler- und der Zählerschrank zur Installation der Messeinrichtung ist vom<br />

Anschlussnehmer/-nutzer (Kunden) zu stellen (Im Netzgebiet Leverkusen ist die leere<br />

Wechselplatte ebenfalls vom Kunden zu stellen).<br />

Die Messeinrichtung (Wandler, Wechselplatte mit Zähler, ggf. Zusatzeinrichtungen)<br />

wird vom Netzbetreiber (NB) oder ggf. vom Messstellenbetreiber bereitgestellt und<br />

verbleibt in deren Eigentum.<br />

3


3 Messsatz<br />

3.1 Messwandler<br />

Die Messwandler sind grundsätzlich so in der Schaltanlage anzuordnen, dass sie<br />

leicht zugänglich und die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind.<br />

Werknummern, Leistungsschilder und Eichmarken an Messwandlern dürfen nicht<br />

überdeckt, beschädigt oder entfernt werden.<br />

Bei „Mehrkundenanlagen“ sind die Messwandler so in die Anlage zu integrieren,<br />

dass sie ohne eine Abschaltung der gesamten elektrischen Anlage gewechselt oder<br />

ausgebaut werden können.<br />

3.2 Zählerplatz<br />

Die Montage des Zählers und von Zusatzeinrichtungen (Modem, ggf. Schaltuhren<br />

bzw. TF-Relais) erfolgt auf einer Zählerwechselplatte der Größe 1/2 (Abbildung Nr.<br />

3). Zur Aufnahme der Zählerwechselplatte ist ein plombierbarer und schutzisolierter<br />

Zählerschrank zu verwenden. Für die Standardmessung (registrierende Lastgangmessung<br />

mit Modem und ggf. TF-Relais) ist grundsätzlich ein Zählerschrank, z. B.<br />

der Firma Seeliger bzw. Deppe, Größe 1, „Ausführung Rheinische NETZGesellschaft”<br />

(Abbildung Nr. 4 und 5) mit Abdeckung oder baugleich zu installieren. Werden<br />

auf Wunsch des Anschlussnehmer/-nutzer oder Lieferanten zusätzliche Anforderungen<br />

an die Messeinrichtung gestellt, so sind eine Zählerwechselplatte, ein Zählerschrank<br />

und eine Wechselplatte der Größe 3 bzw. 4 erforderlich. Sollte ein, in den<br />

Abmessungen, abweichender Zählerschranktyp eingesetzt werden, so ist eine vorherige<br />

Absprache zwingend erforderlich.<br />

In den Zählerschrank sind gemäß den Abbildungen Nr. 5 folgende Einbauten zu installieren<br />

und anzuschließen:<br />

Steckklemme für Zählerwechselplatte (siehe Abbildung Nr. 6)<br />

TAE-Steckdose (nicht im Netzgebiet Leverkusen)<br />

Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Sichtfensters des Zählerschrankes<br />

darf nicht weniger als 0,80 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank<br />

muss ein freier Arbeits- und Bedienungsbereich mit einer Tiefe von mindestens<br />

1,20 m zur Verfügung stehen.<br />

3.3 Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte<br />

Zur Auswechslung der Zähler während des Betriebes oder für eine Überprüfung der<br />

Zähler vor Ort wird jeder Zähler mit einer der Abbildung 6 entsprechenden Steckklemmenleiste<br />

für die Zählerwechselplatte versehen. Diese Klemmenleiste ermöglicht,<br />

die Stromwandler kurzzuschließen und die Verbindung der Leitungen vom<br />

Wandler zum Zähler zu unterbrechen.<br />

4


3.4 Messleitungen<br />

Die Strom- und Spannungsleitungen sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430, von den<br />

Wandlern bzw. Spannungsabgriffen zu einer Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte<br />

zu führen. Zwischenklemmen sind nicht zulässig. Die Leitungen müssen<br />

sich leicht auswechseln lassen (z. B. durch eine Leerrohrinstallation).<br />

3.5 Baudurchführung, Prüfung und Inbetriebsetzung<br />

Vor Baudurchführung ist ein einpoliger Schaltplan der Hauptverteilung, in die die<br />

Wandlermessung eingebaut werden soll, vorzulegen. Der Beginn der Bauarbeiten<br />

und der voraussichtliche Fertigstellungstermin sind dem NB anzugeben.<br />

Der NB ist berechtigt, jederzeit Informationen über den Stand der Bau- und Montagearbeiten<br />

einzuholen. Bei Mittelspannungsmessungen ist vor der Inbetriebnahme<br />

die Prüfung der betriebsfertigen Anlage zu beantragen.<br />

Nach der Beauftragung zur Inbetriebsetzung (bitte verwenden Sie das Formblatt „Inbetriebsetzung<br />

Strom“ bzw. für das Netzgebiet Leverkusen "Inbetriebsetzung/Aufnahme/Änderung<br />

der Nutzung des Netzanschlusses Elektrizität") werden<br />

zur Disposition der Messeinrichtungen ca. zehn Arbeitstage benötigt.<br />

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inbetriebsetzung und ggf. die Zählerstellung nur<br />

nach Fertigstellung der gesamten Kundenanlage erfolgten.<br />

3.6 Plombenverschlüsse<br />

Anlagenteile, in denen nicht gemessene elektrische Energie fließt, werden<br />

plombierbar ausgeführt.<br />

Plombenverschlüsse werden grundsätzlich nur durch Beauftragte des NB geöffnet.<br />

3.8 Zählerfernablesung (ZFA)<br />

Erfolgt der Messstellenbetrieb durch den NB so setzt er beim Einsatz einer registrierenden<br />

Lastgangmessung (Leistungsmessung) für die Zählerfernablesung standardmäßig<br />

eine Funklösung ein.<br />

Sollte eine Funklösung nicht möglich sein, so ist der Anschlussnehmer/-nutzer verpflichtet,<br />

in unmittelbarer Nähe zur Abrechnungsmesseinrichtung dauerhaft einen<br />

durchwahlfähigen, analogen und betriebsbereiten Telekommunikations-<br />

Endgeräteanschluss in der Ausführung TAE N für die Fernauslesung der Messwerte<br />

bereitzustellen. Die Verkabelung ausgehend von der ZFA-Einrichtung (Sternpunkt)<br />

zu der einzelnen Wandlermessung sollte mit einem zukunftssicheren Datenkabel der<br />

Klasse F/Cat. 7 erfolgen (das Leitungsende ist mit der Rufnummer zu beschriften).<br />

Bei Bedarf stellt der Anschlussnehmer/-nutzer eine Spannungsversorgung (230V<br />

Wechselspannung) zur Verfügung<br />

5


4 <strong>Niederspannung</strong>swandlermessung (halbindirekte Messung)<br />

4.1 Allgemeines<br />

Die Wandleranlage beinhaltet Wandlerplatz/-schrank, Messleitungen und Zählerschrank.<br />

Ein Wandlerplatz besteht gemäß Abbildung 1 in Energieflussrichtung NB<br />

an den Anschlussnehmer/-nutzer gesehen:<br />

- Überstrom-Schutzeinrichtung [F1]<br />

(muss plombiert ausgeführt werden, bei Einkundenanlagen kann dies die Hausanschlusssicherung<br />

sein, sofern sich der Hausanschluss in unmittelbarer Nähe<br />

befindet, bei Mehrkundenanlagen ist hier eine zusätzliche Schutzeinrichtung erforderlich:<br />

Diese darf nur für betriebsbedingte Schalthandlungen verwendet<br />

werden, wenn dies ohne öffnen der Plomben möglich ist.)<br />

- Messspannungsabgriff ggf. nach Pkt. 4.4<br />

- Messwandler [T1-T3] des NB, ggf. des Messstellenbetreibers<br />

- Zentrale Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen [F3].<br />

Sollte die Überstrom-Schutzeinrichtung [F1] diese Anforderungen erfüllen und<br />

kann [F1] ohne eine Plombenöffnung bedient werden, kann auf eine separate<br />

Trennvorrichtung verzichtet werden. Die Trennvorrichtung kann sich auch innerhalb<br />

der Kundenanlage befinden (z. B. Hauptschalter) insofern sich der Zugang<br />

hierzu in der Nähe zur Messeinrichtung befindet.<br />

4.2 Stromwandler<br />

Die Stromwandler sind in den Phasen L 1, L 2 und L 3 einzubauen.<br />

Die eingesetzten Stromwandler sind Primärschienen-Stromwandler. Diese sind vorzugsweise<br />

in einem Wandlerschrank (schutzisoliert), der unmittelbar in der Nähe des<br />

Zählerschrankes angebracht werden sollte, zu montieren.<br />

4.3 Messleitungen für den Strompfad<br />

Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm 2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm 2<br />

NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X<br />

mm² NSGAFÖU), Kunststoffaderleitungen (H05V-U/H05V-K) zu verwenden.<br />

Die Länge der Messleitungen sollte bei Verwendung von Stromwandlern mit einer<br />

Nennleistung von 10 VA (Wandler 250/5 A) mit Rücksicht auf die Bürde 25 m (einfache<br />

Länge) nicht überschreiten. Sollten größere Längen unvermeidlich sein, so ist<br />

der Querschnitt jeweils der Tabelle 1 zu entnehmen.<br />

Die von jedem Stromwandler zur Steckklemmenleiste für die Zählerwechselplatte<br />

führende „S1 (k)"-Leitung sollte in der Kennfarbe blau verlegt werden. Für die „S2<br />

(l)"-Leitungen sollte die Kennfarbe schwarz verwendet werden.<br />

<strong>Niederspannung</strong>sstromwandler dürfen nicht geerdet werden.<br />

6


4.4 Messleitungen für den Spannungspfad<br />

Die Messleitungen für den Spannungspfad sind gemäß DIN VDE 0100, Teil 430 und<br />

520, gegen Kurzschluss und Überlast zu schützen!<br />

Dieser Schutz erfolgt grundsätzlich mit einer Überstromschutzeinrichtung „Messsicherungen“.<br />

Die Messsicherungen sollten unmittelbar am Messspannungsabgriff<br />

angeordnet werden. Die Messleitungen für den Spannungspfad sind in Energieflussrichtung<br />

(NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) vor den Stromwandlern<br />

anzuklemmen. Sämtliche Leitungen zu den „Messsicherungen“ sind gemäß DIN<br />

VDE 0100, Teil 430, erd- und kurzschlusssicher zu installieren. Für die Leitungsverbindung<br />

von den Stromwandlern bis zur Überstromschutzeinrichtung sind Leitungen<br />

des Typs NSGAFÖU (kurzschlussfest) zu verwenden. Ist diese Leitungsverbindung<br />

nicht länger als 3m kann auf die Überstromschutzeinrichtung verzichtet werden.<br />

Bezüglich der Farbwahl zur Aderkennzeichnung ist DIN VDE 0293-308 zu berücksichtigen.<br />

Grün-Gelb wird nicht aufgelegt.<br />

Im Netzgebiet Leverkusen gilt folgende Regelung:<br />

Der Schutz gegen Kurzschluss und Überlast wird ausschließlich durch die erd-<br />

und kurzschlusssichere Verlegung der Messleitungen, vorgenommen. Es sind<br />

grundsätzlich die Aderleitungen (1 x X mm² NSGAFÖU) zu verwenden.<br />

Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 1 zu entnehmen.<br />

Tab. 1 Leitungsquerschnitte für die <strong>Niederspannung</strong>swandlermessung<br />

einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungsleitungen<br />

bis 25 m 4 mm² 2,5 mm²<br />

25 bis 40 m 6 mm² 4 mm²<br />

40 bis 65 m 10 mm² 6 mm²<br />

7


5 Mittelspannungswandlermessung (nur 10/11 kV)<br />

5.1 Allgemeines<br />

Die Erfassung der Energieaus-/einspeisung im Mittelspannungsnetz erfolgt, sofern<br />

keine niederspannungsseitige Messung vereinbart wurde, über einen<br />

Mittelspannungswandlersatz.<br />

Im Netzgebiet Bergisch Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und<br />

Odenthal (Abbildung 2 a):<br />

- Stromwandler in Phase L 1 und L 3 (Drei-Leiter-Zählung)<br />

- Spannungswandler in Aronschaltung<br />

Im Netzgebiet Leverkusen, Dormagen, Bergneustadt, Drolshagen, Engelskirchen,<br />

Gummersbach, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof und Wiehl sowie der<br />

Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (Abbildung 2 b):<br />

- Stromwandler in Phasen L 1, L 2 und L 3 (Vier-Leiter-Zählung)<br />

- Zwei Spannungswandler in Aronschaltung<br />

Der Einbau der Messwandler ist so auszuführen, dass in Energieflussrichtung<br />

(NB an den Anschlussnehmer/-nutzer) zuerst die Spannungswandler und dann die<br />

Stromwandler angeordnet sind. Diese Wandler müssen im Schutzbereich des<br />

Übergabeschalters angeordnet sein.<br />

Für die Messung werden folgende Wandler eingesetzt:<br />

Spannungswandler Übersetzungsverhältnis 10.000/100 V Genauigkeits-<br />

klasse 0,5<br />

Stromwandler Übersetzungsverhältnis IN/5 A Genauigkeits-<br />

klasse 0,5 S<br />

5.2 Wandler bei luftisolierter Bauweise<br />

5.2.1 Standardbauform<br />

Zwei bzw. drei Stromwandler (Gießharz-Vollverguss) mit einem eichfähigen Kern.<br />

Diese sind als Stützerstromwandler ausgeführt.<br />

Zwei zweipolig isolierte Spannungswandler (Gießharz-Vollverguss) mit einer eichfähigen<br />

Wicklung.<br />

Die Wandler werden Ihnen vom NB, ggf Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt.<br />

Maßzeichnungen der Wandler erhalten Sie vom NB.<br />

5.2.2 Sonderbauform<br />

Für geschottete/gekapselte Anlagen, Schaltanlagen mit ausfahrbarem Schalter etc.<br />

hält der NB keine Wandler vor. In diesem Fall sind anlagenspezifische Wandler einzubauen.<br />

Dabei ist Folgendes zu beachten:<br />

- Eine Absprache ist zwingend erforderlich.<br />

8


- Die Wandler für die Verrechnung werden vom Anlagenbauer gestellt.<br />

- Die Genauigkeitsklasse und die Bemessungsleistung der Wandler sind im Einzelfall<br />

mit dem NB abzustimmen.<br />

- Bitte teilen Sie dem NB rechtzeitig während der Planung den Typ und das Zulassungszeichen<br />

der Wandler mit.<br />

- Spätestens zur Inbetriebnahme sind dem NB die Eichscheine mit Fehlerverzeichnis<br />

der eingebauten Wandler zu übergeben.<br />

- Der Kunde hat grundsätzlich für einen eventuellen Fehlerfall Reservewandler<br />

vorzuhalten.<br />

5.3 Wandler bei gasisolierter Bauweise<br />

Ist die Unterbringung der Wandler in einer gasisolierten Schaltanlage vorgesehen, ist<br />

eine Abstimmung mit dem VNB zwingend erforderlich. Für gasisolierte Schaltanlagen<br />

mit luftisolierten Messfeld (ern) gelten die Anforderungen gemäß 5.2.1 .<br />

5.4 Messleitungen für den Strom-/Spannungspfad<br />

Es sind vorzugsweise Mantelleitungen (3 x X mm 2 NYM), Kunststoffkabel (3 x X mm 2<br />

NYY) oder bei geschlossener Verlegeart in einem ISO-Rohr Aderleitungen (1 x X<br />

mm² NSGAFÖU) zu verwenden.<br />

Die Querschnitte sind in Abhängigkeit der Leitungslängen der Tabelle 2 zu entnehmen..<br />

Sekundärleitungen von Strom- und Spannungswandlern sind in jeweils getrennter<br />

Umhüllung zu führen.<br />

Tab. 2 Leitungsquerschnitte für die Mittelspannungswandlermessung<br />

einfache Länge Strom-Messwandlerleitungen Spannungs-<br />

Messwandlerleitungen<br />

bis 25 m 4 mm² 2,5 mm²<br />

25-40 m 6 mm² 4 mm²<br />

40-65 m 10 mm² 6 mm²<br />

<br />

9


F1<br />

F3<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

N<br />

Abbildung Nr. 1 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

L1<br />

<strong>Niederspannung</strong>s-Wandlermessung<br />

(nach Pkt. 4.)<br />

L2<br />

L3 N<br />

Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02<br />

P2 (L)<br />

P1 (K)<br />

P2 (L)<br />

P1 (K)<br />

P2 (L)<br />

P1 (K)<br />

S2 (l)<br />

S1 (k)<br />

S2 (l)<br />

S1 (k)<br />

S2 (l)<br />

S1 (k)<br />

F2<br />

T1<br />

T2<br />

T3<br />

kurzschlusssichere Verlegung mit Leitungstyp NSGAFÖU<br />

Zählerschrank<br />

z. B. der Fa. Seeliger, Fa. Deppe…<br />

Größe 1 oder baugleich<br />

Länge und Querschnitt gemäß Tabelle 02<br />

F1 plombierbare Überstromschutzeinrichtung vor der Wandlermessung<br />

F2 plombierbare Absicherung für den Spannungspfad (wenn erforderlich)<br />

F3 Trennvorrichtung für die Kundenanlage mit Lastschaltvermögen nach Pkt. 4.1<br />

T1-T3 Stromwandler zur Unterbringung in einem plombierbaren Gehäuse<br />

X1 Steckklemme für die Zählerwechselplatte<br />

X1<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10


Abbildung Nr. 2a der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

PE<br />

Mittelspannungs-Wandlermessung (Aronschaltung)<br />

- im Netzgebiet der RNG: Bergisch-Gladbach, Burscheid, Köln, Kürten, Leichlingen, Lindlar und Odenthal -<br />

a (u)<br />

A (U)<br />

* *<br />

b (v)<br />

B (V)<br />

a (u)<br />

A (U)<br />

b (v)<br />

B (V)<br />

Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1<br />

S1 (k)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

S2 (l)<br />

P1 (K) P2 (L)<br />

S1 (k)<br />

S2 (l)<br />

P1 (K) P2 (L)<br />

Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03<br />

*Erdungsschraube am Wandler<br />

Sekundärseitige Erdungsklemme


Abbildung Nr. 2b der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

Mittelspannungs-Wandlermessung<br />

in den Städte/Gemeinden: Bergneustadt, Dormagen, Drolshagen, Engelskirchen, Gummersbach, Leverkusen, Meinerzhagen, Morsbach, Overath, Reichshof,<br />

Wiehl -<br />

L1<br />

L2<br />

L3<br />

PE<br />

a (u)<br />

A (U)<br />

* *<br />

b (v)<br />

zweipoliger Spannungswandler<br />

B (V)<br />

a (u)<br />

A (U)<br />

b (v)<br />

B (V)<br />

Zählerschrank zur Aufnahme der Zählerwechselplatte Größe 1<br />

S1 (k)<br />

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10<br />

S2 (l)<br />

P1 (K) P2 (L)<br />

S1 (k)<br />

S2 (l)<br />

P1 (K) P2 (L)<br />

S1 (k)<br />

S2 (l)<br />

P1 (K) P2 (L)<br />

Länge u. Querschnitt gemäß Tabelle 03<br />

*Erdungsschraube am Wandler<br />

Sekundärseitige Erdungsklemme


Abbildung Nr. 3 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

Zählerwechselplatte Größe 1/2<br />

300mm<br />

Zählortofol Gr 1 N1odorsp.nnnung<br />

E 7001400 0 1-Z5-2-300-NS<br />

620 mm


Abbildung Nr. 4 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

Zählerschrank* mit Sichtfenster für<br />

eine Wandlermessung Größe 1/2<br />

400mm<br />

700mm<br />

0<br />

* Ist vom Kunden zu stellen!


Abbildung Nr. 5 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

700mm<br />

Zählerschrank* für eine<br />

Wandlermessung Größe 1/2<br />

b<br />

c<br />

400mm<br />

a Träger für Zählerplatte; Belastung > 300 N<br />

b Leitungseinführungen der Messleitungen<br />

c Steckklemme für Zählerwechselplatte; siehe Abbildung 6<br />

d Abdeckhaube<br />

e Schiene ca. 35 mm x 7,5 mm; Gesamtlänge min. 150 mm<br />

f TAE Steckdose für die ZFA mit Kommunikationsanschluss (kann im Netzgebiet Leverkusen entfallen)<br />

a<br />

e<br />

d<br />

f<br />

* Ist vom Kunden zu stellen!


Abbildung Nr. 6 der Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung<br />

a für Leiter-Querschnitte bis 10 mm²<br />

Steckklemme für die<br />

Zählerwechselplatte<br />

Maße in mm<br />

b Schiene ca. 35 mm x 7,5 mm; Gesamtlänge min.100 mm<br />

c Messbuchse für Steckerstifte mit einem Durchmesser von 4 mm<br />

Steckklemme z. B. Typ URTK-BEN der Fa. Phönix oder baugleich

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